24. Mai 2017, ergänzt im Juni 2018

Weiterer Erfolg gegen die Hetzrt gegen den VgT:

Die deutsche Slam-Poetin Gabriele Busse, welche die Veganmania 2015 boykottiert hat, muss auf ihrer Facebook-Seite Rassismus-Verleumdungen löschen

Gerichtsurteil vom  18. Mai 2017:

 

1.      Die Beklagte [Gabriele Busse] wird unter Androhung der Bestrafung mit Busse nach Art. 292 StGB verpflichten, in ihrem Post vom 12. August 2015 auf ihrer Facebook-Seite das nachfolgend Unterstrichene zu löschen:

1.1 "Die Veganmania in Winterthur, bei der ich auftreten sollte, hat auch einen Verein eingeladen, dessen Vorsitzender antisemitische Äusserungen vom Stapel lässt."

1.2   Im Kommentar von Gabriele Busse den Link http://indyvegan.org/swissveg-toleranz-fuer-antisemitismus-und-sekten-unter-dem-v-label/

1.3   Im Kommentar von Stefanie Fobel vom 12. August 2015:
"Erwin Kessler, können Sie eigentlich auch noch etwas anderes als von Rechtschreibfehlern übersähte, antisemitische Texte als Ausdruck ihres Wahns zu schreiben und Menschen mit Klagen zu drohen? (...) Welche Schuld trägt Gabriele Busse daran, dass Sie antisemitische Inhalte und Verschwörungsthesen verbreiten? Was kann Gabriele Busse dafür, dass Sie Werbung für neonazistische Medien machen und Holocaustleugner verteidigen? (...) Sie sind ein Antisemit, Herr Kessler. Das ist umfassend dokumentiert.

1.4   Im Kommentar von Stefanie Fobel vom 13. August 2015:
"Kessler ist ein älteres Semester. Der kennt diese Chiffren offenbar noch nicht so gut. Was auch super ist... denn damit ist es noch leichter seinen Antisemitismus aufzuzeigen."

Mit rechtskräftigem Urteil vom 11. Januar 2018 wurde dieser richterliche Löschbefehl bestätigt.

 

Nun ist ein Betreibungsverfahren gegen sie im Gang, weil sie die gerichtlich festgelegte Prozessentschädigung für unsere Anwaltskosten nicht bezahlt. Das Gerichtsverfahren kostet sie rund 10 000 Franken plus ihre eigenen Anwaltskosten.

 


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