Evelyne Hof-Schöb - in der katholischen Kirche für die Jugend zuständig! - und ihr Mann hielten bis vor kurzem Käfigkaninchen und wurden deshalb vom VgT kritisiert:
Um von ihrer Tierquälerei abzulenken, verbreitete sie, unterstützt von ihrem Vater - ein im Hinterthurgau bekannter Bienenzüchter (Guido Schöb) - üble Verleumdungen gegen VgT-Präsident Erwin Kessler.
Die Thurgauer Zeitung berichtete (zT falsch) über die Verhandlung vor Bezirksgericht: Thurgauer Zeitung vom 15. April 2011,
Der von der Verleumderin versuchte Wahrheitsbeweis gelang nicht. Die von ihr angerufenen "Zeugen" konnten die Verleumdungen nicht bestätigen. Nun schützten das Bezirksgericht Münchwilen und das Thurgauer Obergericht mit der üblichen Willkür gegen den VgT die Verleumderin mit formalistischen Gründen, ohne die erwiesene Verleumdung zu beurteilen.
Das liess sich VgT-Präsident Dr Erwin Kessler nicht gefallen und er erhob Beschwerde beim Bundesgericht - mit Erfolg, wie das soeben zugestellte Urteil zeigt: "Die Beschwerde [von Erwin Kessler] wird gutgeheissen und die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen." Die Thurgauer Steuerzahler - wie üblich nicht die fehlbaren Oberrichter! - haben Erwin Kessler für das bundesgerichtliche Verfahren mit Fr 3000.- zu entschädigen.
Die rechtlichen Ausführungen von Erwin Kessler und seines bewährten Rechtsanwaltes Rolf Rempfler überzeugten das Bundesgericht. Das Urteil stellt eine schallende Ohrfeige für die involvierten Thurgauer Gerichte (falsche und willkürliche Anwendung des thurgauischen Rechts), insbesondere für das Obergericht und die dürftigen Rechtskenntnisse und die Willkür seiner Berufsrichter dar.
Die verantwortlichen kantonalen Richter:
Obergericht:
Obergerichtsvizepräsidentin Dr Elisabeth Thürer, Oberrichter Peter
Hausammann und Dr Marcel Ogg
Bezirksgericht Münchwilen (ein für das
Bezirksgericht nicht bindendes falsches Präjudizurteil des
Obergerichts wurde gedankenlos angewendet):
Gerichtspräsident Alex Frei und Bezirksrichter Urs Obrecht (Architekt).
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Nachdem die Thurgauer Justiz die Strafklage derart rechtswidrig-willkürlich mit formalistischer Begründung versenkt hatte, hat Erwin Kessler sofort die gleiche Verleumdung als Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung vor Gericht gebracht, weshalb nun parallel zwei Verfahren gegen die Verleumderin hängig sind.
Erwin Kessler wehrt sich nun seit 2009 gerichtlich gegen diese hinterhältige Verleumdung - und die Thurgauer Justiz verschleppt die Verfahren weiter mit Tricks und durch Nichtstun.
28. September 2013: Protest gegen eine weitere Verschleppung durch das Bezirksgericht Münchwilen.