Schafe Das Schaf - ein Tier, welches man einfach lieb haben muss (VN 19-2) Wann ein Witterungsschutz (Unterstand, Schatten) vorgeschrieben ist.
Hinkende oder gar auf den Knien stende Schafe bitte dem kantonalen Veterinäramt
melden ("Moderhinke" eine schmerzvolle Klauenkrankheit)
- erst wenn das nichts nützt, dem
VgT melden. Zu einer brauchbaren Meldung an das Veterinäramt
oder - wenn das nicht wirkt - an den VgT, gehört: Tierverachtende Ausbeutung von Schafen - "Garantiert Schweizer Fleisch" Die im Dunkeln sieht man nicht: Intensiv-Mast von Schafen in Schweizer Tierfabriken Der Schafwerfer von Herrenhof TG Weidezäune - Todesfallen für Wildtiere. Laut Bundesamt für Landwirtschaft sind es in der Schweiz jedes Jahr tausende Wildtiere, die in Zäunen verenden oder sich dort verletzen. Tod im Weidezaun - Schreie verletzter Tiere in Elektrozäunen Wolle - ein Tierqualerprodukt (VN 10-3) Schafwolle - kein "Naturprodukt", sondern ein Tierquälerprodukt (VN 17-1) Merino-Wolle, furchtbare Tierquälerei "Mulesing" - Merinoschafe für Wolle ohne Betäubung verstümmelt Tierquälerei-Produkte im Bio-Laden: Diesmal ist es Angora-Wolle Kaschmir-Wolle: Kaschmir-Ziegen schreien vor Schmerz Alternativen zu Wolle - Moderne synthetische Kleider sind traditionellen Kleidern aus Wolle oder Leder überlegen: leichter, pflegeleicht, strapazierfähig, preisgünstiger.
Wann ist ein
Witterungsschutz für Schafe - Unterstand, Schatten-
vorgeschrieben? Die Vorschriften über die Schafhaltung sind leider - wie üblich im Tierschutz - unklar bzw werden unterschiedlich ausgelegt (grosse Rechtsunsicherheit). Nach Art. 36 der Tierschutzverordnung dürfen Haustiere - also auch Schafe - nicht über längere Zeit extemer Witterung schutzlos ausgesetzt sein. Was "extreme Witterung" und "längere Zeit" heisst, ist nicht definiert. Dazu gibt es Richtlinien, die aber teils kantonal unterschiedlich sind oder in vielen Kantonen überhaupt fehlen. Klar ist: Der Unterstand muss so gross sein, dass alle Tiere gleichzeitig Platz finden. Bei den auf Schafweiden oft anzutreffenden Fahrzeug-Anhänger ist das oft nicht der Fall, auch wenn man den Platz darunter dazu rechnet. Der Unterstand muss Schutz vor kalter Nässe und Wind und einen trockenen Liegeplatz bieten. Zum Schutz vor starker Sonneneinstrahlung genügt der Schatten von Bäumen. Sonnenschirme genügen nicht an Hitzetagen (Temperatur am Schatten über 30 Grad).
Zu einer brauchbaren Meldung an das Veterinäramt oder
in dringenden Fällen an die Polizei und - wenn das nicht wirkt - an den VgT, gehört: Ungenauen Hinweisen, die nicht mindestens eine erste objektive Beurteilung ermöglichen, geht niemand nach, weder die Veterinärämter noch der VgT, weil unnütz verbrauchte Zeit dann dort fehlt, wo es dringender und nötiger wäre.. Beispiel einer Anzeige und Meldung an das Veterinäramt. |