12. Juni 2007, letztmals ergänzt am 17. Juni 2016                                  web-code: 200-021 

  manipulation suisse

Das Schweizer Staatsfernsehen SRF
diskriminiert den VgT

Eine Studie, wie SRF generell Manipulations-Techniken einsetzt:
https://swprs.org/srf-propaganda-analyse/

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Während Chefredaktor Haldimann gegen angebliche Rassendiskriminierung wettert, diskriminiert er seit Jahren selber und produziert lieber unsachliche Informationssendungen, wie die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) auf Beschwerde des VgT hin mehrfach festgestellt hat.

(Aus der Weltwoche 1.09)

Die Website des VgT umfasst rund 10 000 Seiten auf dem Gebiet des auf Nutztiere spezialisierten politischen Tier- und Konsumentenschutzes - vom SF seit Jahren gezielt nicht beachtet. Lieber nimmt das SF Falschinformationen der Zuschauer in Kauf.

Die vom VgT laufend enthüllten Missstände in der Tierhaltung und beim (Nicht-)vollzug des Tierschutzgesetz werden seit Jahren unterdrückt. Über den VgT und dessen Arbeit wird höchstens negativ berichtet. Meistens ohne den VgT namentlich zu erwähnen, wird dessen politische und tier- und konsumentenschützerische Arbeit immer wieder mit Desinformationssendungen torpediert - kürzlich erneut mit einer einseitigen Wahlunterstützung für den vom VgT zur Abwahl empfohlenen, für den Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton Freiburg verantwortlichen Staatsrat C.[Name durch politische Willkürjustiz zensuriert], wodurch laut Entscheid der UBI das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt wurde  (VgT gewinnt vor UBI).

 Weiteres Beispiel zu diesem Boykott ohne sachliche Gründe:

In einem Bericht, gestützt auf erstklassige Videoaufnahmen grauenhafter Missstände am Blausee, hat der VgT dokumentiert, wie das Tierschutzgesetz beim Familienfischen toter Buchstabe bleibt: www.vgt.ch/vn/0901/blausee.htm
Diese Aufnahmen wurden mit dem dem Schweizer Fernsehen als Primeuer angeboten:, und zwar 10vor10, CH-Aktuell, Der Club, Kassensturz, Rundschau. Der Tagesschau konnte es nicht angeboten werden, weil die Tagesschau die Email-Adresse des VgT sperrt.

Wie üblich kam nicht einmal eine Antwort. Kein vernünftiger Mensch kann behaupten, solch erschreckende Missstände, gegen welche in unserer Gesellschaft keine rechtlichen oder politischen Mittel zur Verfügung stehen, seien nicht von öffentlichem Interesse (Tierschutzorganisationen haben kein Klage- und Beschwerderecht; die Aufsicht über den Vollzug des Tierschutzgesetzes ist Sache des Bundesrates und des Bundesamtes für Veterinärwesen; die Bundesräte können nicht vom Volk gewählt oder abgewählt werden; es gibt auch kein Initiativrecht gegen den Nichtvollzug von Gesetzen). Im Einzelfall kann es sicher sachliche Gründe geben, warum sämtliche Nachrichten- und Informationsgefässe von SF sich nicht mit einem solchen Thema befassen. Solche sachlichen Gründe gibt es aber nicht für die fortwährende, systematische Unterdrückung solcher Themen. Dies verletzt vielmehr klar das Vielfaltsgebot.

Am 6. Oktober 2008 hat der VgT bei der UBI Beschwerde gegen den Boykott durch das Schweizer Fernsehen  erhoben und Verletzung des Vielfaltsgebotes und der Meinungsäusserungs- und Informationsfreiheit geltend gemacht:

Beschwerde an die UBI vom 6. Oktober 2008 

Replik vom 18. Dezember 2008

UBI-Entscheid vom 20. Februar 2009

Beschwerde an das Bundesgericht vom 8. Juni 2009

Gutheissung der Beschwerde durch das Bundesgericht:
Bundesgerichtsurteil 2C_308/2009 vom 10. Dezember 2009
In diesem Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde des VgT gutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung an die UBI zurückgewiesen.

Zweite Beschwerde, vom 30. August 2009, an die UBI wegen Diskriminierung des VgT durch das Schweizer fernsehen, diesmal konkret gegen die Unterdrückung des EGMR-Urteils im TV-Spot-Zensurverfahren.
Die UBI wies auch diese zweite Beschwerde betreffen wegen Diskriminierung des VgT durch das Schweizer Fernsehen formalistisch ab.
Am 22. Januar 2010 erhob der VgT auch gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Bundesgericht.
Auch diese Beschwerde wurde vom Bundesgericht gutgeheissen: Bundesgerichtsurteil 2C_59/2010
Medienspiegel:

- persoenlich.com 10.6.10
- kleinreport 10.6.10
- St Galler Tagblatt 11.6.10

Neuer Diskriminierungs-Fall im Juli 2010, der UBI nachgereicht: Katastrophale Zustände in baselländischen Schweinefabriken. Kassensturz, CH-Aktuell, 10vor10, Tagesschau und Rundschau interessierten sich nicht dafür, ebensowenig wie für unzählige ähnliche Berichte aus der ganzen Schweiz seit rund zehn Jahren. Aus journalistisch-sachlicher Sicht ist dieses Desinteresse nicht erklärbar, zumal Informationen des VgT eine hohe Glaubwürdigkeit haben, da sich der VgT weniger als ander Medien Fehlinformationen leisten kann. Es handelt sich um eine Diskriminierung aus  persönlichen poltischen Motiven der SF-Verantwortlichen, wie Haldimann öffentlich zugegeben hat in einem Kommentar zu einer Verurteilung wegen einer manipulierten Wahlpropaganda durch das Staatsfernsehen SRF (mit dem einzigen Zweck, dem VgT bei der Abwahlkampagne gegen einen politisch verantwortlichen Tierschutzverhinder in den Rücken zu fallen). In diesem Kommenter gab der Chefredaktor des Schweizer Staatsfernsehen unmissverständlich zu erkennen, dass er solche Verurteilungen durch die UBI und das Bundesgericht ignoriere und den VgT weiterhin diskrimnieren und bekämpfen werde, weil "Erwin Kessler "kein ernst zu nehmender Akteur in der öffentlichen Diskussion" sei.

Unhaltbare Zustände in Hühnerfabriken. Der einzige Unterschied zwischen CH und D: In D berichtet das Staatsfermsejem darüber, in der Schweiz nicht

Entscheid der UBI:
Am 22. Oktober 2010 wies die UBI die Beschwerde ab. Für die Begründung dieses politisch-opportunistischen Entscheides brauchte die UBI anschliessend eine halbes Jahr: UBI-Entscheid. Am 16. Mai 2011 erhob der VgT dagegen Beschwerde beim Bundesgericht:

Bundesgericht:

Beschwerde an das Bundesgericht gegen den UBI-Entscheid

Urteil des Bundesgerichts vom 24. Februar 2012:

Die Wortverdreher-Mafia im Bundesgericht:
Es ist übliche Praxis des Bundesgerichts, seinen politischen Willkürurteilen durch eine tendenziös verzerrte Darstellung des Sachverhaltes den Anschein von Recht zu geben. Neben der Unterschlagung wesentlicher Fakten (siehe Bundesgerichtswillkür im Schatten einer fragwürdigen juristischen Publikationspraxis) bedient es sich dabei auch einer mafiosen Wortverdrehung:

Die Tatsache ist nachgewiesen und unbestritten, dass das SF seit der Gründung des VgT bis 1997 regelmässig über VgT-Themen informierte, bis 2003 dann nur noch ein paar wenige Male und anschliessend nie mehr. Diesen Totalboykott ab 2004 bezeichnet das Bundesgericht als "etwas weniger" und als "zurückhaltende Berichterstattung". Null heisst in der mafiosen Wortverdrehung des Bundesgerichts "etwas weniger", "relativ geringe Anzahl Beiträge", und den Totalboykott des VgT rechtfertigt das Bundesgericht mit den verlogenen Worten, es sei "sachlich nachvollziehbar, wenn unter Umständen andere grössere Tierschutzorganisationen, wie etwa der Schweizer Tierschutz (STS), ... proportional etwas stärker beachtet werden..."

Eine weitere Methode des Bundesgerichts, Willkürurteilen den Anschein von Recht zu geben, besteht darin, Argumente zu widerlegen, welche der VgT als Beschwerdeführer gar nicht vorgebracht hat und so an den wirklichen Rügen vorbei zu argumentieren. So beruht die Urteilsbegründung des Bundesgerichts hauptsächlich in einer Abhandlung der vom VgT gar nicht vorgebrachten Behauptung, der VgT komme im SF nicht gleich häufig zum Zug wie andere Organisationen. Mit der wirklichen Rüge, das SF berichte systematisch nie über Enthüllungen des VgT, egal wie journalistisch brisant und interessant diese auch seien, und fülle seine Nachrichtensendungen nachweislich lieber mit banalen Unterhaltungsthemen über Prinzessinen und deren Hochzeitskleider und ähnlichem Klatsch. 

Wer nur das Bundesgerichtsurteil zur Hand hat, merkt von dieser Manipulation nichts und findet das Urteil nachvollziehbar und richtig - umso mehr als der heutige Journalismus auf einem Niveautief angelangt ist, wo die Kompetenz zu ernsthafter Justizkritik und gründlichem Recherchieren verloren gegangen ist. Die Medien beschränken sich vorwiegend darauf, amtliche Verlautbarungen wiederzugeben.

Gut gibt es den VgT und seine Medien - www.VgT.ch - was andere Medien totschweigen!

Medienspiegel zum Bundesgerichtsurteill

Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Die Mitgliedstaaten des Europarates halten die Infrastruktur so knapp, dass der EGMR nur wenige Prozente der eingehenden Beschwerde behandeln kann. So blieb auch diese Menschenrechtsverletzung durch die Schweiz wie die meisten anderen ohne Beurteilung durch den EGMR

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Manipulierte, diskriminierende und verlogene Sendung des Westschweizer Fernsehens über den VgT:
Am 15. Juni 2010 reichte der VgT einen neuen Fall von Diskriminierung, verbunden mit einer Verletzung der Wahrheitspflicht (Sachgerechtigkeitsgebot) ein. Dieser Fall gibt Einblick, wie solche Manipulationen auf der Fernsehredaktion ablaufen. Es ging um eine Sendung über die Magazine des VgT, welche im März 2010 im Kanton Freiburg in alle Haushaltungen gestreut wurden und in welchen über den Freiburger Staatsrat und Tierschutzverhinderer C. [Name durch politische Willkürjustiz zensuriert] sowie über die Machenschaften der Freiburger Justiz berichtet wurde (VN 10-1, AN 2010):
- Neue Beschwerde an die UBI
- Replik

- Gutheissung der VgT-Beschwerde durch die UBI: Tendenziöse, einseitige Sendung (Medien-Mitteilung der UBI).
- Der UBI-Entscheid im Wortlaut (französisch)

Die Medienmitteilung der UBI zu diesem Urteil wurde fast von sämtlichen Medien unterdrückt. Nur die Schaffhauser-Nachrichten und La Liberté berichteten. Typisch.

VgT-News dazu

Es ist das zweite mal, dass das Schweizer Staatsfernsehen sich parteiisch in die politische Auseinandersetzung zwischen dem VgT und C.  [Name durch politische Willkürjustiz zensuriert]  eingemischt hat. Auch im ersten Fall wurde die Beschwerde des VgT gutgeheissen, von UBI und vom Bundesgericht:  CH-Aktuell Sendung vom 30. Oktober 2006: einseitige Wahlkampfbeeinflussung. Nicht einmal Bundesgerichtsurteile vermögen den politischen Missbrauch des Staatsfernsehens zu stoppen.

Wie üblich wenn es gegen den VgT geht, bestritt die SRG die Berechtigung der Beschwerde und beurteilte diese als völlig haltlos.

Übersicht über die Auseinandersetzung zwischen VgT und C.: www.vgt.ch/doc/corm

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  manipulation suisse
Lieber Boulevard-Journalismus mit gefälschten Briefen als politisch unbequeme Tatsachen

Wie beim Schweizer Staatsfernsehen einer den anderen deckt.

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Die früheren Beschwerden des VgT gegen das Schweizer Staatsfernsehen und -Radio SRF

Beschwerde gegen die Schweiz-Aktuell-Sendung vom 20. Dezember 1999: Bodenhaltung von Hühnern irreführend als Freilandhaltung dargestellt - vor der UBI GUTGEHEISSEN

Beschwerde gegen DOK-Sendung vom 8. Januar 2001: Falschinformationen über Schlachtabfälle - von der UBI GUTGEHEISSEN

Beschwerde gegen die Kassensturz-Sendung vom 23. Januar 2001: Falschinformation über die Brustgurtanbindung von Mutterschweinen - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz UBI stellte fest, dass diese Information des Kassensturz tatsächlich falsch war, wies aber die Beschwerde mit der lapidaren Begründung ab, es habe sich dabei nur um einen Nebenpunkt der Sendung gehandelt

VgT-Beschwerde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Werbespot-Zensur am 28. Juni 2001 gutgeheissen /Schweiz verurteilt - GUTGHEISSEN

Beschwerde gegen Téléjournal-Sendung des Westschweizer Fernsehens vom 17. Dezember 2001 von der UBI GUTGEHEISSEN

Beschwerde gegen Kassensturz-Sendung vom 26. April 2005 - UBI stellte Mängel der Sendung fest, wies die Beschwerde aber trotzdem ab

Beschwerde gegen die CH-Aktuell Sendung vom 30. Oktober 2006 wegen einseitiger Wahlkampfbeeinflussung - von UBI und Bundesgericht GUTGEHEISSEN

Beschwerde gegen die 10vor10-Sendung vom 21. Februar 2007 (10vor10-Moderatorin: "In der Schweiz gibt es keine Tierfabriken") - von der UBI mit fadenscheiniger Begründung abgewiesen   

Beschwerde gegen eine parteiisch-einseitige Sendung des Westschweizer Fernsehens zu Gunsten des Freigurger Staatsrates C.  [Name durch politische Willkürjustiz zensuriert], dem der VgT Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes vorwirft - von der UBI GUTGEHEISSEN (29. April 2011)

2016-06-21  Berichterstattung von Radio SRF1 zum Vasella-Prozess: VgT gewinnt vor Bundesgericht gegen SRG und UBI

 

Weitere diskriminierende Machenschaften der Staatsfernseh-Macher

Skandalöse Zustände in Bio-Schweinehaltung unterdrückt, weil der Informant einen VgT-Kleber am Auto hatte

Manipulierte Sendung über die skandalösen Zuständen in Tierversuchslabors

Die Machenschaften des "Kassensturz"

 

 

Interessanter wird das Schweizer Fernsehen durch Zensur, Parteilichkeit und Zuschauermanipulationen nicht:


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