23. März 2018, ergänzt im Juni 2018
Die Verurteilung wegen seinem Liken von
ehrverletzenden Inhalten im Facebook hat letztes Jahr Schlagzeilen gemacht,
da erstmals in der Schweiz jemand wegen Likes verurteilt wurde. Er hat
systematisch verleumderische Posts und Kommentare, vor allem von anonymen
Hetzern, gelikt, dh mit "gefällt mir" markiert. Es gibt inzwischen mehrere
Urteile, welche die Rechtswidrigkeit des Likens von strafbaren Inhalten
festgestellt haben. Sowohl die Verurteilung wegen übler Nachrede wie auch
ein wegen seiner totalen Uneinsichtigkeit notwendig gewordenes Urteil
wegen Persönlichkeitsverletzung (Begehren um Löschung und Unterlassung)
sind rechtskräftig und habe ihn weit über 50 000 Franken gekostet.
Während dem Strafverfahren hetzte er
unter falschem Namen weiter, konnte aber von der
Polizei ermittelt werden - deshalb ist jetzt ein drittes Verfahren gegen
ihn hängig.
Das Strafverfahren vor dem Bezirksgericht Zürich fand das Interesse der Medien, weil zum ersten Mal ein Urteil bekannt wurde, in dem jemand wegen ehrverletzenden "Likes" im Facebook verurteilt wurde.
Anklage der Staatsanwaltschaft - Urteil (rechtskräftig)
Wegen seiner Uneinsichtigkeit mussten wir in einem parallelen zivilrechtlichen Verfahren gerichtlich das Löschen seiner verleumderischen Kommentare und Likes durchsetzen.
Urteil (rechtskräftig) vom 13. Februar 2018
Die beiden Verfahren kosteten den uneinsichtigen Hetzer weit über 50 000 Franken.
Zu einem weiteren Strafverfahren gegen Milic kam es, weil er nach der Anklage am Bezirksgericht Zürich unter dem Fake-Namen "Nadine" weiter gegen den VgT hetzte. Die Polizei konnte ihn ermitteln; damit hatte er offenbar nicht gerechnet.
Anklage der Staatsanwaltschaft (vollständige siehe Anklageschrift der Staatsanwaltschaft):
"Der Beschuldigte [Mladen Milic] verfasste in der Online-Ausgabe des St Galler Tagblatt folgenden Leserkommentar: "Herr Dittmann rechtfertigt antisemitische und rassistische Eskapaden mit tierschützerischen Argumenten. Meint dieser Mann das wirklich ernst oder ist das nur ein ganz übler Witz?" Damit kommentierte der Beschuldigte einen von einem gewissen Ulrich Dittmann am 26. Februar 2017 verfassten Leserkommentar, der sich auf den Geschädigten [Erwin Kessler] bezog.
Dies tat der Beschuldigte ohne objektiv begründete Veranlassung, mithin weder zur Wahrung öffentlicher noch privater Interessen, im Bewusstesein der Ehrenrührigkeit seiner Behauptung und mit der vorwiegenden Absicht, dem Geschädigten Übles vorzuwerfen."
Urteil der Einzelrichterin des Bezirksgerichts Zürich vom 11. Mai 2018:
Freispruch. Begründung: Im Zweifel für den Angeklagten. Das Gericht
könne nicht ohne jeden Zweifel annehmen, dass der Beschuldige Erwin
Kessler gemeint habe mit seinem Antisemitismus- und Rassismus Vorwurf.
Berufung beim Obergericht ist angemeldet.
Mladen Milic, der seit Jahren gegen Erwin Kessler und den VgT hetzt und darum im Kreis dieser linken Hetzer als Held gilt, behauptete vor Gericht kleinlaut, er habe mit seinen "antisemitischen und rassistischen Eskapaden" nicht Erwin Kessler gemeint.
Sowohl im kommentierten Zeitungsartikel wie auch im Kommentar eines Herrn Dittmann aus Deutschland, den Mladen Milic kommentierte, ging es aber ganz klar um Erwin Kessler, um niemanden sonst.
Der von Mladen Milic kommentiere Artikel im St Galler Tagblatt, samt den zwei Leserkommentaren.
Auch für das Zürcher Obergericht ist klar, dass mit diesem ehrverletzenden Kommentar Erwin Kessler gemeint war. In einem Zwischenentscheid hielt das Obergericht dazu fest:
"Es trifft zu, dass der Beschwerdegegner 1 [Mladen Milic] im inkriminierten Leserkommentar in der Online-Ausgabe des St. Galler Tagblatts auf den Kommentar von Urich Dittmann antwortete und sich gegen dessen Argumentationsweise wandte. Er warf Urich Dittmann vor, "antisemitische und rassistische Eskapaden" mit tierschützerischen Argumenten zu rechtfertigen. Aus dem Leserkommentar von Urich Dittmann ergibt sich aber, dass er die Begriffe "Rassist und Antisemit" im Zusammenhang mit verbalen Angriffen auf den Beschwerdeführer [Erwin Kessler] verwendete, indem er es als übel bezeichnete, wenn "ernsthafte Tierschützer wie Dr. Kessler" mit diesen Begriffen bedacht würden. Wenn nun der Beschwerdegegner 1 [Mladen Milic] von antisemitischen und rassistischen Eskapaden sprach, weche mit tierschützerischen Argumenten rechtfertigt wurden, so waren mit diesen "Eskapaden" für den Leser aus dem Gesamtzusammenhang leicht erkennbar Ausdrucksweisen des Beschwerdeführers [Erwin Kessler] gemeint."
Mit der gegenteiligen haltlosen Behauptung konnte es sich die
Einzelrichterin Eveline Widmer ersparen, sich mit den mehrstündigen
Plädoyers zu dem von Mladen Milic versuchten "Wahrheitsbeweis" auseinanderzusetzen. Die
Verhandlung dauerte den ganzen Tag, die Anwälte hatten nutzlos
stundelang plädiert. Ein nichtssagender Null-Entscheid ohne jegliche
Präjudizaussage.
Erwin Kessler wurden immerhin keine Kosten auferlegt.
Mladen Milic wird aus der Gerichtskassen (Steuergeld) teilweise
entschädigt - sofern das Urteil jemals rechtskräftig wird. Damit ist
indessen nicht zu rechnen. Denn Erwin Kessler hat sofort die Berufung an
das Obergericht angekündigt.
Verteidigt werden diese linken Hetzer von Rechtsanwalt Amr Abdelaziz, der selber aus der linksextremen Szene kommt, aber behauptet, heute nicht mehr dazu zu gehören. Er verteidigt schon lange linksextreme Delinquenten offenbar aus ideologischer Überzeugung und ggf auch kostenlos. Vor Gericht bezeichnet er jede Kritik an Schächt-Juden und Schächt-Moslems, welche diese Grausamkeit immer noch praktizieren und unerstützen, als rassistisch. Sein Motiv erklärt sich vielleicht aus folgender Tatsache: Amr Abdelaziz ist ein bekennender Moslem und Fleischesser. Selbst diese unbestritten wahre Feststellung bezeichnet er als rassistisch. Dass sich diese extremen linken Tierrechtler und Veganer von einem solchen Anwalt verteidigen lassen, mutet etwas widerprüchlich an. Der Antwalt des VgT ist dagegen Veganer.
So protestierte ein Gruppe linker Hetzer-Kollegen von Mladen Milic vor der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude für Meinungsäusserungsfreiheit. Von links nach rechts: Benjamin Frei (erstinstanzlich verurteilt, noch nicht rechtskräftig, Co-Vizepräsident der LSCV) - seine Freundin - Regula Sterchi (zwei Gerichtsverfahren hängig) - Claude Martin (unermüdlicher Hetzer, der mit mehreren Strafbefehlen veurteilt wurde, noch nicht rechtskräftig).
Dokumentation zur Hetzkampagne, an der sich Mladen Milic beteiligt hat.