17. Oktober 2017, mit Ergänzungen bis zum 20. Januar 2018

Claude Martin - ein besonders uneinsichtiger Hetzer gegen den VgT

(EK) Normalerweise veröffentlichen wir Strafurteile erst nach Rechtskraft. Hier liegen besondere Umstände vor, die uns zu unserem Schutz zwingen, schon während dem laufenden Verfahren zu berichten.

Claude Martin, ein Linksextremer aus Basel (er bezeichnete zB alle Mitglieder der SVP und der Schweizer Demokraten pauschal als Rassisten), ist einer der Mitläufer der Rassismus-Hetz- und Verleumdungskampagne gegen den VgT im Facebook, die im Jahr 2015 begonnen hat und anfangs 2017 dank zahlreicher Gerichtsurteile gestoppt werden konnte. Mehrere Gerichtsverfahren sind aber noch hängig. So auch ein Ehrverletzungsverfahren und ein zivilrechtliches Begehren auf Löschen und Unterlassen gegen Claude Martin.  Die erste Strafanzeige gegen ihn datiert vom Juli 2015. Dann kamen im Jahr 2016 zwei neue hinzu, weil er trotz hängigem Verfahren nicht aufhört. Am 13. September 2017 wurde eine vierte Strafklage nötig, weil er die Hetzer öffentlich dazu aufrief, die Verurteilungen nicht zu akzeptieren und diese an höhere Instanzen weiterzuziehen. Zu diesem Zweck sammelt er Spendengelder zur Finanzierung der Prozesse, weil mehrere Gesuche von Hetzern um unentgeltliche Prozessführung vom Gericht wegen Hoffnungslosigkeit (Chancenlosigkeit) abgelehnt wurden. Die Gerichte gewähren die unentgeltliche Prozessführung, das heisst die staatliche Finanzierung eines Rechtsvertreters des Beschuldigten oder Beklagten nur, wenn er sich zu Recht wehrt, nicht aber wenn seine Erfolgs-Chancen praktisch null sind.

Claude Martin macht anderen Hetzern Hoffnung,  nach der erstinstanzlichen Niederlage in zweiter oder dritter Instanz gewinnen zu können, obwohl das bis jetzt noch keinem dieser Hetzer gelungen ist. Damit heizt er die zum Erliegen gekommene Verleumdungskampagne erneut an. 

Da es unter den Mitläufern dieser Hetzkampagne auch naiv-fahrlässige, nicht unbedingt bösartige Menschen gibt, möchten wir mit dieser Veröffentlichung davor warnen, sich von Claude Martin aufhetzen zu lassen. Die bereits zahlreichen Verurteilungen sollten Warnung genug sein. Auf Gutgläubigkeit kann sich niemand mehr berufen.

Die Strafverfahren gegen Claude Martin wurden alle in einem einzigen Verfahren vereinigt. Am 25. Januar 2017 erliess die Staatsanwaltschaft Basel einen Strafbefehl und - weil er nicht aufhört zu hetzen - am 19. Oktober 2017 einen zweiten. Weil Claude Martin dagegen Einsprache erhoben hat, ist das Verfahren nun beim Strafgericht Basel-Stadt hängig. Parallel dazu vbefahl ein Gericht am  23. November 2017 Claude Martin unter Strafandrohung bei Nichtbefolgung, seine Antisemitismus- Verleumdungen gegen den VgT und VgT-Präsident Erwin Kessler unverzüglich zu löschen. Auch dagegen hat er eine chancenlose Beschwerde bei Obergericht eingelegt (hängig).

Am 11. Januar 2018 verlor er auch das zivilrechtliche Hauptverfahren vollständig (noch nicht rechtskräftig). Das Gericht stellte fest, dass alle eingeklagten und inzwischen auf richterlichen Befehl gelöschten unwahren Verleumdungen rechtswidrig persönlichkeitsverletzend waren. Allein dieses Urteil kostet Claude Martin CHF 14 000, davon CHF 10 000 Entschädigung an den VgT.

 


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