Übersicht über alle
Beiträge zum Covance-Tierversuchsskandal
Im Dezember 2003 brachte ein
Undercover-Aktivist Videoaufnahmen aus der Tierversuchsfabrik "Covance
Laboratories GmbH" in Münster (Deutschland). Die Aufnahmen zeigen, wie rund 2000
Affen auf grausame Weise in kleinen Metallkäfigen gehalten werden. Jedes Jahr
sterben rund 1000 in grausamen Tierversuchen für die Pharma- und
Chemie-Industrie. Covance macht die Tierversuche im Auftrag von Pharma-,
Kosmetik- und Putzmittel-Firmen. Covance hat eine
Tochterfirma in Meyrin bei Genf, die "Covance Central Laboraties SA"; soweit
bekannt werden hier keine Tierversuche gemacht. Schweizer Tierversuchsgegner
führten am 22. Januar 2004 eine Kundgebungen durch, welche von der Gemeinde
Meyrin ohne Angabe von Gründen nicht bewilligt wurde (typisch für dieses
korrupte, von internationalen Konzernen gesteurte Regime).
Tierversuchsfabrik "Covance Laboratories
GmbH" in Münster, Deutschland
Oben: Babies hinter Gittern. Ihre
Mutter wurde ihnen für Versuche weggenommen.
Unten: Das kleine Baby sucht Geborgenheit
bei seiner Ersatzmutter, einem Farbroller.
Die Mutter verbringt ihr trauriges Leben in
einem völlig engen, kahlen Metallkäfig:
Schwere Verhaltensstörungen sind die Folge
dieser Käfighaltung. Die Affen zeigen die klassischen Symptome, wie
stereotypische Bewegungen, Hin- und Herschaukeln, Im-Kreis-Drehen, Umfallen.
Lähmende Eintönigkeit und soziale Isolation treiben sie im wahrsten Sinne des
Wortes in den Wahnsinn.
Oben: Das Bild ist nicht verkehrt. So
müssen die Tiere auf dem Gitterrost liegen und schlafen
Unten: Die Arme auf den Rücken gedreht, wird
dieser Affe zur täglichen Zwangfütterung gebracht.
Oben: Im Fixierstuhl
Unten: Als Müll entsorgt - Endlösung
Bei Covance in Münster müssen die Affen nicht nur unter entsetzlichen
Bedingungen leben, sie werden zudem täglich schmerzhaften Routine-Eingriffen
ausgesetzt. Als wäre dies nicht schon schlimm genug, werden die Primaten dabei
auch noch vom Personal auf die brutalste Weise misshandelt. Tag für Tag Leid
ohne Ende. Folgende Aufzählung gibt nur einen kleinen Teil der schrecklichen
Qualen wieder, die die Tiere täglich durchleiden müssen:
Zwangsfütterung
Für diese hochgradig belastende Methode der Verabreichung von Teststoffen,
werden den Affen die Arme auf den Rücken gedreht. Mit festem Griff auf das Knie
eines Pflegers gepresst, wird ihr Mund aufgerissen und ein Schlauch bis in den
Magen getrieben. Da die Tiere wissen, was auf sie zukommt, versuchen sie
verzweifelt, der brutalen Prozedur zu entgehen, sie zappeln und winden sich und
halten ihren Mund so lange wie möglich krampfhaft geschlossen.
Blutentnahmen
Einige der Covance-Mitarbeiter sind nicht in der Lage, eine Blutprobe zu nehmen,
ohne etliche Male zustechen zu müssen. So wird das Blutabnehmen für die Affen
zur langwierigen Tortur. Sie schreien und versuchen, sich zu wehren und viele
haben am Ende der Prozedur blutende Wunden. Tiere, die bei Blutentnahmen oder
Zwangsfütterung nicht »mitspielen«, werden brutal geschüttelt und geschlagen.
Die Undercover-Aufnahmen zeigen, wie Mitarbeiter von Covance immer wieder die
Geduld verlieren, wenn sie zum Beispiel die Vene nicht treffen können oder die
Affen sich bei den Zwangsmaßnahmen zu stark wehren. Einige Mitarbeiter rasten
völlig aus und schreien und fluchen. In einigen Abteilungen sind Beschimpfungen
der Affen selbst durch leitende Angestellte an der Tagesordnung.
Infusionen
Um Teststoffe in die Blutbahn zu verabreichen, werden die Affen in so genannten
Affenstühlen fixiert. Diese Vorrichtung ist wie ein Art Pranger, in der der Hals
von einer Plexiglasplatte umschlossen wird. An Armen und Beinen gefesselt,
müssen sie bis zu einer halben Stunde in den Stühlen ausharren. Auch trächtige
Weibchen werden auf diese Weise gequält.
Entnahme von Rückenmarksflüssigkeit
Den betäubten und mit Stricken auf ein Metallgestell geschnallten Affen wird
eine Nadel im Lendenbereich in die Wirbelsäule gestochen. Anschließend werden
die Tiere zum Aufwachen einfach auf den nackten Metallgitterboden ihrer
Gefängnisse gelegt.
Entnahme von Samenflüssigkeit
Narkotisierte Affen werden mit dem Kopf nach unten gehalten. Durch einen
Elektroschock wird ein Samenerguss provoziert.
Milchentnahme
Die Affenmütter werden für diese Prozedur über mehrere Stunden von ihren Babys
getrennt - für beide eine unglaubliche Stresssituation.
Innere Untersuchung
Narkotisierte Affen werden kopfüber aufgehängt. Durch einen Schnitt durch die
Bauchdecke werden die inneren Organe mit Hilfe eines Endoskops untersucht.
»Versorgung« nach Eingriffen
Nach Operationen, Entnahme von Rückenmarks- oder Samenflüssigkeit oder anderen
Eingriffen, die eine Narkose erforderlich machen, werden die noch betäubten
Tiere einfach in die kalten Metallgitterkäfige gebracht. Beim Aufwachen müssen
sich viele der Tiere übergeben. Die Filmaufnahmen zeigen Affen, die in der
Aufwachphase taumelnd auf dem harten Metallboden aufschlagen. Keine Spur einer
Versorgung nach der Operation.
Giftigkeits-Prüfungen (Toxikologie-Tests):
Um die Giftigkeit bzw die tödliche Dosis neur Substanzen zu testen, werden diese
den Affen in das Blut injiziert. Toxikologie-Test zählen zu den grausamsten
Tierversuchen.
Tötung
Die Tötung der Affen erfolgt durch Ausbluten. Betäubten Tieren werden die großen
Schlagadern an Hals und Beinen aufgeschnitten. Dabei werden sie hoch gehalten,
damit das Blut herauslaufen kann. Nach einer Untersuchung werden die toten Tiere
wie Müll entsorgt.
Kommentar der Verhaltensforscherin Jane Goodall zu den
BUAV-Undercover-Aufnahmen bei Covance:
»Diese kleinen Käfige, wie sie typischerweise für Affen in der
medizinischen Forschung in aller Welt verwendet werden, diese winzigen Käfige
aus Draht oder Gitterstäben mit normalerweise überhaupt nichts darin, sie sind
so schrecklich. Ich meine, ich habe mein Leben in der Wildnis verbracht, ich
weiß, wie das ist für soziale Lebewesen mit der Intelligenz von Affen. Sie haben
ein ausgeprägtes Sozialleben, sind umgeben von ihrer Familie. Jeden Tag gibt es
für sie neue Herausforderungen, bei denen sie ihren Verstand gebrauchen müssen.
Ihr Leben draußen im Wald ist einfach phantastisch.
Zu sehen, wie die Affen allein in den Käfigen sitzen, ohne jegliche
Beschäftigungsmöglichkeiten, so dass sie verrückt werden vor lauter Eintönigkeit
und Traurigkeit, ist einfach zutiefst bedrückend.
Ich denke, die Verwendung von Tieren für Giftigkeitsprüfungen ist falsch. Je
höher wir in der Hierarchie der Tierwelt aufsteigen, desto näher kommen wir
einer Komplexität des Gehirns, die eine größere Kapazität für Emotionen, für
Gefühle, für das Verständnis, was passiert, für die Erwartung was als nächstes
kommt, nahe legt. Primaten für Experimente wie diese zu verwenden ist
keinesfalls zu akzeptieren.
Der Videofilm, in dem zu sehen ist, wie diese hilflosen Tieren behandelt werden,
diese Brutalität, die Gefühllosigkeit, das Witze reißen und Lachen, völlig ohne
jede Würde, wie sie wie Sachen behandelt werden, wie leblose Dinge, das alles
hat mich schwer geschockt. Es macht mich unheimlich wütend und es muss etwas
dagegen getan werden. Ich weiß nicht, wie die Leute, die darüber entscheiden, ob
so etwas erlaubt werden darf oder nicht, sich diesen Film anschauen können, ohne
hinterher zu sagen, wir müssen das unbedingt sofort stoppen.
Ich möchte das Ende der Versuche an Primaten und anderen Geschöpfen, wie Hunden
und Katzen, sehen. Aber bei Primaten, weil sie mehr wie wir sind, haben wir mehr
noch das Gefühl, dass es für sie besonders furchtbar sein muss. Was vor allem so
schrecklich anzusehen ist, wie diese kleinen Äffchen und auch trächtige Weibchen
aus ihren Käfigen gezerrt werden, sich in Terror, Angst und Panik mit aller
Kraft sträubend. Und es gibt für sie kein Entkommen, ihre verzweifelten Versuche
sich zu wehren, da kommen einem die Tränen in die Augen, weil sie so hilflos
sind und es gibt nichts, was sie tun können. Und das allerschrecklichste, diese
brutale Behandlung, diese Grausamkeit, diese Gefühllosigkeit, es ist nicht
auszuhalten daran zu denken. Und es geht weiter jeden Tag.
Ich denke BUAV leistet absolut Großartiges. Es gibt nicht viele Organisationen
oder Einzelpersonen, die den Mut haben, da rein zu gehen und solche
Filmaufnahmen, wie ich sie gerade gesehen habe, herauszuholen. Und meistens,
wenn so etwas passiert, ändert sich auch etwas. Ich zolle BUAV größte
Bewunderung und Respekt und besonders dem Menschen, dem diese
Undercover-Aufnahmen zu verdanken sind. Kein Lob kann groß genug sein.«
Den Videofilm
aus dem Tierversuchslabor von Covance Münster sowie die inzwischen zensurierten
ZDF-Sendungen vom Dezember 2003 können Sie hier herunterladen:
Download-Videos
Dieser Videofilm dokumentiert die folgenden für die
Durchführung von Tierversuchen völlig unnötigen Tierquälereien:
Die Haltungsbedingungen der zweitausen Primaten im
Tierversuchslabor der Covance Laboratories GmbH in Münster sind entsetzlich:
einzeln eingesperrt in kleine Metallgitterkäfige, kein natürliches Licht, kein
Platz, keine Sozialkontakte und keinerlei Beschäftigungsmöglichkeit, so fristen
die Tiere ihr Dasein, tagein tagaus, bis zu drei Jahre lang. Auch wenn die
Pharmaindustrie dies immer wieder behauptet, es gibt keinerlei gesetzliche
Vorschriften in der EU, die Arzneimitteltests an Primaten vorschreiben. Und
gerade die bei Covance durchgeführten Fortpflanzungsgiftigkeitsprüfungen sind
ausgesprochen unüblich.
Nach schweren operativen Eingriffen werden die noch
betäubten Tiere einfach in ihren Metallgitterkäfigen abgeladen, ohne jegliche
Nachversorgung. Beim Aufwachen schlagen die Tiere taumelnd auf dem harten
Metallboden auf. Es ist brutal und unprofessionell, wie bei Covance mit den
Tieren umgegangen wird. Und noch dazu ein weiterer Verstoss gegen EU-Recht,
das Räumlichkeiten für die Erholungsphase nach einer Operation vorsieht. Die
Versorgung nach Operationen läuft hier völlig schief. Das EU-Recht schreibt
Wärme, Schutz sowie eine Überwachung während der Aufwachphase vor. Das alles
fehlt völlig. Die Affen werden einfach in ihre Käfige zurückgebracht. Man
sieht deutlich, wie sie umhertaumeln beim Aufwachen; keine Aufsicht, keine
Pflege.
Die gesetzlichen Vorgaben der EU fordern, dass das Personal
kompetent und mitfühlend sein soll und im Umgang mit Tieren behutsam aber
entschlossen, bei Covance jedoch werden die Tiere immer wieder mit roher Härte
misshandelt.
Zu den Kunden dieser Skandal-Firma gehören die Schweizer Firmen:
Novartis/Ciba Geigy,
Hoffman-La Roche/Roche Pharma, Helsinn Healthcare,
Neurim Pharmaceuticals,
Schneider Europa in Bülach. Die Basler Chemie betreibt in Basel nur noch kleine
Vorzeige-Tierlabors für Besucher. Die Masse der grausamen Tierversuche werden
bei Tierversuchsfirmen wie Covance und RCC (auch hier sind kürzlich
Missstände aufgeflogen: www.agstg.ch/de/albatros/05-12.2003/folterknechte.html)
in Auftrag gegeben.
NICHT zu den Covance-Kunden gehört erfreulicherweise die Pharmafirma Serono
von Alinghi-Chef Ernesto Bertarelli.) Weiter zu den Covance-Kunden gehören die Kosmetik-Firma
L'Oréal (hat zugegeben, immer noch Tierversuche in Auftrag zu
geben) und weitere bekannte
Firmen wie BASF
(das führende Chemieunternehmen der Welt; Kunststoffe, chemische Spritzmittel
für Pflanzen, Vitamine und Nahrungsmittelergänzungen wie Carotin), Bayer, Hoechst, Dupont, Unilever
(Putzmittel, Kosmetik), Johnson&Johnson (Zahnhygiene,
Babypflegemittel), Monsanto (Genfood-Saaten),
Chanelle (Kosmetik, Pharma),
Glaxo Wellcome / GlaxoSmithKline (Pharmafirma, Hersteller u.a von
Medikamenten, Impfstoffen, Mundpflegeprodukten wie Odol, Dr. Best, Sensodyne,
aber auch Nahrungsmittelergänzungen).
> Die vollständige
Kundenliste (aus dem Jahr 2003)
Richterliche Zensurverfügung
gegen den VgT
Drucken Sie jetzt die
Anleitung, wie Sie sich
gegen die Zensur schützen können, aus, solange
noch möglich.
Covance hat europaweit verschieden Anwaltskanzleien
angestellt, um Druck auf alle Tierschutzorganisationen zu machen, welche über
die Tierversuche bei Covance in Münster berichten. Sie drohen mit
Schadenersatzforderungen und kostspieligen
Gerichtsverfahren. Auch Provider werden auf diese Weise eingeschüchtert. Mehrere
Tierschutzorganisationen und Provider haben aus Angst vor dem Prozessrisiko dem
Druck nachgegeben und ihre Covance-Seiten gelöscht.
Eine erste Klage, mit welcher Covance die Zensur der Aufnahmen
aus dem Tierversuchslabor in Münster verlangt hat, ist von einem
Genfer Gericht abgewiesen worden.
Auf ein neues Gesuch von Covance hin, an dem sich nun ausser der
in Meyrin bei Genf domizilierten Central Laboratory Services SA auch zwei weitere
Tochterfirmen beteiligen, alle
vertreten durch die Zürcher Anwaltsfirma
Pestalozzi-Lachenal-Patry, erliess Rechtsanwalt Dr Roman Bögli, Rickenbach, nebenamtlicher Vizepräsident des
Bezirksgerichts Münchwilen, in Kenntnis des freisprechenden Genfer Urteils, am 7. April 2004 folgende sofort wirksame
Zensur-Verfügung gegen den VgT:
|
Betroffen von dieser Zensur sind insbesondere die Print- und
Internet-Medien des VgT - ein ebenso schwerwiegender wie leichtfertiger Eingriff
in die Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit, dem keine schützenswerte
Interessen auf der Seite des Covance-Konzerns gegenüber stehen.
Das System nebenamtlicher Richter im Bananen-Kanton Thurgau, auch
unter dem Namen Most-Indien bekannt, wird insbesondere dann problematisch, wenn
eine klagende Partei ein Milliarden-Umsatz-Konzern wie Covance ist, der
massenhaft Aufträge anAntwälte vergibt - vielleicht auch einmal dem
nebenamtlichen Richter und hauptamtlichen Rechtsanwalt Bögli.... Da ist doch
naheliegend, welcher Partei Bögli Recht am besten Recht gibt. Offensichtlich ist
jedenfalls, dass nicht eine pflichtgemässe Rechtsanwendung hinter dieser
Zensurverfügung steht.
Ein Rechtsgutachten
von Professor Franz Riklin von der Universität Freiburg, spezialisiert auf
Medienrecht, kommt klar zum Schluss: Diese Zensurverfügung ist rechtswidrig:
Die Aufnahmen zeigen, was der Öffentlichkeit sonst verborgen
bleibt: unter welchen schrecklichen Umständen die Versuchstiere gehalten werden,
die in Tierversuchen für Kosmetika, Putzmittel und Medikamente etc verbraucht
werden. Während der Nutzen von Tierversuchen zur Beurteilung der
gesundheitlichen Auswirkungen von Medikamenten auf den Menschen umstritten ist,
bietet die durch die Aufnahmen dokumentierte tierquälerische Haltung und die
unnötige Misshandlung der Tiere sicher keinen medizinischen Nutzen. Es geht
hierbei einzig und allein um skrupellose Kosteneinsparung am falschen Ort aus
blosser Profitgier.
Unsittliches Verhalten verdient nach allgemeinen
Rechtsgrundsätzen keinen Rechtsschutz. Covance betreibt aus blosser Profitgier
eine wissenschaftlich unnötige Massentierquälerei; das ist unsittlich.
Doch der Münchwiler Richter Bögli entscheidet grundsätzlich immer gegen den VgT,
egal um was es geht - erst recht wenn ein multinationaler Konzern mit einem
Jahresumsatz von einer Milliarde Euros klagt. Geltendes Recht verbietet einen
solchen präventiven Eingriff in die Medienfreiheit, ohne Anhörung der
betroffenen Redaktion und ohne gründliche Prüfung des Sachverhaltes und der
Rechtslage.
Mehr zur Rechtslage:
- Stellungnahme
des VgT vor Gericht
- Stellungnahme von
Rechtsanwalt Scotoni, Vertreter der AG STG
VgT-Präsident Dr Erwin Kessler zu dieser Zensur:
" Ein Mensch, der sich angesichts dieser
erschütternden Dokumentaraufnahmen aus dem Covance-Tierversuchslabor auf die
Seite der Täter stellt, muss einen schweren seelischen Defekt haben. Ein solcher
Mensch ist als Richter nicht nur ungeeignet, sondern eine öffentliche
Gefahr und müsste in einem funktionierenden Rechtsstaat an der weiteren Ausübung
seines Richteramtes gehindert werden, umso mehr als Bögli sein seelisches Manko mit
Willkür und Rechtsbeugung verbindet und eine Unterwürfigkeit
gegenüber einem skrupellosen internationalen Konzern an den Tag legt, welche
jeglicher richterlichen Unabhängigkeit spottet. Damit hat
Bögli das Fass zum Überlaufen gebracht. Der VgT wird bei den nächsten
Richterwahlen mit einer massiven Wahlkampagne über seine Machenschaften
informieren, damit er das gleiche Schicksal erfährt wie der Frauenfelder
Bezirksrichter und Schweinemäster Iseli, der als Richter nicht
mehr wiedergewählt wurde, nachdem der VgT über seine Machenschaften informiert
hatte (siehe
www.vgt.ch/vn/0303/iseli.htm)."
Böglis Anwaltskanzlei (links) und sein
Wohnhaus (rechts)
Bezirksrichter Bögli, scheinheilig
lächelnd, neben Opfern aus dem KZ in Münster, das von Bögli gedeckt wird:
Am 10. Mai 2004
weigerte sich Bögli unter fadenscheinigem, überspitzt formalistischem Vorwand,
das zweitstündigen Roh-Videoband als Beweismittel zu den Akten zu nehmen. Weil
der Undercover-Journalist die Aufnahmen wegen einem richterlichen Verbot nicht
an Dritte, also auch nicht an den VgT weitergeben darf, schickte er das Band in
Absprache mit dem VgT direkt an Richter Bögli. Der Undercover-Journalist sei nicht Prozesspartei, schreibt Bögli zur Begründung der
Annahmeverweigerung. Willkürjustiz zugunsten der Täter ist halt leichter
möglich, wenn Beweismittel nicht angenommen und die Wahrheit nicht zur Kenntnis
genommen wird. Noch immer ist der VgT diesem unfähigen, parteiischen Richter
ausgeliefert - nach thurgauischem Recht gibt es kein Rechtsmittel.
Am 23. Mai 2004 hat der VgT gegen Bögli ein
Ausstandsbegehren gestellt.
Schreiben, faxen,
mailen oder telefonieren Sie diesem Zensur-Richter
Ihre Meinung: Rechtsanwalt Roman Bögli
privat: an der Hochbühlstrasse 33, 9532 Rickenbach bei Wil, Tel 071 925 30 79
Anwaltsbüro: Toggenburgerstrasse 31, 9532 Rickenbach, Tel 071 929 90 10, Fax 071
929 90 19, Email rickenbach@flb-law.ch
Dieser superprovisorischen Zensur-Verfügung folgt
nun ein jahrelanges Gerichtsverfahren. Es ist diesem wirtschaftlich
mächtigen Konzern, der nicht auf Gerichts- und Anwaltskosten achten muss,
offenbar egal, ob der VgT schlussendlich - nach Jahren - vor dem Europäischen
Gerichtsverfahren für Menschenrechte gewinnt, denn dank der politischen Justiz
werden die skandalösen Zustände im Tierversuchslabor nun mindestens für ein paar
Jahre unterdrückt. Und nach Jahren kann Covance einfach behaupten, die
Aufnahmen seien inzwischen veraltet. Keine Tierschutzorganistion kann dann
überprüfen, ob sich die Zustände tatsächlich gebessert haben, denn dass die
Öffentlichkeit Einblick in das Elend der Versuchstiere erhält, ist fast schon eine
Jahrhundert-Ausnahme. Gewöhnlich können nur Vorzeige-Labors der
Tierversuchsindustrie besucht werden. Was bei Firmen wie Covance im Auftrag auch
der Schweizer Pharma- und Chemie-Industrie hinter verschlossenen Türen, in
fensterlosen, gegen unerwünschte Besucher schwer gesicherten Räumen abgeht,
bleibt der Öffentlichkeit sonst völlig verborgen. Da nun ausnahmsweise ein Panne
im Sicherheitskonzept dazu geführt hat, dass Aufnahmen dieser grauenhaften
Zustände an die Öffentlichkeit gelangt sind, findet sich sofort ein mafioser
Provinzrichter, der auf einen Wink dieses Konzerns hin alles mit Staatsgewalt
unterdrückt. Und sollten eines Tages soviele Bürger
gegen diesen Unrechtsstaat aufmucken, dass die Polizei nicht mehr genügt, dann
hat man noch die Armee. Schon Dürrenmatt hat erkannt, dass die Schweizer Armee
mangels äusserem Feind eine Absicherung der Staatsgewalt gegen innen darstellt
und schweres Geschütz und Kampfjets nur dazu dienen, den eigentlichen
Zweck der Armee zu tarnen. Doch diese Tarnung wird immer fadenscheiniger. Am
4.4.04 berichtete die Sonntags-Zeitung: "Militärexperte wirft VBS Missbrauch der
Milizarmee vor: In der Armee XXI/11 sollen 70 000 Soldaten Objekte bewachen -
eine klare Polizeiaufgabe".
Der Rütlischwur
(ob dieser wohl auch bald zensiert wird, da
staatsgefährdend?):
"Ein Wille, ein Ziel einigt uns: Frei wollen
wir sein!
In tiefster Not versprechen wir, einander zu helfen, im Kampfe
gegen die Vögte zusammenzustehen und uns vor keiner Gewalt zu beugen.
So erhebet, meine Freunde von Uri, Schwyz und
Unterwalden, eure Hand zum Schwure!"
Wieder einmal geht der Staat
gegen Tierschützer vor, während die gewerbsmässigen Tierquäler geschützt werden
In Deutschland wurde die
Strafuntersuchung gegen die
Covanve-Verantwortlichen eingestellt. Pressemitteilung Menschen fuer Tierrechte - Bundesverband der Tierversuchsgegner
e.V. vom 26. Februar 2004
Staatsanwaltschaft Muenster mit Blindheit geschlagen?
Menschen fuer Tierrechte legen Beschwerde gegen Einstellung der Ermittlungen ein
Der Bundesverband Menschen fuer Tierrechte erhebt gegen die Staatsanwaltschaft
Muenster schwere Vorwuerfe und legte jetzt Beschwerde gegen deren Einstellung
des Ermittlungsverfahrens gegen Verantwortliche des Tierversuchslabors Covance
sowie gegen den Amtsveterinaer Dr. Roland Otto ein.
"Hoechst einseitig und unqualifiziert" haelt Dr. Eisenhart von
Loeper, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen fuer
Tierrechte, die Einstellungsverfuegung der Staatsanwaltschaft. Diese wurde mit
mangelndem Tatverdacht der Tierquaelerei begruendet. Von Loeper, der seit 26
Jahren staendig tierschutzrechtliche Problemfaelle bearbeitet und Kommentator
des Tierschutzgesetzes ist, verweist darauf, dass mehrere hochqualifizierte
Sachverstaendige aufgrund des vorhandenen Filmmaterials anhaltende Leiden der
Versuchsaffen registriert haben. Diese aeussern sich z. B. durch
Verhaltensstoerungen in Form von Schaukel- und Drehbewegungen oder mimischen
Gebaerden. Das muesse nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als
kennzeichnend fuer Tierquaelerei eingestuft werden.
"Die Staatsanwaltschaft Muenster hat sich einseitig von den Schutzbehauptungen
der Firma Covance und dem ihr nahe stehenden Amtsveterinaer beeindrucken
lassen", betont von Loeper. So habe sie es in bestuerzender Weise unterlassen,
profilierte Primatenforscher zu befragen und sorgfaeltig die durch die
Filmdokumentationen erwiesenen Fakten unabhaengig auszuwerten. Kritisch
beleuchtet der Rechtsanwalt besonders die Aussage der Staatsanwaltschaft, dass
gegen Amtsveterinaer Otto "zu keinem Zeitpunkt auch nur der Hauch eines
Tatverdachts" bestanden habe. Denn bereits vor Monaten sei gegen die Firma
Covance Anzeige erstattet worden, als es um die Toetung von 500 Affen ging. Dr.
Otto habe die Toetungen sanktioniert, die weder gerechtfertigt erschienen noch
tierschutzkonform durchgefuehrt worden seien. "Die Staatsanwaltschaft Muenster
ist augenscheinlich mit
Blindheit geschlagen", folgert von Loeper "Und es ist beschaemend, wie einseitig
sie agiert, mangelnde Achtung gegenueber den Affen als intelligenten, sozialen
Wesen erkennen laesst und nicht ihrer Verpflichtung nachkommt, das Staatsziel
Tierschutz umzusetzen." Die Staatsanwaltschaft werde deshalb, so von Loeper, die
Ermittlungen aufgrund der eingelegten Beschwerde fortfuehren muessen. Das sei
sie den Versuchstieren sowie der Bevoelkerung, die mit grosser Empoerung auf den
unwuerdigen, qualvollen Umgang der Beschuldigten mit den Versuchsaffen reagiert
habe, schuldig.
Es ist immer wieder erschütternd, wie der Staat die
gewerbsmässigen Tierquäler deckt und die Tierschützer verfolgt. Kürzlich hat ein
Basler Gericht die Tierversuchsfabrik RCC geschützt, nachdem Tierschützer
Missstände aufgedeckt haben (www.agstg.ch/de/albatros/05-12.2003/folterknechte.html).
Die ständige Justizwillkür, welche auch der VgT dauernd
erfährt, füllt mittlerweile eine lange Liste:
www.vgt.ch/justizwillkuer/index.htm.
Wie
die Nachrichtensendungen des Schweizer Fernsehens manipuliert werden
Diese im Covance-Tierversuchslabor heimlich gedrehten Aufnahmen stellen eine
der ganz seltenen Dokumentation darüber dar, was in der Tierversuchsindustrie
wirklich abläuft. Indem bei Covance in Tierversuchen getestete Produkte auch in
der Schweiz vermarktet werden, ist die Schweizer Öffentlichkeit davon ganz
direkt betroffen. Doch die meisten Schweizer Medien schwiegen darüber,
insbesondere auch das Schweizer Fernsehen in seinen Informations- und
Konsumenten-Sendungen -
typisch. Siehe dazu auch Die Machenschaften des
"Kassensturz". Die Aufnahmen waren seit Dezember 2003 bekannt. In
den VgT-Nachrichten vom Mai 2004 kritiserte
der VgT diese Unterdrückung durch das Schweizer Fernsehen. Hierauf brachte das
Schweizer Fernsehen in der Nachrichtensendung
10vor10 vom 18. und
19. Mai Reportagen zum
Covance-Skandal. (Diese Aufzeichnungen finden Sie auch, indem Sie auf der
folgenden Seite oben rechts auf "Latest News" klicken:
www.c9c.info/contact/covance ).
In 10vor10 wurde auch das Gutachten Riklin erwähnt und Prof
Riklin persönlich dazu interviewt. Der VgT - immerhin Auftraggeber dieses Gutachtens
und einzige Tierschutzorganisation der Schweiz, welche die Aufnahmen trotz
Zensur veröffentlichte - wurde in der ganzen Sendung nicht erwähnt. Stattdessen
wurde eine andere Tierschutzorganisation interviewt und der Eindruck erweckt,
diese hätte das Gutachten veranlasst. Das Schweizer Fernsehen unterdrückt seit
Jahren systematisch alles, was vom VgT kommt (siehe
Diskriminierungsbeschwerde an
den EGMR) - ein Schulbuchbeispiel an
Unsachlichkeit. So werden die Nachrichtensendungen des Schweizer
Staatsfernsehens manipuliert, unbemerkt von den ahnungslosen Zuschauern.
21. Mai 2004:
1 Verweigerung des rechtlichen Gehörs
Die Stellungnahmen der ersten Instanz wurde dem VgT erst zusammen mit dem
angefochtenen Urteil zugestellt; der VgT hatte deshalb keine Möglichkeit,
sich dazu zu äussern, obwohl die darin vorgebrachten Argumente vom
Obergericht in den angefochtenen Entscheid übernommen wurden. Dadurch wurde
BV 29 und EMRK 6 verletzt. Damit führt das Obergericht seine vom
Bundesgericht mehrfach gerügte menschenrechtswidrige
Praxis weiter.
2 Menschenrechtswidrige Medienzensur (Verletzung von EMRK 10)
Die am 7. April 2004 superprovisorisch verfügte Medien-Zensur ist mit
Verfügung vom 21. Mai 2004 wieder aufgehoben worden. Damit ist zwar die
Zensur beendet, die Menschenrechtsverletzung aber nicht ungeschehen gemacht.
Die Zensur war rund sechseinhalb Wochen in Kraft. Dadurch wurde die Medien-
und Meinungsäusserungsfreiheit des VgT massiv verletzt und der VgT ist
dadurch beschwert. Gemäss Praxis des EGMR ist Beschwer gegeben, wenn ein
Hoheitsakt direkt auf den Beschwerdeführer zur Anwendung gelangte und ihn in
seinen EMRK-Rechten einschränkt bzw einschränkte. Ein eigentlicher Schaden
ist nicht erforderlich; Fortdauer der Beschwer wird nicht verlangt
(Villiger, Handbuch der EMRK, 2. Auflage, Rz 149).
In der Aufhebungsverfügung vom 21. Mai 2004 stellte Vizepräsident Bögli
seine Zensurverfügung als berechtigt hin. Es drohen deshalb künftig ähnliche
Verletzungen der Medienfreihet, weshalb ein rechtliches Interesse an der vom
VgT beantragten gerichtlichen Feststellung der Verfassungs- und
Menschenrechtsverletzung besteht (Verletzung von BV 16 und 17 sowie EMRK
10).
Der EGMR berücksichtigt auch immateriellen Schaden (Frowein/Peukert,
EMRK-Kommentar, 2. Auflage, Artikel 50, Rz 6). Die Beendigung einer
Menschenrechtsverletzung beseitigt nicht automatisch auch die Beschwer:
"Gelegentlich werden nachteilige Folgen von Konventionsverletzungen bereits
weitgehend durch innerstaatliche Massnahmen beseitigt, ohne dass jedoch
damit eine Anerkennung der Verletzung verbunden ist, so dass trotzdem die
einen Schaden nicht voraussetzende Beschwer nach Art 25 EMRK bestehen
bleibt. In derartigen Fällen geht der EGMR davon aus, dass die Feststellung
der EMRK-Verletzung an sich ausreichende Genugtuung darstelle und daher
keine Veranlassung zur Zuerkennung einer darüber hinausgehenden gerechten
Entschädigung bestehe." (Frowein/Peukert aaO Rz 26).
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine superprovisorische Medienzensur
waren insgesamt nicht erfüllt:
Der VgT machte Bögli in einer Schutzschrift vom 9. März 2004 darauf
aufmerksam, dass ein Zensurgesuch seitens Covance zu erwarten sei und
offerierte für diesen Fall, innert 24 Stunden dazu zu plädieren.
Die mit der superprovisorischen Verfügung zensurierten Aufnahmen waren bei
Erlass der superprovisorischen Zensurverfügung bereits mehr als vier Monate,
seit Dezember 2003, auf verschiedenen europäischen Websites veröffentlicht,
unter anderen auch auf derjenigen des deutschen Fernsehsenders ZDF, der im
Dezember in zwei Sendungen "Frontal" Videoaufnahmen aus dem
Covance-Tierversuchslabor in Münster zeigte. Daran konnte die
superprovisorische Zensurverfügung vom 7. April 2004 nichts ändern. Eine
besondere Dringlichkeit lag deshalb nicht vor, womit auch die gesetzlichen
Voraussetzungen für eine superprovisorische Verfügung nicht erfüllt waren.
Obwohl keine besondere Dringlichkeit vorlag, liess der Vizegerichtspräsident
das Angebot des VgT, innert 24 Stunden zu plädieren, unbeachtet, womit dem
VgT ohne Grund das rechtliche Gehör verweigert wurde.
Der VgT ist eine im Handelsregister eingetragene, nicht gewinnorientierte,
staatlich anerkannte gemeinnützige Vereinigung mit bereits mehr als 30 000
Mitgliedern in der ganzen Schweiz.
Der BF ist Herausgeber der nachstehenden Medien:
- Zeitschrift VgT-Nachrichten, Auflage variierend zwischen 100 000 und 2
Millionen
- Zeitschrift ACUSA-News, Auflage variierend zwischen 50 000 und 500 000
- Website www.vgt.ch mit täglich aktuellen News
- Website www.acusa.ch
- VgT-Email-Newsletter, wöchentlicher Versand an Abonnenten
Alle VgT-Medien sind auf die Themen Tierschutz und Konsumentenschutz
spezialisiert.
Die hohen gesetzlichen Voraussetzungen für eine präventive Medienzensur (ZGB
28 c Abs 3) gegen den VgT waren offensichtlich nicht erfüllt (siehe Ziffern
7 und 9 der Gesuchantwort sowie das Gutachten Riklin) und wurden in Böglis
Zensurverfügung nicht einmal erwähnt!
Die Begründung, mit welcher die superprovisorische Verfügung am 21. Mai 2004
wieder aufgehoben wurde, lässt auf weiten Strecken jedem rechtsstaatlich
denkenden Bürger die Haar zu Berge stehen. Die krass menschenrechtswidrige
Zensur wurde vom Vizegerichtspräsidenten Münchwilen auch nachträglich
gerechtfertigt. Das Gutachen von Professor Riklin wurde dabei mit einem
einzigen Satz, der zudem eine gezielte Fehlinterpretation des Gutachtens
beinhaltete, abgetan. Der in der Gesuchsantwort zitierte Staatsrechtler Jörg
Paul Müller, der eine solche präventive Medienzensur ohne Gefahr im Verzug
ganz klar als rechtswidrig bezeichnet, wurde kurzerhand übergangen zugunsten
einer auf eine leere Floskel reduzierten Pseudo-Interessenabwägung. Dass dem
fundamentalen öffentlichen Interesse der Medienfreiheit und der Information
der Öffentlichkeit und der Konsumenten über derartige, bisher kaum bekannte
Missständen in Tierversuchslabors, wie sie die zensurierten Aufnahmen
zeigen, lediglich das egoistische Interesse der BG (Covance-Konzern)
gegenübersteht, die Missstände unter dem Deckel halten zu können (von Prof
Riklin in der Sendung 10vor10 des Schweizer Fernsehens zu Recht als
"schwach" bezeichnet), wurde verschleiert, um der krass
menschenrechtswidrigen Zensurverfügung nachträglich den Anschein von Recht
zu geben.
Zwar kommt einer Entscheidbegründung keine Rechtskraft zu und die blosse
Begründung eines Entscheides kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten
werden. Die Entscheidbegründung ist hingegen insofern relevant, als sie
belegt, dass sich Vizegerichtspräsident Bögli weiterhin zu solcher
Medienzensur gegen den VgT berechtigt fühlt.
Das Obergericht lehnte es ab, auf das Feststellungsbegehren einzutreten,
sinngemäss mit der Begründung, die ZPO TG sehe Feststellungen im
Rekursverfahren nicht vor. Indessen liegt offensichtlich eine Gesetzeslücke
vor, denn es gab in casu kein anderes Rechtsmittel, mit dem die
Menschenrechtsverletzung im Sinne von EMRK 13 wirksam gerügt werden könnte;
blosse Aufsichtsbeschwerden stellen nach Praxis des EGMR keine "wirksame"
Beschwerden im Sinne von EMRK 13 dar (Villiger aaO Rz 650). Nach Thurgauer
Recht gibt es gegen superprovisorische Verfügungen kein kantonales
Rechtsmittel, und die eidgenössischen Rechtsmittel sind nur gegen
Endentscheide zulässig.
EMRK 13 stellt jedoch direkt anwendbares Recht dar
(Villiger aaO Rz 647). Es wäre deshalb Pflicht der Vorinstanz gewesen, auf
das Feststellungsbegehren einzutreten.
3 Willkürlicher Kostenentscheid
Gemäss ZPO 75 ist die unterliegende Partei "zum Ersatz für alle dem Gegner
verursachten notwendigen Kosten" verpflichtet. Gemäss Praxis werden
Anwaltskosten regelmässig zu den notwendigen Kosten im Sinne des Gesetzes
gezählt. In casu hat es der VgT als nützlicher erachtet, ein Rechtsgutachten
des Medienrecht-Spezialisten Prof Riklin einzuholen, anstatt sich anwaltlich
vertreten zu lassen. Ohne Willkür kann dagegen nichts eingewendet werden,
mindestens solange die Gutachterkosten nicht höher liegen, als die einer
anwaltlichen Vertretung. In casu sind die Kosten des Gutachtens von Prof
Riklin (Fr 1 850.-) praktisch gleich wie die Anwaltskosten der mitbeklagten
AG STG (Fr 1 800.-), welche anstandslos entschädigt wurden.
Der VgT sah sich in diesem Verfahren genötigt, die Medienfreiheit gegen eine
schwerwiegende, ungerechtfertigte Zensurmassnahme zu verteidigen. Es kann
deshalb nicht gesagt werden, ein Gutachten durch einen auf Medienrecht
spezialisierten Rechtsprofessor sei eine weniger zweckmässige
Verteidigungsstrategie als die Vertretung durch einen nicht auf Medienrecht
spezialisierten Anwalt, wie dies die mitbeklagte AG STG gewählt hat.
Das Obergericht wendet ein, das Rechtsgutachten von Prof Riklin sei
verspätet eingereicht worden, weil dieses nach Ablauf der zehntägigen Frist
für die Vernehmlassung nachgeschoben worden sei. Der VgT hat innert Frist
seine Vernehmlassung eingereicht und etwas später, sobald verfügbar, das
Gutachten Riklin nachgeschoben. Die erste Instanz hat das Gutachten nicht
aus dem Recht gewiesen, sondernd vielmehr aktiv in das Verfahren aufgenommen
und mit Schreiben vom 28. April 2004 den anderen Verfahrensbeteiligten Frist
angesetzt für eine Stellungahme. Unter diesen Umständen ist es willkürlich,
im Nachhinein eine Parteientschädigung abzuweisen mit der Begründung, das
Gutachten sei verspätet eingereicht worden. Zumindest liegt überspitzter
Formalismus vor.
Mit
Urteil vom 1. November 2004,
eingegangen am 19. November, hat das
Bundesgericht die staatsrechtliche Beschwerde bezüglich der Verletzung des
rechtlichen Gehörs gutgeheissen und den Fall zur Neubeurteilung an das
Thurgauer Obergericht zurückgewiesen (BGE
5P.314/2004).
Das Bundesgericht hat damit zum dritten mal eine
Beschwerde gegen das Thurgauer Obergericht wegen Verletzung des rechtlichen
Gehörs (Nichtzustellung von Stellungnahmen der Gegenpartei bzw der
Vorinstanz) gutgeheissen hat. Die früheren diesebezüglichen
Bundesgerichtsurteile lagen dem Obergericht bereits
vor, als es seine menschenrechtswidrige Praxis im vorliegenden Fall
weiterführte!
Am 22. November 2004 hat der VgT die Medien in einem
Communiqué über dieses Bundesgerichtsurteil informiert. Dieses für das
Thurgauer Obergericht peinliche Urteil wurde von sämtlichen Medien
unterdrückt. Der VgT wollte von den Thurgauer
Medien wissen, warum. Von der SDA und
vom Tagblatt kam keine Antwort. Die Thurgauer Zeitung, die von sich
behauptet, grundsätzlich über alle Urteile des Thurgauer Obergerichtes zu
berichten, gab als Grund an, das entsprechende Bundesgerichtsurteil nicht zu
haben und nur aufgrund des Kommentars des VgT, werde kein Bericht gemacht.
Alle Bundesgerichtsentscheide sind jedoch, wie auch der Redaktion der
Thurgauer Zeitung bekannt ist, von Amtes wegen im Internet veröffentlich, so auch der
vorliegende: BGE
5P.314/2004 . Ferner ist den Thurgauer Medien bekannt, dass Sie Urteile
betreffend den VgT jederzeit per Fax oder Email anfordern können.
Die Begründung der Thurgauer Zeitung ist mehr als fadenscheinig; Medienmanipulationen werden nie offen zugegeben.
Nach einem mehrfachen Briefwechsel mit der Redaktion der
Thurgauer Zeitung, brachte diese dann am 4. Dezember endlich einen
Bericht über diesen Bundesgerichtsentscheid - und was für einen! Der
wirkliche Skandal - das nämlich das Obergericht mit seiner
menschenrechtswdrigen Praxis weitegerfahren ist, nachdem es die ersten zwei
Bundesgerichtsurteile bereits hatte! - wurde unterdrückt. Statt dessen kam
der Obergerichtspräsident mit verschleiernden Rechtfertigungen zu Worte,
diese Bundesgerichtsurteile würden nun zu endlosen Prozessen führen. Das ist
Unsinn: Das Gericht muss auch im Lichte dieser höchstrichterlichen Urteile
nicht einfach Antworten und Gegenantworten endlos laufen lassen, vielmehr
sind verspätete Vorbringungen aus dem Recht zu weisen und Replik und Duplik
auf gerechtfertige Noven zu beschränken, um dem Beschleunigungsgebot
Nachachtung zu verleihen.
Auf das vom Obergericht abgelehnte Begehren um Festellung
der Pressefreiheit durch die Zensurverfügung des Münchwiler Bezirksrichters
Bögli trat das Bundesgericht mit unhaltbarer Begründung nicht ein. Der VgT
hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde erhoben. Zum
Nichteintreten des Bundesgerichtes heisst es darin:
Zu den Beschwerdegründen kommt indessen nun noch die
Verletzung des rechtlichen Gehörs hinzu, weil das Bundesgericht für die
sorgfältigen und fundierten Ausführungen zum Feststellungs-Anspruch nur eine
abschätzige Bemerkung übrig hatte, siehe Seite 6: "Der Beschwerdeführer
ergeht sich über weite Strecken in theoretischen Ausführungen." Zur
Begründung des Feststellungsbegehrens, welche damit gemeint ist, äußerte
sich das Bundesgericht mit keinem Wort! Damit hat das BGer das rechtliche
Gehör im zentralen Punkt der Beschwerde verletzt.
Während sich das Bundesgericht in sträflicher Weise nicht mit den fundierten
Argumenten des Beschwerdeführers (BF) auseinandersetzt, wirft es dem BF
sogar noch vor, dieser habe sich nicht mit den Erwägungen der Vorinstanz,
dass Entschädigungen beim Verwaltungsgericht geltend zu machen seien,
auseinandergesetzt. Dieser Vorwurf ist haltlos, denn der BF hat ja überhaupt
keine Entschädigung geltend gemacht und diese Erwägung des Obergerichtes
ging deshalb völlig am Streitgegenstand vorbei. Umgekehrt hat das
Obergericht zum Streitgegenstand des Feststellungsbegehrens nichts
vorgebracht, das eines Kommentars bedürft hätte.
Das Bundesgericht ist damit unter haltlos-willkürlichem Vorwand nicht auf
das Feststellungsbegehren eingetreten. Das Obergericht seinerseits hat das
Feststellungsbegehren als formell unzulässig beurteilt und das Bundesgericht
hat dem nicht widersprochen. Damit stellt die superprovisorische
Zensurverfügung des Vizepräsidenten des Bezirksgerichtes Münchwilen (Beilage
b zur EMRK-Beschwerde) den massgebenden letztinstanzlichen nationalen
Entscheid dar.
Der BF hat den nationalen Instanzen Gelegenheit gegeben, durch Feststellung
und Füllung einer prozessualen Gesetzeslücke die durch die vorliegende
Beschwerde zu beurteilende Grundrechtsverletzung durch die Zensurverfügung
eines lokalen Gerichtes festzustellen, wodurch die Einschaltung des EGMR
entbehrlich geworden wäre. Die Schweiz hat diese Gelegenheit mit
willkürlichem oder zumindest überspitzt formalistischem Vorwand nicht
genutzt.
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