2. März 2016
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI (ein eidgenössisches Fachgericht) hat die Beschwerde des VgTgegen Radio Top betreffend Verleumdung durch die Co-Präsidentin der Jungen Grünen Zürich mit 8 gegen 1 Stimmen gutgeheissen.
Am 4. September 2015 brachte Radio Top einen Beitrag zum Strassenfest Veganmania, in dem die Co-Präsidentin der Jungen Grünen erklärte, wieso ihre Partei an der Veganmania nicht anwesend sein werde. Sie begründete ihre Absage mit der Teilnahme von rassistischen und antisemitischen Ausstellern und erwähnte namentlich den VgT. Uns wurde von Radio Top keine Gelegenheit gegeben, zu diesem schwerwiegenden Vorwurf Stellung zu nehmen. Deshalb reichte der VgT bei der UBI (eidgenössisches Fachgericht für Radio und Fernsehen) Beschwerde ein und hat nun Recht erhalten. Radio Top missachtete das Fairness- und Transparenzgebot, indem es dem VgT bzw. Erwin Kessler nicht die Möglichkeit einräumte, sich zu den Angriffen zu äussern. Was uns besonders freut: Die UBI erwähnt in den Erwägungen, die zu diesem Urteil geführt haben, dass die Äusserungen von Erwin Kessler, welche ihm heute von einigen Tierrechtlern vorgeworfen werden, mehr als 15 Jahre zurück liegen und in einem tierschutzrelevanten Kontext standen. Sie hingen mit den damaligen Bestrebungen des Bundesrates zusammen, das Schächtverbot in der Schweiz aufzuheben. Dieses Hintergrundwissen hätte Radio Top seinen Hörern nicht vorenthalten dürfen.
Dass das grausame betäubungslose Schächten damals in der Schweiz nicht wieder erlaubt wurde, haben wir zu einem grossen Teil dem damaligen mutigen Kampf von Erwin Kessler zu verdanken.
Am 2. März 2016 wurde das begründete Urteil zugestellt:
Daraus geht hervor, dass der pauschale Vorwurf, Erwin Kessler sei wegen Rassismus/Antisemitismus verurteilt worden, unzulässig ist und durch Datum (1998) und Umstände (Kampf gegen das Schächten) relativiert, dh ins recht Licht gerückt werden müsste.
Gegen die Verleumdung durch die Co-Präsidentin der Jungen Grünen Zürich, Meret Schneider, ist ein Ehrverletzungsstrafverfahren hängig.
Pressespiegel:
"Erwin Kessler
siegt gegen Radio Top", Thurgauer Zeitung 4. März 2016