14. Februar 2020
Tuttwil TG: Schafe ohne Unterstand bei nasskaltem Winterwetter
Dringende Anzeige beim Veterinäramt am morgen hatte bis zum Abend Wirkung
Kürzlich unweit des Geschäftssitzes des VgT eine Schafherde ohne Unterstand bei nasskaltem Wetter um den Gefrierpunkt. Eine Anzeige beim Veterinäramt am morgen bewirkte, dass der Schafhalter bis zum Abend zwei fahrbare Unterstände hinstellen musste (Bild unten). So einfach ist das und sicher absolut zumutbar. Aber noch immer gibt es überall faule und herzlosse Schafhalter, die ihre Tier vernachlässigen und ihnen nicht einmal ein solches Minimum an Schutz gönnen.
Unsere Anzeige beim Veterinäramt per Email lautete (mit Kopie an die Staatsanwaltschaft):
Dringende Tierschutzmeldung und Strafanzeige
Sehr geehrte Damen und Herren,
in 9546 Untertuttwil, am unteren Dorfrand, steht seit Tagen eine Herde
Schafe (18 Tiere) auf einer umzäunten Wiese Tag und Nacht im eiskalten
Regen, teils Schneeregen, bei Temperatur um den Gefrierpunkt. Als die
Aufnahme heute um 09.30 Uhr gemacht wurde, zeigte das Autothermometer 1
Grad. Das ist die für Schafe schlimmste Witterung (extreme Witterung).
Die Tiere haben keinen Unterstand, keinen Windschutz, keinen trockenen
Liegeplatz.
Gemäss Artikel 36 Tierschutzverordnung muss dauernd (dh Tag und Nacht) im Freien gehaltene Schafe (Haustiere) bei extremer Witterung zum Schutz vor Nässe und Wind einen Unterstand mit trockenem Liegeplatz für alle Tiere zur Verfügung stehen.
Ich ersuche das Veterinäramt unverzüglich einzuschreiten und dieser Vorschrift Nachachtung zu verschaffen. Bei der Staatsanwaltschaft erhebe ich hiermit eine Anzeige wegen Missachtung von Tierschutzvorschriften. Gestützt auf das Öffentlichkeitsgebot für Strafverfahren ersuche ich höflich um Zustellung Ihres Schlussentscheides.
Mit freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT
Wir werden zu gegebener Zeit über den Ausgang des Strafverfahrens gegen den Schafhalter berichten.
*