18. Januar 2018
In der heutigen Post: Ein Strafbefehl gegen eine Frau, welche Verleumdungen des ehemaligen Besitzers des im letzten Sommer vom Veterinäramt geschlossenen Häslihofes, Ulrich Bichsel, gelikt und geteilt hatte. Gegen ihn ist ein Strafverfahren wegen Tierquälerei, Sprengstoffdelikt und illegalem Waffenbesitz hängig. Die anfänglich gute Idee eines Lebenshofes für Kaninchen lief immer mehr ausser Kontrolle, weil Bichsel unkastrierte Böcke in die Gruppen gesetzt und nie gemistet hat. Krankheiten und Seuchen breiteten sich aus und fast alle Tiere erkrankten. Täglich starben Tiere qualvoll. Jungtiere erschoss er (in einem Lebenshof!), womit er aber der Bevölkerungsexplosion natürlich nicht Herr werden konnte. Unsere Hilfsangebote lehnte er ab. Nun versucht er bei jeder Gelegenheit, sich mit Verunglimpfungen und Verleumdungen an uns zu rächen, weil wir die Missstände schliesslich aufdecken mussten. Die Frau, die seine Verleumdungen gelikt und geteilt hatte, ist übrigens Richterin an einem Zofinger Bezirksgericht. Sie hat nun 10 Tage Zeit, um den Strafbefehl anzufechten. Wir werde mehr darüber berichten wenn das Verfahren definitiv abgeschlossen ist oder wenn es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommt.