25. Februar 2018
Im Jahr 2015 hat im Facebook eine Hetz- und Verleumdungskampagne gegen den VgT begonnen. Dank zahlreicher Verurteilungen hat die Kampagne im Jahre 2017 aufgehört. Gegen alle 26 Hetzer, die von der Polizei ermittelt werden konnten, hat der VgT Gerichtsverfahren gewonnen. Es sind noch nicht alle rechtskräftig, weil einige das Urteil an Obergerichte weitergezogen haben. (Es gab 1 Freispruch "mangels Beweisen", dh das Gericht sah die Tathandlung nicht als eindeutig erwiesen an.)
Dazu kommen 9 vom VgT gewonnene Verfahren gegen Medien, welche Rassismus-Verleumdungen weiterverbreitet haben. Auch diese sind noch nicht alle rechtskräftig. Aus insgesamt 56 Urteilen geht die Unwahrheit dieser Rassismusvorwürfe hervor. Kein einziges Urteil bestätigt diese Vorwürfe.
In den letzten Tagen und Wochen neu dazu gekommen sind Gerichtsurteile gegen die folgenden 3 Hetzer:
Mladen Milic
- Die Verurteilung wegen seinem Liken von ehrverletzenden Inhalten im
Facebook hat letztes Jahr Schlagzeilen gemacht, da erstmals in
der Schweiz jemand wegen Likes verurteilt wurde. Er hat
systematisch verleumderische Posts und Kommentare, vor allem von
anonymen Hetzern, gelikt, dh mit "gefällt mir" markiert. Es gibt
inzwischen mehrere Urteile, welche die Rechtswidrigkeit des
Likens von strafbaren Inhalten festgestellt haben.
Anklageschrift
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Urteil
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Medienmitteilung des
Bezirksgerichts. Das Verfahren ist zur Zeit vor Obergericht Zürich
hängig, da Milic Berufung eingelegt hat. - Auch ein paralleles
Verfahren vor einem anderen Gericht hat Milic verloren. Dieses
Bezirksgerichtsurteil vom 13. Februar 2018 hält
fest, dass er mit seinen haltlosen Vorwürfen die Persönlichkeit
des VgT und seines Präsidenten verletzt hat. Ob er auch dieses
Urteil weiterziehen wird, ist noch offen. Allein dieses
erstinstanzliche Urteil kostete ihn CH 16 500.- plus die Kosten
seines Anwaltes. Das Strafurteil des Bezirksgerichts Zürich
kostet ihn CH 11 600.- plus die Kosten seines Anwaltes. Die
Verfahren vor Obergericht werden ihn voraussichtlich mindestens
nochmals soviel kosten.
Nach seiner Verurteilung hetzte er unter falschem Namen
weiter, konnte aber von der Polizei ermittelt werden; die
Staatsanwaltschaft hat angekündigt, Anklage gegen ihn zu erheben
- das dritte hängige Verfahren gegen ihn.
Claude Martin - Sammelte Spenden, um für sich und andere Hetzer das Anfechten der erstinstanzlichen Urteile zu finanzieren. Ein Gericht befahl ihm vorsorglich, seine offensichtlich haltlosen Rassismus- und Antisemitismusvorwürfe zu löschen; seine Berufung ans Obergericht wurde abgewiesen. Dann verlor er auch das Hauptverfahren, in welchem die Rechtswidrigkeit seiner unwahren Rassismusvorwürfe festgestellt wurde (Urteil vom 11. Januar 2018); vermutlich wird er auch das anfechten. - Parallel dazu erliess die Staatsanwaltschaft BS zwei Strafbefehle gegen ihn. Gegen beide erhob er Rekurs. Hierauf erhob die Staatsanwaltschaft Anklage beim Strafgericht Basel (zur Zeit dort hängig). - Die bisherigen Urteile auferlegen ihm Kosten in Höhe von ca CHF 15 000.-, wenn sie rechtskräftig werden. Dazu kommen die Kosten seines Anwaltes und voraussichtlich nochmals so hohe Kosten für seine Berufung und seine Rekurse.
J. L., Jungpolitiker bei den Grünliberalen Wil/SG
Kürzlich wurde ein Bezirksgerichtsurteil vom 14. November 2017 rechtskräftig, das die Haltlosigkeit und Rechtswidrigkeit seiner Rassismusvorwürfe festhält und ihm Kosten und Entschädigung in Höhe von CHF 7600.-.auferlegt. Dazu kommen seine Anwaltskosten. - In einem parallelen Verfahren wurde er per Strafbefehl verurteilt. Da er dagegen Rekurs erhoben hat, kommt es im Laufe dieses Jahres zu einer öffentlichen Verhandlung vor einem St Galler Kreisgericht.
Übersicht über die ganze Hetzkampagne und die Gerichtserfolge des VgT.