30. Januar 2002

Merkw�rdiges in der Sch�cht-Diskussion

Neue T�ne in der Sch�cht-Diskussion: Laut Sigi Feigel, Ehrenpr�sident der Israelitischen Cultusgemeinde Z�rich, "findet eine klare Mehrheit der Schweizer Juden, dass beim Sch�chten das Tier zuerst bet�ubt werden soll". In Radio DRS machte Feigel folgenden "Vorschlag zur G�te": Das Sch�chtverbot solle wie geplant aufgehoben werden, die Tiere m�ssten aber vor dem Sch�chtschnitt bet�ubt werden. Was hier als g�tiger Kompromissvorschlag verkauft wird, ist in Wahrheit nicht mehr und nicht weniger, als das, was ich seit Jahren fordere, das aber bisher von j�discher Seite kategorisch abgelehnt worden ist. In meinem Kampf gegen das Sch�chten, habe ich noch nie mehr verlangt, als die Bet�ubung der Tiere vor dem Sch�chten. Was an Feigels Vorschlag aber besonders erstaunt, ist, dass der Ehrenpr�sident der Israelitischen Cultusgemeinde, der auch Rechtsanwalt und Dr iur ist, offenbar �berhaupt keine Ahnung hat, dass im schweizerischen Recht ein Sch�chten mit Bet�ubung �berhaupt nicht verboten ist! Es gibt nur eine allgemeine Bet�ubungspflicht, welche f�r jedes Schlachten gilt. Das Wort "Sch�chten" kommt in unserem Rechtssystem gar nicht vor. Und niemand hat etwas dagegen, wenn Juden ihr Sch�chtprozedere an bet�ubten Tieren vollziehen. Wenn sie dabei keine Tiere qu�len, haben sie die (Religions-)Freiheit, so zu schlachten wie sie wollen. Es gibt schon zu denken, wie Feigel die Abschaffung einer angeblichen Diskriminierung fordern kann, die �berhaupt nicht existiert.

Warum die (ultraorthodoxen) Sch�chtjuden so stur am bet�ubungslosen Sch�chten festhalten, ist nun nach diesen neuen T�nen offenbar auch f�r liberale Juden wie Feigel unverst�ndlich geworden. Der wahre Grund kann in einem "Positionspapier zum Sch�chten" des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes (SIG) nachgelesen werden: Das Sch�chten sei f�r die Juden "identit�tsstiftend". Mit anderen Worten: Das Sch�chten unterscheidet die Juden von den Gojims (Nichtjuden), was f�r das auserw�hlte Volk von grosser Bedeutung ist. Ein Sch�chten mit Bet�ubung w�rde sich nicht mehr gen�gend deutlich vom gew�hnlichen Schlachten unterscheiden. F�r die Sch�chtjuden ist das Nichtbet�uben der Tiere deshalb eine entscheidendes Merkmal des Sch�chtens.

Die Sch�cht-Diskussion treibt auch andere Bl�ten: So kommentiert Der Bund (30.1.2002) den tiersch�tzerischen Kampf gegen das (bet�ubungslose) Sch�chten dahingehend, man verbiete ja die Jagd auch nicht, weil hie und da ein Tier angeschossen und damit gequ�lt werde. Der Kommentar endet mit der rhetorischen Frage, wie man den Koscher-Fleisch-Konsumenten erkl�ren wolle, weshalb sie sich durch das Sch�chtverbot nicht diskriminiert f�hlen sollen. Ich will dem Bund die Antwort, auf die er mit etwas mehr Denken statt Polemisieren leicht selber h�tte kommen k�nnen, gerne geben: Beim (bet�ubungslosen) Sch�chten werden die Tiere vors�tzlich und systematisch gequ�lt. Eine Jagdpraxis, welche die Tiere bewusst und systematisch nur anschiessen statt m�glichst gezielt t�ten w�rde, ist in der Schweiz genauso verboten wie jedes bet�ubungslose Schlachten. Darum ist die Bet�ubungsvorschrift, die f�r alle gleich gilt, eben gerade keine Diskriminierung. Aber gewisse j�dische Kreise haben sich offenbar zu sehr daran gew�hnt, mit ihren Zauberw�rtern "Rassendiskriminierung" und "Antisemitismus" alle ihre Interessen ohne Widerstand durchsetzen zu k�nnen (siehe Holocaustindustrie). Diesmal scheint die Rechnung nicht mehr aufzugehen.

Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken VgT


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