2. September 2016, aktualisiert am 27. Dezember 2016

Illegale Attacken gegen den VgT haben Konsequenzen

Exkremente im VgT-Briefkasten
Der Grüsel wurde ermittelt und verurteilt und muss 4000 Franken bezahlen.

Am 4. Juni 2016 legte ein Unbekannter eine mit Exkrementen beschmierte Ausgabe der "VgT-Nachrichten" (VN) in den Briefkasten des VgT. Dabei wurde er von Überwachungskameras gefilmt. Weil die Polizei den Täter nicht ermitteln konnte, wurden die Aufnahmen im Facebook veröffentlicht, und es wurde eine Belohnung von 500 Franken ausgesetzt für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen. Im August ging eine Meldung ein, welche zur Identifizierung des Täters durch die Polizei führte. Es handelt sich um Pius Annen, Käser und Stalleinrichtungs-Monteur in Fischingen.  Den Beruf "Käser" erwähnen wir, weil in der Ostschweiz allgemein eine enge Beziehung zwischen Käsereien und Schweinefabriken besteht. Käsereien haben sehr oft ganz üble Schweinefabriken (Beispiele) zur Verwertung der Käserei-Nebenprodukte (Molke) als Schweinefutter (Käse-Konsumenten unterstützen deshalb auch Tier-KZs, auch Konsumenten von Bio-Käse). Das alles lässt die Motive des Täters erahnen: Die vom VgT laufend aufgedeckten Massentierquälereien, insbesondere auch bei Schweinen und Kühen. In der betreffenden Ausgabe wurden in einer Reportage, die grosses Aufsehen erregte, perverse Tierquälereien aufgedeckt, die an nationalen Viehschauen an der Tagesordnung sind (VN 16-2).

Nun ist der Täter, Pius Annen, am 14. Dezember 2016 per Strafbefehl verurteilt worden. Annen hat angekündigt, die Verurteilung zu akzeptieren, um eine öffentliche Gerichtsverhandlung zu vermeiden. Er muss dem VgT auch die ausgesetzte und bezahlte Belohnung von 500 Franken für Hinweise auf die Identität des Täters bezahlen. Das ist bemerkenswert, weil der VgT wegen dieser privaten Fahndung kritisiert worden war. Besserwisser behaupteten auf der Facebookseite des VgT, private Fahndungen und die private Veröffentlichung von Fahndungsfotos  sei illegal. Eine merkwürdige Rechtsauffassung von Datenschutz, welche der VgT zurückwies.

Insgesamt muss Annen rund 4000 Franken bezahlen (Busse, Ermittlungskosten, Entschädigung des VgT-Anwalts).

Illegale Attacken auf den VgT und seine Mitarbeiter müssen Konsequenzen haben. Der VgT scheut deshalb den Aufwand nicht, die Täter vor Gericht zu bringen. Würde sich der VgT nicht wehren, würden seine Feinde wie Hyänen über ihn herfallen und die Arbeit des VgT existenzbedrohend gefährden.

Medienspiegel zu diesem Fall

 

Nachtrag:

Im April 2017 wurden die VgT-Nachrichten unter anderem im ganzen Kanton Thurgau in alle Briefkasten gestreut - auch in Briefkästen mit "Keine Werbung". Das ist so üblich und erlaubt für gemeinnützige, inseratfreie Drucksachen. (Die VgT-Nachrichten sind übrigens vom Bund auch als förderungswürdige Zeitschrift anerkannt.) Diesmal brachte Annen die Zeitschrift nicht mehr mit Scheissdreck verschmiert zurück, sondern schickte dem VgT die folgende nutzlose "Rechnung" (er hat offenbar nichts Gescheiteres zu tun):

 

 


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