19. Juni 2020

VgT-Erfolg:
1. Kastenkaninchenhalter hat nach einer VgT-Demo an Ostern aufgegeben.
2. VgT hat die Demonstrationsfreiheit erfolgreich verteidigt und zwei Gerichtsverfahren gegen den Gemeinderat Kradolf-Schönenberg TG gewonnen
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Seit November 2014 hat sich der VgT hartnäckig für diese Kaninchen einer christlichen Familie in Buhwil TG (gehört zur politischen Gemeinde Kradolf-Schönenberg) eingesetzt und ist auf totale Uneinsichtigkeit und Rechthaberei gestossen. Schliesslich gab es ein winziges, unterteiltes Auslaufgehege, in welches die Kaninchen hie und da einzeln getragen wurden (sehr stressig für Kaninchen), wo sie weiter in grausamer Einzelhaltung ein bischen draussen sein konnten.

Am 26. März 2019 stellte der VgT dem Gemeindepräsidenten von Kradolf-Schönenberg folgendes Gesuch für die Bewilligung einer Kleinkundgebung am Ostersonntag vor der Kirche, wo diese christliche Familie in den Gottesdienst geht:

Sehr geehrter Herr Keller. Ich ersuche Sie namens des VgT um Bewilligung einer kleinen Tierschutzkundgebung am Ostersonntag-Vormittag vor der evang Kirche Neukirch an der Thur.  Dauer: ca eine halbe Stunde, die genau Zeit werden wir Ihnen kurzfristig bekannt geben (voraussichtlich ca 9.15-9.45 h).   Anzahl Teilnehmer: 10-15 Personen.   Der Verkehr wird nicht behindert.   Die Kundgebung verläuft ruhig und friedlich, ohne Lärm (kein Megafon). Passanten und Kirchgänger werden nicht belästigt.  Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen  

Dr Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken Schweiz VgT.ch

Der Gemeinderat verweigerte eine Bewilligung und verbot die geplante Kundgebung. Dagegen erhob der VgT beim Kanton Rekurs. Der Kanton hiess den Rekurs im Eilverfahren gut und wies den Gemeinderat an, die Kundgebung zu bewilligen. Nun versuchte der Gemeinderat den VgT noch mit einer überrissenen Bewilligungsgebühr zu schikanieren, aber auch das liess sich der VgT nicht gefallen und erhob nochmals Rekurs, unter Hinweis auf einen wegleitenden Bundesgerichtsentscheid, den der VgT in einem früheren Fall überrissener Bewilligungsgebühr erwirkt hatte. Das zuständige Departement wies den Rekurs ab mit der Begründung, der Fall sei nicht vergleichbar, worauf der VgT Verwaltungsgerichtsbeschwerde  erhob - und gewann. Die Bewilligungsgebühr musste reduziert werden, mit interessanter Begründung.  >>> Urteil des Thurgauer Verwaltungsgerichts vom 3. Juni 2020.

Zuvor hatte der VgT dem Pfarrer geschrieben, dass eine Kundgebung geplant sei, diese sich aber nicht gegen die Kirche richte, sondern darüber aufklären wolle, dass zwei Kirchenmitglieder herzlos an einer tierquälerischen Kaninchenhaltung festhalten. Die evangelische Kirchgemeinde Neukirch stellt sich sofort hinter die Kaninchenhalter und schickte dem VgT einen Grundbuchplan des Kirchengrundstückes und ein Verbot, dieses zu betreten. Mehr hatten diese Kirchenleute zu diesem Tierschutzanliegen nicht zu sagen.

Ausführlicher Bericht