19. September 2013

Presserat gibt VgT Recht:

Basler-Zeitung verletzte die Wahrheitspflicht

Die Basler-Zeitung ergänzte einen sda-Bericht über ein Gerichtsverfahren gegen VgT-Präsidenten Erwin Kessler mit dem frei erfundenen, unwahren Satz: "Nun muss er eine Busse von 6000 Franken bezahlen."

Es ging um das Gerichtsverfahren der Botox-Moderatorin des Schweizer Fernsehens gegen Erwin Kessler wegen Missachtung des gerichtlichen Verbotes, sie wegen ihrer öffentlich zur Schau getragenen Unterstützung von schwerer Tierquälerei zu kritisieren (siehe den Bericht darüber).

Entscheid des Presserates 


News-Verzeichnis

Startseite VgT