24. Mai 2017, ergänzt im Juni 2018
Die deutsche Slam-Poetin Gabriele Busse, welche die Veganmania 2015 boykottiert hat, muss auf ihrer Facebook-Seite Rassismus-Verleumdungen löschen
Gerichtsurteil vom 18. Mai 2017:
1.
Die
Beklagte
[Gabriele Busse] wird
unter Androhung der Bestrafung mit Busse nach Art. 292 StGB
verpflichten, in ihrem Post vom 12. August 2015 auf ihrer Facebook-Seite
das nachfolgend Unterstrichene zu löschen:
1.1 "Die
Veganmania in Winterthur, bei der ich auftreten sollte, hat auch einen
Verein eingeladen, dessen Vorsitzender antisemitische Äusserungen vom
Stapel lässt."
1.2
Im Kommentar von Gabriele Busse den Link
http://indyvegan.org/swissveg-toleranz-fuer-antisemitismus-und-sekten-unter-dem-v-label/
1.3
Im Kommentar von Stefanie Fobel vom 12. August 2015:
"Erwin Kessler, können Sie eigentlich auch noch etwas anderes als von
Rechtschreibfehlern übersähte, antisemitische Texte als Ausdruck
ihres Wahns zu schreiben und Menschen mit Klagen zu drohen? (...)
Welche Schuld trägt Gabriele Busse daran, dass Sie antisemitische
Inhalte und Verschwörungsthesen verbreiten? Was kann Gabriele Busse
dafür, dass Sie Werbung für neonazistische Medien machen und
Holocaustleugner verteidigen? (...) Sie sind ein Antisemit, Herr
Kessler. Das ist umfassend dokumentiert.
1.4
Im Kommentar von Stefanie
Fobel vom 13. August 2015:
"Kessler ist ein älteres Semester. Der kennt diese Chiffren offenbar
noch nicht so gut. Was auch super ist... denn damit ist es noch
leichter seinen Antisemitismus aufzuzeigen."
Mit rechtskräftigem Urteil vom 11. Januar 2018 wurde dieser richterliche Löschbefehl bestätigt.
Nun ist ein Betreibungsverfahren gegen sie im Gang, weil sie die gerichtlich festgelegte Prozessentschädigung für unsere Anwaltskosten nicht bezahlt. Das Gerichtsverfahren kostet sie rund 10 000 Franken plus ihre eigenen Anwaltskosten.