VN 02-3
Die Schweinefabrik von
Durchlaucht F�rst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein |
Die folgenden, in den
VN1994-4 ver�ffentlichten Aufnahmen aus der
f�rstlichen Schweinefabrik auf dem �Hof Liechtenstein� bei Wilfersdorf in
�sterreich zeigen die vom VgT seit 1992 als tierqu�lerisch kritisierten
Zust�nde:
Oben: Die �bliche Kastration
ohne Bet�ubung - hier in der f�rstlichen Tierfabrik. Mit Stahlb�geln
festgeklemmt, Kopf nach unten, muss das Ferkel das Heruasschneiden der Hoden bei
vollem Bewusstsein �ber sich ergehen lassen.
Oben: Die riesige, fensterlose Schweinefabrik
Unten: Die unschuldigen Opfer dieses Tier-KZs
verbringen das ganze Leben in nur gerade k�rpergrossen K�figen (in der
Fachsprache Kastenstand genannt) in fensterlosen Hallen.
Geb�rende und s�ugende Mutterschweine:
Unten: Der Eber sieht
nie ein weibliches Schwein - und umgekehrt. Anstatt auf eine br�nstige Sau, muss
der Eber diese Attrappe besteigen, wo er von einem Angestellten manuell abgesamt
wird. Mit dem so gewonnenen Sperma werden die weiblichen Sauen k�nstlich besamt
- soweit geht die Naturentfremdung und v�llige Unterdr�ckung der angeborenen
Bed�rfnisse der Tiere, allein um des Profites Willen, da ein Verm�gen von drei
Milliarden Franken offenbar noch nicht genug ist:
Die jungen Schweine sind zwar nicht in K�figen eingesperrt, aber in den
vollgestopften Buchten k�nnen sie sich ebenso kaum bewegen. Um dem unter solchen
tierqu�lerischen Verh�ltnissen gelegentlich ausbrechenden Schwanzbeissen
vorzubeugen, sind ihnen die Schw�nze bis auf kurze Stummel abgeschnitten worden:
Aus der zynisch-verlogenen Werbung f�r Fleisch aus diesem Tier-KZ
Die Geschichte vom Landbaron
Seine Heimat
Er wurde zusammen mit 11 Ferkeln in einem Stall des Gutes Liechtenstein geboren.
Er hat genug Platz sich zu bewegen und seine Pers�nlichkeit auszuleben.
Seine Eltern
Die Mutter stammt aus eigener Zucht. Der Vater lebt auch im selben Stall, wurde
aber in einem Bauernhof geboren, wo vor allem Eber aufwachsen, die viel Fleisch
bringen.
Sein Leben
Er kennt keinen Stress und braucht daher auch keine l�stigen
Beruhigungsspritzen. Sein Futter, das unter anderem aus Getreide, Erbsen, Raps
und Soja besteht, wird bei ihm zu Hause angebaut und enth�lt nat�rlich keine
Antibiotika.
In einem Raum in dieser Tierfabrik fanden wir dann diesen Berg leerer
Antibiotika-Flaschen:
Das f�rstliche Schweine-KZ verletzt die europ�ische Tierschutz-Konvention
Am 10. August 1994 reichte der VgT dem Europarat in Strassburg folgende
Beschwerde ein:
Hiermit erheben wir namens des "VgT Verein gegen Tierfabriken Schweiz" und des
"VgT Verein gegen Tierfabriken �sterreich" Beschwerde gegen die Republik
�sterreich wegen fortgesetzter, vors�tzlicher Missachtung des Europ�ischen
�bereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen und
beantragen eine R�ge an die �sterreichische Regierung, verbunden mit der
Aufforderung, die europ�ischen Tierschutzbestimmungen gem�ss dieser Konvention
einzuhalten.
Begr�ndung: Das Europ�ische �bereinkommen zum Schutz von Tieren in
landwirtschaftlichen Tierhaltungen (im folgenden kurz "Konvention" genannt) ist
von allen westeurop�ischen L�ndern, einschliesslich �sterreichs, ratifiziert
worden. �sterreich verletzt diese Konvention durch: 1. konventionswidrige Auslegung des bestehenden nationalen Tierschutzrechtes und
2. Nichtumsetzung der Konvention in nationales Recht.
Gem�ss Artikel 9 des Europ�ischen �bereinkommens zum Schutz von Tieren in
landwirtschaftlichen Tierhaltungen (Konvention) legt ein St�ndiger Ausschuss, in
dem alle Mitgliedl�nder vertreten sind, die ins Einzelne gehenden Bestimmungen
f�r die Anwendung der in der Konvention niedergelegten Grunds�tze fest. Jedes
Mitgliedland ist gem�ss Artikel 9 Absatz 2 verpflichtet, diese Empfehlungen
anzuwenden, sofern es nicht innert sechs Monaten nach deren Inkrafttreten eine
offizielle Erkl�rung abgibt, aus welchen Gr�nden die Anwendung nicht m�glich
ist. Seitens �sterreichs ist kein solcher Vorbehalt bekannt.
Im Folgenden wird anhand des Beispiels der Schweinefabrik �Hof Liechtensteine�
aufgezeigt, wie die �sterreichischen Beh�rden die Konvention missachten:
F�r das Halten von Schweinen ist durch die Konvention folgendes festgelegt
(angenommen vom St�ndigen Ausschuss am 21. November 1986) :
Der St�ndige Ausschuss des Europ�ischen �bereinkommens zum Schutz von Tieren in
landwirtschaftlichen Tierhaltungen ... hat folgende Empfehlungen f�r das Halten
von Schweinen verabschiedet: ...
Artikel 6: ... Buchten, Einrichtungen und Vorrichtungen m�ssen so erstellt und
gewartet werden, dass die Gefahr f�r die Schweine, in ihrem Liegebereich mit
Urin oder Kot ... in Ber�hrung zu kommen, soweit wie m�glich ausgeschaltet
wird...
Artikel 8: ... wo immer dies m�glich ist, sollten die Schweine Zugang zu
getrenntem Liege- und Kotbereich haben. Raummangel oder �berbesatz, der zu
Schwanzbeissen ... oder anderen St�rungen f�hrt, muss vermieden werden.
Artikel 9: Wo immer dies durchf�hrbar ist, sollten alle Schweine Zugang zu Stroh
� auch nur in kleinen Mengen � oder zu anderen geeigneten Materialien wie Heu,
Maish�cksel, Gras, Torf, Erde oder Rinde haben ...
Die St�lle, in denen trockenstehende (tragende) Sauen gehalten werden, sollten
den Tieren den Zugang zu getrennten Liege- und Kotbereichen sowie soziale
Kontakte erm�glichen. Wo immer dies m�glich ist, sollte angestrebt werden,
trockenstehende Sauen in Gruppen unterzubringen. Den in Gruppen gehaltenen
trockenstehenden Sauen sollten Fress-, Kot- und Liegebereiche zur Verf�gung
stehen ... Es wird empfohlen, der trockenstehenden Sau Stroh oder anderes
geeignetes Material zur Benutzung zur Verf�gung zu stellen ... Stroh oder
sonstige geeignete Materialien sollten den Sauen und Ferkeln zur Benutzung und
f�r ihren Komfort zur Verf�gung stehen ... Die folgenden Eingriffe sollten � wo
m�glich � vermieden werden: das Kastrieren m�nnlicher Schweine ...
Alle diese Bestimmungen werden auf dem Hof Liechtenstein
Bernhardstal/Wilfersdorf in Nieder�sterreich, der sich im Besitz des
liechtensteinischen F�rsten Hans-Adam II. befindet, grob missachtet: Die Tiere
werden in einer Art und Weise gehalten, die f�r die Tiere naturwidrig, �usserst
unangenehm, qualvoll, schmerzhaft und gesundheitssch�dlich ist. Der VgT Verein
gegen Tierfabriken �sterreich hat deshalb wie folgt Anzeigen erstattet: Am 19.
Juni 1992 eine Strafanzeige wegen Verletzung von � 222 StGB, am 23. Juli 1992
eine analoge Anzeige wegen Verletzung von � 2 und 13 des Nieder�sterreichischen
Tierschutzgesetzes. In diesen Anzeigen wurden die folgenden
(konventionsverletzenden) Sachverhalte aufgef�hrt: a) gleichbleibende zu hohe
Temperatur von 28 Grad Celsius im Abferkelstall (bei 20 Grad und mehr haben
Schweine das Bed�rfnis, sich abzuk�hlen, was sie hier nicht k�nnen ->
permanenter Hitzestress); b) Beton-Vollspaltenb�den und gelochte Blechb�den,
welche keine Trennung von Kot- und Liegeplatz erm�glichen; c) keine Einstreu;
alle Tiere � auch die frischgeborenen Ferkel � liegen auf dem harten Boden;
keine M�glichkeit, den angeborenen Nestbautrieb auszuleben; d) keinerlei
Besch�ftigungsm�glichkeit; e) lebensl�nglich keine Bewegungsm�glichkeit f�r die
Mutterschweine in den Kastenst�nden; extrem eingeschr�nkte Bewegungsm�glichkeit
auch bei den Mastschweinen (vollgestopfte enge Mastbuchten mit zwei Tieren pro
Quadratmeter); f) Dunkelhaltung; g) Unterdr�ckung des Sexualverhaltens durch
k�nstliches Absamen der Eber von Hand und k�nstliche Besamung der
Mutterschweine; h) Kastration s�mtlicher m�nnlicher Ferkel, ohne Narkose; i)
Abschneiden oder Abbrennen des Ringelschwanzes bei s�mtlichen Ferkeln, ohne
Narkose.
Die Haltungsbedingungen widersprechen diametral den nat�rlichen Bed�rfnissen von
Schweinen, und zwar in derart eklatantem Ausmass, dass die v�llige Unterdr�ckung
der angeborenen Verhaltensweisen als Tierqu�lerei zu bezeichnen ist. Damit die
Tiere diese Qualen �berhaupt �berleben, werden sie teilweise mit Psychopharmaka
ruhiggestellt. Es handelt sich um eine unn�tige Tierqu�lerei, da es
praxiserprobte Schweinestallungen gibt, die sowohl artgerecht wie auch
wirtschaftlich sind. Dies wird durch die in den Anzeigen aufgef�hrte
Fachliteratur belegt.
Die Anzeige wurden unter grober Missachtung der Konvention behandelt bzw. nicht
behandelt; die extrem tierqu�lerischen Zust�nde in der f�rstlichen
Schweinefabrik wurden einfach deshalb als legal erkl�rt, weil sie europaweit
�blich seien. Die in der Strafanzeige vorgeschlagenen Gutachter wurden nicht
angeh�rt; die zitierte Fachliteratur wurde nicht gew�rdigt. Die
Staatsanwaltschaft Korneuburg wies die Strafanzeige mit der folgenden
willk�rlichen und sachlich v�llig unhaltbaren Begr�ndung ab:
�... hat das
Verfahren ergeben, dass bei der gegebenen Form der Tierhaltung den Tieren
k�rperliche Qualen �berhaupt nicht zugef�gt werden und ihr Wohlbefinden nur so
weit eingeschr�nkt wird, als dies f�r die in ganz Europa anerkannte Tierhaltung
unbedingt erforderlich ist, sodass der Tatbestand des �222 StGB nicht erf�llt
ist.�
An dieser Begr�ndung ist kein Wort wahr: Die oben dargelegten Sachverhalte
verursachen sehr wohl k�rperliche Qualen, wie sogar ein Laie erkennen kann. Auch
die in solchen Haltungssystemen h�ufig auftretende und auch im Hof Liechtenstein
fotografierte Verhaltensst�rung des "Kannibalismus", wobei Schw�nze und Ohren
der Artgenossen angefressen werden, f�hrt zweifellos zu k�rperlichen Schmerzen.
Ferner treten als Folge des starken seelischen Leidens oft auch Magengeschw�re
und andere mit Schmerzen verbundene k�rperliche Krankheiten auf. Diese Form der
Tierhaltung ist nicht in ganz Europa "anerkannt". Im Gegenteil ist sie wie
dargelegt durch die Europ�ische Tierschutz-Konvention verp�nt. Das Wohlbefinden
ist nicht nur "soweit n�tig" eingeschr�nkt, denn f�r eine derart tierqu�lerische
Haltungsform fehlt jede glaubw�rdige Begr�ndung. Es gibt in der Praxis
Haltungsformen, die wirtschaftlich und tiergerecht sind. Es handelt sich
vornehmlich um einfache, eigenbaufreundliche Holzbauten, sogenannte Kaltst�lle,
in denen Aussentemperatur herrscht. Im Winter schaffen sich die Schweine ihr
Mikroklima durch den Bau von Schlafnestern aus Stroh. Schweine ertragen, wenn
sie es gewohnt sind, Temperaturen weit unter Null sehr gut, weit besser als die
viel zu hohen Temperaturen im Schweine-KZ des Hofes Liechtenstein.
Tierfreundliche Kaltst�lle erfordern nur geringe Bauinvestitionen und gelten
deshalb als die k�nftige b�uerliche Antwort auf die EU-Herausforderung.
Mit Schreiben vom 18. November 1992 haben wir uns beim Bundesminister f�r Justiz
gegen die Abweisung der Strafanzeige beschwert. Die nichtssagende b�rokratische
Antwort wird als Beilage zu den Akten gegeben. Rechtliche und demokratische
M�glichkeiten stehen uns und anderen Tierschutzorganisationen nicht zur
Verf�gung.
Angesichts dieser offenen, groben Missachtung der von �sterreich ratifizierten
Europ�ischen Konvention ist eine Veurteilung durch den Europarat angezeigt....
Der Europarat beantwortete diese Beschwerde mit einer kurzen, formalen
Blabla-Phrase und ging sachlich nicht auf die Beschwerde ein. Damit ist
wenigstens klargestellt, dass die Tierschutzkonvention des Europarates nichts
anderes ist, als ein wertloser Fetzen Papier und die Verantwortung voll bei den
Konsumenten liegt: Essen Sie vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren
zuliebe!
Der F�rst rechtfertigt die grausame Tierhaltung mit Wirtschaftlichkeit
von Erwin
Kessler, Pr�sident VgT Schweiz
Am 30. August 1993 fand ein Gespr�ch einer Delegation des Vereins gegen
Tierfabriken (VgT) mit Durchlaucht F�rst Hans Adam II. von und zu Liechtenstein
statt. Thema war dessen Schweinefabrik in Nieder�sterreich, wo rund 10 000 Tiere
unter gr�sslichen Umst�nden in fensterlosen Fabrikhallen dahinvegetieren. Der
VgT war vertreten durch Tierarzt Dr Franz-Joseph Plank, Gesch�ftsf�hrer VgT
Oesterreich, sowie Hans Palmers, Pr�sident VgT �sterreich und Vizepr�sident VgT
Schweiz. Hans Palmers versuchte gleich zu Beginn, das Herz des F�rsten zu
erreichen und erz�hlte von der Sensibilit�t der Schweine und deren �hnlichkeit
mit dem Menschen in vielen Bereichen. Der F�rst jedoch, welcher neben einem
Verm�gen von rund drei Milliarden Franken, in Nieder�sterreich 3 000 Hektar
Ackerfl�che und in ganz �sterreich rund 13 300 Hektaren Wald besitzt, betrachtet
die Schweine vorwiegend aus wirtschaftlicher Sicht. Immerhin gab er offen zu,
dass "diese Art Intensivhaltung nicht artgerecht ist - keine Frage". Eine
artgerechte Schweinehaltung sei aber nicht wirtschaftlich. Er lehnt nicht nur
die Freilandhaltung, sondern auch die artgerechten Stallsysteme, die in neuerer
Zeit in der Schweiz immer mehr aufkommen, f�r seinen Betrieb als wirtschaftlich
nicht tragbar ab. Insgesamt h�rte sich der F�rst alle Argumente zugunsten der
leidenden Tiere immerzu h�flich l�chelnd an, liess aber keinerlei Anzeichen
erkennen, seinen Betrieb in naher oder ferner Zukunft tierfreundlich gestalten
zu wollen. Er blieb auch in einem nachfolgenden Briefwechsel bei dieser allein
am Geld orientierten Haltung. Am 11. Januar 1994 antwortete ich ihm wie folgt:
Durchlaucht!
Besten Dank f�r Ihr Schreiben vom 28. Dezember. Es freut mich, dass �berhaupt
ein Gespr�ch stattfinden konnte. Aber leider konnte Hans Palmers auf seine sehr
diplomatische und freundliche Art nichts erreichen. Was bleibt uns weiter, als
mit spektakul�ren �ffentlichen Aktionen auf die in Ihrem Namen leidenden Tiere
aufmerksam zu machen? Unsere Forderung ist und bleibt die Erf�llung der
grundlegendsten angeborenen Bed�rfnisse der Tiere, die sich in Ihrer Obhut
befinden. Was das bedeutet, ist wissenschaftlich ausreichend erforscht:
Gruppenhaltung (keine Einzelhaltung in Kastenst�nden oder Anbindung) zur
Auslebung des Sozial- und Bewegungsbed�rfnisses, Besch�ftigungsm�glichkeit
(Stroh), Tageslicht, Trennung von Kot- und Liegeplatz. Es ist einfach nicht
richtig, wenn Sie behaupten, dass dies auf wirtschaftliche Weise nicht erf�llt
werden k�nne. Wir k�nnen Ihnen jederzeit international bekannte und anerkannte
Experten nennen, die das best�tigen. Auch k�nnen wir Ihnen jederzeit
tierfreundliche Schweinest�lle, die sich privatwirtschaftlich bew�hren, zeigen -
von einfachen privaten Bauern (nicht Milliard�ren) ohne Subventionen, unter
freien wirtschaftlichen Konkurrenzbedingungen erstellt und betrieben. Ihre
Schweinefabrik in Nieder�sterreich w�rde dem liechtensteinischen
Tierschutzgesetz nicht gen�gen. Sie n�tzen also schamlos Gesetzesl�cken aus, um
auf Kosten Tausender empfindsamer Lebewesen Ihren ungeheuren Reichtum weiter zu
vermehren. Sie k�nnen ja wohl nicht im Ernst behaupten, die genau gleiche
Misshandlung der Tiere sei nur deshalb keine Tierqu�lerei, weil Ihr Betrieb in
einem Land steht, das noch kein brauchbares Tierschutzgesetz hat. Das Leiden der
Tiere h�ngt nicht von der geografischen Lage ab und auch nicht davon, was in
irgendeinem Gesetzesbuch steht. Die Verhaltensbiologen sind sich international
einig, dass die von Ihnen praktizierte Schweineintensivhaltung f�r die Tiere zu
starken neurotischen Verhaltensst�rungen und schwerem seelischem Leiden f�hrt.
Es ist einzig die Frage, ob Sie diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen oder aus
Profitdenken verdr�ngen wollen. Wenn sich eine Umstellung Ihres Betriebes auf
eine verantwortbar artgerechte Tierhaltung wirtschaftlich nicht machen l�sst,
dann w�re der Betrieb stillzulegen. Auf keinen Fall ist es verst�ndlich, dass
ein Mensch von Ihrem Stand und Rang aus finanziellen �berlegungen Grausamkeit
gegen�ber Tieren aus�bt oder unterst�tzt. Es gibt hierf�r nicht die geringste
Notwendigkeit, da niemand gezwungen ist, sich von Fleisch zu ern�hren.
Ihrem Schreiben entnehme ich, dass Sie offenbar nicht nachempfinden k�nnen, dass
sich ein Mensch mit grossem Einsatz und unter Verzicht auf viel Bequemlichkeit
und ein hohes Einkommen f�r Tierschutz engagiert, schlicht und einfach nur aus
Verantwortung gegen�ber den wehrlosen, gequ�lten Tieren. Es w�rde sich
vielleicht f�r Ihre menschliche - nicht nur finanzielle - Entwicklung lohnen,
wenn Sie einmal ruhig und gr�ndlich dar�ber nachd�chten, warum das f�r Sie nicht
nachvollziehbar ist. Ihr Wunsch, ich solle mich lieber f�r eine Verbesserung der
Tierschutzvorschriften in �sterreich einsetzen, anstatt Sie in Liechtenstein
anzugreifen, ist aus Ihrer egoistischen Sicht begreiflich. Ich halte Sie aber
f�r intelligent genug, selbst zu erkennen, warum dieser Wunsch mir nur ein m�des
L�cheln entlocken kann. Es d�rfte Ihnen �brigens bekannt sein, dass sich der VgT
�sterreich tats�chlich auch stark f�r ein bundeseinheitliches �sterreichisches
Tierschutzgesetz einsetzt und sich nicht nur mit Ihnen besch�ftigt. F�r mich
bleibt nach Durchsicht Ihres Briefes einmal mehr die Frage: mit welcher
seelischen K�lte gegen�ber Lebewesen wollen Sie eigentlich Ihr Riesenverm�gen
noch weiter vergr�ssern? Haben Sie auch schon dar�ber nachgedacht, was Ihnen auf
dem Totenbett mehr Wert sein wird: ein um einige Millionen gr�sseres Verm�gen
oder eine gute Tat zugunsten Tausender von schrecklich vor-sich-hinleidender
Tiere, die Ihnen wehrlos ausgeliefert sind?
Mit freundlichen Gr�ssen, Dr Erwin Kessler, Pr�sident VgT Schweiz und
Vizepr�sident VgT �sterreich
Auf dieses Schreiben antwortete der F�rst mit einem zweiseitigen Brief, worin er
jedoch nur seine bekannten Ansichten �ber Wirtschaftlichkeit wiederholte. Wir
reagierten nicht mehr darauf und brachen die Korrespondenz als reine
Zeitverschwendung ab und begannen mit Kampfaktionen.
Kundgebungen gegen das f�rstliche Tier-KZ
Postzensur
Ende 1992 wollte der VgT ein Flugblatt mit Abbildungen aus der Tierfabrik von
F�rst Hans Adam in alle Haushaltungen im F�rstentum verteilen lassen. Die Post
weigerte sich, die Sendung anzunehmen, die f�rstliche Regierung habe ihr dies
verboten.
Standaktion mit lebenden Schweinchen
Am 12. Juni 1993 fuhr der VgT mit seinem Info-Wagen mit zwei lebenden
Schweinchen nach Vaduz - ohne Bewilligung.
Der B�rgermeister von Vaduz, Arthur Konrad, hatte dem VgT nur eine
Standbewilligung geben wollen unter der Voraussetzung, dass der VgT mit dem
Liechtensteinischen Tierschutzverein zusammenarbeite. Ein durchsichtiger
Schachzug: Eine Zusammenarbeit mit diesem (damals) konservativen, f�rstentreuen
Tierschutzverein w�rde die Aktivit�t des VgT im F�rstentum praktisch verhindern,
dachte der B�rgermeister. Diesem Ansinnen machte VgT-Pr�sident Erwin Kessler
einen Strich durch die Rechnung. Er k�ndigte dem B�rgermeister eine Klage wegen
Amtsmissbrauch an, da diese unakzeptable Auflage f�r eine Standbewilligung ohne
gesetzliche Grundlage und ohne sachliche Notwendigkeit gemacht wurde. Dies war
wohl der Grund, warum dann der VgT w�hrend der Standaktion von der Polizei in
Ruhe gelassen wurde. Den Passanten, darunter viele Touristen aus aller Welt,
wurden Flugbl�tter verteilt, in denen die f�rstliche Schweinefabrik auf Deutsch,
Englisch, Franz�sisch und Japanisch kritisiert wurde.
Zensurierter
Diavortrag �ber die Schweinefabrik des F�rsten
Anschliessend an die Standaktion in Vaduz hielt der Gesch�fsf�hrer des VgT
�sterreich, Tierarzt Dr Franz-Joseph Plank, einen Diavortrag �ber die
Schweinefabrik des F�rsten. Zu diesem Zweck war im Hotel-Restaurant �Deutscher
Rhein� in Bendern ein Saal reserviert worden. Das Restaurant sperrte dann dem
VgT diesen reservierten Saal kurzfristig, aus Angst vor dem m�chtigen F�rsten.
Der Vortrag wurde hierauf in den Saal des nahegelegenen Bahnhofbuffets Buchs
verlegt. Die Ank�ndigung dieses Vortrages wurde von den Liechtensteinischen
Beh�rden mit illegalen Mitteln unterdr�ckt: Die Austragung von Flugbl�ttern mit
der Einladung zum Vortrag wurde den PTT von der f�rstlichen Regierung in einer
Blitz-Verf�gung verboten, und gegen VgT-Aktivisten, welche die Flugbl�tter
selbst in Briefk�sten verteilten, schritt die Polizei ein. Der VgT reichte
deshalb gegen die Landespolizei Strafklage wegen Amtsmissbrauch ein. Am 3.12.93
lehnte die F�rstliche Staatsanwaltschaft diese Klage ohne Begr�ndung ab, worauf
der VgT den Fall an das F�rstlich Liechtensteinische Obergericht weiterzog.
Dieses beschloss am 20. Januar 94, der Klage �aus formellen Gr�nden� keine Folge
zu geben: der VgT sei von dieser Amtshandlung gegen seine Mitglieder nicht
selbst ber�hrt und deshalb nicht klageberechtigt. Es sei "daher nicht zu pr�fen,
ob die in der Anzeige behauptete Verf�gung der Landespolizei rechtlich zul�ssig
war oder nicht". Wenn eine Aktion des VgT von der Polizei verhindert wird, ist
der VgT nach Ansicht des liechtensteinischen Obergerichtes davon "nicht
ber�hrt"! Politische Justizwillk�r zugunsten des m�chtigen F�rsten, besser
verst�ndlich, wenn man weiss, dass der F�rst das Recht hat, ihm nicht genehme
Richter abzusetzen. Kritik am F�rsten ist in diesem sonderbaren Kleinstaat nicht
erlaubt, auch wenn keine Ehrverletzung oder andere Unrechtm�ssigkeiten
vorliegen. Durchlaucht ist offenbar �ber jede Kritik erhaben, nur nicht �ber
schwerste und primitivste Vergewaltigung von Tieren aus reiner Habgier. Beide
Liechtensteiner Tageszeitungen verweigerten die Annahme von Inseraten, in denen
der Diavortrag angek�ndigt wurde, "weil das der Zeitung schaden k�nnte". Daf�r
brachte die (damalige) �Liechtensteinische Zeitung� einen Beitrag des
Landestierarztes und ehemaligen Pr�sidenten des liechtensteinischen
Tierschutzvereins, Dr med vet Erich Goop, worin dieser sich in den h�chsten
T�nen zu Gunsten des F�rsten einsetzte, die Aktionen des VgT verurteilte und
VgT-Pr�sident Erwin Kessler mit Beschimpfungen �berh�ufte
Plakat-Aktion und
Verhaftung
Als Reaktion auf die Uneinsichtigkeit des F�rsten und auf die
Post- und Pressezensur beklebte eine Gruppe Aktivisten in einer Nachtaktion das
ganze F�rstentum mit Plakaten, auf denen die f�rstliche Schweinerei abgebildet
war:
Ein paar der Aktivisten wurden von der Polizei gefasst, in Handschellen
abgef�hrt und in kleine, muffige Zellen gesperrt. Das Aufsuchen der Toilette
wurde nicht erlaubt; stattdessen wurde ein Plastiksack in die Zelle gereicht.
Gegen�ber der Presse bestritt dann der f�rstliche Polizeikommandant diese
Verhaftung und behauptete, es sei lediglich eine Feststellung der Personalien
durchgef�hrt worden.
VgT-Flugwaffe
im Einsatz: Luftangriff auf Schloss Vaduz
Da die liechtensteinischen Beh�rden den VgT wiederholt daran
gehindert hatten, Flugbl�tter in Briefk�sten zu verteilen, setzte der VgT am 14.
Februar 1994 erstmals seine Flugwaffe ein, scharf beobachtet von der Presse. Mit
einem (Modell-)�Kampfhelikopter� wurden rund 1000 Flugbl�tter auf das Schloss
Vaduz, Sitz des durchlauchten Tierqu�lers, abgworfen:
Demonstration vor dem Schloss:
�F�rst, erbarme dich deiner Schweine!�
Am 3. Mai 1994 organisierte der VgT eine friedliche Demonstration. Der Umzug
bewegte sich mit Spruchb�ndern und Tafeln mit der Aufschrift �F�rst, erbarme
dich deiner Schweine� von Vaduz zum Schloss hinauf. Die Demonstration verlief
ohne Zwischenf�lle.
Vgt-Pr�sident Dr Erwin
Kessler und Vizepr�sident Hans Vanja Palmers erkl�ren einem Vaduzer Polizisten
h�flich aber bestimmt, dass die unbewilligte Demonstration nicht abgebrochen
werde:
Aus dem Liechtensteiner Volksblatt vom 12.1.95:
"Militantes aus Liechtenstein"
von
J�rgen Th�ny, Schaan
Als Referent bei Wirtekursen zum Thema ��kologie im Gastgewerbe� zeige ich
jeweils einige Dias �ber artgerechte und katastrophale Tierhaltung, Dias vom
Verein gegen Tierfabriken. Jedesmal werde ich mit Fragen zur �f�rstlichen�
Sckweinezucht bombardiert. Als treuer Liechtensteiner m�sste ich folgende
Antwort geben: �In der Zeitung des Volkes und in der des Vaterlandes konnte ich
mich ausf�hrlich informieren. Der militante Kessler ist durch diverse
staatsfeindliche Operationen aufgefallen. Der Staatsschutz befasst sich bereits
mit dieser Angelegenheit. Was die Tiere betrifft, kann ich Ihnen versichern,
dass diese �konomisch optimiert gehalten werden, so dass sich kein
Fleischverlust durch unn�tiges Bewegen ergibt.� Momoll! Was erz�hlt denn der f�r
einen Schmarren!
Nach dem peinlichen Fall �Michael Heinzel� nun der Fall �Kessler�. Stern TV,
Radio DRS, Beobachter und sonstige Bl�tter berichten �ber die katastrophale
Tierhaltung in den St�llen der F�rst-von-Liechtenstein-Stiftung. Monate sp�ter
lesen wir in den Liechtensteiner Zeitungen �ber einen anscheinend krankhaften
�Erwin Kessler�, der sich u.a. der Sachbesch�digung wegen des Anbringens von
Plakaten an Bushaltestellen strafbar gemacht habe. Er hat sich erlaubt,
Flugbl�tter (ohne amtliches Kundmachen) zu verbreiten, und dies noch an Orten,
wo sich Menschen aufhalten. Selbstverst�ndlich werden die Anschuldigungen von
Kessler wie bereits der legend�re Eiterbeulen-Satz von Heinzel, mehrmals mit
Freuden abgedruckt. In Anf�hrungszeichen versteht sich. Weshalb gibt es keinen
Reporter in unserem Lande, der einen Tatsachen-Bericht �ber diese omin�se
Schweinezucht ver�ffentlicht. Haben alle Angst vor dem Staatsschutz-Gesetz oder
warten sie auf einen fertigen Bericht per Telefax?
Wer einem Interview mit Kessler zuh�ren konnte, wird mir vielleicht zustimmen:
Kessler ist weder ein Staatsfeind noch ein randalierender Demonstrant. Kessler
hat versucht, �ber den F�rsten ein Mindestmass an (gesetzlich vorgeschriebenem)
Tierschutz in dieser �Porco-Depressivo-Anstalt� durchzusetzen. Einen Tierschutz,
der uns Konsumenten zusteht, denn wer will heute noch ein St�ck Fleisch von
einem gestressten, medikamentens�chtigen Tier essen, das sich in der Pfanne zu
30 Prozent in Wasserdampf aufl�st?
Leider haben viele falsch reagiert, zum Schaden von Kessler, Liechtensteins und
nat�rlich der Schweine. Kleinigkeiten zeigen eben, ob ein Land die geistige
Gr�sse hat, z. B. um beim EWR mitzumischen. Oder soll uns der EWR die Gr�sse
geben?
Der noble F�rst
beschimpft und verleumdet
(EK) Dass der F�rst gegen�ber unseren Mitgesch�pfen weder
Mitgef�hl noch Anstand hat, haben wir gesehen. Nicht verwunderlich, dass sich
diese Charaktereigenschaft fr�her oder sp�ter auch gegen Menschen richtet. Auf
die berechtigte Kritik an seiner �blen Schweinefabrik reagierte der F�rst mit
ehrverletzenden Beschimpfungen: Wir w�rden bei unserer Tierschutzarbeiten
Nazi-Methoden anwenden und: "Dieser Verein jedenfalls scheut nicht davor zur�ck,
recht massive Gesetzesverletzungen zu machen. Wir wissen von einem Fall, bei dem
diese Gruppe in einem Betrieb eingebrochen ist und einen Mann niedergeschlagen
hat." (Liechtensteiner Vaterland" vom 21. Januar 1994).
Dies liessen wir uns
nicht gefallen und verlangten, gest�tzt auf den Pers�nlichkeitsschutz gem�ss ZGB
28, eine gerichtliche Richtigstellung. Das Verfahren wurde von den Schweizer
Justizbeh�rden mit allen Mitteln behindert. Wir versuchten es auf verschiedenen
Wegen. Das Bundesamt f�r Polizeiwesen weigerte sich, die Vorladung des
Friedensrichters an den F�rsten weiterzuleiten. In der Schweiz sind wir schon so
weit, dass Beamte nach Gutd�nken �ber Gerichtsverfahren entscheiden. Das Bundesgericht wies eine staatsrechtliche Beschwerde gegen
diese Willk�r ab mit der Begr�ndung, der F�rst sei "strafrechtlich immun". Die
Herren Bundesrichter entscheiden routinem�ssig gegen den VgT, ohne sich
anst�ndig mit der Sache zu befassen. Darum haben sie nicht einmal gemerkt - oder
wollten nicht sehen -, dass
es gar nicht um ein Strafverfahren ging, sondern um ein zivilrechtliches
Begehren auf Richtigstellung. Zudem geht es bei der Auseinandersetzung um die
Schweinefabrik des F�rsten um eine Privatangelegenheit, auf die diplomatische
Immunit�t sowieso nicht anwendbar ist. Dagegen erhob Rechtsanwalt Ludwig Minelli
namens des VgT
Beschwerde beim
Europ�ischen Gerichtshof f�r Menschenrechte (EGMR).
Der EGMR trat auf die Beschwerde nicht ein und erkl�rte die
Beschwerde mit einer immer gleichlautenden einzeiligen Floskel als unzul�ssig -
der �bliche, verlogene
Missbrauch des Zulassungsverfahrens.
*
Mehr zum Thema f�rstliche Schweinefabrik:
Verhaftung statt
Flugbl�tter an der Prinzen-Hochzeit in Vaduz
Der F�rst hat Geld wie Heu, aber kein Stroh f�r seine
Schweine...
Der F�rst hat
kein Herz f�r Tiere, nur f�r bisch�fliche Haasen...
Der
Alarm geht los in der Pfarrkirche Vaduz
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