26. Oktober 2012
Vorbemerkung: Das Schweizer Fernsehen - Magafon der Staatsmacht - verschweigt systematisch die KZ-artigen Zustände in der Nutztierhaltung in der Schweiz, insbesondere in der Schweinehaltung. Siehe Diskriminierung des VgT durch SRF
Zur Tagesschau vom 25. Oktober 2012:
So manipuliert völlig unrealitisch wurde die Schweinehaltung in der Schweiz dargestellt - soviel Stroh und Auslauf ins Freie haben nur sehrwenige Schweine:
Die verschwiegene Realität - die übliche, erlaubte KZ-Haltung:
Aus der Beschwerde des VgT an die UBI:
In dieser Tagesschau wurde über die bevorstehende Volksabstimmung über die Revision des Tierseuchengesetzes informiert. Der Bericht wurde mit Archivaufnahme von Nutztierhaltungen hinterlegt. Dabei wurde den Zuschauern mit manipulierten Aufnahmen einmal mehr suggeriert, die Schweinehaltung in der Schweiz sei tierfreundlich, indem kurz Mastschweine in reichlicher, sauberer Stroheinstreu gezeigt wurden, womit im Unterbewusstsein der Zuschauer das Bild einer anständigen Schweinehaltung in der Schweiz hinterlassen wurde. Nur für den Fachmann erkennbar: So werden Schweine in der Schweiz eben gerade nicht gehalten, der Stall wurde ganz offensichtlich für Filmaufnahmen hergerichtet, indem den Tieren speziell für die Aufnahmen abnormal viel frisches Stroh gegeben wurde - genau so, wie die Schweine an Landwirtschaftsausstellungen (OLMA etc) völlig realitätsfremd immer in viel Stroh gezeigt werden, was ein gefälliges Bild vermittelt und den Vorstellungen der Konsumenten von einer anständigen Tierhaltung entspricht, mit der Realität aber nichts zu tun hat. Die Realität wird in einem Bericht in der Zeitschrift des VgT zusammenfassend dargestellt: VN 13-2. Diese Tatsachen werden vom Schweizer Fernsehen systematisch unterdrückt zugunsten solcher verlogener, täuschender Suggestionen wie in der Tagesschau vom 25. Oktober 2012.
Der
Sendeverantwortliche, Urs Leuthard
(Bruder von Bundesrätin Leuthard und damit verwandtschaftlich verbunden
mit der Landesregierung, welche hauptverantwortlich ist für den
Holocaust der Nutztiere in der Schweiz (rechtswidrige Verwässerung des
Tierschutzgesetzes in der Tierschutzverordnung des Bundesrates) schreibt
in seiner Stellungnahme
an die Ombudsstelle: "Wie tierfreundlich die Haltung der Mastschweine in
der Schweiz im Allgmeinen ist, kann ich nicht beurteilen. Ich gehe davon
aus, dass die in den entsprechenden Gesezten formulierten Bedingungen
einigermassen eingehalten werden."
Nicht erstaunlich, dass er als Bruder der lange
Zeit für den Tierschutz
direkt
verantwortlichen Bundesrätin
Leuthard davon ausgeht, alles sei im Tierschutz bestens.
Er kann,
wie er weiter schreibt, nicht beurteilen, wie repräsentativ das mit
vorliegender Beschwerde als irreführend beanstandete Symbolbild für die
schweizerische Schweinehaltung ist, findet es als Redaktionsleiter der
Tagesschau aber nicht nötig, sich zu informieren, wenn schon solche
Bilder gezeigt werden. Statt dessen stützt er sich lieber auf das, was
er von der schweizerischen Schweinehaltung sieht, wenn er mit seinen
Kindern spazieren geht. Jeder halbwegs intelligente und informierte
Bürger weiss indessen, dass sich das Drama der Nutztier in geschlossenen
Ställen mit "Zutritt verboten" abspielt, und nicht auf den wenigen
Betrieben, wo die Schweine für Spaziergänger sichtbar sind.
Sodann
berichtet Leuthard stolz, das SF habe die Haltungsbedingungen der
Schweine in der Schweiz in anderen Sendungen thematisiert. Was er dazu
im SF-Archiv gefunden hat, ist total umwerfend:
a) Am
10. Mai 2011 sei in 10vor10 über importiertes Schweinefleisch
aus tierquälerischer Haltung berichtet worden.
b) Am
26. April 2005 habe der Kassensturz über den "grossen Unterschied in der
Tierhaltung für billiges Fleisch und Bio-Fleisch" berichtete
c) "und
im Jahr 2001 haben unsere Kollegen von RTR (Telesguard) auch über
Demonstationen des Vereins gegen Tierfabriken zur Schweinehaltung im
Gutshof des Klosters Disentis berichtet."
Zu a:
typisch Schweizer Fernsehen, Misssände werden gern im Ausland gezeigt,
in der Schweiz unterdrückt.
Zu b:
Leuthard hat sich diese Sendung wohl gar nicht angeschaut, sonst hätte
er sie wohl nicht erwähnt. Sie ist ein typisches Beispiel der
Manipulation der Zuschauer: Schweizer Label-Betriebe werden mit
konventionellen deutschen Tierfabriken verglichen und dem Zuschauer
suggeriert: Schweinehaltung in der Schweiz tiefreundlich, üble
Tierfabriken nur im Ausland. Unterschlagen wurde einmal mehr: Auch in
der Schweiz gibt es ähnlich schlimme Schweinefabriken wie Sand am Meer
(siehe Beilage 1). Solche Beispiel werden aber nur aus Deutschland
gezeigt, nicht auch in der Schweiz, wo die konventionellen
Schweinefabriken praktisch gleich aussehen. Nicht einmal die
EU-Tierschutzvorschriften würden in Deutschland umgesetzt, prangert
Moderator Schmezer an; dass das Tierschutzgesetz in der Schweiz
ebensowenig umgesetzt wird, verschweigt er gezielt. Dann werden deutsche
Hühner mit katastrophalen Gefiederschäden gezeigt - und schöne Hühner
aus der Schweiz, verbunden mit der verlogen-unwahren Behauptung,
Schweizerhühner hätten "zumindest einen Wintergarten" (ist nicht
vorgeschrieben, nur Labelhühner haben diese kleine Stallerweiterung und
es dürfen dann entsprechend mehr Hühner in den Stall gefüllt werden).
Verschwiegen wird ebenso verlogen, dass Schweizer Hühner - sogar in
Labelbetrieben! - haltungsbedingt ähnlich schwere Gefiederschäden haben,
wie die gezeigten deutschen Hühner (www.vgt.ch/doc/huehner).
Zu c:
Hier wurde eine Kundgebung
gezeigt, nicht die (damals) üble, vom VgT kritisierte und
deshalb dann bald abgeschaffte Schweinehaltung des Klosters Disentis in
einer typischen, hermetisch abgeschlossenen Tierfabrik, wo man die
Schweine auf Spaziergängen mit den Kindern halt nicht sehen kann.
Diese
mehr als fadenscheinige Stellungnahme des Redaktionsleiters der
Tageschau ist ein Armustzeugnis für unser Staatsfernsehen, aber von
Beamten kann wohl nicht mehr erwartet werden, als derart dämliche
Ausflüchte.
Die
in der beanstandeten Tagesschau
gezeigte
Aufnahme einer Schweinehaltung
sei auf dem Hof der Familie Anliker in Gondiswil/BE (in der
Stellungnahme des SF und der Ombudsstelle falsch geschrieben als
Gundiswil) aufgenommen worden und es gebe keine Hinweise, dass dies
nicht der alltäglichen Realität auf diesem Hof entsprächen.
So, so,
verschieden Sujets gesucht - und wohl alles schön hergerichtet, damit es
auch ja schöne Bilder gibt!
Damit liefert unser
Staatsfernsehen selber die Erklärung, warum es - total nicht
repräsentativ - soviel frisches Stroh in den Mastbuchten hatte. Die
Schweinemäster wissen ganz genau - sie beweisen das jedes Jahr neu an
den Landwirtschaftsausstellungen -, dass alles sofort viel
tierfreundliches aussieht, wenn die Schweine in viel frischem Stroh
gezeigt werden.
Und im
übrigen geht es nicht um diesen Hof - auch diese Rechtfertigung ist
total daneben -, sondern darum, dass mit diesem Symbolbild das
Unterbewusstsein der Zuschauer und Konsumenten mit einem tendenziös
beschönigten, völlig
unrepräsentativen Bild
manipuliert wurde.
Es ist irrelevant, dass es in der Sendung um Tierseuchen und nicht um die Tierhaltung ging. Eine irreführende Beeinflussung der Zuschauer in Informationssendungen widerspricht grundsätzlich dem Sachgerechtigkeitsgebot, auch wenn die Manipulation ein Thema betrifft, das offiziell nicht Gegenstand der Sendung ist. Die Manipulation wird auch nicht dadurch gemildert, dass das verfehlte Symbolbild nur kurz gezeigt wurde, denn deshalb ging es erst recht direkt in das Unterbewusstsein der Zuschauer, weil diesen gar keine Zeit zum kritischen Nachdenken blieb.
Die Zuschauer in einem sogenannten Nebenpunkt mit suggerierten Falschinformationen zu manipulieren kann nicht vereinbar sein mit dem Sachgerechtigkeitsgebot. Der Grundsatz, dass eine Sendung insgesamt über das behandelte Thema ausgewogen informieren muss, so dass sich der Zuschauer eine eigene Meinung bilden kann, darf nicht dazu führen, dass derartige Manipulationen mit unwahren Suggestionen in nur gestreiften "Nebenpunkten" toleriert werden.
Die UBI ist unverständlicherweise anderer Meinung und lässt Manipulationen, die in Nebenthemn versteckt werden zu und hat die Beschwerde im wesentlichen mit der Begründungen abgewiesen, Fehler in Nebenpunkten seien nicht relevant, die UBI müsse nich beurteilen, ob die beanstandeten Bilder von Schweinen mit viel frischem Stroh der in der Schweiz üblichen Haltung weitgehend widersprechen. "Die allenfalls nicht repräsentativen Bilder zur Schweinehaltung haben die Meinungsbildung des Publikums zum eigentlichen Thema des Beitrages nicht beeinflusst."
Weiter zum Thema: www.vgt.ch/doc/medienmanipulation/schweizer-fernsehen