20. Mai 2012                                                                                                               web-code: 100-020

Presserat-Beschwerde gegen sda und Gegendarstellungen zum Zürcher Obergerichts-Urteil im Verfahren Daniel Vasella/Novartis gegen Erwin Kessler/VgT  

Tendenziös-unwahre Gerichtsberichterstattung der Schweizerischen Monopol-Depeschenagentur sda und manipulierte Wiedergabe in den Zeitungen.

Bericht zum Urteil 

Medienspiegel

Alle Medienberichte - mit Ausnahme des Berichtes im Tages-Anzeiger und dem gleichen Artikel im Bund - basieren auf einer einzigen tendenziösen, verlogenen Meldung der Schweizerischen Monopol-Depeschen-Agentur SDA - der übliche Informations-Einheitsbrei, der hinter einer Vielzahl gleichgeschalteter Zeitungstitel versteckt wird.

Alle diese Medien, welche diesen perfiden SDA-Bericht veröffentlicht haben, berichten nie etwas über die vom VgT aufgedeckten schlimmsten Missstände in Tierfabriken.

Gegendarstellung

Vergleich Vasellas mit Hitler?

Das Zürcher Obergericht wirft mir in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vor, ich hätte Novartis-Chef Daniel Vasella indirekt mit Hitler verglichen. Worum es wirklich geht, hat die Schweizerische Depeschenagentur sda in ihrem Bericht über das Urteil teils unterschlagen, teils unwahr dargestellt. Der Sachverhalt, wie er auch vom Gericht anerkannt wurde, ist folgender: Der deutsche Ethik-Professor Winfried Ahne hat den bekannten Brandanschlag militanter Tierversuchsgegner auf ein Jagdhaus Vasellas mit der  Begründung verurteilt, niemand habe das Recht, "gegen Gesetze zu verstossen, um seine Ideologien zu verwirklichen." Darauf habe ich am 15. August 2009 die folgende, offensichtlich auf diesen Professor, nicht - wie in der sda-Meldung unwahr behauptet wurde - auf Vasella zielende Frage gestellt: "Ist sich dieser Professor aus Deutschland bewusst, was er da sagt? Beleidigt er damit nicht zutiefst die Hitler-Attentäter, welche versuchten, Massenverbrechen ein gewaltsames Ende zu setzen? Diese Helden verletzten geltendes Recht und wurden dafür hingerichtet, weil 'niemand das Recht hat, gegen Gesetze zu verstossen, um seine Ideologien zu verwirklichen'. Etwas gar engstirnige politische Korrektheit." Inwiefern ich damit Vasella mit Hitler verglichen haben soll, ist nicht ersichtlich und ich habe mich schon am 3. September 2009, nachdem mir erstmals unterstellt wurde, damit Vasella Hitler gleich zu setzen, sofort öffentlich wie folgt davon distanziert: "Vasella mit Hitler gleichzusetzen liegt mir fern, das wäre tatsächlich unhaltbar." Auch die Thurgauer Richter, welche die gleiche Äusserung zu beurteilen hatten, verneinten einen Hitlervergleich und wiesen die Unterlassungsklage Vasellas rechtskräftig ab. Ich werde deshalb das unverständliche Urteil des Zürcher Obergerichts beim Bundesgericht anfechten.

Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch 

 

Diese Medien manipulierten den ohnehin schon verlogenen SDA-Bericht noch zusätzlich

Berner Zeitung: Die Leser der Berner Zeitung durften nicht erfahren, um was es eigentlich geht, nämlich um Tierversuche und um eine ethische Diskussion, wie weit Widerstand gegen Massenverbrechen gehen dürfe. Das Wort Tierversuche wurde sorgfältig aus dem Bericht herausgehalten.

Aargauer Zeitung: Auch dieses Blatt fügte noch etwas mehr Unwahrheiten hinzu durch gezieltes Weglassen und Verdrehen bei der Wiedergabe des SDA-Berichtes und behauptete klar wahrheitswidrig, Vasella habe mit seiner Klage "weitgehend" Erfolg gehabt. In Tat und Wahrheit kann dem Urteil des Obergerichts entnommen werden, dass Erwin Kessler zu 3/4 obsiegt hat (Freisprüche) und Vasella nur zu 1/4; dementsprechend wurden die Gerichtskosten verteilt.

Freiburger Nachrichten: Auch die Leser dieses regimehörigen Blattes durften nicht erfahren, um was es eigentlich geht, nämlich um Tierversuche und um eine ethische Kontroverse darüber, wie weit Widerstand gegen Massenverbrechen gehen dürfe. Das Wort Tierversuche kommt im Bericht gar nicht vor. Die Leser wurden sorgfältig im Unklaren gelassen, um was es eigentlich geht, damit sie die Willkür der Verurteilung nicht durchschauen können.

NZZ: Dieses degeneriert-noble Blatt unterschlug, um was es eigentlich geht und stellte Vasella als grossen Sieger gegen einen bösen Verleumder dar.

Zürcher Unterländer: Ähnlich tendenziös-verlogen auch diese Zeitung..

Zürcher Landzeitung (der Tamedia gehörend): Auch hier wird Vasella verlogen als grosser Sieger hingestellt, ohne dass die Leser erfahren, um was es eigentlich geht.

Alle diese Zeitungen haben es sorgfältig vermieden, dem Leser Informationen zu liefern, die es ihm ermöglichen würden, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Viele andere Zeitungen berichteten gar nicht darüber, wohl aus Angst vor einer Gegendarstellung oder einer Klage des "prozessfreudigen" VgT-Präsidenten. Gut so. Besser nichts, als derart verlogen.

 

Beschwerde an den Schweizer Presserat gegen den SDA-Bericht

20. Mai 2012 

Schweizer Presserat, Postfach 201, 3800 Interlaken

Hiermit erhebe ich  

Beschwerde gegen die Schweizerische Depeschenagentur SDA  wegen
Verletzung der Wahrheitspflicht und der Unschuldsvermutung und Unterschlagung wesentlicher Tatsachen.

 Begründung: 

Die  am 16. Mai 2012 in den Medien erschienene SDA-Meldung  gemäss den Beilagen 1 - 8 über das Urteil des Zürcher Obergerichts gegen mich verletzt mehrfach die journalistischen Pflichten:

1. Indem vorbehaltlos der Eindruck erweckt wurde, es handle sich um eine endgültige Verurteilung, wurde die Unschuldsvermutung verletzt.

2. Indem unterschlagen wurde dass ich laut Obergerichts-Urteil zu 3/4 obsiegt habe (Freisprüche) und Vasella nur zu 1/4, wurden wesentliche Tatsachen unterschlagen. Deshalb wurde der SDA-Bericht als weitgehendes Obsiegen Vasellas verstanden - siehe nur die Überschriften, welche verschiedene Medien diesem SDA-Bericht gegeben haben.

3. Mit der unwahren Behauptung: "Zudem stellt er die Frage, ob Vasella nicht zutiefst die Hitler-Attentäter beleidige. Hätten doch diese versucht, Massenverbrechen gewaltsam ein Ende zu setzen." wurde das Gericht falsch zitiert. Die Frage bezog sich - so auch vom Gericht dargestellt - nicht wie von der sda behauptet auf Vasella, sondern auf den von der sda nicht erwähnten deutschen Ethik-Professor Winfried. (Verletzung der Wahrheitspflicht und Unterschlagung wesentlicher Tatsachen).  

4. Indem unterschlagen wurde, um was es bei dieser Frage an Prof Ahne ging,  nämlich um eine Kontroverse, wie weit Widerstand gegen Massenverbrechen gehen dürfe, wurden wesentliche Tatsachen unterschlagen, wodurch es dem Leser verunmöglicht wurde, sich ein vernünftiges Bild von der Streitsache zu machen (Unterschlagung wesentlicher Tatsachen).

5. Unterschlagung der wesentlichen Tatsache, dass im konnexen Verfahren im Kanton Thurgau (Klage Vasellas wegen Persönlichkeitsverletzung) rechtskräftig  festgestellt wurde, der fragliche Text stelle keinen Hitler-Vergleich dar (www.vgt.ch/doc/vasella). 

6. Verletzung der Wahrheitspflicht dadurch, dass vorbehaltlos und endgültig als feststehende Tatsache behauptet wurde, ich hätte Vasella indirekt mit Adolf Hitler verglichen, bloss gestützt auf ein nicht rechtskräftiges Urteil (Zürcher Obergericht), während das widersprechende rechtskräftige Thurgauer Urteil nicht beachtet und nicht erwähnt wurde.

Anmerkung zu Ziffer 4 und 5 Der von der sda unterschlagene Sachverhalt (siehe www.vgt.ch/news2009/090815-widerstand.htm), wie er aus den gerichtlichen Verfahrensakten hervorgeht und vom Gericht auch nicht anders dargestellt wurde, ist folgender: Der deutsche Ethik-Professor Winfried Ahne hat den bekannten Brandanschlag militanter Tierversuchsgegner auf ein Jagdhaus Vasellas mit der  Begründung verurteilt, niemand habe das Recht, "gegen Gesetze zu verstossen, um seine Ideologien zu verwirklichen." Darauf habe ich am 15. August 2009 die folgende, offensichtlich auf diesen Professor, nicht - wie in der sda-Meldung unwahr behauptet wurde - auf Vasella zielende Frag gestellt: "Ist sich dieser Professor aus Deutschland bewusst, was er da sagt? Beleidigt er damit nicht zutiefst die Hitler-Attentäter, welche versuchten, Massenverbrechen ein gewaltsames Ende zu setzen? Diese Helden verletzten geltendes Recht und wurden dafür hingerichtet, weil 'niemand das Recht hat, gegen Gesetze zu verstossen, um seine Ideologien zu verwirklichen'. Etwas gar engstirnige politische Korrektheit." Inwiefern ich damit Vasella mit Hitler verglichen haben soll, ist nicht ersichtlich und ich habe mich schon am 3. September 2009, nachdem mir erstmals unterstellt wurde, damit Vasella Hitler gleich zu setzen, sofort öffentlich wie folgt davon distanziert: "Vasella mit Hitler gleichzusetzen liegt mir fern, das wäre tatsächlich unhaltbar." Auch die Thurgauer Richter, welche die gleiche Äusserung zu beurteilen hatten, verneinten einen Hitlervergleich und wiesen die Unterlassungsklage Vasellas rechtskräftig ab. Ich werde deshalb das unverständliche Urteil des Zürcher Obergerichts beim Bundesgericht anfechten

Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsiden VgT

Beilagen:

1 "Tierschützer unterliegt gegen Novartis-Chef", 20minuten online/SDA, 16. Mai 2012
2  "Tierschützer Kessler wegen Verleumdung Vasellas verurteilt", blick online/SDA, 16. Mai 2012
3  "Tierschützer Erwin Kessler wegen Verleumdung Vasellas verurteilt", Landbote
online/SDA, 16. Mai 2012
4  "Tierschützer verliert gegen Vasella", Tagesanzeiger online/SDA, 16. Mai 2012
5  "Tierschützer Erwin Kessler hat in einem Artikel Novartis-Chef Daniel Vasella mit Adolf Hitler verglichen", Radio DRS, 16. Mai 2012
6  "Erwin Kessler verliert gegen Vasella auch vor Obergericht", Radio DRS1 Regionaljournal ZH/SH
7  "Daniel Vasella mit Hitler zu vergleichen...", Radio Liechtenstein, 17. Mai 2012
8  "Erwin Kessler verliert gegen Vasella auch vor Obergericht", Radio DRS1 Regionaljournal Ostschweiz

 

Gegenüber dem Presserat rechtfertigte die SDA ihren verzerrten Bericht damit, sie habe die Verurteilung wegen dem angeblichen indirekten Hitlervergleich "höher bewertet" als den Freispruch bezüglich dem Werturteil "Massenverbrechen" für Tierversuche.  Damit nimmt die SDA die Kompetenz ihrer Journalisten in Anspruch, Anklagepunkte in einem Strafurteil anders zu bewerten als ein Obergericht. Die einzige Schweizer Nachrichtenagentur kann sich dank ihrem Monopol offenbar jede Abartigkeit leisten, um gewissen Exponenten des Machfilzes dienlich zu sein.

Entscheid des Presserates

 

Grosser Bericht zum ganzen Verfahren Daniel Vasella gegen Erwin Kessler

 


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