19. Juni 2001 UBI-Entscheid zu Kassensturzsendung: Falschinformation über Brustgurtanbindung von Mutterschweinen In einer Sendung über den Antibiotikamissbrauch zeigte der Kassensturz eine österreichische Schweinefabrik mit Brustgurtanbindung der Mutterschweine. Als Kommentar dazu behauptete der Kassensturz wahrheitswidrig, diese Brustgurtanbindung sei in der Schweiz (schon seit über zehn Jahren) verboten. Wenn sich die Kassensturzmacher bei der Vorbereitung einer solchen Sendung auf der Homepage des VgT, der grössten Nutztierschutzorganistion der Schweiz, ein wenig informieren würden, hätte diese Fehlinformation nicht passieren können. Wieder einmal wurde die Tierhaltung in der Schweiz bzw das schweizerische Tierschutzgesetz wahrheitswidrig als vorbildlich im Vergleich zum bösen Ausland hingestellt. Diese Falschinformation verbreitete der Kassensturz, obwohl der VgT gleichzeitig laufend die Existenz solcher Tierhaltungsformen mit authentischen Aufnahmen dokumentiert. Die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI stellt in einem heute eingetroffenen Entscheid fest, dass diese Information des Kassensturz tatsächlich falsch war, wies aber die Beschwerde mit der lapidaren Begründung ab, es habe sich dabei nur um einen Nebenpunkt der Sendung gehandelt. Die Fernsehzuschauer müssen sich künftig überlegen, ob sie dem Kassensturz etwas glauben oder ob es sich dabei allenfalls um einen unwahren "Nebenpunkt" handeln könnte.
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