29. November 2013, ergänzt am 16. Januar 2013
La trascurata e crudele tenuta dei conigli di Giacomo Perrone di Amriswil
Perrone wohnt an der Weinfelderstrasse 15 in Amriswil, Tel 078 644 76 91. Sein Kaninchen-KZ betreibt er gegenüber dem Tennis-Center an der Hagenwilerstr 39. Er tut so, als verstehe er nicht Deutsch. Wenn er will versteht er alles!
Perrone abita al Weinfelderstrasse 15 ad Amriswil, Numero di telefono 078 644 76 91. La terribile prigione dove vengono tenuti questi poveri conigli si trova di fronte al Tennis-Center al Hagenwilerstrasse 39
Unschuldig lebenslänglich in einer engen Gefängniszelle, ohne Auslauf.
Nonostante innocenti, vengono imprigionati per tutta la vita dentro una piccola cella, senza mai avere la possibilita d'uscita.
Diese Bauten hat Perrone illegal in der Landwirtschaftszone errichtet.
Der VgT hat am 19. November 2013 in einer Anzeige an das kantonale
Raumplanungsamt verlangt, dass der Abriss dieser rechtswidrigen
Bauten verfügt und durchgesetzt werde, dieser Kaninchenquäler verdiene
es nicht, dass ein Auge zugedrückt werde. Die Sache wird zur Zeit
vom Bauamt Amriswil geprüft.
Kaninchen sind sozial lebende, neugiere und
bewegungsfreudige Tiere, die auch gerne Höhlen graben. Wer
sie in solche kleine Kästen sperrt ist
gefühllos und
hat kein Herz - auch wenn diese Tierquälerei in der
Tierschutzverordnung
des Bundesrates leider immer noch erlaubt ist - im Interesse
der
Tierversuchsindustrie, welche ihre Versuchskaninchen zur
Profitmaximierung möglichst billig auf engstem Raum halten
will.
Conigli sono degli animali sociali, curiosi che provano gioia nel giocare e correre e che scavano volontieri delle buche. Chi li inchiude dentro le gabbie cosi piccole, è insensibile e non ha cuore – anche se questo maltrattamento nella legge federale sulla protezione degli animali è ancora permesso – nell'interesse dell' industria farmaceutica, che pratica l'esperimentazione animale, e per questo vuole tenere lo spazio per i conigli al piu piccolo possibile per ottimizzare il profitto al massimo.
Unter den schweizerischen Tierschutzorganisationen besteht ein Konsens darüber, dass die Käfig- und Kastenhaltung von Kaninchen eine Tierquälerei ist, die dringend verboten werden müsste.
Tra le organizzazioni per la protezione degli animali svizzeri esiste il consenso, che la tenuta dei conigli dentro le gabbie è un maltrattamento degli animali che dovrebbe essere proibito.
Am 28. November 2013 wollte eine Frau, welche diesen Bericht gelesen hattte, Perrone die Kaninchen abkaufen und bei sich in guter Haltung aufnehmen. Perrone lehnte ab, er will seine Kaninchen lieber fressen; er schlachte bis Ende Jahr alle und höre dann auf, weil er zuviel Ärger mit dem Tierschutz bekomme. Das war gelogen (Verlogenheit und Tierquälerei sind Charaktermängel, die oft zusammen vorkommen).
Neue Aufnahmen vom 5. Januar 2014
Tierschützer prangern dieses Kaninchen-KZ mit Plakaten an:
Die Kaninchen vegetieren in einem Chaos von verwahrlosten Kisten und Käfigen, die wild herumstehen.
Dieses Kaninchen ist in eine Kiste versenkt mit dem Gitter oben:
Das Thurgauer Veterinäramt kennt diesen Fall Perrone seit mindestens 18 Jahren und tut nichts, findet das tierschutzkonform - auch im aktuellen Zustand! Das ist die Realität des Tierschutzes in der Schweiz mit ihrem angeblich guten Tierschutzgesetz. Das zeigt wieder einmal mit aller Deutlichkeit, wie das vom Volk mit grosser Mehrheit gutgeheissene Tierschutzgesetz toter Buchstabe bleibt. Die nicht vom Volk gewählte Landesregierung (Bundesrat) hat mit seiner Tierschutzverordnung das Tierschutzgesetz faktisch aufgehoben - krass rechtswidrig, aber dagegen gibt es im Pseudo-Rechtsstaat Schweiz keine Rechtsmittel. Die nicht vom Volk gewählte Regierung (Bundesrat) setzt sich im Interesse von wirtschaftlich oder poltisch einflussreichen Kreisen (hier die Pharma- und Tierversuchsindustrie, welche ihre Versuchskaninchen aus Profitgründen in möglichst kleinen Käfigen halten will) immer wieder krass rechtswidrig über Gesetzte hinweg, ohne wie alle anderen Bürger bei rechtswidrigem Verhalten Konsequenzen befürchten zu müssen.
Der staatliche Tierschutz erschöpft sich sehr oft in Vorschriften auf dem Papier, die auf den ersten Blick gut klingende, durch versteckte Ausnahmevorschriften und rechtsbeugender Auslegung durch die Vollzugsbehörden praktisch wieder aufgehoben werden; sie dienen nicht dem Schutz der Tiere, sondern der ständigen Gehirnwäsche der Konsumenten, die Schweiz habe ein gutes Tierschutzgesetz und "Schweizer Fleisch" könne mit gutem Gewissen konsumierte werden, während in Wirklichkeit sehr viele Tiere nichts davon merken, dass es ein Tierschutzgesetz gibt. Gegen solche Machenschaften des Bundesrates und der Veterinärämter und überhaupt gegen Verletzungen des Tierschutzgesetzes haben Tierschutzorganisation im schweizerischen "Rechtsstaat" kein Klage- und Beschwerdrecht.
Amtstierarzt Ulrich Weideli vom Thurgauer Veterinäramt
behauptet, diese Kaninchen hätten einen Rückzugsbereich.
Darunter stellt sich der unbefangene Leser vor, die Käfige hätten
mehrere Abteile und die Kaninchen könnten sich in ein abgedunkeltes
Abteil zurückziehen - das würden Kaninchen (Höhlengrabtiere!)
tatsächlich brauchen. Die Realität sieht ganz anders aus: Im staatlichen
Tierschutzvollzug wird der vorgeschriebene Rückzugsbereich schon als
gegeben angesehen, wenn das Frontgitter des Käfigs abgedeckt wird! So
erreicht kaum mehr ein Sonnenstrahl die in grausamer Einzelhaltung
dahinvegetierenden Tiere.
Die
Stellungnahme dieses Amtstierarztes in der Thurgauer Zeitung stellt
eine schamlose Irreführung der Öffentlichkeit dar - die übliche Praxis
des Veterinäramte, die wohl dem politischen Auftrag entspricht:
Nicht die Durchsetzung eines echten Tierschutzes, sondern systematische
Täuschung der Bürger und Konsumenten mit der Behauptung, die Schweiz
habe fortschrittliche Tierschutzvorschriften und für das Wohlbefinden
der Nutztiere werde gesorgt.
Weil es weder demokratische noch rechtliche Mittel gegen dieses rechtswidrige staatliche Verhalten gibt, bleibt dem verantwortungsbewussten Konsumenten nur eine Möglichkeit: den Boykott tierischer Produkte, dh in erster Linie vegane Ernährung, den Tieren und der eigenen Gesundheit zuliebe.
Wenn Perrone seine Kaninchenhaltung endlich aufgibt - wie in der Thurgauer Zeitung vom 11. Januar 2014 wieder versprochen -, dann ist das nicht dem Tierschutzgesetz und auch nicht dem Veterinäramt zu verdanken, welches einmal mehr schlimme Misstände als "tierschutzkonform" gutheisst, sondern der Hartnäckigkeit des VgT, seiner Klartext-Sprache und dem öffentlichen Anprangern der Täter.
ERFOLG!
Mitteilung vom Bauamt Amriswil vom
16. Januar 2014:
Gerne orientiere ich Sie darüber, dass die Kaninchenhaltung an
der Hagenwilerstrasse, Amriswil aufgegeben wurde.
Der Rückbau der Bauten und Anlagen wird unter Berücksichtigung einer
Fristansetzung erfolgen.
Medienspiegel:
Kaninchen-KZ in Amriswil ist laut
Veterinäramt tierschutzkonform,
Thurgauer Zeitung 11. Januar 2014
Entgegnungen dazu (VgT-News dazu):
-
Veterinäramt täuscht die Öffentlichkeit, Leserbr von Erwin Kessler,
Thurgauer Zeitung 17. Jan 2014
- Lasst
Kaninchen Luftsprünge machen, Thurgauer Zeitung 17. Januar 2014
- Mindstmasse eine
Schande, Thurgauer Zeitung 16. Januar 2014
* * *
Rückblick auf die unfassbare lange Leidensgesichte dieser Tiere (der VgT schaltete sich im November 2013 ein): Am 24. November 2013 schrieb die Tierhilfe Schweiz folgendes zu diesem Fall "Perrone":
Was lange währte hat hoffentlich bald ein Ende!
Am 18.2.1996 machten wir zum ersten Mal eine Meldung ans Veterinäramt in
Frauenfeld.
Diese beiden Bilder stammen von damals und bis heute hat sich nichts
geändert:
Wir waren ausgerück, weil ein totes und ein krankes bereits auf der
Seite liegendes Huhn
ungeschütz in der Kälte unter einem Brückenwagen, der mit Blech und
Gitter eingemacht war, lagen. Als wir eintrafen war es bereits zu spät,
auch das zweite Huhn war verendet. Kein Stroh, nur Mist und Dreck. Wir
streuten eine Balle Stroh unter den Wagen und hängten einen Zettel an
das Tor mit der Bitte, sich zu melden. Herr Giacomo Perrone weilte zu
dieser Zeit in Italien in den Ferien. Seine Schwiegertochter rief uns an
un bat uns unbedingt etwas zu unternehmen. Sie hätten schon alles
versucht, erfolglos! Die Tiere seien alle stark vernachlässigt, im
Sommer sei es ganz schlimm, überfüllte Kaninchenställe, überall
zerdrückte Jungtiere, ältere Tiere zerstümmelt von Rivalitätskämpfen (in
der extremen Enge) und nur Kot und Gestank! Nie könnte aie ein Ei oder
gar Kaninchenfleisch von ihrem Schwiegervater essen!
Das Veterinäramt war dann auf Grund unserer Meldung vor Ort. Es gab
einige kleine Beanstandungen, ansonsten sei keine rechtliche Handhabe
gegeben, hier etwas zu unternehmen!
2012 versuchten wir es erneut mit einem Schreiben an die Stadt Amriswil.
Die Melderin rief auch bei der Polizei an, um eine Anzeige zu erstatten.
Die Polizei wollte aber darauf nicht eingehen.
Vor ein paar Tagen meldete sich der VgT und wir können alle nur hoffen,
dass er diese
von den Behörden tolerierte Tierquälerei beenden kann. Wir sind
unendlich dankbar, dass der VgT sich der Sache annimmt. Diese
grauenhafte Tierquälerei soll endlich gestoppt werden!
Tierhilfe Schweiz
www.tierhilfe-schweiz.ch 071 648 15 07.