20. Mai 2012 web-code: 100-020 Presserat-Beschwerde gegen sda und Gegendarstellungen zum Zürcher Obergerichts-Urteil im Verfahren Daniel Vasella/Novartis gegen Erwin Kessler/VgTTendenziös-unwahre Gerichtsberichterstattung der Schweizerischen Monopol-Depeschenagentur sda und manipulierte Wiedergabe in den Zeitungen.Alle Medienberichte - mit Ausnahme des Berichtes im Tages-Anzeiger und dem gleichen Artikel im Bund - basieren auf einer einzigen tendenziösen, verlogenen Meldung der Schweizerischen Monopol-Depeschen-Agentur SDA - der übliche Informations-Einheitsbrei, der hinter einer Vielzahl gleichgeschalteter Zeitungstitel versteckt wird. Alle diese Medien, welche diesen perfiden SDA-Bericht veröffentlicht haben, berichten nie etwas über die vom VgT aufgedeckten schlimmsten Missstände in Tierfabriken. Gegendarstellung
Vergleich Vasellas mit Hitler?
Das Zürcher Obergericht wirft mir in einem noch nicht
rechtskräftigen Urteil vor, ich hätte Novartis-Chef Daniel
Vasella indirekt mit Hitler verglichen. Worum es wirklich geht,
hat die Schweizerische Depeschenagentur sda in ihrem Bericht
über das Urteil teils unterschlagen, teils unwahr dargestellt.
Der Sachverhalt, wie er auch vom Gericht anerkannt wurde, ist
folgender: Der deutsche Ethik-Professor Winfried Ahne hat den
bekannten Brandanschlag militanter Tierversuchsgegner auf ein
Jagdhaus Vasellas mit der Begründung
verurteilt, niemand habe das Recht, "gegen Gesetze zu
verstossen, um seine Ideologien zu verwirklichen." Darauf habe
ich am 15. August 2009 die folgende, offensichtlich auf diesen
Professor, nicht - wie in der sda-Meldung unwahr behauptet wurde
- auf Vasella zielende Frage
gestellt: "Ist sich dieser Professor
aus Deutschland bewusst, was er da sagt? Beleidigt er damit
nicht zutiefst die Hitler-Attentäter, welche versuchten,
Massenverbrechen ein gewaltsames Ende zu setzen? Diese Helden
verletzten geltendes Recht und wurden dafür hingerichtet, weil
'niemand das Recht hat, gegen Gesetze zu verstossen, um seine
Ideologien zu verwirklichen'. Etwas gar engstirnige politische
Korrektheit." Inwiefern ich damit Vasella mit Hitler verglichen
haben soll, ist nicht ersichtlich und ich habe mich schon am 3.
September 2009, nachdem mir erstmals unterstellt wurde, damit
Vasella Hitler gleich zu setzen, sofort öffentlich wie folgt
davon distanziert: "Vasella mit Hitler gleichzusetzen liegt mir
fern, das wäre tatsächlich unhaltbar." Auch die Thurgauer
Richter, welche die gleiche Äusserung zu beurteilen hatten,
verneinten einen Hitlervergleich und wiesen die
Unterlassungsklage Vasellas rechtskräftig ab. Ich werde deshalb
das unverständliche Urteil des Zürcher Obergerichts beim
Bundesgericht anfechten. Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch Diese Medien manipulierten den ohnehin schon verlogenen SDA-Bericht noch zusätzlichBerner Zeitung: Die Leser der Berner Zeitung durften nicht erfahren, um was es eigentlich geht, nämlich um Tierversuche und um eine ethische Diskussion, wie weit Widerstand gegen Massenverbrechen gehen dürfe. Das Wort Tierversuche wurde sorgfältig aus dem Bericht herausgehalten. Aargauer Zeitung: Auch dieses Blatt fügte noch etwas mehr Unwahrheiten hinzu durch gezieltes Weglassen und Verdrehen bei der Wiedergabe des SDA-Berichtes und behauptete klar wahrheitswidrig, Vasella habe mit seiner Klage "weitgehend" Erfolg gehabt. In Tat und Wahrheit kann dem Urteil des Obergerichts entnommen werden, dass Erwin Kessler zu 3/4 obsiegt hat (Freisprüche) und Vasella nur zu 1/4; dementsprechend wurden die Gerichtskosten verteilt. Freiburger Nachrichten: Auch die Leser dieses regimehörigen Blattes durften nicht erfahren, um was es eigentlich geht, nämlich um Tierversuche und um eine ethische Kontroverse darüber, wie weit Widerstand gegen Massenverbrechen gehen dürfe. Das Wort Tierversuche kommt im Bericht gar nicht vor. Die Leser wurden sorgfältig im Unklaren gelassen, um was es eigentlich geht, damit sie die Willkür der Verurteilung nicht durchschauen können. NZZ: Dieses degeneriert-noble Blatt unterschlug, um was es eigentlich geht und stellte Vasella als grossen Sieger gegen einen bösen Verleumder dar. Zürcher Unterländer: Ähnlich tendenziös-verlogen auch diese Zeitung.. Zürcher Landzeitung (der Tamedia gehörend): Auch hier wird Vasella verlogen als grosser Sieger hingestellt, ohne dass die Leser erfahren, um was es eigentlich geht. Alle diese Zeitungen haben es sorgfältig vermieden, dem Leser Informationen zu liefern, die es ihm ermöglichen würden, sich eine eigene Meinung zu bilden. Viele andere Zeitungen berichteten gar nicht darüber, wohl aus Angst vor einer Gegendarstellung oder einer Klage des "prozessfreudigen" VgT-Präsidenten. Gut so. Besser nichts, als derart verlogen.Beschwerde an den Schweizer Presserat gegen den SDA-Bericht
20. Mai 2012
Schweizer Presserat
Hiermit erhebe ich
Beschwerde
gegen die
Schweizerische
Depeschenagentur SDA
Die am 16. Mai 2012
in den Medien erschienene SDA-Meldung
gemäss den Beilagen 1 - 8 über das Urteil des Zürcher
Obergerichts gegen mich verletzt mehrfach die journalistischen
Pflichten: 1.
Indem vorbehaltlos der Eindruck erweckt wurde, es handle sich um
eine endgültige Verurteilung, wurde die Unschuldsvermutung
verletzt. 2.
Indem unterschlagen wurde dass ich laut Obergerichts-Urteil zu
3/4 obsiegt habe (Freisprüche) und Vasella nur zu 1/4, wurden
wesentliche Tatsachen unterschlagen. Deshalb wurde der
SDA-Bericht als weitgehendes Obsiegen Vasellas verstanden -
siehe nur die Überschriften, welche verschiedene Medien diesem
SDA-Bericht gegeben haben. 3.
Mit der unwahren Behauptung: "Zudem stellt er die Frage, ob
Vasella nicht zutiefst die Hitler-Attentäter beleidige. Hätten
doch diese versucht, Massenverbrechen gewaltsam ein Ende zu
setzen." wurde das Gericht falsch zitiert. Die Frage bezog sich
- so auch vom Gericht dargestellt - nicht wie von der sda
behauptet auf Vasella, sondern auf den von der sda nicht
erwähnten deutschen Ethik-Professor Winfried. (Verletzung der
Wahrheitspflicht und Unterschlagung wesentlicher Tatsachen).
4.
Indem unterschlagen wurde, um was es bei dieser Frage an Prof
Ahne ging, nämlich
um eine Kontroverse, wie weit Widerstand gegen Massenverbrechen
gehen dürfe, wurden wesentliche Tatsachen unterschlagen, wodurch
es dem Leser verunmöglicht wurde, sich ein vernünftiges Bild von
der Streitsache zu machen (Unterschlagung wesentlicher
Tatsachen). 5.
Unterschlagung der wesentlichen Tatsache, dass im konnexen
Verfahren im Kanton Thurgau (Klage Vasellas wegen
Persönlichkeitsverletzung) rechtskräftig
festgestellt wurde, der fragliche Text stelle keinen
Hitler-Vergleich dar (www.vgt.ch/doc/vasella). 6.
Verletzung der Wahrheitspflicht dadurch, dass vorbehaltlos und
endgültig als feststehende Tatsache behauptet wurde, ich hätte
Vasella indirekt mit Adolf Hitler verglichen, bloss gestützt auf
ein nicht rechtskräftiges Urteil (Zürcher Obergericht), während
das widersprechende rechtskräftige Thurgauer Urteil nicht
beachtet und nicht erwähnt wurde.
Anmerkung zu Ziffer 4 und 5 Der von der sda unterschlagene
Sachverhalt (siehe
www.vgt.ch/news2009/090815-widerstand.htm),
wie er aus den gerichtlichen Verfahrensakten hervorgeht und vom
Gericht auch nicht anders dargestellt wurde, ist folgender: Der
deutsche Ethik-Professor Winfried Ahne hat den bekannten
Brandanschlag militanter Tierversuchsgegner auf ein Jagdhaus
Vasellas mit der
Begründung verurteilt, niemand habe das Recht, "gegen Gesetze zu
verstossen, um seine Ideologien zu verwirklichen." Darauf habe
ich am 15. August 2009 die folgende, offensichtlich auf diesen
Professor, nicht - wie in der sda-Meldung unwahr behauptet wurde
- auf Vasella zielende Frag gestellt: "Ist sich dieser Professor
aus Deutschland bewusst, was er da sagt? Beleidigt er damit
nicht zutiefst die Hitler-Attentäter, welche versuchten,
Massenverbrechen ein gewaltsames Ende zu setzen? Diese Helden
verletzten geltendes Recht und wurden dafür hingerichtet, weil
'niemand das Recht hat, gegen Gesetze zu verstossen, um seine
Ideologien zu verwirklichen'. Etwas gar engstirnige politische
Korrektheit." Inwiefern ich damit Vasella mit Hitler verglichen
haben soll, ist nicht ersichtlich und ich habe mich schon am 3.
September 2009, nachdem mir erstmals unterstellt wurde, damit
Vasella Hitler gleich zu setzen, sofort öffentlich wie folgt
davon distanziert: "Vasella mit Hitler gleichzusetzen liegt mir
fern, das wäre tatsächlich unhaltbar." Auch die Thurgauer
Richter, welche die gleiche Äusserung zu beurteilen hatten,
verneinten einen Hitlervergleich und wiesen die
Unterlassungsklage Vasellas rechtskräftig ab. Ich werde deshalb
das unverständliche Urteil des Zürcher Obergerichts beim
Bundesgericht anfechten
Mit freundlichen Grüssen
Beilagen: 1
"Tierschützer unterliegt gegen Novartis-Chef",
20minuten online/SDA,
16. Mai 2012
Gegenüber dem Presserat rechtfertigte die SDA ihren verzerrten Bericht damit, sie habe die Verurteilung wegen dem angeblichen indirekten Hitlervergleich "höher bewertet" als den Freispruch bezüglich dem Werturteil "Massenverbrechen" für Tierversuche. Damit nimmt die SDA die Kompetenz ihrer Journalisten in Anspruch, Anklagepunkte in einem Strafurteil anders zu bewerten als ein Obergericht. Die einzige Schweizer Nachrichtenagentur kann sich dank ihrem Monopol offenbar jede Abartigkeit leisten, um gewissen Exponenten des Machfilzes dienlich zu sein.
Grosser Bericht zum ganzen Verfahren Daniel Vasella gegen Erwin Kessler
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