22. Mai 2019

Facebook sperrt Erwin Kessler schon wieder wegen der Verurteilung eines rechtskräftigen Gerichtsurteils gegen Verleumdungen im Facebook

Erwin Kessler wurde in einem Facebook-Kommentar verleumdet; das wurde von Facebook einmal mehr geduldet. Aber nicht geduldet von Facebook wird einmal mehr die Veröffentlichung der entsprechenden rechtskräftigen Verurteilung. Diese Urteilsveröffentlichung wurde gelöscht und Erwin Kessler für 30 Tage gesperrt.

Stellungnahme von Erwin Kessler an die Facebook-Administration:

Schmidhauser hat sich mit einem ehrverletzenden Facebook-Kommentar gegen mich strafbar gemacht und ist jetzt rechtskräftig verurteilt worden. Sein rechtswidriger, ehrverletzender Kommentar wurde von Euch NICHT zensuriert. Nun aber zensuriert Ihr die Veröffentlichung des Urteils.

Die Veröffentlichung eines Urteils wegen öffentlichen Verleumdungen ist ein übliches Mittel und wird oft sogar von Gerichten angeordnet, um den entstandenen Rufschaden bestmöglich wieder gut zu machen. Das verhindert Ihr nun gestützt auf Euren rechtswidrigen "Gemeinschaftsstandard" und unter Missbrauch Eurer marktbeherrschenden Stellung. Ich musste Facebook kürzlich schon einmal mit einem Gerichtsurteil zwingen, unser Rechtssystem zu beachten, denn dieses geht Eurem Gemeinschaftsstandard vor. Bitte besprechen Sie diese Sache mit einem fähigen Juristen.

Trotz dieser Stellungnahme hat jetzt Facebook wieder in gleicher Art eine Urteilsveröffentlichung gelöscht (den rechtskräftigen Strafbefehl Schmidhauser) und Erwin Kessler gesperrt. Jetzt reichts. Erwin Kessler wehrt sich nun auf dem Gerichtsweg. Es gibt dazu bereits eine europäische Rechtsprechung: Kürzlich wurde Facebook von einem deutschen Gericht gezwungen, eine missbräuchliche Löschung aufzuheben.

Wir werden weiter über dieses interessante Verfahren berichten. Multinationale Konzerne werden immer mehr zu Weltbeherrschern. Das kann im Interesse einer demokratischen, rechtsstaatlichen Gesellschaft nicht hingenommen werden.

Facebook zensuriert ständig am falschen Ort. Zum Beispiel wurden wir auch gesperrt, weil wir diesen Kaninchenquäler namentlich genannt haben:

Immer mehr Opfer von missbräuchlicher Facebook-Sperre beginnen sich zu wehren:

 

Wir empfehlen, sich auf der VgT-Seite bei TWITTER (https://twitter.com/vgt_ch), auf der News-Seite des VgT (https://vgt.ch/tw/index.html)  und bei der Facebook-Alternativen "Minds" (www.minds.com/verein_gegen_tierfabriken_schweiz) zu informieren. Erwin Kessler wird auf Twitter über Neuigkeiten informieren, die auf Facebook nicht mehr möglich sind.

 



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