18. April 2009
Nachtrag vom 22. März 2012: ERFOLG! Keine Kaninchen mehr.
Käfig-Kaninchenhaltung der
|
Eveline Hof Schulackerstrasse 6 8363 Bichelsee |
Jugend | 071 971 29 04 | p.hof@bluemail.ch |
Adresse:
Patrick und Eveliine Hof-Schöb, Schulackerstrasse 6, 8363 Bichelsee
Tel 071 971 29 04,
p.hof@bluemail.ch
Dass Kastenkaninchenhaltung eine Tierquälerei ist, weiss heute jeder, der hie und da mal eine gute Zeitung liest und nicht ein verschlossenes Herz aus Stein hat. Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass Kastenhaltung (Käfighaltung) von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden sollte.
Infos über Kaninchen: www.vgt.ch/doc/kaninchen
Um von Ihrer Kaninchenquälerei abzulenken, haben Eveline und Patrick Schöb schwerwiegende Verleumdungen gegen VgT-Präsident Erwin Kessler verbreitet. Es läuft deswegen ein Strafverfahren gegen sie (das Strafverfahren gegen den Ehemann Patrick wurde zwischenzeitlich aus rein formellen Gründen eingestellt, d.h. die Strafbarkeit wird im Strafverfahren gegen die Ehefrau untersucht und gerichtlich beurteilt werden). Und weil die Thurgauer Justiz die Strafklage rechtswidrig-willkürlich formalistisch abgewiesen, hat Erwin Kessler die gleiche Sache als Zivilklage wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht. Das Bundesgericht hat dann eine Beschwerde des VgT gutgeheissen und die Thurgauer Justiz angewiesen, ein ordnungsgemässes Strafverfahren durchzuführen. Deshalb sind nun zwei Verfahren gegen die Verleumderin hängig.