16. Mai 2012
Strafprozess Daniel Vasella/Novartis gegen Erwin Kessler/VgT.ch: Urteil
des Zürcher Obergerichts
Freispruch: Tierversuche als Massenverbrechen und Vasella als Tierquäler
und Abzocker zu bezeichnen, ist
zulässig. Schuldspruch: Vasella sei indirekt mit Hitler verglichen
worden, was eine Verleumdung darstelle. Strafmass: 60 Tagessätze zu
130 Franken - unbedingt
Übersicht über den bisherigen Prozessverlauf
Am 16. Mai 2012 fällte das Zürcher
Obergericht in öffentlicher Beratung sein
Urteil
Der Schuldspruch bezieht sich auf
folgende Veröffentlichung:
Wie weit darf Widerstand
gegen Massenverbrechen gehen?
Das Gericht
behauptet, darin werde Vasella indirekt mit Hitler "verglichen".
Und dieser indirekte Vergleich sei kein Werturteil, sondern eine
unwahre Tatsachenbehauptung. Was der Inhalt dieser angeblichen
Tatsachenbehauptung sein soll, war in der Urteilsbegründung
nicht zu erfahren.
Interessant
dazu die
Stellungnahme
des kantonalen Zürcher Tieranwaltes zu den Anschlägen gegen die
Tierversuchsindustrie, Migros-Magazin 17. August 2009
Obwohl Erwin Kessler eine
verleumderische, unwahre Tatsachenbehauptung unterstellt wird,
wurde das Urteil ohne vorgängige Durchführung
eines Beweisverfahrens gefällt, in dem Ewin Kessler den
Wahrheitsbeweis hätte antreten können! Die von Dr Erwin Kessler
beantragten Beweise wurden nicht abgenommen. Typisch für
politische Willkürverfahren, in denen das Urteil im voraus
feststeht.
Zwei der drei Oberrichter
gehören der SVP an. Die SVP buhlt zur Zeit um die Gunst
von Vasella (NZZ am Sonntag: "Wie
die SVP die Wirtschaft umgarnt.". Dennoch hat das
Obergericht ein Ausstandsgesuch gegen die zwei SVP-Richter wegen
Befangen, weil sie auf die Wiederwahl durch ihre Partei
Rücksicht nehmen müssen, abgewiesen. >
Begründung des Ausstandsbegehrens.
Am Urteil waren die folgende
Oberrichter beteiligt: Dr Bussmann, SP, Präsident der II.
Strafkammer R. Schmid, SVP, Ersatzoberrichter,
Referent M Burger, SVP, Oberrichter, Korreferent
Das Urteil erfolgte einstimmig.
Mit diesem Urteil hat sich das
Zürcher Obergericht in Widerspruch gesetzt zu den Thurgauer
Gerichten, die im konnexen
Persönlichkeitsschutzverfahren die gleichen Veröffentlichungen
zu beurteilen hatten:
Im Thurgau kamen die Richter zum Schluss,
es sei unzulässig, Tierversuche als Massenverbrechen zu
beurteilen, hingegen liege kein Vergleich von Vasella mit Hitler
vor >
Urteil des Thurgauer
Obergerichts..
Die Zürcher Richter kamen zum Schluss,
Tierversuche als moralische Massenverbrechen zu bezeichnen, sei
zulässig (Freispruch), hingegen liege ein indirekter Vergleich
von Vasella mit Hitler vor (Schuldspruch wegen Verleumdung). Wie
soll ein Publizist wissen, was vor dem Gesetz zulässig ist und
was nicht, wenn dies sogar von den Gerichten widersprüchlich
beurteilt wird? Die Verurteilung durch das Zürcher Obergericht
verletzt das sogenannte strafrechtliche Bestimmtheitsgebot und
ist deshalb menschenrechtswidrig.
Übereinstimmung im Zürcher und im
Thurgauer Urteil besteht nur insofern, als nach beiden die
Bezeichnung von Tierversuchen als Tierquälerei und als
Misshandlung von Tieren zulässig ist, ebenso die Bezeichnung von
Vasella als Abzocker.
Wie willkürlich die Richter urteilen,
zeigte sich auch darin, dass bei der Höhe des Tagessatzes -
welche abhängig ist von Vermögen und Einkünften eines
Angeklagten - das Zürcher Obergericht ein Erbschaftsvermögen der
Ehefrau willkürlich als Vermögen von Erwin Kessler in Rechnung
gestellt wurde, obwohl Gütertrennung besteht!
Erwin Kessler wird beide Urteile an das
Bundesgericht und danach an den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrecht weiterziehen wegen Verletzung der
Meinungsäusserungsfreiheit in politischen Diskussionen und wegen
Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf den Beweis.
Erwin Kessler zu diesem Urteil:
"Mit 'Rechtsprechung' hat das nichts
mehr zu tun. Das ist nur einfach Rache des machthabenden Filzes
dafür, dass ich Licht mache in dunkle, von den
gleichgeschalteten Medien totgeschwiegene Machenschaften
(Tierversuche, Tierfabriken). Damit das weniger auffällt, hat
man die Klagen Vasellas nur teilweise gutgeheissen. Nach Recht
und Gesetz hätten die Klagen vollständig abgewiesen werden
müssen. Die Gerichte wählten willkürlich einen Anklagepunkt, um
gegen mich und zu Gunsten von Vasella zu entscheiden. Weil
dieser Klagepunkt willkürlich gewählt wurde, ist es nicht
erstaunlich, dass sich die Urteile widersprechen, Die Zürcher
und die Thurgauer Gerichte hatten zu diesem politischen Zweck
verschiedene Anklagepunkte ausgewählt."
Die Schweizerische Monopol-Depeschenagentur und die meisten
Zeitungen berichteten nicht oder tendenziös-verlogen über das
Urteil:
Medienspiegel - Gegendarstellungen - Presserat-Beschwerde
News-Verzeichnis
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