11. Oktober 2013

Die Arroganz der Macht

beim Schweizer Staatsfernsehen

von Erwin Kessler, Präsiden VgT Schweiz VgT.ch

Einseitig-tendenziöse Zuschauermanipulationen gehören zum Alltag des Schweizer Staatsfernsehens und -Radio, wie die Unabhängige Beschwerde-Instanz für Radio und Fernsehen (UBI) und das Bundesgericht immer wieder feststellen - feststellen ohne Wirkung, denn wirksame Sanktionsmöglichkeiten gibt es praktisch nicht; die Verantwortlichen haben keine Konsequenzen zu befürchten und reagieren auf Verurteilungen arrogant herablassend,  demonstrativ uneinsichtig und ohne Verbesserungswille.

Am deutlichsten zeigte sich die Haltung, sich kaltblütig über Verurteilungen wegen Zuschauermanipulationen hinwegzusetzen, in einer öffentlichen Stellungnahme des (damaligen) Chefredaktors der Nachrichtensendungen, Ueli Haldimann, zur Verurteilung durch die UBI im Zusammenhang mit einer von der UBI festgestellten tendenziös-einseitigen politischen Sendung, in welcher der VgT diskriminiert und die Zuschauer manipuliert wurden. Haldimann kommentierte dieses Urteil gegenüber der Sonntags-Zeitung mit den Worten, Erwin Kessler sei "kein ernst zu nehmenden Akteur in der öffentlichen Diskussion". Kläger vor UBI war aber gar nicht Erwin Kessler, sondern der VgT, der nicht nur aus seinem Präsidenten besteht, sondern aus einem starken Vorstand und rund 35 000 Mitgliedern. Weil der VgT eine Tierschutzpolitik betreibt, welche den Fleischfressern beim Staatsfernsehen gegen den Stricht geht, ist der VgT kein ernst zu nehmender Akteur in der öffentlichen Diskussion. Damit hat der Chefredaktor des Schweizer Monopol-Staatsfernsehens klar zum Ausdruck gebracht, dass der VgT trotz Verurteilung durch die UBI weiterhin durch Ignorieren diskriminiert werde. Und tatsächlich geht die Diskriminierung des VgT und Manipulation der Zuschauer bis heute unverändert weiter, auch nachdem das Bundesgericht die rechthaberische Beschwerde des Schweizer Fernsehens gegen dieses UBI-Urteil mit ungewöhnlich deutlichen Worten abgewiesen hatte (Ausführlicher Bericht dazu: Freiburger Staatsrate Pascal Corminboeuf: VgT-Beschwerde gegen manipulative Wahlpropaganda des Schweizer Fernsehens zugunsten von UBI und Bundesgericht gutgeheissen).

Zahlreiche weitere, ähnliche von der UBI gutgeheissene Beschwerden des VgT (siehe die lange Liste der VgT-Beschwerden gegen das Schweizer Staatsfernsehen)  belegen, dass Verurteilungen durch die UBI spurlos am Schweizer Fernsehen vorbeigehen.

Besonders deutlich zeigt sich das daran, dass bald nach diesem Urteil der Westschweizer Ableger des Staatsfernsehens die Zuschauer in der gleichen Auseinandersetzung zwischen dem VgT und dem Freiburg Staatsrat Pascal Corminboeuf erneut massiv manipuliert, wie die UBI erneut feststellte. Es ging um eine Sendung über die Zeitschriften des VgT (VgT-Nachrichten und die französische ACUSA-News), in  welchen im März 2010 im Kanton Freiburg in alle Haushaltungen gestreut wurden und in welchen über den Freiburger Staatsrat und Tierschutzverhinderer Corminboeuf sowie über die Machenschaften der Freiburger Justiz berichtet wurde (VN 10-1, AN 2010):  Ausführlicher Bericht darüber
Die Medienmitteilung der UBI zu diesem Urteil wurde fast von sämtlichen Medien unterdrückt. Nur die Schaffhauser-Nachrichten und La Liberté berichteten. Typisch für die Medienmanipulation nach Schweizer Art.

Typisch ist zum Beispiel auch folgendes: Nachdem die Ombudsstelle der SRG eine VgT-Beschwerde gegen eine DOK-Sendung über Schlachtabfälle gutgeheissen hatte, wiederholte das Schweizer Fernsehen dieses Sendung kaltblürtig unverändert und ohne jeden Hinweis auf diesen Entscheid.

Das gleiche Spielchen kürzlich wieder mit einer "Puls"-Sondersendung über Botox, in welcher alles über Botox thematisiert wurde, nur nicht die grausamen Tierversuche, die bei der Botox-Produktion laufend gemacht werden (siehe Beschwerde gegen einseitige "Puls"-Sendung über Botox am 30. August 2012 gutgeheissen). Mit dieser Manipulation deckten die Staatsfernsehmacher offensichtlich die Botox-spritzende Tagesschaumoderatorin Katja Stauber, genannt "Botox-Moderatorin". Die UBI hiess die Beschwerde des VgT gut. Diesen Entscheid kaltblütig ignorierend brachte das Schweizer Fernsehen zwei Monate nach dem Bundesgerichtsurteil erneut in der Sendung "Puls" nochmals einen maniipulierten Bericht über Botox, in dem die Tierversuche erneut unterschlagen wurden und behauptet wurde, das einzige Problem von Botox sei der hohe Preis (siehe die zahme Kritik der UBI dazu).

Die Macher des Schweizer Staatsfernsehens haben praktisch freie Bahn, die Monopolstellung für ihre persönlichen politisch-weltanschaulichen Auffassungen zu missbrauchen, und das nutzen sie recht intensiv und geschickt; die meisten Zuschauer ohne spezielles Wissen merken kaum, wie sie manipuliert werden.

Die Verantwortlichen des Staatsfernsehens setzen sich laufend kaltblütig über Entscheide der UBI und des Bundesgerichts, in denen Konzessionsverletzungen durch manipulierte Sendungen festgestellt werden, hinweg und äussern sich sogar öffentlich abschätzig über solche Entscheide und lassen die Praxis durchblicken, sich davon nicht beeindrucken zu lassen, wie im folgenden anhand konkreter Fälle belegt wird.

So kommt es ständig zu gleichartigen Verurteilungen, weil daraus nichts gelerent wird. In ihrer Arroganz der Macht glauben die Fernsehmacher, tun und lassen zu können, was si wollen. Tatsächlich werden sie ja nie wirklich zur Verantwortung gezogen. Verurteilungen durch UBI und Bundesgericht lösen auch kein grosses Medien-Echo aus und gelangen kaum in voller Tragweite ins öffentliche Bewusstsein. 

*

Aus der Perspektive der Weltwoche: Megafon der Staatsmacht

Wäre die UBI nicht selber ein Teil der Staatsmacht, käme es wohl noch deutlich häufiger zu Verurteilungen, wie die Zahmheit der UBI ahnen lässt. Siehe die mit abgewiesenden VgT-Beschwerden gegen manipulierte Sendungen in der Liste der VgT-Beschwerden..


News-Verzeichnis

Startseite VgT