VN 02-3

Die Schweinefabrik von Durchlaucht F�rst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein

Die folgenden, in den VN1994-4 ver�ffentlichten Aufnahmen aus der f�rstlichen Schweinefabrik auf dem �Hof Liechtenstein� bei Wilfersdorf in �sterreich zeigen die vom VgT seit 1992 als tierqu�lerisch kritisierten Zust�nde:

Oben: Die �bliche Kastration ohne Bet�ubung - hier in der f�rstlichen Tierfabrik. Mit Stahlb�geln festgeklemmt, Kopf nach unten, muss das Ferkel das Heruasschneiden der Hoden bei vollem Bewusstsein �ber sich ergehen lassen.

Oben: Die riesige, fensterlose Schweinefabrik

Unten: Die unschuldigen Opfer dieses Tier-KZs verbringen das ganze Leben in nur gerade k�rpergrossen K�figen (in der Fachsprache Kastenstand genannt) in fensterlosen Hallen.

Geb�rende und s�ugende Mutterschweine:

Unten: Der Eber sieht nie ein weibliches Schwein - und umgekehrt. Anstatt auf eine br�nstige Sau, muss der Eber diese Attrappe besteigen, wo er von einem Angestellten manuell abgesamt wird. Mit dem so gewonnenen Sperma werden die weiblichen Sauen k�nstlich besamt - soweit geht die Naturentfremdung und v�llige Unterdr�ckung der angeborenen Bed�rfnisse der Tiere, allein um des Profites Willen, da ein Verm�gen von drei Milliarden Franken offenbar noch nicht genug ist:



Die jungen Schweine sind zwar nicht in K�figen eingesperrt, aber in den vollgestopften Buchten k�nnen sie sich ebenso kaum bewegen. Um dem unter solchen tierqu�lerischen Verh�ltnissen gelegentlich ausbrechenden Schwanzbeissen vorzubeugen, sind ihnen die Schw�nze bis auf kurze Stummel abgeschnitten worden:

 


Aus der zynisch-verlogenen Werbung f�r Fleisch aus diesem Tier-KZ


Die Geschichte vom Landbaron

Seine Heimat
Er wurde zusammen mit 11 Ferkeln in einem Stall des Gutes Liechtenstein geboren. Er hat genug Platz sich zu bewegen und seine Pers�nlichkeit auszuleben.

Seine Eltern
Die Mutter stammt aus eigener Zucht. Der Vater lebt auch im selben Stall, wurde aber in einem Bauernhof geboren, wo vor allem Eber aufwachsen, die viel Fleisch bringen.

Sein Leben
Er kennt keinen Stress und braucht daher auch keine l�stigen Beruhigungsspritzen. Sein Futter, das unter anderem aus Getreide, Erbsen, Raps und Soja besteht, wird bei ihm zu Hause angebaut und enth�lt nat�rlich keine Antibiotika.


In einem Raum in dieser Tierfabrik fanden wir dann diesen Berg leerer Antibiotika-Flaschen:


 

Das f�rstliche Schweine-KZ verletzt die europ�ische Tierschutz-Konvention

Am 10. August 1994 reichte der VgT dem Europarat in Strassburg folgende Beschwerde ein:

Hiermit erheben wir namens des "VgT Verein gegen Tierfabriken Schweiz" und des "VgT Verein gegen Tierfabriken �sterreich" Beschwerde gegen die Republik �sterreich wegen fortgesetzter, vors�tzlicher Missachtung des Europ�ischen �bereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen und beantragen eine R�ge an die �sterreichische Regierung, verbunden mit der Aufforderung, die europ�ischen Tierschutzbestimmungen gem�ss dieser Konvention einzuhalten.

Begr�ndung: Das Europ�ische �bereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (im folgenden kurz "Konvention" genannt) ist von allen westeurop�ischen L�ndern, einschliesslich �sterreichs, ratifiziert worden. �sterreich verletzt diese Konvention durch: 1. konventionswidrige Auslegung des bestehenden nationalen Tierschutzrechtes und 2. Nichtumsetzung der Konvention in nationales Recht.

Gem�ss Artikel 9 des Europ�ischen �bereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen (Konvention) legt ein St�ndiger Ausschuss, in dem alle Mitgliedl�nder vertreten sind, die ins Einzelne gehenden Bestimmungen f�r die Anwendung der in der Konvention niedergelegten Grunds�tze fest. Jedes Mitgliedland ist gem�ss Artikel 9 Absatz 2 verpflichtet, diese Empfehlungen anzuwenden, sofern es nicht innert sechs Monaten nach deren Inkrafttreten eine offizielle Erkl�rung abgibt, aus welchen Gr�nden die Anwendung nicht m�glich ist. Seitens �sterreichs ist kein solcher Vorbehalt bekannt.

Im Folgenden wird anhand des Beispiels der Schweinefabrik �Hof Liechtensteine� aufgezeigt, wie die �sterreichischen Beh�rden die Konvention missachten:
F�r das Halten von Schweinen ist durch die Konvention folgendes festgelegt (angenommen vom St�ndigen Ausschuss am 21. November 1986) :

Der St�ndige Ausschuss des Europ�ischen �bereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen ... hat folgende Empfehlungen f�r das Halten von Schweinen verabschiedet: ...
Artikel 6: ... Buchten, Einrichtungen und Vorrichtungen m�ssen so erstellt und gewartet werden, dass die Gefahr f�r die Schweine, in ihrem Liegebereich mit Urin oder Kot ... in Ber�hrung zu kommen, soweit wie m�glich ausgeschaltet wird...
Artikel 8: ... wo immer dies m�glich ist, sollten die Schweine Zugang zu getrenntem Liege- und Kotbereich haben. Raummangel oder �berbesatz, der zu Schwanzbeissen ... oder anderen St�rungen f�hrt, muss vermieden werden.
Artikel 9: Wo immer dies durchf�hrbar ist, sollten alle Schweine Zugang zu Stroh � auch nur in kleinen Mengen � oder zu anderen geeigneten Materialien wie Heu, Maish�cksel, Gras, Torf, Erde oder Rinde haben ...
Die St�lle, in denen trockenstehende (tragende) Sauen gehalten werden, sollten den Tieren den Zugang zu getrennten Liege- und Kotbereichen sowie soziale Kontakte erm�glichen. Wo immer dies m�glich ist, sollte angestrebt werden, trockenstehende Sauen in Gruppen unterzubringen. Den in Gruppen gehaltenen trockenstehenden Sauen sollten Fress-, Kot- und Liegebereiche zur Verf�gung stehen ... Es wird empfohlen, der trockenstehenden Sau Stroh oder anderes geeignetes Material zur Benutzung zur Verf�gung zu stellen ... Stroh oder sonstige geeignete Materialien sollten den Sauen und Ferkeln zur Benutzung und f�r ihren Komfort zur Verf�gung stehen ... Die folgenden Eingriffe sollten � wo m�glich � vermieden werden: das Kastrieren m�nnlicher Schweine ...

Alle diese Bestimmungen werden auf dem Hof Liechtenstein Bernhardstal/Wilfersdorf in Nieder�sterreich, der sich im Besitz des liechtensteinischen F�rsten Hans-Adam II. befindet, grob missachtet: Die Tiere werden in einer Art und Weise gehalten, die f�r die Tiere naturwidrig, �usserst unangenehm, qualvoll, schmerzhaft und gesundheitssch�dlich ist. Der VgT Verein gegen Tierfabriken �sterreich hat deshalb wie folgt Anzeigen erstattet: Am 19. Juni 1992 eine Strafanzeige wegen Verletzung von � 222 StGB, am 23. Juli 1992 eine analoge Anzeige wegen Verletzung von � 2 und 13 des Nieder�sterreichischen Tierschutzgesetzes. In diesen Anzeigen wurden die folgenden (konventionsverletzenden) Sachverhalte aufgef�hrt: a) gleichbleibende zu hohe Temperatur von 28 Grad Celsius im Abferkelstall (bei 20 Grad und mehr haben Schweine das Bed�rfnis, sich abzuk�hlen, was sie hier nicht k�nnen -> permanenter Hitzestress); b) Beton-Vollspaltenb�den und gelochte Blechb�den, welche keine Trennung von Kot- und Liegeplatz erm�glichen; c) keine Einstreu; alle Tiere � auch die frischgeborenen Ferkel � liegen auf dem harten Boden; keine M�glichkeit, den angeborenen Nestbautrieb auszuleben; d) keinerlei Besch�ftigungsm�glichkeit; e) lebensl�nglich keine Bewegungsm�glichkeit f�r die Mutterschweine in den Kastenst�nden; extrem eingeschr�nkte Bewegungsm�glichkeit auch bei den Mastschweinen (vollgestopfte enge Mastbuchten mit zwei Tieren pro Quadratmeter); f) Dunkelhaltung; g) Unterdr�ckung des Sexualverhaltens durch k�nstliches Absamen der Eber von Hand und k�nstliche Besamung der Mutterschweine; h) Kastration s�mtlicher m�nnlicher Ferkel, ohne Narkose; i) Abschneiden oder Abbrennen des Ringelschwanzes bei s�mtlichen Ferkeln, ohne Narkose.
Die Haltungsbedingungen widersprechen diametral den nat�rlichen Bed�rfnissen von Schweinen, und zwar in derart eklatantem Ausmass, dass die v�llige Unterdr�ckung der angeborenen Verhaltensweisen als Tierqu�lerei zu bezeichnen ist. Damit die Tiere diese Qualen �berhaupt �berleben, werden sie teilweise mit Psychopharmaka ruhiggestellt. Es handelt sich um eine unn�tige Tierqu�lerei, da es praxiserprobte Schweinestallungen gibt, die sowohl artgerecht wie auch wirtschaftlich sind. Dies wird durch die in den Anzeigen aufgef�hrte Fachliteratur belegt.
Die Anzeige wurden unter grober Missachtung der Konvention behandelt bzw. nicht behandelt; die extrem tierqu�lerischen Zust�nde in der f�rstlichen Schweinefabrik wurden einfach deshalb als legal erkl�rt, weil sie europaweit �blich seien. Die in der Strafanzeige vorgeschlagenen Gutachter wurden nicht angeh�rt; die zitierte Fachliteratur wurde nicht gew�rdigt. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg wies die Strafanzeige mit der folgenden willk�rlichen und sachlich v�llig unhaltbaren Begr�ndung ab: �... hat das Verfahren ergeben, dass bei der gegebenen Form der Tierhaltung den Tieren k�rperliche Qualen �berhaupt nicht zugef�gt werden und ihr Wohlbefinden nur so weit eingeschr�nkt wird, als dies f�r die in ganz Europa anerkannte Tierhaltung unbedingt erforderlich ist, sodass der Tatbestand des �222 StGB nicht erf�llt ist.�

An dieser Begr�ndung ist kein Wort wahr: Die oben dargelegten Sachverhalte verursachen sehr wohl k�rperliche Qualen, wie sogar ein Laie erkennen kann. Auch die in solchen Haltungssystemen h�ufig auftretende und auch im Hof Liechtenstein fotografierte Verhaltensst�rung des "Kannibalismus", wobei Schw�nze und Ohren der Artgenossen angefressen werden, f�hrt zweifellos zu k�rperlichen Schmerzen. Ferner treten als Folge des starken seelischen Leidens oft auch Magengeschw�re und andere mit Schmerzen verbundene k�rperliche Krankheiten auf. Diese Form der Tierhaltung ist nicht in ganz Europa "anerkannt". Im Gegenteil ist sie wie dargelegt durch die Europ�ische Tierschutz-Konvention verp�nt. Das Wohlbefinden ist nicht nur "soweit n�tig" eingeschr�nkt, denn f�r eine derart tierqu�lerische Haltungsform fehlt jede glaubw�rdige Begr�ndung. Es gibt in der Praxis Haltungsformen, die wirtschaftlich und tiergerecht sind. Es handelt sich vornehmlich um einfache, eigenbaufreundliche Holzbauten, sogenannte Kaltst�lle, in denen Aussentemperatur herrscht. Im Winter schaffen sich die Schweine ihr Mikroklima durch den Bau von Schlafnestern aus Stroh. Schweine ertragen, wenn sie es gewohnt sind, Temperaturen weit unter Null sehr gut, weit besser als die viel zu hohen Temperaturen im Schweine-KZ des Hofes Liechtenstein. Tierfreundliche Kaltst�lle erfordern nur geringe Bauinvestitionen und gelten deshalb als die k�nftige b�uerliche Antwort auf die EU-Herausforderung.
Mit Schreiben vom 18. November 1992 haben wir uns beim Bundesminister f�r Justiz gegen die Abweisung der Strafanzeige beschwert. Die nichtssagende b�rokratische Antwort wird als Beilage zu den Akten gegeben. Rechtliche und demokratische M�glichkeiten stehen uns und anderen Tierschutzorganisationen nicht zur Verf�gung.
Angesichts dieser offenen, groben Missachtung der von �sterreich ratifizierten Europ�ischen Konvention ist eine Veurteilung durch den Europarat angezeigt....

Der Europarat beantwortete diese Beschwerde mit einer kurzen, formalen Blabla-Phrase und ging sachlich nicht auf die Beschwerde ein. Damit ist wenigstens klargestellt, dass die Tierschutzkonvention des Europarates nichts anderes ist, als ein wertloser Fetzen Papier und die Verantwortung voll bei den Konsumenten liegt: Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!



Der F�rst rechtfertigt die grausame Tierhaltung mit Wirtschaftlichkeit

von Erwin Kessler, Pr�sident VgT Schweiz


Am 30. August 1993 fand ein Gespr�ch einer Delegation des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) mit Durchlaucht F�rst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein statt. Thema war dessen Schweinefabrik in Nieder�sterreich, wo rund 10 000 Tiere unter gr�sslichen Umst�nden in fensterlosen Fabrikhallen dahinvegetieren. Der VgT war vertreten durch Tierarzt Dr Franz-Joseph Plank, Gesch�ftsf�hrer VgT Oesterreich, sowie Hans Palmers, Pr�sident VgT �sterreich und Vizepr�sident VgT Schweiz. Hans Palmers versuchte gleich zu Beginn, das Herz des F�rsten zu erreichen und erz�hlte von der Sensibilit�t der Schweine und deren �hnlichkeit mit dem Menschen in vielen Bereichen. Der F�rst jedoch, welcher neben einem Verm�gen von rund drei Milliarden Franken, in Nieder�sterreich 3 000 Hektar Ackerfl�che und in ganz �sterreich rund 13 300 Hektaren Wald besitzt, betrachtet die Schweine vorwiegend aus wirtschaftlicher Sicht. Immerhin gab er offen zu, dass "diese Art Intensivhaltung nicht artgerecht ist - keine Frage". Eine artgerechte Schweinehaltung sei aber nicht wirtschaftlich. Er lehnt nicht nur die Freilandhaltung, sondern auch die artgerechten Stallsysteme, die in neuerer Zeit in der Schweiz immer mehr aufkommen, f�r seinen Betrieb als wirtschaftlich nicht tragbar ab. Insgesamt h�rte sich der F�rst alle Argumente zugunsten der leidenden Tiere immerzu h�flich l�chelnd an, liess aber keinerlei Anzeichen erkennen, seinen Betrieb in naher oder ferner Zukunft tierfreundlich gestalten zu wollen. Er blieb auch in einem nachfolgenden Briefwechsel bei dieser allein am Geld orientierten Haltung. Am 11. Januar 1994 antwortete ich ihm wie folgt:

Durchlaucht!
Besten Dank f�r Ihr Schreiben vom 28. Dezember. Es freut mich, dass �berhaupt ein Gespr�ch stattfinden konnte. Aber leider konnte Hans Palmers auf seine sehr diplomatische und freundliche Art nichts erreichen. Was bleibt uns weiter, als mit spektakul�ren �ffentlichen Aktionen auf die in Ihrem Namen leidenden Tiere aufmerksam zu machen? Unsere Forderung ist und bleibt die Erf�llung der grundlegendsten angeborenen Bed�rfnisse der Tiere, die sich in Ihrer Obhut befinden. Was das bedeutet, ist wissenschaftlich ausreichend erforscht: Gruppenhaltung (keine Einzelhaltung in Kastenst�nden oder Anbindung) zur Auslebung des Sozial- und Bewegungsbed�rfnisses, Besch�ftigungsm�glichkeit (Stroh), Tageslicht, Trennung von Kot- und Liegeplatz. Es ist einfach nicht richtig, wenn Sie behaupten, dass dies auf wirtschaftliche Weise nicht erf�llt werden k�nne. Wir k�nnen Ihnen jederzeit international bekannte und anerkannte Experten nennen, die das best�tigen. Auch k�nnen wir Ihnen jederzeit tierfreundliche Schweinest�lle, die sich privatwirtschaftlich bew�hren, zeigen - von einfachen privaten Bauern (nicht Milliard�ren) ohne Subventionen, unter freien wirtschaftlichen Konkurrenzbedingungen erstellt und betrieben. Ihre Schweinefabrik in Nieder�sterreich w�rde dem liechtensteinischen Tierschutzgesetz nicht gen�gen. Sie n�tzen also schamlos Gesetzesl�cken aus, um auf Kosten Tausender empfindsamer Lebewesen Ihren ungeheuren Reichtum weiter zu vermehren. Sie k�nnen ja wohl nicht im Ernst behaupten, die genau gleiche Misshandlung der Tiere sei nur deshalb keine Tierqu�lerei, weil Ihr Betrieb in einem Land steht, das noch kein brauchbares Tierschutzgesetz hat. Das Leiden der Tiere h�ngt nicht von der geografischen Lage ab und auch nicht davon, was in irgendeinem Gesetzesbuch steht. Die Verhaltensbiologen sind sich international einig, dass die von Ihnen praktizierte Schweineintensivhaltung f�r die Tiere zu starken neurotischen Verhaltensst�rungen und schwerem seelischem Leiden f�hrt. Es ist einzig die Frage, ob Sie diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen oder aus Profitdenken verdr�ngen wollen. Wenn sich eine Umstellung Ihres Betriebes auf eine verantwortbar artgerechte Tierhaltung wirtschaftlich nicht machen l�sst, dann w�re der Betrieb stillzulegen. Auf keinen Fall ist es verst�ndlich, dass ein Mensch von Ihrem Stand und Rang aus finanziellen �berlegungen Grausamkeit gegen�ber Tieren aus�bt oder unterst�tzt. Es gibt hierf�r nicht die geringste Notwendigkeit, da niemand gezwungen ist, sich von Fleisch zu ern�hren.
Ihrem Schreiben entnehme ich, dass Sie offenbar nicht nachempfinden k�nnen, dass sich ein Mensch mit grossem Einsatz und unter Verzicht auf viel Bequemlichkeit und ein hohes Einkommen f�r Tierschutz engagiert, schlicht und einfach nur aus Verantwortung gegen�ber den wehrlosen, gequ�lten Tieren. Es w�rde sich vielleicht f�r Ihre menschliche - nicht nur finanzielle - Entwicklung lohnen, wenn Sie einmal ruhig und gr�ndlich dar�ber nachd�chten, warum das f�r Sie nicht nachvollziehbar ist. Ihr Wunsch, ich solle mich lieber f�r eine Verbesserung der Tierschutzvorschriften in �sterreich einsetzen, anstatt Sie in Liechtenstein anzugreifen, ist aus Ihrer egoistischen Sicht begreiflich. Ich halte Sie aber f�r intelligent genug, selbst zu erkennen, warum dieser Wunsch mir nur ein m�des L�cheln entlocken kann. Es d�rfte Ihnen �brigens bekannt sein, dass sich der VgT �sterreich tats�chlich auch stark f�r ein bundeseinheitliches �sterreichisches Tierschutzgesetz einsetzt und sich nicht nur mit Ihnen besch�ftigt. F�r mich bleibt nach Durchsicht Ihres Briefes einmal mehr die Frage: mit welcher seelischen K�lte gegen�ber Lebewesen wollen Sie eigentlich Ihr Riesenverm�gen noch weiter vergr�ssern? Haben Sie auch schon dar�ber nachgedacht, was Ihnen auf dem Totenbett mehr Wert sein wird: ein um einige Millionen gr�sseres Verm�gen oder eine gute Tat zugunsten Tausender von schrecklich vor-sich-hinleidender Tiere, die Ihnen wehrlos ausgeliefert sind?
Mit freundlichen Gr�ssen, Dr Erwin Kessler, Pr�sident VgT Schweiz und Vizepr�sident VgT �sterreich

Auf dieses Schreiben antwortete der F�rst mit einem zweiseitigen Brief, worin er jedoch nur seine bekannten Ansichten �ber Wirtschaftlichkeit wiederholte. Wir reagierten nicht mehr darauf und brachen die Korrespondenz als reine Zeitverschwendung ab und begannen mit Kampfaktionen.



Kundgebungen gegen das f�rstliche Tier-KZ

Postzensur

Ende 1992 wollte der VgT ein Flugblatt mit Abbildungen aus der Tierfabrik von F�rst Hans Adam in alle Haushaltungen im F�rstentum verteilen lassen. Die Post weigerte sich, die Sendung anzunehmen, die f�rstliche Regierung habe ihr dies verboten.


Standaktion mit lebenden Schweinchen

Am 12. Juni 1993 fuhr der VgT mit seinem Info-Wagen mit zwei lebenden Schweinchen nach Vaduz - ohne Bewilligung.
Der B�rgermeister von Vaduz, Arthur Konrad, hatte dem VgT nur eine Standbewilligung geben wollen unter der Voraussetzung, dass der VgT mit dem Liechtensteinischen Tierschutzverein zusammenarbeite. Ein durchsichtiger Schachzug: Eine Zusammenarbeit mit diesem (damals) konservativen, f�rstentreuen Tierschutzverein w�rde die Aktivit�t des VgT im F�rstentum praktisch verhindern, dachte der B�rgermeister. Diesem Ansinnen machte VgT-Pr�sident Erwin Kessler einen Strich durch die Rechnung. Er k�ndigte dem B�rgermeister eine Klage wegen Amtsmissbrauch an, da diese unakzeptable Auflage f�r eine Standbewilligung ohne gesetzliche Grundlage und ohne sachliche Notwendigkeit gemacht wurde. Dies war wohl der Grund, warum dann der VgT w�hrend der Standaktion von der Polizei in Ruhe gelassen wurde. Den Passanten, darunter viele Touristen aus aller Welt, wurden Flugbl�tter verteilt, in denen die f�rstliche Schweinefabrik auf Deutsch, Englisch, Franz�sisch und Japanisch kritisiert wurde.

 

Zensurierter Diavortrag �ber die Schweinefabrik des F�rsten

Anschliessend an die Standaktion in Vaduz hielt der Gesch�fsf�hrer des VgT �sterreich, Tierarzt Dr Franz-Joseph Plank, einen Diavortrag �ber die Schweinefabrik des F�rsten. Zu diesem Zweck war im Hotel-Restaurant �Deutscher Rhein� in Bendern ein Saal reserviert worden. Das Restaurant sperrte dann dem VgT diesen reservierten Saal kurzfristig, aus Angst vor dem m�chtigen F�rsten. Der Vortrag wurde hierauf in den Saal des nahegelegenen Bahnhofbuffets Buchs verlegt. Die Ank�ndigung dieses Vortrages wurde von den Liechtensteinischen Beh�rden mit illegalen Mitteln unterdr�ckt: Die Austragung von Flugbl�ttern mit der Einladung zum Vortrag wurde den PTT von der f�rstlichen Regierung in einer Blitz-Verf�gung verboten, und gegen VgT-Aktivisten, welche die Flugbl�tter selbst in Briefk�sten verteilten, schritt die Polizei ein. Der VgT reichte deshalb gegen die Landespolizei Strafklage wegen Amtsmissbrauch ein. Am 3.12.93 lehnte die F�rstliche Staatsanwaltschaft diese Klage ohne Begr�ndung ab, worauf der VgT den Fall an das F�rstlich Liechtensteinische Obergericht weiterzog. Dieses beschloss am 20. Januar 94, der Klage �aus formellen Gr�nden� keine Folge zu geben: der VgT sei von dieser Amtshandlung gegen seine Mitglieder nicht selbst ber�hrt und deshalb nicht klageberechtigt. Es sei "daher nicht zu pr�fen, ob die in der Anzeige behauptete Verf�gung der Landespolizei rechtlich zul�ssig war oder nicht". Wenn eine Aktion des VgT von der Polizei verhindert wird, ist der VgT nach Ansicht des liechtensteinischen Obergerichtes davon "nicht ber�hrt"! Politische Justizwillk�r zugunsten des m�chtigen F�rsten, besser verst�ndlich, wenn man weiss, dass der F�rst das Recht hat, ihm nicht genehme Richter abzusetzen. Kritik am F�rsten ist in diesem sonderbaren Kleinstaat nicht erlaubt, auch wenn keine Ehrverletzung oder andere Unrechtm�ssigkeiten vorliegen. Durchlaucht ist offenbar �ber jede Kritik erhaben, nur nicht �ber schwerste und primitivste Vergewaltigung von Tieren aus reiner Habgier. Beide Liechtensteiner Tageszeitungen verweigerten die Annahme von Inseraten, in denen der Diavortrag angek�ndigt wurde, "weil das der Zeitung schaden k�nnte". Daf�r brachte die (damalige) �Liechtensteinische Zeitung� einen Beitrag des Landestierarztes und ehemaligen Pr�sidenten des liechtensteinischen Tierschutzvereins, Dr med vet Erich Goop, worin dieser sich in den h�chsten T�nen zu Gunsten des F�rsten einsetzte, die Aktionen des VgT verurteilte und VgT-Pr�sident Erwin Kessler mit Beschimpfungen �berh�ufte



Plakat-Aktion und Verhaftung

Als Reaktion auf die Uneinsichtigkeit des F�rsten und auf die Post- und Pressezensur beklebte eine Gruppe Aktivisten in einer Nachtaktion das ganze F�rstentum mit Plakaten, auf denen die f�rstliche Schweinerei abgebildet war:

Ein paar der Aktivisten wurden von der Polizei gefasst, in Handschellen abgef�hrt und in kleine, muffige Zellen gesperrt. Das Aufsuchen der Toilette wurde nicht erlaubt; stattdessen wurde ein Plastiksack in die Zelle gereicht. Gegen�ber der Presse bestritt dann der f�rstliche Polizeikommandant diese Verhaftung und behauptete, es sei lediglich eine Feststellung der Personalien durchgef�hrt worden.



VgT-Flugwaffe im Einsatz: Luftangriff auf Schloss Vaduz

Da die liechtensteinischen Beh�rden den VgT wiederholt daran gehindert hatten, Flugbl�tter in Briefk�sten zu verteilen, setzte der VgT am 14. Februar 1994 erstmals seine Flugwaffe ein, scharf beobachtet von der Presse. Mit einem (Modell-)�Kampfhelikopter� wurden rund 1000 Flugbl�tter auf das Schloss Vaduz, Sitz des durchlauchten Tierqu�lers, abgworfen:




 

Demonstration vor dem Schloss: �F�rst, erbarme dich deiner Schweine!�

Am 3. Mai 1994 organisierte der VgT eine friedliche Demonstration. Der Umzug bewegte sich mit Spruchb�ndern und Tafeln mit der Aufschrift �F�rst, erbarme dich deiner Schweine� von Vaduz zum Schloss hinauf. Die Demonstration verlief ohne Zwischenf�lle.

Vgt-Pr�sident Dr Erwin Kessler und Vizepr�sident Hans Vanja Palmers erkl�ren einem Vaduzer Polizisten h�flich aber bestimmt, dass die unbewilligte Demonstration nicht abgebrochen werde:



Aus dem Liechtensteiner Volksblatt vom 12.1.95:
"
Militantes aus Liechtenstein"
von J�rgen Th�ny, Schaan

Als Referent bei Wirtekursen zum Thema ��kologie im Gastgewerbe� zeige ich jeweils einige Dias �ber artgerechte und katastrophale Tierhaltung, Dias vom Verein gegen Tierfabriken. Jedesmal werde ich mit Fragen zur �f�rstlichen� Sckweinezucht bombardiert. Als treuer Liechtensteiner m�sste ich folgende Antwort geben: �In der Zeitung des Volkes und in der des Vaterlandes konnte ich mich ausf�hrlich informieren. Der militante Kessler ist durch diverse staatsfeindliche Operationen aufgefallen. Der Staatsschutz befasst sich bereits mit dieser Angelegenheit. Was die Tiere betrifft, kann ich Ihnen versichern, dass diese �konomisch optimiert gehalten werden, so dass sich kein Fleischverlust durch unn�tiges Bewegen ergibt.� Momoll! Was erz�hlt denn der f�r einen Schmarren!

Nach dem peinlichen Fall �Michael Heinzel� nun der Fall �Kessler�. Stern TV, Radio DRS, Beobachter und sonstige Bl�tter berichten �ber die katastrophale Tierhaltung in den St�llen der F�rst-von-Liechtenstein-Stiftung. Monate sp�ter lesen wir in den Liechtensteiner Zeitungen �ber einen anscheinend krankhaften �Erwin Kessler�, der sich u.a. der Sachbesch�digung wegen des Anbringens von Plakaten an Bushaltestellen strafbar gemacht habe. Er hat sich erlaubt, Flugbl�tter (ohne amtliches Kundmachen) zu verbreiten, und dies noch an Orten, wo sich Menschen aufhalten. Selbstverst�ndlich werden die Anschuldigungen von Kessler wie bereits der legend�re Eiterbeulen-Satz von Heinzel, mehrmals mit Freuden abgedruckt. In Anf�hrungszeichen versteht sich. Weshalb gibt es keinen Reporter in unserem Lande, der einen Tatsachen-Bericht �ber diese omin�se Schweinezucht ver�ffentlicht. Haben alle Angst vor dem Staatsschutz-Gesetz oder warten sie auf einen fertigen Bericht per Telefax?

Wer einem Interview mit Kessler zuh�ren konnte, wird mir vielleicht zustimmen: Kessler ist weder ein Staatsfeind noch ein randalierender Demonstrant. Kessler hat versucht, �ber den F�rsten ein Mindestmass an (gesetzlich vorgeschriebenem) Tierschutz in dieser �Porco-Depressivo-Anstalt� durchzusetzen. Einen Tierschutz, der uns Konsumenten zusteht, denn wer will heute noch ein St�ck Fleisch von einem gestressten, medikamentens�chtigen Tier essen, das sich in der Pfanne zu 30 Prozent in Wasserdampf aufl�st?

Leider haben viele falsch reagiert, zum Schaden von Kessler, Liechtensteins und nat�rlich der Schweine. Kleinigkeiten zeigen eben, ob ein Land die geistige Gr�sse hat, z. B. um beim EWR mitzumischen. Oder soll uns der EWR die Gr�sse geben?

 

Der noble F�rst beschimpft und verleumdet

(EK) Dass der F�rst gegen�ber unseren Mitgesch�pfen weder Mitgef�hl noch Anstand hat, haben wir gesehen. Nicht verwunderlich, dass sich diese Charaktereigenschaft fr�her oder sp�ter auch gegen Menschen richtet. Auf die berechtigte Kritik an seiner �blen Schweinefabrik reagierte der F�rst mit ehrverletzenden Beschimpfungen: Wir w�rden bei unserer Tierschutzarbeiten Nazi-Methoden anwenden und: "Dieser Verein jedenfalls scheut nicht davor zur�ck, recht massive Gesetzesverletzungen zu machen. Wir wissen von einem Fall, bei dem diese Gruppe in einem Betrieb eingebrochen ist und einen Mann niedergeschlagen hat." (Liechtensteiner Vaterland" vom 21. Januar 1994).

Dies liessen wir uns nicht gefallen und verlangten, gest�tzt auf den Pers�nlichkeitsschutz gem�ss ZGB 28, eine gerichtliche Richtigstellung. Das Verfahren wurde von den Schweizer Justizbeh�rden mit allen Mitteln behindert. Wir versuchten es auf verschiedenen Wegen. Das Bundesamt f�r Polizeiwesen weigerte sich, die Vorladung des Friedensrichters an den F�rsten weiterzuleiten. In der Schweiz sind wir schon so weit, dass Beamte nach Gutd�nken �ber Gerichtsverfahren entscheiden. Das Bundesgericht wies eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diese Willk�r ab mit der Begr�ndung, der F�rst sei "strafrechtlich immun". Die Herren Bundesrichter entscheiden routinem�ssig gegen den VgT, ohne sich anst�ndig mit der Sache zu befassen. Darum haben sie nicht einmal gemerkt - oder wollten nicht sehen -, dass es gar nicht um ein Strafverfahren ging, sondern um ein zivilrechtliches Begehren auf Richtigstellung. Zudem geht es bei der Auseinandersetzung um die Schweinefabrik des F�rsten um eine Privatangelegenheit, auf die diplomatische Immunit�t sowieso nicht anwendbar ist. Dagegen erhob Rechtsanwalt Ludwig Minelli namens des VgT Beschwerde beim Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte (EGMR).

Der EGMR trat auf die Beschwerde nicht ein und erkl�rte die Beschwerde mit einer immer gleichlautenden einzeiligen Floskel als unzul�ssig - der �bliche, verlogene Missbrauch des Zulassungsverfahrens.

*

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