16. Mai 2012

Strafprozess Daniel Vasella/Novartis gegen Erwin Kessler/VgT.ch: Urteil des Zürcher Obergerichts

Freispruch: Tierversuche als Massenverbrechen und Vasella als Tierquäler und Abzocker zu bezeichnen, ist zulässig.
Schuldspruch: Vasella sei indirekt mit Hitler verglichen worden, was eine Verleumdung darstelle.
Strafmass: 60 Tagessätze zu 130 Franken - unbedingt 

Übersicht über den bisherigen Prozessverlauf

 

Am 16. Mai 2012 fällte das Zürcher Obergericht in öffentlicher Beratung sein

Urteil

Der Schuldspruch bezieht sich auf folgende Veröffentlichung:
Wie weit darf Widerstand gegen Massenverbrechen gehen?

Das Gericht behauptet, darin werde Vasella indirekt mit Hitler "verglichen". Und dieser indirekte Vergleich sei kein Werturteil, sondern eine unwahre Tatsachenbehauptung. Was der Inhalt dieser angeblichen Tatsachenbehauptung sein soll, war in der Urteilsbegründung nicht zu erfahren.

Interessant dazu die Stellungnahme des kantonalen Zürcher Tieranwaltes zu den Anschlägen gegen die Tierversuchsindustrie, Migros-Magazin 17. August 2009

Obwohl Erwin Kessler eine verleumderische, unwahre Tatsachenbehauptung unterstellt wird, wurde das Urteil ohne vorgängige Durchführung eines Beweisverfahrens gefällt, in dem Ewin Kessler den Wahrheitsbeweis hätte antreten können! Die von Dr Erwin Kessler beantragten Beweise wurden nicht abgenommen. Typisch für politische Willkürverfahren, in denen das Urteil im voraus feststeht. 

Zwei der drei Oberrichter gehören der SVP an. Die SVP buhlt zur Zeit um die Gunst von Vasella (NZZ am Sonntag: "Wie die SVP die Wirtschaft umgarnt.". Dennoch hat das Obergericht ein Ausstandsgesuch gegen die zwei SVP-Richter wegen Befangen, weil sie auf die Wiederwahl durch ihre Partei Rücksicht nehmen müssen, abgewiesen. > Begründung des Ausstandsbegehrens.

Am Urteil waren die folgende Oberrichter beteiligt:
Dr Bussmann, SP, Präsident der II. Strafkammer
R. Schmid, SVP, Ersatzoberrichter, Referent
M Burger, SVP, Oberrichter, Korreferent

Das Urteil erfolgte einstimmig.

Mit diesem Urteil hat sich das Zürcher Obergericht in Widerspruch gesetzt zu den Thurgauer Gerichten, die im konnexen Persönlichkeitsschutzverfahren die gleichen Veröffentlichungen zu beurteilen hatten:

Im Thurgau kamen die Richter zum Schluss, es sei unzulässig, Tierversuche als Massenverbrechen zu beurteilen, hingegen liege kein Vergleich von Vasella mit Hitler vor > Urteil des Thurgauer Obergerichts..

Die Zürcher Richter kamen zum Schluss, Tierversuche als moralische Massenverbrechen zu bezeichnen, sei zulässig (Freispruch), hingegen liege ein indirekter Vergleich von Vasella mit Hitler vor (Schuldspruch wegen Verleumdung). Wie soll ein Publizist wissen, was vor dem Gesetz zulässig ist und was nicht, wenn dies sogar von den Gerichten widersprüchlich beurteilt wird? Die Verurteilung durch das Zürcher Obergericht verletzt das sogenannte strafrechtliche Bestimmtheitsgebot und ist deshalb menschenrechtswidrig.

Übereinstimmung im Zürcher und im Thurgauer Urteil besteht nur insofern, als nach beiden die Bezeichnung von Tierversuchen als Tierquälerei und als Misshandlung von Tieren zulässig ist, ebenso die Bezeichnung von Vasella als Abzocker.

Wie willkürlich die Richter urteilen, zeigte sich auch darin, dass bei der Höhe des Tagessatzes - welche abhängig ist von Vermögen und Einkünften eines Angeklagten - das Zürcher Obergericht ein Erbschaftsvermögen der Ehefrau willkürlich als Vermögen von Erwin Kessler in Rechnung gestellt wurde, obwohl Gütertrennung besteht!

Erwin Kessler wird beide Urteile an das Bundesgericht und danach an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht weiterziehen wegen Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit in politischen Diskussionen und wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf den Beweis.

Erwin Kessler zu diesem Urteil:

"Mit 'Rechtsprechung' hat das nichts mehr zu tun. Das ist nur einfach Rache des machthabenden Filzes dafür, dass ich Licht mache in dunkle, von den gleichgeschalteten Medien totgeschwiegene Machenschaften (Tierversuche, Tierfabriken). Damit das weniger auffällt, hat man die Klagen Vasellas nur teilweise gutgeheissen. Nach Recht und Gesetz hätten die Klagen vollständig abgewiesen werden müssen. Die Gerichte wählten willkürlich einen Anklagepunkt, um gegen mich und zu Gunsten von Vasella zu entscheiden. Weil dieser Klagepunkt willkürlich gewählt wurde, ist es nicht erstaunlich, dass sich die Urteile widersprechen, Die Zürcher und die Thurgauer Gerichte hatten zu diesem politischen Zweck verschiedene Anklagepunkte ausgewählt." 

Die Schweizerische Monopol-Depeschenagentur und die meisten Zeitungen berichteten nicht oder tendenziös-verlogen über das Urteil: Medienspiegel - Gegendarstellungen - Presserat-Beschwerde


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