9. April 2018 - mit Ergänzungen im Laufe des Jahres 2018
Diesmal von der linken WoZ und schon
wieder vom rechten St Galler Tagblatt (NZZ-Gruppe)
- les extrèmes se touchent
WoZ und das zur NZZ-Gruppe gehörende St Galler Tagblatt tun sich wieder mal mit Halb- und Unwahrheiten hervor, mit denen die Leser getäuscht werden. Es geht um Berichte der letzten Woche zum erstinstanzlichen Verfahren vor dem Bezirksgericht Winterthur, wo die grüne Rassismus-Hetzerin Regula Sterchi teilweise freigesprochen wurde (nicht rechtskräftig, Berufung ist beim Obergericht angemeldet). Ihr Verteidiger, Amr Abdelaziz, ist übrigens bekennender Fleischesser, wie er in seinem Plädoyer stolz verkündet und damit bei der Richterin sichtlich gepunktet hat.
Die WoZ hatte unwahr behauptet, der zweite Schächtprozess gegen VgT-Präsident Erwin Kessler habe damals durch Verjährung geendet. Damit wurde dem Leser suggeriert, es sei nur dank Verjährung nicht zu einer zweiten Verurteilung wegen Rassendiskriminierung gekommen. Die WoZ hat diese unwahre, ehrverletzende Behauptung dann unter dem Druck eines beim Bezirksgericht Münchwilen hängigen Gesuchs um superprovisorische in der Online-Ausgabe gelöscht, nachdem sie vorher auf ein aussergerichtliches Ersuchen nicht reagiert hatte. In der folgenden Ausgabe vom 12. April musste die folgende Gegendarstellung veröffentlicht werden (nachdem Erwin Kessler zuerst auch diesbezüglich mit einer gerichtlichen Klage drohen musste):
Gegendarstellung zu 'Klagen am laufenden Band' in der WoZ vom 5. April 2018: Die Behauptung, der zweite Schächtprozess habe 2010 mit der Verjährung geendet, ist unwahr. Wahr ist, dass ich in allen noch nicht verjährten Anklagepunkten frei gesprochen worden bin und in der Begründung des Kostenentscheides, der zu meinen Gunsten ausfiel, festgehalten wurde, dass es auch in den verjährten Anklagpunkten zu Freisprüchen gekommen wäre. Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch
Nachtrag vom 18. April 2018:
Nach dieser Löschung hat die
WoZ in der
Ausgabe vom 12. April
mit der Gegendarstellung gleich auch noch
weitere unwahre, ehrverletzende Behauptungen
veröffentlicht. Erwin Kessler hat sogleich die Löschung der
neuen unwahren Behauptung in der Online-Ausgabe und erneut eine Gegendarstellung verlangt.
Sowhl die Löschung wie auch die Gegendarstellung lehnt die WoZ ab. Mit
superprovisorischer richterlicher Verfügung vom 16. April
2018 (inzwischen definitiv rechtskräftig) wurde die Woz unter Strafandrohung verpflichtet, sofort die
folgende unwahre Behauptung zu löschen: "Die
Veganerin Regula Sterchi durfte den umstrittenen Tierschützer Erwin
Kessler als Mensch mit einer "klar antisemitischen und
ausländerfeindlichen Haltung" umschreiben und einen Onlineartikel
verlinken, in dem Kessler als "Antisemit" bezeichnet wurde.
Gegendarstellung zu "Teilniederlage für Kessler" in der WoZ vom 12. April:
Die folgende Behauptung ist unwahr: "Die Veganerin Regula Sterchi durfte
den umstrittenen Tierschützer Erwin Kessler als Mensch mit einer klar
antisemitischen und ausländerfeindlichen Haltung umschreiben und einen
Onlineartikel verlinken, in dem Kessler als 'Antisemit' bezeichnet
wurde."
Wahr ist, dass die Urteils-Begründung des Gerichts noch nicht vorliegt
und deshalb niemand wissen kann, aus welchen Gründen ein Teilfreispruch
erfolgt ist, ob der Wahrheitsbeweis als erbracht beurteilt wurde oder ob
ihr nur Gutgläubigkeit (entschuldbarer Irrtum) zugestanden wurde.
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch
Das St Galler Tagblatt berichtete am Samstag, 8. April, gross über dieses Urteil mit der Schlagzeile: "Niederlage für Thurgauer Tierschützer: Erwin Kessler ungestraft als Antisemit bezeichnet." Kein Wort über die 25 bisher erfolgten Verurteilungen wegen ähnlichen Rassismusvorwürfen. Auch im parallelen Zivilverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die nun in Winterthur erstinstanzlich Freigesprochene hat Erwin Kessler vor dem Bezirksgericht Münchwilen zum genau gleichen Sachverhalt gewonnen! All das hat das Tagblatt unterdrückt, noch nie ein Wort über diese Erfolge berichtet, nicht einmal über die rechtskräftigen. Statt dessen wurde noch ein vor 14 Jahren verlorenes Gerichtsverfahren erwähnt. Die Begründung für den überraschend erstinstanzlichen Freispruch in Winterthur liegt noch nicht vor. Sehr wahrscheinlich erfolgte der Freispruch nur deshalb, weil das Gericht der Angeklagten Gutgläubigkeit zugestanden hat, dh weil sie ihre Behauptung gutgläubig für wahr gehalten, mit andern Worten sich unverschuldet geirrt habe. Was ist das für ein Journalismus, wo über 25 Gerichtserfolge zum gleichen Thema kein Wort berichtet wird, sondern erst, wenn Erwin Kessler ausnahmsweise einmal eine - nicht rechtskräftige! - Niederlage einstecken muss! Damit wurde der falsche, ehrverletzende Eindruck erweckt, die Rassismusvorwürfe entsprächen der Wahrheit (siehe die Verfügung gegen die WoZ). Unser Rechtsanwalt Rolf Rempfler hat uns dazu auf folgende Rechtslage hingewiesen:
Der leichtfertig-billige Journalismus, der mit Halbwahrheiten versucht sensationell zu sein, der sich nicht um sollche Fakten und Hintergründe kümmert, ist typisch für das Tagblatt, das offenbar aus Kostengründen auf immer schlechter qualifizierte Journalisten zurückgreifen muss, wobei die Chefredaktion nicht die Grösse hat, Fehler einzuräumen und richtig zu stellen - so kürzlich als in der Regionalausgabe "Toggenburger Tagblatt" ein grosser Bericht erschien über eine in den "VgT-Nachrichten" dokumentierte grosse, üble Schweinefabrik in Bütschwil SG. Darin behauptete die Tagblatt-Journalistin mit völlig haltloser Begründung, den Schweinen sei es wohl in dieser Tierfabrik. Siehe die VgT-Reportage mit authentischen Original-Aufnahmen aus dieser Tierfabrik.
Das Tagblatt hat sich auch geweigert, den folgenden richtigstellenden Leserbrief zu veröffentlichen (darum geht der VgT mit einer Strafanzeige wegen übler Nachrede gegen den verantwortlichen Redaktor Pascal Hollenstein vor):
Nur die halbe Wahrheit
Im Rahmen der Rassismus-Hetzkampagne, an der sich die im fraglichen Verfahren Freigesprochene beteiligt hat, habe ich bisher 25 Verfahren erstinstanzlich gewonnen, davon 13 rechtskräftig. Die anderen sind noch vor zweiter Instanz hängig, weil die Beklagten bzw Angeklagten jeweils Berufung erhoben haben. Auch im parallelen Zivilverfahren wegen Persönlichkeitsverletzung gegen die nun in Winterthur erstinstanzlich Freigesprochene habe ich vor dem Bezirksgericht Münchwilen zum genau gleichen Sachverhalt gewonnen! All das hat das Tagblatt unterdrückt, noch nie ein Wort über diese Erfolge berichtet, nicht einmal über die rechtskräftigen. Statt dessen wurde noch ein vor 14 Jahren verlorenes Gerichtsverfahren erwähnt. Die Begründung für den überraschend erstinstanzlichen Freispruch in Winterthur liegt noch nicht vor. Sehr wahrscheinlich erfolgte der Freispruch nur deshalb, weil das Gericht der Angeklagten Gutgläubigkeit zugestanden hat, dh weil sie ihre Behauptung gutgläubig für wahr gehalten, mit andern Worten sich unverschuldet geirrt habe. Was ist das für ein Journalismus, wo über 25 Gerichtserfolge zum gleichen Thema kein Wort berichtet wird, sondern erst, wenn ich ausnahmsweise einmal eine Niederlage einstecken muss! Damit wurde der falsche, ehrverletzende Eindruck erweckt, die Rassismusvorwürfe entsprächen der Wahrheit.
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch
Ausführliche Dokumentation zu dieser Hetzkampagne gegen den VgT.