5. Januar 2002

Kein Menschenrecht auf das Sch�chten - Sch�chtjuden verdrehen ein Urteil des Europ�ischen Gerichtshofes f�r Menschenrechte ins Gegenteil

In vielen Zeitungen ist der Bericht des Journalisten Bernhard Matuschak vom Kreuzlinger Presseb�ro Seegrund erschienen. Darin wird die von den Sch�chtjuden verbreitete L�ge weiterverbreitet, der Europ�ische Gerichtshof f�r Menschenrechte habe ein Recht auf das Sch�chten festgestellt. Das Gegenteil ist wahr: Im fraglichen Urteil hat der Gerichtshof die Beschwerde einer j�dischen Gemeinde in
Frankreich, welcher die franz�sische Regierung keine Bewilligung zum Sch�chten erteilt hat, abgewiesen. Der Journalist kann vermutlich zuwenig gut Franz�sisch und Englisch, um das Urteil, von dem es keine Deutsche �bersetzung gibt, richtig zu lesen, oder hat blindlings die j�dische L�ge �bernommen.

Ausf�hrlicher Kommentar dieses Urteils des Menschenrechtsgerichtshofes: http://www.vgt.ch/news/000708.htm

Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken VgT


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