Schafe
 Lammfleisch, Lamfelle, Wolle

Das Schaf - ein Tier, welches man einfach lieb haben muss (VN 19-2)

Wann ein Witterungsschutz (Unterstand, Schatten) vorgeschrieben ist.

Hinkende oder gar auf den Knien stende Schafe  bitte dem kantonalen Veterinäramt melden ("Moderhinke" eine schmerzvolle Klauenkrankheit) - erst wenn das nichts nützt, dem VgT melden. Zu einer brauchbaren Meldung an das Veterinäramt oder - wenn das nicht wirkt - an den VgT, gehört:
- Eine genaue Ortsbeschreibung oder Adresse.
- Datum und Zeit und was genau beobachtet wurde.
- Foto- und Videoaufnahmen erhöhen die Chance, dass von den Behörden oder vom VgT etwas unternommen werden kann.
Bei Meldungen an den VgT bitte auch angeben wann und wie der Fall dem Veterinäramt oder der Polizei gemeldet wurde. Ungenauen Hinweisen, die nicht mindestens eine erste objektive Beurteilung ermöglichen, geht niemand nach, weder die Veterinärämter noch der VgT, weil unnütz verbrauchte Zeit dann dort fehlt, wo es dringender und nötiger wäre.
Der VgT hat zwar wie alle Tierschutzorganisationen leider kein Klage und Beschwerderecht, aber andere Möglichkeiten, schlafende Beamte aufzuwecken oder zumindest die Konsumenten informieren, dass das Tierschutzgesetz auch für Schafe nichts wert ist.

Tierverachtende Ausbeutung von Schafen - "Garantiert Schweizer Fleisch"

Die im Dunkeln sieht man nicht: Intensiv-Mast von Schafen in Schweizer Tierfabriken

Der Schafwerfer von Herrenhof TG

Weidezäune - Todesfallen für Wildtiere. Laut Bundesamt für Landwirtschaft sind es in der Schweiz jedes Jahr tausende Wildtiere, die in Zäunen verenden oder sich dort verletzen.

Tod im Weidezaun - Schreie verletzter Tiere in Elektrozäunen

Wolle - ein Tierqualerprodukt (VN 10-3)

Schafwolle - kein "Naturprodukt", sondern ein Tierquälerprodukt (VN 17-1)

Merino-Wolle, furchtbare Tierquälerei

"Mulesing" - Merinoschafe für Wolle ohne Betäubung verstümmelt

Tierquälerei-Produkte im Bio-Laden: Diesmal ist es Angora-Wolle

Kaschmir-Wolle: Kaschmir-Ziegen schreien vor Schmerz

Alternativen zu Wolle - Moderne synthetische Kleider sind traditionellen Kleidern aus Wolle oder Leder überlegen: leichter, pflegeleicht, strapazierfähig, preisgünstiger.


 

Wann ist ein Witterungsschutz für Schafe - Unterstand, Schatten-  vorgeschrieben?
(Schweizer Recht)
Wir bedanken uns bei der Stiftung "Das Tier im Recht" (MLaw Stefanie Walther) für die juristische Unterstützung und Beratung.

Die Vorschriften über die Schafhaltung sind leider - wie üblich im Tierschutz - unklar bzw werden unterschiedlich ausgelegt (grosse Rechtsunsicherheit).

Nach Art. 36 der Tierschutzverordnung dürfen Haustiere - also auch Schafe - nicht über längere Zeit extemer Witterung schutzlos ausgesetzt sein.  Was "extreme Witterung" und "längere Zeit" heisst, ist nicht definiert. Dazu gibt es Richtlinien, die aber teils kantonal unterschiedlich sind oder in vielen Kantonen überhaupt fehlen.

Klar ist: Der Unterstand muss so gross sein, dass alle Tiere gleichzeitig Platz finden. Bei den auf Schafweiden oft anzutreffenden Fahrzeug-Anhänger ist das oft nicht der Fall, auch wenn man den Platz darunter dazu rechnet.

Der Unterstand muss Schutz vor kalter Nässe und Wind und einen trockenen Liegeplatz bieten. Zum Schutz vor starker Sonneneinstrahlung genügt der Schatten von Bäumen. Sonnenschirme genügen nicht an Hitzetagen (Temperatur am Schatten über 30 Grad).

Zu einer brauchbaren Meldung an das Veterinäramt oder in dringenden Fällen an die Polizei und - wenn das nicht wirkt - an den VgT, gehört:
- Eine genaue Ortsbeschreibung oder Adresse.
- Beobachtungen an mindestens 2 bis 3 Tagen mit Angabe von Datum und Zeit und was beobachtet wurde. Angaben zum Wetter, insbesondere Temperatur, Niederschläge, Wind und Besonnung.
- Foto- und Videoaufnahmen erhöhen die Chance, dass von den Behörden oder vom VgT etwas unternommen werden kann.
Bei Meldungen an den VgT bitte auch angeben wann und wie der Fall dem Veterinäramt oder der Polizei gemeldet wurde.

Ungenauen Hinweisen, die nicht mindestens eine erste objektive Beurteilung ermöglichen, geht niemand nach, weder die Veterinärämter noch der VgT, weil unnütz verbrauchte Zeit dann dort fehlt, wo es dringender und nötiger wäre..

Beispiel einer Anzeige und Meldung an das Veterinäramt.


VgT-Dokumentationen

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