20. Dezember 2011 - letztmals aktualisiert am 22. Dezember 2020 Nach zweimaliger Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erneute Zensur eines VgT-Werbespots durch das Schweizer Staatsfernsehen Gemäss Urteil des EGMR vom 22. Dezember 2020 war auch diese Zensur wieder rechtswidrig Das Schweizer Staats-Fernsehen hat dank
staatlichem Konzessionssystem eine markt-beherrschende Stellung.
Gemäss übereinstimmender Praxis des Bundesgerichts und des
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) hat eine solche
Institution die Grundrechte, insbesondere die
Meinungsäusserungsfreiheit, zu beachten. Unbelehrbar glauben die
staatlichen Fernsehmacher jedoch, sie könnten sich nach Belieben
gebärden wie irgend eine private Firma. Den zensurierten TV-Spot ansehen Das Beschwerdeverfahren: Die Ombudsstelle SRF versuchte die Beschwerde mit falschen formalistischen Behauptungen abzuwürgen. Der VgT reagierte darauf wie folgt: 27.
Dezember 2011
Ombudsstelle SRF
Unsere Beschwerde vom 20.
Dezember 2011 gegen eine Werbespot-Zensur In
Ihrem Schreiben vom 23. Dezember verweigern Sie die Annahme der
Beschwerde mit der haltlosen Begründung, Sie und die UBI seien nur
für ausgestrahlte Sendungen zuständig, nicht für
Zugangsverweigerungsbeschwerden. Es
nimmt mich schon Wunder, wie Sie Ihre Aufgabe erfüllen, wenn Sie
nicht einmal die grundlegendsten Bestimmungen des RTVG kennen,
insbesondere Art 91 und 94, wo Sie und die UBI ganz klar auch für
Programmzugangsverweigerungsbeschwerden (worunter praxisgemäss auch
die Werbung fällt) zuständig erklärt sind. Bitte
bestätigen Sie mir umgehend, bis spätestens 5. Januar, dass Sie die
Beschwerde nun behandeln. Andernfalls sehe ich mich
gezwungen, Beschwerde gegen Ihren Entscheid zu erheben
Am 22. Juni 2012 wies die UBI die Beschwerde mit 5:2 Stimmen ab. Beschwerde an das Bundesgericht vom 16. Oktober 2012 Stellungnahme (Beschwerdeantwort) der SRG Replik des VgT zur Stellungnahme der SRG Am 16. November 2013 hiess das Bundesgericht die Beschwerde des VgT einstimmig gut. Die Zensur des VgT-Werbespots war einmal mehr verfassungs- und menschenrechtswidrig. Einschaltplan Schweizer Fernsehen (letzte Dezemberwoche 2013)
Gegen dieses Urteil des Bundesgerichts erhob Fernsehen SRF/SRG Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht EGMR - und ist damit nun abgeblitzt: vom 22. Dezember 2020Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht hat die Beschwerde von SRF/SRG abgewiesen, denn: Die Zensur war rechtswidrig, der Spot musste gesendet werden.
Der EGMR begründet das Urteil so: |