19. September 2013
Basler-Zeitung verletzte die Wahrheitspflicht
Die Basler-Zeitung ergänzte einen sda-Bericht über ein Gerichtsverfahren gegen VgT-Präsidenten Erwin Kessler mit dem frei erfundenen, unwahren Satz: "Nun muss er eine Busse von 6000 Franken bezahlen."
Es ging um das Gerichtsverfahren der Botox-Moderatorin des Schweizer Fernsehens gegen Erwin Kessler wegen Missachtung des gerichtlichen Verbotes, sie wegen ihrer öffentlich zur Schau getragenen Unterstützung von schwerer Tierquälerei zu kritisieren (siehe den Bericht darüber).