15. Oktober 2018 - letztmals ergänzt im Oktober 2020 id: 100-123
Neue schockierende Aufnahmen aus der Schafmastfabrik des Schafwerfers hier
Der Schafwerfer
von Herrenhof
Der Schlendrian im Tierschutz geht unter dem vom Fall Hefenhofen her berüchtigten Versager-Duo Schönredner Regierungsrat Schönholzer (FDP) und Kantonstierarzt Witzig irrwitzig weiter. Die beiden Fälle haben nicht nur ähnliche Namen, Hefenhofen - Herrenhof, sondern laufen auch nach dem gleichen Verschleierungs- und Verharmlosungsmuster der Thurgauer Behörden ab.
Wiedersprüche noch und noch:
- Zuerst zeigten sich die Medien vom Schock-Video entsetzt und COOP und
BELL
kündigten den Abnahmevertrag mit dem Schafquäler
- Dann wurde von den Thurgauer Behörden das Gerücht in Umlauf gesetzt,
das Beweisvideo sei möglicherweise gefälscht.
- Nachdem sich dies als haltlos erwies liess man Landwirtschaftsexperten
und Politiker behaupten, auf dem Video sei gar keine Tierquälerei zu sehen, sondern
nur ein normaler Umgang mit Schafen. Diese Lüge hat kurze Beine für jeden, der das schockierende Beweis-Video
hier auf dieser Website anschaut.
- Als bislang letzter Streich: Die Staatsanwaltschaft beschuldigt nun
Erwin Kessler, durch die Veröffentlichung des Beweisvideo den Privatbereich des Schafquälers verletzt zu haben. Auf diese Weise
soll die rechtliche Nichtverwertbarkeit des Beweisvideo erreicht werden.
Täter und Tatort: Schafmäster Arthur Ziegler,
Tobelstrasse 5, 8585 Langrickenbach-Herrenhof TG
Grossabnehmer von "Osterlämmer" des Täters: BELL/COOP - Aufgrund dieser Veröffentlichung des VgT nimmt Coop diesem Schafquäler keine Schafe mehr ab. Nachtrag: Nach dieser grossspurigen Ankündigung - wie immer bei solchen Skandalen - hat Coop bereits den STS beim Schafquäler vorbeigeschickt, um öffentlich bekannt zu machen, dass keine Missstände festgestellt werden konnten (als ob der Tierquäler seine Lämmer jederzeit vor Zuschauern misshandeln würde. Als er beim tierquälerischen Verladen von Schafen - siehe das Video weiter unten - bemerkte, dass er gefilmt wurde, hat er sofort damit aufgehört; er tut das nur, wenn er sich unbeobachtet glaubt.)
Das Schock-Video:
(von Youtube zensuriert wegen "Gewaltdarstellung")
Video
auf vimeo id/100-024
Zu sehen ist folgendes: Der Landwirt schleudert die Tiere einer Gruppe Schafe einzeln über eine Abschrankung (inzwischen bekannt: Aussonderung von Schlachtlämmern für den Abtransport ins Schlachthaus) und misshandelt sie dabei auch mit Tritten und mit einem Knüppel. In der Filmmitte ruht er sich von der Anstrengung aus, geht wie ein Irrer hin und her und macht dann weiter (letzter Teil des Filmes), wirft wieder Schafe herum oder schleift sie an einem Bein durch den Stall und über die anderen, dichtgedrängten Schafe hinweg.
Gemäss Zeugenaussage kann solche tierquälerische Misshandlung der Schafe durch diesen Mäster immer wieder beobachtet werden, auch das Schlagen der Schafe an die Beine mit einem Stock an die Beine beim Treiben (es wurden hinkende Schafe beobachtet).
ZUSAMMENFASSUNG
Nachdem wir den Schafwerf-Film veröffentlicht hatten, wurde in den Medien überall über das "Schock-Video" berichtet. Youtube zensurierte das Video sogar, weil es Gewaltdarstellungen enthalte. Auch Coop zeigte sich von den im Video zu sehenden Misshandlungen der Schafe schockiert und beendet die Zusammenarbeit mit dem Landwirt.
Darauf machte das Veterinäramt eine Betriebskontrolle. Weil der Schafquäler in Anwesenheit von Beamten auf dem Hof selbstverständlich keine Schafe herumschmeisst und schlägt, wurde auf diese Weise amtlich festgestellt und den Medien bekannt gemacht, auf dem Hof gebe es keine Missstände, alles sei OK, dh die Tierquälereivorwürfe des VgT seien nicht bestätigt worden. Es machte den Kantonstierarzt nicht stutzig, dass am Tag zuvor der ganze Stall herausgeputzt und frisch eingestreut worden war in Erwartung einer amtlichen Kontrolle. Als Alibi für diese komplette Stallreinigung wurde ein Wasserschaden inszeniert, welcher die Stroheinstreu durchnässt habe.
Das Thurgauer Zeitung - traditionell Sprachrohr und Feigenblatt des Thurgauer Politfilzes - verstärkte diese amtliche Desinformation sofort, indem ein anonymer, angeblicher Videospezialist zitiert wurde, der behaupte, es gäbe Indizien, dass das Video gefälscht sei. Diese Verleumdung wurde von anderen Medien sofort weiterverbreitet
Die Tageszeitung Blick lässt hierauf das Video von einem wirklichen Experten mit Rang und Namen begutachten. Dieser erkennt klar, dass das Video nicht manipuliert ist. Dem konnte die Thurgauer Zeitung mit einem anonymen, vermutlich von der Redaktion fingierten Experten nichts entgegensetzen. Die Thurgauer Zeitung behauptet nun nur noch aber hartnäckig, die Echtheit des Videos sei unter Experten "umstritten". Vernünftige Gründe für diese Zweifel gibt es nicht. Auch das forensische Institut der Kapo Zürich stellt in einem von der Staatsanwaltschaft angeforderten Gutachten fest, es gebe keine Hinweise auf eine Manipulation des Video.
Was nun, fragte sich die Redaktion der Thurgauer Zeitung? Wie können wir die Thurgauer Politmafia beim Bestreiten der vom VgT aufgedeckten Tierquälerei nun noch unterstützen? Eine Antwort war rasch gefunden, billig und verlogen wie immer, aber für den Grossteil der irregeführten Leser, welche das Video nicht gesehen hat, nicht erkennbar: Auf dem "Schock-Video" sei gar keine Tierquälerei zu sehen, kein Herumwerfen von Schafen, sondern nur ein ganz normaler Umgang mit Schafen; solche Videoaufnahmen könnten fast überall gemacht werden, wurde ein Experte der Landwirtschaftsschule Arenenberg zitiert. Laut Thurgauer Zeitung alles sei nur ein Nachbarschaftsstreit, der VgT nicht ernst zu nehmen (Thurgauer Zeitung vom 18. Oktober 2018).
Youtube, Coop und alle Journalisten und die Leser der VgT-Website, welche das Video gesehen und davon geschockt waren, waren also von etwas geschockt, das Laut Thurgauer Zeitung auf dem Video gar nicht zu sehen ist. So funktioniert das von der Untersuchungskommission Hefenhofen festgestellte und offensichtlich politisch gewollte "Vollzugsversagen" im Land-Kanton Thurgau. Hier im Fall Herrenhof erneut bestätigt. Zusammenarbeit von unfähigen, korrupten Behörden und Journalisten. Anstatt Missstände aufzuklären und zu beseitigen, wird der VgT mit Verleumdungen als unglaubwürdig hingestellt.
Der VgT meint zum angeblichen "Nachbarschaftsstreit": Zum Glück gibt es hie und da Nachbarschaftsstreitigkeit, denn meistens kommen solche Tierquälereien nur dadurch ans Licht. Selten werden dabei Missstände "erfunden", vielmehr wird einfach ausgepackt, was bis dahin unter dem Deckel blieb. Im vorliegenden Fall geht es im übrigen nicht um einen Nachbarschaftsstreit. Der Zeuge und Filmer störte einfach der Gestank und die Tierquälerei; es gab keine persönlichen Differenzen.
Der Schafquäler-Fall Herrenhof im Stricker.tv
AUSFÜHRLICHE DOKUMENTATION
ZUM SCHAFQUÄLERFALL HERRENHOF
Anzeigen des VgT beim
Veterinäramt und bei der Staatsanwaltschaft (am 14. Oktober
2018): Der Staatsanwaltschaft haben wir eine
abschreckende Bestrafung und ein psychiatrisches Gutachten beantragt zur
Abklärung des Psychopathie-Wertes des Täters (leicht, mittel, hoch) zur Beurteilung des
Rückfallrisikos (siehe dazu unten "Alarmierender Hinweise
(Anfangsverdacht) auf Psychopathie". Aber die Staatsanwaltschaft denkt
nicht daran. Anders als Kindsmisshandlung gilt Tierquälerei bei den
Machthabenden immer noch als Bagatelldelikt.
Kantonstierarzt Witzig haben wir ein
unverzügliches Tierhalteverbot beantragt - inzwischen bereits abgelehnt.
Die Gemeinde Langrickenbach (Herrenhof gehört zur politischen Gemeinde Langrickenbach) und der Kanton Thurgau haben diesem Tierquäler mit einer Zonenplanänderung und dem Einrichten einer Sondernutzungszone ermöglicht, heute eine Massentierhaltung mit bis zu 588 (so vom Kanton bewilligt) Schafen und Lämmer zu betreiben. Meistens sind die Schafe im Stall und im engen Aussenbereich zusammengepfercht. Nur selten einzelne Gruppen auf der Weide.
Im angrenzenden Wohnquartier beklagen sich Anwohner seit Jahren über übermässige Geruchs- und Lärmimmissionen. Zum Beispiel die ganze Nacht durch nach ihrer Mutter rufende Lämmer, vermutlich weil sie ihren Müttern weggenommen wurden. Gemistet werde nur 3 mal pro Jahr, entsprechend starke Geruchsimmissionen.
Die ständig ändernden Rechtfertigungen des Schafquälers.
Gegenüber dem VgT hat der Schafquäler die Misshandlung
der Schafe damit gerechtfertigt, es gebe Schafe, welche auf anderen
herumtrampeln, so dass es Tote gebe.
Der VgT meint dazu: Bei richtiger Haltung trampeln Schafe nicht
aufeinander herum. Das kann es nur bei Panik oder ungenügenden
Platzverhältnissen geben. Auch wenn man es in den Filmaufnahmen nicht
genau sieht vermitteln die Aufnahmen doch den Eindruck, dass die Tiere
viel zu eng gehalten werden. Ziegler musste sich mit Gewalt zwischen den
eng zusammengepferchten Tieren
hindurchzwängen. So hält kein anständiger Mensch Schafe und Lämmer. Und
Fusstritte, Stockschläge und brutales Herumwerfen ist auf jeden
Fall keine angemessene und wirksame Massnahme, wenn Schafe
aufeinander herumtrampeln. Sowas tun nur psychopathische Tierquäler,
anstatt die Ursachen tierquälerischen Ursachen zu beheben.
Anderntags hatte der Schafquäler gegenüber
Medien und der Polizei eine ganz andere Erklärung: Das Video sei
manipuliert, er sei unschuldig und er hätte gar nicht die Kraft, Lämmer
herumzuwerfen.
Das Video soll also ein Trickfilm sein. Immerhin gibt es auch noch
Augenzeugen. Wir kämen wegen schwerer Verleumdung ins Gefängnis, wenn
wir einen solchen Film tricksen würden. Obwohl das Video also
manipuliert sein soll, rechtfertig und verharmlost der Tierquäler in öffentlichen
Stellungnahmen, die darin zu sehende Tierquälerei. Das Herumzerren von Schafen an
den Beinen sei zwar unangenhem aber nötig und üblich und er habe nur mit
einem Strick, nicht mit einem Stock geschlagen. Im Video sieht man
deutlich, dass es kein Strick ist, sondern ein Stocke, den er zT mit
beiden Händen hält beim Schlagen. Und das ganze Verhalten bei den
Schlägen sieht nicht so aus, als schlage er nur auf die Abschrankung.
Als die Behauptung, das Video sei manipuliert, durch Experten zurückgewiesen wurde, erfand er neue Rechtfertigungen zu dem, was im Video zu sehen ist: Das Herumzerren der Schafe an den Beinen tue diesen nicht weh. "Würde man an der Wolle ziehen, wäre das, wie wenn man einer Person an den Haaren raufen würde.", sagte seine Frau gegenüber Medien. Aber das Video beweist: genau das tut er aber. Er packt sie an den Haaren, um sie über die Abschrankung zu werfen. "So ein schweres Tier kann man nicht einfach hochheben, da muss man halt mit etwas Kraft dahinter." rechtfertigt er sich. Ach so ist das, aber meterweit durch die Luft werfen, das kann er, dafür ist er kräftig genug, auch wenn er sich - wie im Video zu sehen - zwischendurch ausruhen muss. Es geht nicht darum, was besser ist, Herumwerfen, an den Beinen oder an der Wolle herumzerren. Wer das nicht anders kann, dem ist nur mit einem Tierhalteverbot beizukommen. Mit Empfindsamkeit, Rücksicht und etwas Lockfutter können fähige und rücksichtsvolle Tierhalter mit Schafen immer anständig umgehen. Kinder, die widerspenstig sind, wenn sie nicht gut behandelt werden, dürfen auch nicht einfach an den Haaren herumgeworfen oder an einem Bein herumgeschleift werden, ohne dass das strafrechtliche und verwaltungsrechtliche (KESB) Folgen hätte.
Alarmierende Hinweise (Anfangsverdacht) auf Psychopathie.
Wir haben der Staatsanwaltschaft beantragt, mit einem Gutachten abzuklären ob und in welchem Grad die von uns stark vermutete psychopathische Störung dieses Tierquälers tatsächlich gegeben ist, denn das ist wichtig für die Beurteilung der Gefährlichkeit und des Rückfallrisikos. Psychopathen lernen nichts aus Strafen (so wie im Fall Hefenhofen, wo der notorische Tierquäler Ulrich Kesselring über mehr als zehn Jahren aus den staatlichen Sanktionen nichts lernte bis zum grossen Skandal mit herumliegenden verhungerten, toten Tieren). Da Psychopathen aus Strafen nichts lernen, können weitere Tierquälereien nicht ausgeschlossen werden, wenn sich der Täter unbeobachtet glaubt (wie im Video) und solange ihm das Halten von Tieren nicht untersagt wird. Wir werden auch die KESB auffordern, zum Schutz der Kinder Massnahmen zu ergreifen und psychiatrische Abklärungen bezüglich der Eltern durchzuführen (Verpflichtung zu einer Therapie oder Beaufsichtigung der Kindererziehung). Vorsätzliche Tierquälerei ist immer ein Hinweis auf mögliche Psychopathie. Kein normaler Mensch quält Tiere vorsätzlich und unnötig wie in diesem Fall.
Das Verhalten des Schafquälers aus Herrenhof
gibt Hinweise auf mögliche Psychopathie:
Das krankhafte Lügen ("Ich
würde meine Schafe niemals schlecht behandeln") und wenn Lügen entlarvt werden einfach
weiterfahren mit neuen Lügen, egal wie abwegig sie sind (angeblich
manipuliertes Video; er habe nur mit einem Strick geschlagen, obwohl im
Video deutlich ein Stock zu sehen ist) und er habe die Schafe nicht
herumgeworfen, nur herumgeschubst etc (so in der Einvernahme durch die
Kapo) und sich Verstellen (Werbeaufnahme einer
angeblich glücklichen und tierliebenden Familie im Stall; schämt sich
nicht für die dokumentierte Tierquälerei, zeigt keine Reu oder Scham, stellt sich
stattdessen vor der Kamera (TVO 17.
Oktober 2018) manipulativ weinerlich als armes
Opfer dar (eines angeblichen Nachbarschaftsstreites, weil sich ein
Nachbar über den Gestank der fast 600 Schafe in dieser Massentierhaltung
auf stinkender Tiefstreu beschwert). Welch kolossale Diskrepanz zwischen
diesem weinerlichen Opfer-Spielen und der irren Gewalt beim Herumwerfen
von Schafen! Offensichtliche Gefühlsblindheit bei der
mutwilligen Misshandlung der Schafe und Lämmer. Psychopathen fühlen sich
zu nichts verpflichtet (das Tierschutzgesetz interessiert ihn
offensichtlich nicht, wenn er sich unbeobachtet glaubt wie im Video).
Verantwortungslosigkeit (Erziehung der Kinder zu Tierquälerei, siehe
Video Verladen von Schlachtlämmern, wo er den Bub dazu anhält, mit
Schlägen mit einer Eisenstange die Lämmer in den Transporter zu
treiben).
Der Bauernhof von Landwirt und Schafmäster Arthur Ziegler mit dem neuen, grossen Schafstall (Tierfabrik), mit rotem Kreuz markiert:
Die Idylle einer tierliebenden Familie trügt:
So präsentierte sich der Tierquäler 2018 bei der
Inbetriebnahme seiner neuen Lämmermästerei in der Thurgauer Zeitung.
Missbrauch der Kinder für Schaffleischwerbung.
Die gezeigte Familienfoto stehe "in keinem Zusammenhang mit dem aufgrund der Anzeige zu untersuchenden Sachverhalt" wurde uns von der Staatsanwaltschaft entgegengehalten. Stimmt, die Familienfoto ist strafrechtlich nicht relevant - aber konsumentenschützerisch!
Der Vorwurf, mit dieser Foto seien auch die Kinder vorverurteilt worden, ist hirnrissig. Niemand macht die Kinder dafür verantwortlich, was ihr Vater tut. Vielmehr sollte die KEBS aktiv werden bei Eltern, die ihre Kinder derart zu Tierquälerei anhalten und erziehen: Arthur Ziegler wurde auch zufällig beobachtet wie er mit einer Eisenstange auf eine Gruppe Schafe einschlägt, die in einen Transportanhänger verladen werden sollten. Bis die Kamera bereit war, war das Schlimmste schon vorbei, aber man sieht noch, wie er seinem minderjährigen Sohn vormacht, wie er die Schafe mit einer Stahlstange als Schlagstock die Schafe antreiben soll. Weil der Bub das offenbar nicht gut genug gemacht hat (zu zögerlich?), schrie er ihn wütend an. Darauf bemerkt Ziegler, dass er gefilmt wird und sofort geht alles ruhiger weiter, ohne Schlagstock. Mit der Teleaufnahme konnte zwar der Ton nicht aufgenommen werden von dem was vor Ort geredet wurde. Das zu sehende Verhalten lässt sich aber schwerlich anders interpretieren: Video vom Verladen von Schafen mit Gewalt mit erzwungener Hilfe der Kinder
Wie zu sehen ist, war auch die Mutter dabei, desinteressiert, teilnahmslos.
Dieser Schafquäler wird aufgrund der Medienberichte unweigerlich zu einem Dorfgespräch, und es ist natürlich möglich, dass die Kinder darauf angesprochen werden - mit oder ohne Familienbild. Ebenfalls Opfer der Gewalttätigkeit ihres Vaters sind (neben den Schafen) auch diese bedauernswerten, wehrlosen Kinder auf jeden Fall, mit oder ohne Familienbild, mit oder ohne die Veröffentlichungen des VgT. Im Gegenteil, wir hoffen dass jetzt auch die KESB aktiv werden kann.
Der Schafquäler hat diese Foto mit seiner Familie, Frau und Kinder, selber in der Thurgauer Zeitung/St Galler Tagblatt veröffentlichen lassen, wo sie jederzeit auffindbar ist, und das Tagblatt online hat jetzt im Zusammenhang mit diesem Tierquälerfall erneut auf diesen Artikel hingewiesen und dabei auch diese Familienaufnahme wieder neu gezeigt. Nicht der VgT, sondern der Schafquäler selber hat diese Familienaufnahme missbräuchlich (zur Konsumententäuschung) veröffentlicht! Der Schafquäler hat damit Werbung für sein Schaffleisch gemacht und zu diesem Zweck seine Kinder missbraucht, um eine - wie in der verlogenen Fleischwerbung üblich - angeblich glückliche und tierliebende Bauernfamilie vorzutäuschen. Der VgT zeigt hier auf, dass die Realität ganz anders aussieht und man sich durch solche Werbefotos nicht täuschen lassen darf. Das ist aktiver und korrekter, nicht zu beanstandender Konsumentenschutz. Der VgT ist laut Statuten eine Tier- und Konsumentenschutzorganisation, spezialisiert auf Nutztiere und tierische Produkte.
Solche Werbelügen aufzuzeigen ist statutarischer Zweck des VgT, und das öffentliche Interesse daran überwiegt die privaten Interesse am Recht am eigenen Bild, nachdem es der Täter ja selber veröffentlich hat. Das Bild wird hier auch nicht in einen "anderen Zusammenhang" gestellt, sondern es wird nur die damit betriebene verlogene Heuchelei und Konsumententäuschung aufgedeckt. Das ist kein "anderer Zusammenhang", sondern nur eine andere Sichtweise und Entlarvung von Konsumententäuschung. Die ahnungslosen Konsumenten verdienen mehr Schutz als dieses Täter-Ehepaar. Seinen Kindern geschieht damit gar nichts. Kein Mensch macht sie verantwortlich. Im Gegenteil verdienen Sie grösstes Mitleid.
Weniger Idyllisches als dieses täuschende Familienbild ist im Schock-Video Video bei vimeo id/100-024 zu sehen, dem die folgenden Standbilder entnommen sind:
Ein Lamm wird an einem Bein herumgezerrt. Fast eine Viertelstunde lange wurde er gefilmt, wie er Lämmer an den Beinen herumschleift, über eine Abschrankung wirft und mit einem Stock auf sie einschlägt (snapshots aus dem Film):
Fazit für Konsumenten: Traue idyllischen Bauernhofbilder nicht!
Wie sich jetzt schon auch in diesem Fall abzeichnet, kann nur
Konsumboykott diesen und ähnliche Tierquäler stoppen, nicht das
Veterinäramt und nicht die Staatsanwaltschaft, denn diese tun ihr
Möglichstes, um Tierschutzmissstände zu verschleiern und zu dementieren.
Erwähnenswerte Medienberichte:
-TeleTop 16. Oktober 2018
-
Blick
online 16. Oktober 2018
-
20minuten
16. Okt 2018
-
NZZ-online 16. Okt 2018
-
sda 16.
Okt 2018
-
bluewin
16. Okt 2018
- fm1-today hat
sich nicht getraut das Video zu veröffentlichen, weil das Thurgauer
Regime sofort verlauten liess, das Video sei möglicherweise
rechtswidrig entstanden - zum Glück lassen sich nicht alle Medien so
leicht einschüchtern, und der VgT ganz sicher nicht
-
TeleTop 17. Oktober 2018
-
TVO 17.
Oktober 2018
-
20minuten 17. Oktober 2018
-
Blick 18. Oktober 2018 (VgT-Video ist
nicht gefälscht)
-
Leserstimmen im Blick, 18. Oktober 2018
- Blick 18. April 2019 (Migros weist Osterlämmer des Tierquälers zurück)
Kantonstierarzt Paul Witzig und sein vorgesetzter Departements-Chef, Regierungsrat Walter Schönholzer (FDP), zeigen hier das gleiche Verhaltensmuster wie schon im Fall Hefenhofen:
Vom Fall Hefenhofen zum Fall Herrenhof
Schönreden, verschleiern, ablenken, abstreiten, Tierquäler schützen und Tierschützer verleumden.
Offenbar hat Witzig einen politischen Auftrag, sich so zu verhalten. Der politisch Verantwortliche und Vorgesetzte von Witzig ist, wie schon im Fall Hefenhofen, der Schönredner-Regierungsrat Schönholzer. Kantonstierarzt Witzig geniesse weiterhin sein volles Vertrauen, erklärte er nun wieder öffentlich. Schönholzers Partei, die FDP-Thurgau, stärkt ihm bei diesen Machenschaften den Rücken und "steht hinter ihm". Der Parteifilz will daran offensichtlich nichst ändern. Alle gegenteiligen Versprechen mit organisatorischen Verbesserungen etc sind reines Blabla, wie an der Pressekonferenz zum Untersuchungsbericht Hefenhof deutlich wurde.
Medienmitteilung des Veterinäramtes und der Staatsanwaltschaft
vom 16. Oktober 2018
Nebst nichtssagendem Blabla folgende Feststellung zu diesem
Tierquälerhof (Auszug aus der Medienmitteilung):
Der VgT meint dazu ironisch: Dann ist ja alles gut und die Beamten können ruhig weiterschlafen.
Die Misshandlung der Schafe erfolgte, als diese für den Abtransport zum Schlachten aussortiert wurden. Allfällige Verletzungen durch das Herumwerfen (zB Beinbrüche und Verrenkungen, Hämatome etc) waren deshalb dem Tierquäler egal, die Tiere wurden ja eh geschlachtet konnten deshalb durch die nachträgliche Betriebskontrolle unmöglich festgestellt werden, auch wenn diese Kontrolle schon am nächsten Tag nach dem Abstransport erfolgt wäre. Das weiss auch Kantonstierarzt Witzig. Er weiss auch, dass dieser Schafquäler solche Misshandlungen nicht macht, wenn Beamte auf dem Hof sind. Doch dieser korrupte, unfähige Immer-noch-Chef des Veterinäramtes erweckt vorsätzlich und verlogen den Eindruck, seine nachträgliche Betriebskontrolle sei aussagekräftig und widerlege das, was auf dem Video zu sehen ist. Deshalb erfand die Thurgauer Zeitung (St Galler Tagblatt) sofort einen nicht existierenden, fingierten, anonymen "Videospezialist", wonach das Video "manipuliert", sprich: gefälscht, sei. Das ist mit Sicherheit nicht der Fall - bestätigt von einem wirklichen Experten mit Rang und Namen, der im BLICK aussagte, das Video sei nicht manipuliert.
Genau so wie hier verhielten sich Witzig und Schönholzer im Fall Kesselring/Hefenhofen: Die Echtheit der Beweisaufnahmen wurde angezweifelt mit der Begründung, bei den amtlichen Kontrollen hätten keine Missstände festgestellt werden konnte. Nachher flog auf, dass diese Kontrollen immer so vorangemeldet wurden, dass Missstände gar nicht festgestellt werden konnten.
Im heutigen Fall Herrenhof genau gleich: Die im Video dokumentierte Misshandlung der Tiere, wenn sich der Schafquäler unbeobachtet glaubt, konnte und kann selbstverständlich bei Betriebskontrollen nicht festgestellt werden. Schafmäster Ziegel tritt und schlägt seine Schafe logischerweise nicht, wenn das Veterinäramt und die Polizei auf dem Hof sind, und wirft sie dann auch nicht im Stall herum. Dass keine Missstände hätten festgestellt werden können, ist deshalb ein Witz - der verantwortliche Kantonstierarzt heisst ja auch Witzig.
Medienmitteilung des Informationsdienstes der Staatskanzlei vom 17. Oktober 2018:
Erneut wird betont, bei einer aktuellen unangemeldeten Kontrolle hätten wie bei früheren Kontrollen keine Missstände festgestellt werden können, weshalb Sofortmassnahmen nicht nötig seien. Das exakt gleiche Abwiegeln wie im Fall Kesselring/Hefenhofen - bis dann aufgrund der erdrückenden Beweise und eines landesweiten Medien-Hypes endlich gehandelt und alle Pferde beschlagnahmt wurden (was man allerdings hätte besser machen müssen und können, aber Witzig macht so ziemlich alles falsch).
Weiter wird - um von der Tierquälerei abzulenken - in der Medienmitteilung kritisiert, dass der VgT die Sache öffentlich gemacht habe, ohne die Strafuntersuchung abzuwarten; das erschwere die Beweissicherung. Dazu der VgT: Aufgrund jahrelanger Erfahrung geht im Kanton Thurgau in Sachen Tierschutz ohne öffentlichen Druck gar nichts und wir wollten nicht wieder zehn Jahre lang warten! Und die Beweise liegen ja jetzt vor. Das Veterinäramt konnte ja mit allen bisherigen Kontrollen keine Beweise sichern. Das Beweis-Video liegt vor. Es ist unerfindlich, welche Beweissicherungen erschwert worden sein sollen - ein blosses Ablenkungsmanöver, um den von der Tierquälerei abzulenken und den VgT schlecht und damit unglaubwürdig zu machen.
Angebliche Vorverurteilung des Schafquälers duch den VgT: Wir haben Fakten gezeigt und kommentiert, keine Vorverurteilung durch strafrechtliche Würdigung der Fakten vorgenommen. Tierquälerei ist nach verhaltensbiologischen und tierpsychologischen Kriterien und nach gesundem Menschenverstand beurteilt werden (was schon jedes Kleinkind weitgehend kann). Ob dies dann von den Behörden im Rahmen des Nichtvollzuges des Tierschutzgesetzes auch strafrechtlich als Tierquälerei beurteilt wird, ist eine andere Frage; das muss jetzt die Staatsanwaltschaft tun. Weil die Tierschutzorganisationen immer noch kein Klage- und Beschwerderecht haben, können sie dabei nicht mitreden. In der politsch motivierten Auslegung des Tierschutzgesetzes durch den Bundesrat und seine Veterinärbeamten gibt es viele erlaubte Tierquälereien, darin sind sich die Tierschutzorganisationen und Fachleute einig. Beispiele: Die Einzelhaltung von Kanichen, die Intensivhaltung von Schweinen und Hühnern nach Tierschutzverordnung. Nach Überzeugung des VgT liegt im vorliegenden Fall ganz klar auch eine strafrechtliche Tierquälerei im Sinne des Tierschutzgesetzes vor.
Die Thurgauer Zeitung
(gehörRegionalausgabe des St Galler Tagblattes, gehört zu den
Regionalmedien des
NZZ-Medienkonzerns), traditionell Sprachrohr und Feigenblatt des
Politfilzes,
nahm dem Schafquäler seine Unschuldsbeteuerungen und die behauptete
Manipulation des Videos sofort gerne ab:
also keine Missstände im Thurgau, bloss eine Falschinformation des VgT.
Falschinformationen, um Tierschutzmissstände zu verschleiern, verbreitet
jedoch diese Zeitung am laufenden Band, nicht der VgT. Ein von der Thurgauer Zeitung/St
Galler Tagblatt natürlich nicht veröffentlichter, weil sehr treffender
Leserbrief, der uns zugespielt wurde:
Guten Tag
Der Artikel von Nicole D’Orazio in Ihrer Zeitung
ist schockierend. Das Video
soll also bearbeitet worden sein – womöglich «turn» da unter Umständen
gar der Nachbar im fremden Schafstall?
Auch im aktuellen Fall lässt sich das Tagblatt vermutlich
absichtlich täuschen und täuscht damit auch die Leserschaft.
Es scheint, als hätte das Tagblatt einen Auftrag
bäuerliche Täter als Opfer hinzustellen. Es ist gar nicht so lange her,
da behauptet ein anderer Thurgauer Tierquäler – damals immerhin bereits
mehrfach vorbestraft wegen schlimmsten Tierquälereien und Gewaltdelikten
gegen Menschen (Fall Hefenhofen) - die auf seinem Hof gemachten Fotos
seien gestellt. Das Tagblatt hat lange beschönigende Artikel
geschrieben, hat sich täuschen lassen, seine Leserschaft belogen und
damit weiteres, schlimmstes Tierleid ermöglicht!
Coop und Bell stellen die Geschäftsbeziehungen
mit dem Schafquäler ein, nachdem sie das Vide gesehen haben. Coop und
Bell haben richtig gehandelt. Kein Versuch diesen brutalen Umgang mit
den Tieren schönzureden!
Es macht den Anschein, als hätten Sie einen
Auftrag, unschöne News als Fake News hinzustellen. Auffallend dabei,
wiederkehrend handelt es sich um Tierquälereien aus der Landwirtschaft.
Eigentlich wäre es auch für das Tagblatt an der Zeit hinzuschauen und
Täter bei Tierschutzdelikten nicht als Opfer hinzustellen. Vor allem
hätten Sie den Auftrag Ihre Leserschaft ehrlich zu informieren.
Ich bin entsetzt über Ihre Berichterstattung!
Freundliche Grüsse
K. Steinbeck
Die Thurgauer Zeitung
www.vgt.ch/vn/1803/html5/?pn=25
www.vgt.ch/vn/1801/html5/?pn=25
Während sich die Thurgauer Zeitung auf einen anonymen (oder vermutlich überhaupt nur fingierten) "Videospezialist" beruft, weist im Blick vom 18. Oktober ein echter Videospezialist mit Rang und Namen die Manipulationsvorwürfe klar zurück.
Dieser tierquälerische Umgang von Schafen ist laut der Agromafia allgemein üblich. Tierquälerei sei auf dem Video nicht zu erkennen.
In der Durchschnittsbevölkerung ist statistisch ungefähr einer von 200 menschen psychopathisch. Die Feststellung von Christian Strub steht dazu nicht im Widerpruch, denn es ist davon auszugehen, dass dieser Anteil unter Mästern sehr viel höher ist, denn seelisch gesunde Menschen betreiben keinen Massenmord an Tieren, bloss um damit Geld zu verdienen oder um einen ungesunden kulinarischen Genuss zu befriedigen.
Ähnliche Verschleierungs- und
Desinformations-Taktik ab
wie im Fall Ulrich Kesselring/Hefenhofe.
Die Verschleierungstaktik wird kräftig unterstützt von der
Thurgauer Zeitung (Regionalausgabe des St Galler
Tagblattes) und von Radio fm1 - gehören beide dem NZZ-Medienkonzern.
Hefenhofen | Herrenhof |
Der VgT veröffentlicht
schockierende Aufnahmen von toten Pferden auf dem Hof
von Ulrich Kesselring. Die Öffentlichkeit reagiert
empört. Witzig zweifelt die Echtheit der Aufnahmen. Bei amtlichen Kontrollen hätten keine Missstände festgestellt werden können. Der VgT deckt auf, dass die Kontrollen so durchgeführt wurden, dass die dokumentierten Missstände im voraus gar nicht haben festgestellt werden können - weil alle Kontrolle Tage voraus angemeldet wurden. Trotzem tut Witzig so, als wären damit die im Aufnahmen widerlegt. Deshalb sieht er keinen Handlungsbedarf und lehtn das vom VgT geforderte Tierhalteverbot ab. Nach Kundgebungen und Protestaktionen des VgT und eine landesweiten hfertigen Empörung lässt Witzig alle Tiere auf dem Hof Kesselring endlich beschlagnahmen. Schönredner Regierungsrat Schönholzer lässt seinen unfähigen Kantonstierarzt im Amt und weiter gewähren. Es scheint, dass Witzig einen politischen Auftrag hat, sich so zu verhalten und Missstände zu verschleiern. Die Thurgauer Zeitung (St Galler Tagblatt) hilft kräftig mit, den Tierquälereifall zu verharmlosen, nimmt die Behörden in Schutz, manipuliert die Leser und bestätigt damit einmal mehr seine Rolle als Sprachrohr und Feigenblatt der Thurgauer Behörden, hier insbesondere des verantwortlichen FDP-Regierungsrates Schönholzer. |
Der VgT veröffentlicht schockierende Aufnahmen, wie
Schafmäster Arthur Ziegler im Stall die Schafe schlägt, über
eine Abschrankung wirft, an den Beinen herummzerrt und mit
Fusstritten traktiert. Die Öffentlichkeit reagiert
empört. Witzig zweifelt die Echtheit der Aufnahmen. Bei amtlichen Kontrollen hätten keine Missstände festgestellt werden können. Der VgT deckt auf, dass die Kontrollen so durchgeführt wurden, dass die dokumentierten Missstände im voraus gar nicht haben festgestellt werden können, weil der Schafquäler seine Schafe sicher nicht dann schlägt, herumwirft und mit Fusstritten traktiert, wenn Beamte zuschauen. Trotzem tut Witzig so, als wären damit die im Aufnahmen widerlegt. Deshalb sieht er keinen Handlungsbedarf und lehtn das vom VgT geforderte Tierhalteverbot ab. darauf warten wir noch ..... Deshalb wurstelt Witzig nun auch im Fall Herrenhof im gleichen Stil so weiter. Es scheint, dass Witzig einen politischen Auftrag hat, sich so zu verhalten und Missstände zu verschleiern. Die Thurgauer Zeitung (St Galler Tagblatt) und Radio fm1 (beide gehören dem NZZ-Konzern) helfen kräftig mit, den Tierquälereifall zu verharmlosen und betreiben schamlose Manipulation der Leser zu Gunsten vor allem des verantwortlichen FDP-Regierungsrat Schönholzer. |
Gerichtlich bestätigt durch das Bezirksgericht Münchwilen und die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI:
TeleTop manipulierte die Zuschauer mit einer verfälschenden Videoeinspielung, welche den Eindruck erweckte, auf dem Beweis-Video des VgT sei gar keine Tierquälerei zu sehen.
Aus Anlass der VgT-Kundgebung vom 10. November 2018 in Frauenfeld brachte TeleTop eine kurze Newssendung, mit der - wie die UBI später feststellte - die Zuschauer so manipuliert wurden, dass der Zuschauer den Eindruck erhielt, der VgT prangere Tierquälerei an, die es gar nicht gebe:
TeleTop zeigte in der News-Sendung einen angeblichen Ausschnitt aus dem vom VgT veröffentlichten Schafquäler-Video. Dieser Videoausschnitt war krass manipuliert und verfälscht, auch mit einer nachgestellten, verharmlosenden Szene. Damit unterstützte Tele-Top die unwahre Behauptung des Vertreters der Bauernpartei BDP (Kantonsrat Huber), der in der Sendung behauptete, auf dem Video des VgT sei keine Tierquälerei zu sehen.
TeleTop-Sendung vom 10. November 2018 :
Achtung: Auf der Website von Teletop befindet sich aktuell nicht diese Originalversion der Sendung, sondern eine nachträglich abgeänderte.
Das Bezirksgericht Münchwilen hat die Klage des VgT gegen Teletop am 13. Juni 2019 gutgeheissen und festgestellt, dass Teletop in der News-Sendung vom 10. November 2018 die Persönlichkeitsrechte von Erwin Kessler und des VgT verletzt hat.
>
Auszug aus dem Plädoyer von Erwin Kessler
>
Bericht in den Wiler Nachrichten
> Das Urteil des Bezirksgerichts lässt an Klarheit nichts zu wünschen übrig: ehrverletzende Manipulation der Zuschauer.
Auch die Ombudsstelle für Radio und Fernsehen gab dem VgT recht:
Die Teletop-Sendung war manipulativ.
Stellungnahme der Ombudsstelle.
Am 29. März 2019 hiess auch die UBI (UBI = Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, ein eidgenössisches Fachgericht.) die Beschwerde des VgT mit 8 gegen 1 Stimme gut und stellte fest, dass mit dieser TeleTop-Sendung die Zuschauer manipuliert wurden. (Einzige Gegenstimme von Reto Schlatter, Organisationsberater und Coach BSO, der erfolglos den Antrag auf Abweisung der Beschwerde stellte. Er war der einzige Nichtjurist unter den UBI-Richtern, was man gut merkte. Für seinen Abweisungsantrag brachte er Gründe vor, die zum Teil völlig an der Sache vorbeigingen, mit fiesen Angriffen gegen Erwin Kessler, welche die UBI im vornherein gar nicht zu beurteilen hatte.) Eine Richterin der UBI sagte anlässlich der öffentlichen Urteilsberatung: Aufgrund der Originalversion des Video sei sie der Meinung gewesen, der VgT habe da aus einer Mücke einen Elefanten gemacht und unglaubwürdig Tierquälerei angeprangert, wo keine zu sehen sei. Nachdem sie dann die korrigierte Version angeschaut habe, sei ihre Meinung ins Gegenteil gekippt. Sie und alle anderen Richter der UBI fanden die im unverfälschten Video des VgT zu sehenden Tierquälereien schockierend. Die UBI-Richter waren sich einig (mit Ausnahme von Reto Schlatter), dass eine Zuschauer-Manipulation vorliegt, indem die ganze Sendung manipulativ so gestaltet war, dass der Zuschauer einen völlig falschen Eindruck erhielt und sich keine eigene Meinung habe bilden können.
Da die UBI bereits vor ein paar Jahren auf Beschwerde des VgT hin eine Sendung von RadioTop (gleiches Medienhaus wie TeleTop) als manipulativ verurteilt hat, beschloss die UBI (das ist ugbewöhnlich) ein Massnahmeverfahren gegen Teletop durchzuführen, um solche Pannen künftig zu vermeiden.
Medienspiegel: Teletop wegen Persönlichkeitsverletzung von Erwin Kessler verurteilt, Werbewoche 28. August 2019
Wegen einem formellen Fehler musste das Bezirksgericht Münchwilen die Sache neu beurteilen. Mit Entscheid vom 22. September 2020 inhaltlich den früheren Entscheid
VgT gewinnt Gerichtsverfahren gegen den
Thurgauer BDP-Kantonsrat Roland Huber
teilweise und zieht den abgewiesenen Punkt an das Obergericht weiter.
Roland Huber, BDP
Die Klage richtete sich gegen die unwahren, ehrverletzenden Behauptungen von Roland Huber zum Schafwerfer-Fall in Herrenhof,
1. im VgT-Beweisvideo es gebe auf dem Beweisvideo keine Hinweise auf Tierquälerei und der VgT habe die Mästerfamilie mit haltlosen, unwahren Tierquälerei-Vorwürfen in ihrer Ehre verletzt und sie in ihrer Existenz gefährdet; es handle sich um blosse Stimmungsmache des VgT,
2. das Video sei so manipuliert, dass vermeintlich Tierquälerei zu sehen sei, was in Wirklichkeit blosses Spielverhalten der Schafe sei; sie würden in Tat und Wahrheit freiwillig über die Abschrankung springen und nicht vom Mäster über die Abschrankung geworfen.
Die ungeheure Verlogenheit dieser Behauptungen erkennt jeder normale Mensch sofort, der sich die Zeit nimmt, das 15-minütige Video anzuschauen:
Video bei vimeo id/100-024
Am 15. Oktober 2019 hat das Bezirksgericht Münchwilen die Klage des VgT bezüglich Ziffer 1 gutgeheissen und festgestellt, dass Roland Huber mit dieser Behauptung die Persönlichkeit des VgT und von Erwin Kessler rechtswidrig verletzt habe.
Den zweiten Klagepunkt (verfälschtes Video) hat das Gericht aus formellen Gründen nicht beurteilt, denn der VgT und Erwin Kessler seien von dieser Behauptung nicht betroffen und deshalb seien sie diesbezüglich nicht klageberechtigt. Der VgT wird diesen Punkt an das Obergericht weiterziehen.
Im Bericht über dieses Urteil hat die Thurgauer Zeitung einmal mehr mit Halbwahrheiten die Leser manipuliert, um den VgT negativ darzustellen. (Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, aber eine Journalistin der Thurgauer Zeitung war an der öffentlichen Gerichtsverhandlung anwesend und wurde auch vom VgT dokumentiert.) Unterschlagen wurde im Bericht der Thurgauer Zeitung die im Zentrum dieser Klage gegen BDP-Kantonsrat Roland Huber stehenden Behauptung, das Beweisvideo enthalte keine Hinweise auf Tierquälerei. Weiter wurde der falsch Eindruck erweckt, die Behauptung das Video sei gefälscht, sei vom Gericht als zutreffend beurteilt worden, obwohl es diesen Punkt gar nicht beurteilt hat. Dazu hat die Thurgauer Zeitung auch unterschlagen, dass ein im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstelltes Gutachten des Forensischen Institutes der Kantonspolizei Zürich festhält, es gebe keine Anzeichen einer Manipulation des Video; gleich hat das auch ein namhafter, vom Blick mit Namen genannter Experte beurteilt. Die Thurgauer Zeitung dagegen hat lange das Gerücht verbreitet, das Beweisvideo des VgT sei gefälscht und behauptet, ein angeblicher Experte - dessen Namen geheim gehalten wurde, weil es diesen Experten wahrscheinlich gar nie gegeben hat! - habe eine Manipulation festgestellt. Nun werden die manipulierten Leser weiter manipuliert, damit sie nicht merken, dass sie falsch informiert worden sind.
Die Thurgauer Zeitung hat schon zum Fall Hefenhofen jahrelang geschwiegen - bis zur ultimativen Tiertragödie mit toten, sterbenden und halbverwest herumliegenden Pferden auf dem Hof von Ulrich Kesslering. Im vorliegenden Schafwerfer-Fall Herrenhofen dient die Thurgauer Zeitung wie immer als Feigenblatt des Thurgauer Polit- und Behördenfilzes und stellt den VgT systematisch als unglaubwürdig dar. Die Leser wären einmal mehr besser informiert, wenn sie die Thurgauer Zeitung nicht lesen würde. Besser keine Information als ein falsche, und sich im im Internet kostenlos an der Quelle informieren.
Der VgT wird weiter informieren und zur öffentlichen Verhandlung gegen BDP-Kantonsrat Roland Huber vor dem Obergericht öffentlich einladen.
*
April 2019:
Nun offiziell: Das Beweis-Video des VgT ist
nicht gefälscht
So arbeiten die Thurgauer Behörden beim politisch gewollten Vertuschen von Missständen: Haltlose Gerüchte in Umlauf setzen, das Beweisvideo sei möglicherweise manipuliert. Und dann, wenn das Ergebnis einer forensischen Prüfung vorliegt, darf die Öffentlichkeit dieses nicht erfahren. Die Staatsanwaltschaft Kreuzlingen, wo die Strafuntersuchung gegen den Schafquäler geführt wird, hält das Ergebnis des Gutachtens des forensischen Institutes Zürich geheim. Der VgT kennt dieses Gutachten aber trotzdem: Keinerlei Hinweise auf eine Manipuplation des Beweis-Video! Zuvor schon hatte der Blick einen namhaften Videofachmann (Roman Lehmann) nach Anzeichen für eineFälschung des Video befragt: "Quatsch, das Video ist auf keinen Fall gefälscht.". Demgegenüber hat die Thurgauer-Zeitung (Sprachrohr des Thurgauer Politfilzes und der Agro-Mafia) gestützt auf einen anonymen angeblichen Experten (den es vermutlich gar nie gegeben hat) lächerliche Hinweise auf angebliche Fälschungen vorgebracht.
*
In der Dezember-Ausgabe 2018 der VgT-Nachrichten wurde die Thurgauer Bevölkerung aufgeklärt, was nach dem Fall Hefenhofen nun im Fall Herrenhof abgeht. Die Zeitschrift wurde in jeden Briefkasten im Kanton verteilt. Weitere Berichte über diesen neuen Skandal, wo die Behörden nichts tun ausser Desinformation verbreiten, werden folgen, denn bald sind Wahlen und der verantwortliche FDP-Schönredner Regierungsrat Schönholzer muss weg! Wahltag ist Zahltag. Die VgT-Nachrichten kann man hier abonnieren.
*
15. April 2019 - updated 4. Mai.19:
ANICOM, die führende
Schlachttiereinkaufsfirma in der Schweiz, hat heute die Lämmer-Abnahmesperre
durch alle anderen gossen Fleischvermarkter (Coop, Bell etc)
gebrochen und dem Schafwerfer 170 Lämmer abgekauft. Der VgT hat den Versuch, diese
der Migros via die Metzgerei Wechsler in Nebikon als TerraSuisse-Lämmer "aus der
Region" zu verkaufen, verhindert.
ANICOM und die Metzgerei Wechsler, welche Migros regelmässig mit TerraSuisse-Lämmer "aus der Region" beliefert, schieben sich gegenseitig die Schuld zu.
Die Migros hat den Betrugsversuch bestätigt mit folgender Stellungnahme:
"Sehr geehrter Herr Kessler. Dank Ihrem Hinweis betreffend den
Milchlämmern von Arthur Ziegler konnte der Transport rechtzeitig
gestoppt werden. Wir möchten uns dafür bedanken.
Wir hoffen, dass der Schafwerfer von anständigen Fleischvermarktern so lange gesperrt bleibt, bis er seine Schafmastfabrik aufgeben muss. Die gefilmte Tierquälerei trägt psychopathische Züge, und sowas gilt als kaum therapierbar. Wir befürchten, dass er immer wieder solche Anfälle haben wird (Machtausübung gegen Wehrlose - ein Kernsymptom der Psychopathie).- einfach besser vor der Öffentlichkeit versteckt.
Erwin Kessler
statt der Tierquäler verurteilt
Das
Video verletze die
Privatsphäre des Tierquälers und ist nicht als Beweis verwertbar
Am 9. Dezember 2019 wurden Erwin Kessler und der Nachbar des Schafwerfers, der die Tierquälerei von seinem Haus aus gefilmt hatte, wegen Verletzung der Privatsphäre des Tierquälers verurteilt. Für das Bezirksgericht Kreuzlingen stand die politisch gewollte Verurteilung offensichtlich schon vor Beginn der Hauptverhandlung fest. Und das entgegen einem Gutachten des renommierten Freiburger Rechtsprofessors Dr Franz Riklin. Laut diesem Gutachten ist der durchsichtige, helle Schafstall mit durchgehenden Fensterfronten auf allen Seiten und einem offenen Tor, "für jedermann ohne weiteres einsehbar" und damit kein gesetzlich geschützter Privatbereich. Auch das überzeugende Plädoyer des Verteidigers wurde vom Gericht nur noch der Form halber angehört. Dagegen wurde der Bauer/Tierhalter und Laienrichter Roland Werner (SVP) vom Gericht als "Sachverständiger" beigezogen, erklärte die Gerichtspräsidentin. Dieser Laienrichter wird von der Agrolobby gewählt und vertritt ihre Interessen. So funktioniert die politische Justiz - in der Schweiz, nicht in China. Es ist wohl kein Zufall, dass das Autokennzeichen der Schweiz "CH" lautet.
Am 16. August berichtete der BEOBACHTER über den Fall. Und danach auch die Thurgauer Zeitung, traditionell das Feigenblatt des Thurgauer Behörden- und Politfilzes. Das Blatt berichtet immer erst über Missstände im Thurgau, wenn ausserkantonale Medien die Sache veröffentlichen. Und dann wird dementiert und verharmlost. So war es auch im Tierquälereiskandal Ulrich Kesselring/Hefenhofen - und auch jetzt im Fall des Schafwerfers in Herrenhof. Offiziell gibt es keinen Tierschutzvollzugsmisstand im Kanton Thurgau, obwohl der VgT seit Jahren laufend grauenvolle Missstände in Thurgauer Tierfabriken aufdeckt. Der Politfilz denkt aber nicht daran, diese Missstände zu beseitigen. Stattdessen soll ein unbequemer Tierschützer mundtot gemacht werden, der immer wieder Missstände aufdeckt.
Dieses Urteil bedeutet praktisch einen Freispruch für den Schafquäler, weil das Beweisvideo damit formell als "rechtswidrig beschafft" worden gilt und als Beweis für Tierquälerei deshalb "nicht verwertbar" ist. Und das war offensichtlich der politische Zweck der Verurteilung. Die Strafuntersuchung gegen den Schafwerfer bleibt sistiert und falls die Verurteilung von Erwin Kessler rechtskräftig wird, wird der Tierquäler frei gesprochen, auch wenn der ganzen Nation völlig klar ist, dass er grobe Tierquälerei begangen hat und das wahrscheinlich wieder tun wird. Fazit: Tierquälerei auf Privatgrund darf nicht bewiesen werden und ist damit praktisch erlaubt.
Noch ist aber das letzte Wort nicht gesprochen. Die beiden Verurteilten haben sogleich nach der Urteilsverkündung Berufung erklärt. Die nächste Runde wird nun vor dem Obergericht ausgetragen (und dann wenn nötig vor dem Bundesgericht).
Informanten des VgT stehen grundsätzlich unter dem Schutz des VgT. Der VgT übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten. Sonst gibt es bald keine Informanten mehr - was offensichtlicher Zweck der Verurteilung ist. Potentielle Informanten sollen abgeschreckt werden.
Diese erste Runde kostet den VgT - falls das Urteil rechtskräftig wird - insgesamt rund 30 000 Franken, vor allem deshal, weil die Gerichtspräsidentin Erwin Kessler gezwungen hat, sich anwaltlich vertreten zu lassen. Und das obwohl die Europäische Menschenrechtskonvention jedem Angeklagten das Recht gibt, sich selber zu verteidigen. Und obwohl das Urteil des Gerichts bereits vor der Hauptverhandlung feststand und unsichtbar bereitlag. Das Plädoyer des erzwungenen Verteidigers von Erwin Kessler hatte sichtlich keinerlei Einfluss mehr.
Es ist von grosser Bedeutung für den Tierschutz, dass der VgT diese hohen Kosten nicht scheut, sich davon nicht abschrecken lässt und sich mit allen juristischen Mitteln gegen diese Verurteilung wehrt, denn diese hat, wenn sie rechtskräftig wird, verheerende Wirkung für den Tierschutz: Welcher Zeuge wird sich nach diesem Urteil noch getrauen, Tierquälerei zu filmen?!
Und ohne Film- oder Fotobeweise, nur aufgrund von Zeugenaussagen, unternehmen Veterinäramt und Staatsanwaltschaft erfahrungsgemäss nichts gegen Tierquälerei - sogar meistens nicht einmal wenn solche Beweismittel vorliegen. Aber damit kann wenigstens die Öffentlichkeit informiert werden. Die Öffentlichkeit und die Konsumenten haben in einem Rechtsstaat das Recht, über Missstände im Staat - Sabotierung des Tierschutzvollzuges durch politisch korrupte Behörden und Rechtsbeugung - informiert zu werden.
Obwohl nach langjähriger Erfahrung Tierschutzanzeigen bei der Staatsanwaltschaft und beim Veterinäramt fast nie etwas nützen, hat das Gericht Erwin Kessler nun vorgeworfen, sein Misstrauen gegen die Thurgauer Behörden sei auch nach dem Skandal Hefenhofen nicht berechtigt und er hätte sich vertrauensvoll an die Staatsanwaltschaft wenden sollen, anstatt die Medien zu informieren. Der Politfilz will nicht, dass solche Missstände bekannt werden, vielmehr soll die Staatsanwaltschaft solche Fälle still und leise "erledigen", meistens durch Nichtanhandnahme- oder Einstellungsverfügung. Und dagegen kann sich der VgT nicht wehren, weil Tierschutzorganisationen kein Klage- und Beschwerderecht haben. Dass im Thurgau immer erst etwas gegen Tierquälerei unternommen wird, wenn ausserkantonale Medien über Missstände informieren, wollte das Gericht nicht gelten lassen. Die 30 Jahre einschlägige Erfahrung von Erwin Kessler wollte das Gericht nicht zur Kenntnis nehmen, passte nicht in das politische Konzept, Missstände im Staat zu verschleiern und als Fantasie eines "extremen", mit dieser Verurteilung nun kriminalisierten Tierschützers. (Erwin Kessler: "Nicht ich bin extrem, sondern die Massentierquälerei und der Nichtvollzug des vom Volk beschlossenen Tierschutzgesetzes.")
Das St Galler Tagblatt / Thurgauer Zeitung - traditionelles Feigenblatt des Politzfilzes - berichtete über die Verurteilung sofort online mit einer erneuten Lesermanipulation mit dem Titel: "Filmmaterial hält vor Gericht nicht stand." Was für eine hinterhältige Lüge! Der Videofilm wurde vom Gericht inhaltlich überhaupt nicht beurteilt! (Laut Google-Wörterbuch steht der Begriff Filmmaterial für "Filme zu einem bestimmten Thema", zB: "in den Archiven liegen große Mengen Filmmaterial von den Kämpfen an den verschiedenen Kriegsschauplätzen"):
Die ständige Manipulation und Desinformation der Thurgauer Zeitung (eine Regionalausgabe des St Galler Tagblattes, welche zum NZZ-Konzern gehört) ist auch Thema in der aktuellen Ausgabe der VgT-Nachrichten.
Damit hat der Thurgauer Polit- und Behördenfilz einmal mehr sein wahres Gesicht gezeigt: Missstände verschleiern, alles bestens im Kanton Thurgau, freisprechen von Tierquälern, weil es im Kanton Thurgau offiziell keine Tierschutzmissstände und keinen Vollzugsmissstand gibt, und stattdessen politische Justizwillkür gegen Menschen, die Tierquälerei aufdecken und bekannt machen.
Eine Satire dazu:
Lieber
Gott, lass mich nicht im Torturgau wiederauferstehen. Die Ostschweiz
11. Dezember 2019
*
Berufungsverhandlung vor dem Thurgauer Obergericht am 9.6.20:
Der VgT präsentierte neue, schockierende Aufnahmen aus der Schafmastfabrik des Schafwerfers. Der VgT hat eine zweite Strafanzeige gegen den Schafwerfer eingereicht.
Die neuen Aufnahmen aus der Schafmastfabrik des Schafwerfers, aufgenommen im laufenden Jahr 2020 an verschiedenen Tagen: Die Einstreu ist dreckig und nass, die Tiere sehr stark verkotet und abgemagert. Viele Tiere sichtlich krank, nicht veterinärmedizinisch behandelt, sich selbst überlassen, friss oder stirb…. Die vorgeschriebene Pflege fehlt. Starke Vernachlässigung der Tiere. Herzlos wie das Herumwerfen und Schlagen der Tiere im Beweisvideo von 2018.
Schafmäster erhalten hohe Bundessubventionen, die Schafe selber sind für sie oft wirtschaftlich uninteressant und werden stark vernachlässig und sich selber überlasssen, weil sie sich nur für die hohen Subventionen interessieren - einer der vielen Kollateralschäden der staatlichen Landwirtschaftsplanung.
> Die neuen Videoaufnahmen aus dem Schafstall des Schwerfers, aufgenommen zu verschiedenen Zeiten im Frühjahr 2020: vimeo oder youtube (falls von youtube wieder zensuriert, vimeo benutzen)
> Aus dem Plädoyer vor Obergericht
12. Juni 2020:
Nach genauer Auswertung der neuen Schock-Aufnahmen hat sich ergeben: Wir können jetzt anhand besonderer baulicher Merkmale und Ohrmarken objektiv eindeutig beweisen, dass die Aufnahmen in der Schafmastfabrik des Schafwerfers, Arthur Ziegler, Herrenhof TG, gemacht worden sind. Gemäss Tierdatenbank sind die Lämmer teilweise verendet, teilweise im Schlachthof Zürich am 2. April 2020 gechlachtet worden. "Befunfd unbekannt", dh der Zustand der Lämmer wurde vom Schlachthoftierarzt nicht untersucht. Schafe sind nichts wert, lohnt sich nicht. Wie die Auswertung der Aufnahmen belegen, war der Schafwerfer mit der Nachführung der Tierdatenbank so schludrig wie bei der Pflege seiner Tiere. Zum Teil hatten die Lämmer Ohrmarken, bei denen die Hälfte abgeschnitten waren; diese Tiere waren dann im Schlachthof nicht mehr identifzieren. Andere Ohrmarken-Nummern könnten sind inder Tierdatenbank keinem Tier zugeordnet.
Abbildung: Lämmer dieser Gruppe verendeten nachweislich ein paar Wochen nach diesen Aufnahmen. Nicht erstaunlich. Interessanter wäre, wieviele überlebten. Der Schlachthof Zürich müsste das in etwa wissen, aber die Geheimnisse der Agromafia sind nicht so leicht zu lüften:
Aber es geht weiter exakt wie im Skandal Hefenhofen! Veterinäramt kann auch jetzt wieder keine Mängel feststellen! Siehe Bericht in der Thurgauer Zeitung. Unter dem unfähigen, unehrlichen Vorgesetzten des Veterinäramtes, Schönredner Regierungsrat Walter Schönholzer, wird das nie besser werden! walter.schoenholzer@tg.ch
DAS URTEIL, eingetroffen am 15. Juni 2020:
TIERSCHUTZMISSSTÄNDE WERDEN MIT JUSTIZWILLKÜR UNTERDRÜCKT - DAS PASST ZUM THURGAU.
DAS THURGAUER OBERGERICHT HAT ERWIN KESSLER VERURTEILT, WEIL WEIL ER DAS BEWEISVIDEO, DAS DEN SCHAFWERFER BEI SEINER TIERQUÄLEREI ZEIGT, VERÖFFENTLICHT HAT.
Auch der Nachbar, der das Video aufgenommen hat, ist verurteilt worden.
Er hatte sich zuerst bei der Gemeinde über den Schafhalter beklagt und
zur Antwort bekommen, mach brauche Beweise. Nun ist er verurteilt
worden, weil er Beweise beschafft hat!
Die Begründung des Urteils liegt noch nicht vor, wird ein paar Monate
dauern. Erst wenn das begründete Urteil vorliegt, können wir die Sache
an das Bundesgericht - und dann wenn nötig an den
Menschenrechtsgerichtshof - weiterziehen.
Objektiv hätte es unbedingt einen Freispruch geben müssen. Es ist ein
politisches Urteil, mit dem Tierschützer abgeschreckt werden, Tierquäler
in Aktion zu filmen. Aussagen von Augenzeugen von Tierquälereien zählen
für die Medien und die Behörden nichts.
Das Gericht hat mich gegen meinen Willen gezwungen, mit anwaltlich
verteidigen zu lassen. Nun muss ich auch den Anwalt bezahlen - eine Art
Zusatz-Geldstrafe.
Ich widerrufe hiermit meine Aussage im vorhergehenden Post, die
Justizwillkür in Österreich sei schlimmer als in der Schweiz. In den
letzten Jahren hatte ich diesen Eindruck, offensichtlich nicht von
Dauer. Dieses Urteil ist von fundamentaler Bedeutung für den
Nutztierschutz in der Schweiz. Ohne Beweisaufnahmen ist ein wirksamer
Einsatz zum Schutz der Nutztiere praktisch nicht mehr möglich, denn das
Elend der Nutztiere spielt sich – abgesehen von den Tiertransporten - in
Tierfabriken und Schlachthöfen ab, also laut diesem Urteil im
geschützten Prrivatbereich der Tierquäler. Vor Jahren wurde ich von
einem Schweinemäster eingeklagt, weil ich Aufnahmen aus seinem üblen
Stall veröffentlicht hatte. Der renommierte Freiburger Rechtsprofessor
Dr Franz Riklin hat damals in einem Gutachten dargelegt, dass
Aufnahmen, auf denen keine Personen und nichts Persönliches zu sehen
sind, sondern nur Stall und Tiere, die Privatsphäre nicht verletzen.
Hierauf wurde ich freigesprochen. Nach der Logik der heutigen
Verurteilung wäre auch die Veröffentlichung solcher Aufnahmen strafbar.
Das Gericht ein neues, ähnliches Gutachten von Prof Riklin zu diesen
Videoaufnahmen kurzerhand übergangen, weil es nicht zur politisch
gewollten Verurteilung passt. Als nächstes droht der logisch
naheliegende Schritt, dass auch solch Film- und Fotoaufnahmen, mit denen
der VgT seit Jahrzehnten die Zustände in den Schweizer Tierfabriken
dokumentier, mit ähnlicher Begründung verboten werden, so wie es der
Staatsanwalt verlangt hat: Eindringen in einen Stall sei – das ist
unbestritten – Hausfriedensbruch. Also – das bestreitet Prof Riklin -
seien Ställe eine geschützte Privatsphäre, deren Verletzung mit
„Aufnahmegeräten“ strafbar sei. Etwas Gutes hat diese schändliches
Urteil doch auch: Ein Freispruch erst von Bundesgericht hat viel mehr
zukunftsgerichtetes Gewicht für den Tierschutz, als nur ein
Obergerichtsurteil. Mit einem Freispurch hätte das Verfahren vor
Obergericht geendet. Es gibt Stimmen, die künstliche Corona-Krise sei
nur ein Testlauf gewesen, um den Gehorsam der Masse zu testen. Symbol
dafür ist die Maulkorb-Maske. Wer heute eine Maske trägt, nur weil es
der Bundesrat empfiehlt, der wird auch widerstandslos einen Maulkorb
akzeptieren. Ein solches Volk lässt sich lenken, bis ins Verderben.
*
Um sich weiterhin gegen Justiz- und Verwaltungswillkür wehren und für den Tierschutz einsetzen zu können, ist der VgT auf Spenden angewiesen. Wollen auch Sie Mitglied werden, die VgT-Nachrichten abonnieren oder den VgT mit Spenden unterstützen? Ganz einfach: https://vgt.ch/abo_und_spenden/index.htm
*
Wie weiter?
Kurz gefasst was bisher geschah und wie es weiter geht:
In der ersten Phase streuten die Thurgauer Zeitung, sowie Veterinäramt und Staatsanwaltschaft das Gerücht, das Beweisvideo sei gefälscht.
Nachdem ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Gutachten zum Schluss kam, es gebe keine Hinweise auf eine Fälschung, brauchte der Politfilz einen neuen Trick, um den Skandal zu vertuschen und Erwin Kessler und den VgT als unglaubwürdig hinzustellen (die Staatsanwaltschaft, die zuerst das Fälschungsgerücht unterstützt hatte, hielt dann dieses Gutachten mit dem unerwünschtem Ergebnis geheim, der VgT konnte es aber trotzdem beschaffen - so funktioniert die Behördenmafia):
Die Thurgauer Zeitung, unterstützt von einem Fachmann der kantonalen Landwirtschaftsschule Arenenberg, behaupteten nun, auf dem Video sei gar keine Tierquälerei zu sehen. Aufgrund dieser Behauptung wurde TeleTop auf Beschwerde des VgT hin vom eidgenössischen Fachgericht UBI wegen Zuschauermanipulation verurteilt. Auch vor dem Bezirksgericht Münchwilen gewann der VgT: Das Gericht stellte fest, dass die TeleTop-Sendung mit unwahren Behauptungen die Persönlichkeit (die Ehre und Glaubwürdigkeit) von Erwin Kessler verletzt habe. Auch gegen BDP-Kantonsrat Roland Huber gewann Erwin Kessler ein analoges Gerichtsverfahren. Damit war die Behauptung, es sei auf dem Video keine Tierquälerei zu sehen aus der Welt geschafft.
Hierauf stellte sich dem Thurgauer Behörden- und Politfilz die Frage, mit welchem nochmals anderen Trick der Bevölkerung weiter eingeredet werden könne, die Enthüllungen des VgT nicht zu glauben. Antwort: Erwin Kessler verurteilen statt den Tierquäler.
Wenn es vor Bundesgericht zu einem Freispruch von Erwin Kessler kommt, muss sich die Politmafia nochmals etwas Neues einfallen lassen - falls bis dahin die Tierquälerei in Herrenhof noch nicht verjährt ist.
Im Fall Hefenhofen kämpfte der VgT 15 Jahre lang gegen Tierquäler
Kesselring, bis unter dem Druck der Öffentlichkeit etwas geschah. Der
VgT wird auch im Fall Herrenhof hartnäckig dran bleiben mit Flugblättern,
Kundgebungen und den VgT-Medien:
VgT-Nachrichten VN,
Website-News,
Facebook
VgT und
Erwin Kessler, Facebook-Alternative
mind (weil Facebook immer wieder
zensuriert), Twitter und
Instagram.
> Das
Flugblatt ansehen.
* * * * * *
VgT-Kundgebung anlässlich der Pressekonferenz der Untersuchungskommission zum Fall Hefenhofen: Der Fall Hefenhofen wiederholt sich in Herrenhof, bevor der Hefenhofen-Skandal verarbeitet ist. Erneutes Wegschauend und Verharmlosen durch die Behörden, unterstützt von der systematischen Lesermanipulation in der "Thurgauer Zeitung", dem medialen Feigenblatt des Thurgauer Politfilzes.
Kundgebung "Kein zweites Hefenhofen!" am 10. November 2018 in Frauenfeld. Mehr...
Schönholzer und Witzig
* * *