28. Juli  2015, letztmals ergänzt im Juni 2017

Schweinefabrik Humbel in Stetten/AG

Werner Humbel betreibt in Stetten eine riesige Schweinefabrik. Anwohner beklagen sich über den üblen den Gestank der 1000 Mastschweine, die immer nur mit Suppe gefüttert werden und darum oft an Durchfall leiden.

Mitte Juni sind 135 Schweine verendet - dies hat den VgT auf diese Schweinefabrik aufmerksam gemacht. Im Kanton Aargau hat es massenhaft solche Schweinefabriken.

Über diese üble Schweinefabrik Humbel hat der VgT schon vor 14 Jahren berichtet: VN 01-2 - Humbel

Neue Aufnahmen vom Juli 2015 zeigen immer noch das gleiche Elend - nachdem das Veterinäramt den Betrieb kontrolliert hat und völlig ok fand! - Erlaubte Tierquälerei:

Die Tierfabrik von Werner Humbel an der Eichhofstrasse 5 in 5608 Stetten AG:

1000 intelligente, sensible Schweine werden so abscheulich gehalten:

So dicht müssen die Tiere in der drückenden Hochsommerhitze zusammenliegen. (Wegen individuellen Unverträglichkeiten können sie den letzten halben Quadratmeter nicht ausnützen ohne Beissereien.) Das ist völlig artwidrig. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Schweine bei Temperaturen über 20 Grad Körperkontakte beim Liegen vermeiden, um sich nicht noch zusätzlich gegenseitig aufzuheizen. Auch diese Möglichkeit wird diesen ärmsten Opfern der Fleischmafia genommen.

Der Betrieb wurde wenige Wochen bevor diese Aufnahmen entstanden sind vom Aargauer Veterinärdienst überprüft und für gesetzeskonform gehalten. Dabei müssen die genau gleichen Zustände angetroffen worden sein wie auf diesen Aufnahmen zu sehen, denn das Alter der Schweine verrät, dass sie hier schon seit Monaten gemästet werden (sie haben, als die Aufnahmen gemacht wurde, das Schlachtgewicht beinahe erreicht). Gemäss Veterinäramt ist diese Tierhaltung ausdrücklich tierschutzkonform, der Betrieb werde regelmässig kontrolliert -> ERLAUBTE TIERQUÄLEREI! Wie blind der Veterinärdienst kontrolliert, belegt die Tatsache, dass die tierschutzwidrig coupierten Schwänze offenbar nicht gesehen oder einfach toleriert wurden! Schwanzcoupieren ist gemäss Artikel 18 der Tierschutzverordnung verboten.

Humbel besitzt in Stetten auch noch eine zweite, noch schlimmere Schweinefabrik an der Reuss im Gebiet Munimoos:

Hier vegetieren 500 Schweine ihr trauriges "Leben" im eigenen Kot (auch diese Aufnahmen sind vom Juli 2015):

Bild unten:
Links eine Alibi-Vorrichtung zur bürokratischen Erfüllung der Beschäftigungsvorschrift. Da Schweine sehr intelligente Tiere sind und junge Schweine in diesem Alter unter gesunden, artgerechten Bedingungen auch sehr spielfreudig wären, ist die Beschäftigungsvorschrift von grosser Wichtigkeit und die einzige Vorschrift, welche das qualvolle Leben der Tiere in solcher KZ-Haltung wenigstens ein bisschen erleichtern könnte, wenn sie sachgerecht durchgesetzt würde; aber sogar diese Vorschrift bleibt praktisch toter Buchstabe.

Die Tiere sind nicht nur über den ganzen Körper verkotet vom dauernden Leben im eigenen Kot. Sie sind auch - zwischen den Kotkrusten auf den ersten, flüchtigen Blick kaum zu sehen - mit entzündeten Wunden bedeckt - vermutlich eine Folge von Beissereien, die in der extremen Enge und Monotonie häufig ausbrechen.

In beiden Humbelschen Tierfabriken hat es sog Vollspaltenböden, dh die Tiere müssen auf einem geschlitzten Betonrostboden direkt über den Güllekanälen am gleichen Ort in extremer Enge koten, urinieren, fressen und schlafen - absolut tierquälerisch, denn Schweine legen sich ihrer Natur nach nie freiwillig in ihren Kot. Sie haben einen Geruchssinn der noch ausgeprägter ist als der von Hunden - und solche Tiere werden von gewerbsmässigen Tierquälern gezwungen, ihr Leben direkt über Güllenkanälen zu verbringen.

Für den Tierhalter haben Vollspaltenböden den Vorteil, dass die Tiere den Kot durch die Schlitze in die Güllenkanäle treten. Deshalb werden Vollspaltenböden meist nie gereinigt. Das Resultat ist auf diesen Aufnahmen zu sehen. All das ist längst bekannt und deshalb sind Vollspaltenböden verboten worden, bleiben aber in bestehenden Betrieben noch bis ins Jahr 2018 erlaubt. Humbels nützen das skrupellos aus.

Tierquälerisch ist diese Haltungsform auch deshalb, weil diese intelligenten, spielfreudigen jungen Tiere praktisch keine Beschäftigungsmöglichkeit haben, als nur ein bisschen an einem in ein Stahlrohr gesteckten, schwer zugänglichen gepressten kleinen Strohwürfel zu nagen. Unter solchen Extrembedingungen beginnen sie aus Langeweile die Schwänze und Ohren der Leidensgenossen anzunagen, was oft zu Blutungen und Infektionen führt und zu wirtschaftlich nachteiligen kranken und toten Tieren. Diese technisch erzwungene Verhaltensstörung (Technopathie) wird in der veterinärmedizinischen und verhaltensbiologischen Fachsprache (eigentlich falsch) als "Kannibalismus" bezeichnet. Mit dem früher sehr verbreiteten, heute verbotenen Schwanzcoupieren - eine reine Symptombekämpfung -  versuchen skrupellose Tierhalter, die Folgen dieser Verhaltensstörung zu bekämpfen (abgeschnittene Schwänze können nicht mehr gut angenagt werden).

Bild oben: Beim Tier oben im Bild deutlich zu sehen ein roter Fleck am Hinterschenkel. Das ist ein Druckgeschwür (Dekubitus), entstanden durch liegen und scheuern auf dem rauen Beton-Rostboden. Beim Tier unten links blutige Bissspuren am Ohr - typisch für solche tierquälerischen Haltungsbedingungen.

Laut dem Zentralpräsident der Schweinemäster, Meinrad Pfister,  ist das ein "Vorzeigebetrieb", in dem "das Tierschutzgesetz buchstabengetreu umgesetzt" werde (Reussbote vom 7. August 2015). Auch laut dem Aargauer Veterinäramt ist nichts zu beanstanden (Email an den VgT).

Bild oben: Das Tier in Bildmitte hat die schrecklichen Haltungsbedingungen nicht überlebt.

Auch hier vorschriftswidrig coupierte Schwänze.

Die Lage der Schweinefabriken des Humbel:

 

Die Medien berichteten: Medien-Echo

Am 3. August 2015 brachte TeleM einen News-Bericht über den Fall. Interviews mit VgT-Präsident Erwin Kessler und Werner Humbel. Dabei behauptete Humbel, die Aufnahmen des VgT seien verfälscht. Für diese unwahre, verleumderische Behauptung wurde Humbel auf Anzeige des VgT hin verurteilt, siehe unten.

Am 5. August 2015 lud Werner Humbel die Medien zu einem "Tag der offenen Tür" ein, nachdem er zuvor TeleM1 den Zutritt verweigerte und den Betrieb zuerst tagelang herausputzte und die Anzahl Schweine stark reduzierte. (Wie aus den Aufnahmen des VgT ersichtlich, hatte ein grosser Teil der Schweine "schlachtreife" Grösse.) Doch die Medien interessierten sich nicht für diese nichtssagende Show. Nur der Reussbote ging hin und titelte dann: "Medien blieben dem Schweinestall fern." und glaubte im Ernst, die alltägliche Situation zu sehen und diese Show die ohne Voranmeldung gemachten Aufnahmen des VgT nicht die Realität zeigen - ob einfach nur dummer, naiver Lokaljournalismus oder halt Lokalfilz, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.

 

Seit Jahrzehnten das gleiche Elend, obwohl regelmässig vom Veterinäramt kontrolliert:

Schon bei Beobachtungen in den Jahren 2001 und 2005 sah es so schlimm aus in diesen Humbelschen Tierfabriken -  nach Schweizer Tierschutzstandard erlaubte Tierquälerei:

2001 ((VN 01-2)

 

 

2005:

 

Gegenüber dem Regional-TV TeleM1 behauptete Werner Humbel verlogen, die Fotos seien manipuliert. Dies liess sich der VgT nicht gefallen und erstattete Strafanzeige wegen übler Nachrede. Daraufhin wurde Humbel wegen übler Nachrede verurteilt. Geldstrafe von 10 Tagesätzen zu je 520 Franken bedingt und eine Busse von 300 Franken. Ferner muss er die Verfahrenskosten in Höhe von 840 Franken bezahlen. Das Urteil wird im Strafregister eingetragen.
Ebenfalls verurteilt wurde eine seiner Angestellten (Bettina Lauber, Finanzbuchhalterin, aus Bremgarten) und eine Geschäftsbekannte von Werner Humbel (Margrit "Magi" Leuenberger aus Geroldswil), welche die Verleumdung im Facebook weiterverbreitet haben.

Medien-Spiegel:
- TeleM1 29. Juli 2016

 

Ein Jahr später, im Sommer 2016, machte der VgT neue Aufnahmen im Betrieb im Munimoos. Weiterhin das gleiche Elend - so sieht ein "tierschutzkonformer Musterbetrieb" in der Schweiz mit einem angeblich guten Tierschutzgesetz aus.
Die Tiere sind jetzt ein wenig sauberer, das ist alles. Aber sonst für die sensiblen, intelligenten Tiere immer noch katastrophal. Die übliche erlaubte Tierquälerei in der Schweiz.

 

 

 

Links unten im Bild eine Alibi-Beschäftigung. Es ist längst wissenschaftlich belegt, dass Schweine schon am ersten Tag das Interesse an solchen Spielzeugen verlieren. Die Tierschutzvorschriften schreiben vor, dass die Schweine benagbares, bearbeitbares Material wie Stroh zur Verfügung haben müssen, damit die intelligenten Tiere in dieser grauenhaften Enge und Eintönigkeit ein Minimum an Beschäftigungsmöglichkeit haben. Wie üblich in der Schweiz bleiben die Tierschutzvorschriften toter Buchstabe - selbst in "Musterbetrieben".

 

 

Humbel ist kein "schwarzes Schaf". Schweinefabriken dieser Art gibt es im Kanton Aargau und schweizweit wie Sand am Meer. Aktuelle Beispiele aus dem Kanton Aargau.

Jeder der Schweinefleisch isst - auch versteckt in Würsten und Wurstwaren -, ist Mittäter, denn ohne solche egoistische Konsumenten gäbe es keine Schweinefabriken.

Einmal mehr ist die Konsequenz für verantwortungsbewusste Konsumenten:
VEGAN - alles andere ist Tierquälerei!


Gerichtliches Nachspiel

Nachdem der VgT diese schrecklichen Zustände in Humbels Tierfabriken öffentlich gemacht hatte, behauptete Humbel in einem Interview in TeleM1, die Aufnahmen seien manipuliert. Diese Verleumdung war ein schwerwiegender Angriff auf die Glaubwürdigkeit des VgT. Deshalb reichte der VgT eine Ehrverletzungsklage gegen Humbel ein. Weitere Strafanzeigen richteten sich gegen zwei Personen, die im Facebook die Verleumdung von Humbel unterstützten. Wie sich in den Strafverfahren herausstellte, handelt es sich um eine Angestellte von Humbel (Bettina Lauber, Finanzbuchhalterin) und um eine Geschäftsbekannte von Humbel (Margrit «Magi» Leuenberger). Humbel und seine zwei Mitläufer sind inzwischen rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden.

Doch Humbel kann es nicht lassen, den Ruf anderer mit ehrverletzenden Behauptungen zu untergraben, wenn dies (vermeintlich) seinen Interessen dient. Beim VgT, der sich sowas nicht gefallen lässt, wurde diese Gewohnheit zu einem Eigentor. Ein zweites Strafverfahren gegen Humbel wegen übler Nachrede ist bereits hängig: Gegenüber Tele M1 wiederholte er im Juli 2016 seine Verdächtigung, deretwegen er bereits verurteilt wurde, er zweifle weiterhin an der Echtheit der Bilder des VgT (so die Aussage des TV-Moderators; Humbel selber wollte vor laufender Kamera nicht Stellung nehmen). Nun behauptete Humbel am 26. Oktober 2016 bei seiner Einvernahme vor der Staatsanwaltschaft, das habe er nicht gesagt. Aus seinen widersprüchlichen Aussagen geht jedoch hervor, dass er zumindest diesen Eindruck erweckte. Das laufende Strafverfahren hat diese Sache nun zu klären.

Humbel gehört zu den Typen - in Mästerkreisen gibt es viele davon - die glauben, Ehrverletzungen könnten straflos verbreitet werden, wenn sie nur mit Andeutungen und Verdächtigungen formuliert werden. Das ist natürlich nicht so, sonst wäre der strafrechtliche Ehrenschutz wirkungslos, aber das will Humbel offensichtlich nicht zur Kenntnis nehmen, es fehlt ihm offensichtlich an Lernfähigkeit. So verunglimpfte er in seiner Einvernahme den Tele M1-Journalisten schwer, um ihn als Zeugen unglaubwürdig zu machen. Ferner erfrechte sich Humbel nach der Einvernahme vor der Lifttüre, den VgT-Präsidenten mit der folgenden, Veruntreuung und rechtswidrige Bereicherung unterstellenden Provokation: "Wieviel Geld nehmen Sie eigentlich seit 30 Jahren monatlich aus der VgT-Kasse?"

Es scheint, dass die causa Werner Humbel, Stetten, noch nicht so bald zur Ruhe kommen wird, wenn Humbel so weitermacht. Für den VgT nicht abgeschlossen und vergessen werden vor allem auch  seine wehrlosen Opfer in seinen Schweinefabriken sein. 

Am 19. Januar 2017 hat die Staatsanwaltschaft im zweiten Strafverfahren Anklage beim Bezirksgericht Baden wegen übler Nachrede gegen Werner Humbel  erhoben mit den Anträgen: 1. Werner Humbel sei der üblen Nachrede schuldig zu sprechen und mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à Fr 520.- zu bestrafen und es sei der ihm im ersten Verfahren gewährte bedingte Strafaufschub zu widerrufen (Anklageschrift der StA). Heisst das Gericht die Anträge der Staatsanwaltschaft gut, muss Humbel insgesamt 30 Tagessätze à Fr 520.- = Fr 15 600 bezahlen. Dazu kommen die Gerichtskosten, die Kosten des Vorverfahrens bei der Staatsanwaltschaft sowie die Anwaltskosten.

Am 27. Juni 2017 sprach ein Einzelrichter des Bezirksgerichts Baden - ein bekennender Fleischesser - Schweinemäster Werner Humbel. Das Verfahren war unfair. Der Einzelrichter hackte willkürlich auf dem neutralen Zeugen, ein Journalist von TeleM1 herum. Der VgT wird voraussichtlich Berufung einlegen, wartet aber vorerst die schriftliche Urteilsbegründung ab.

Medienspiegel:
- TeleM1 27. Juni 2017
- Aargauer Zeitung 28. Juni 2017

 

 


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