3. Juni  2002

Urteil des Thurgauer Obergerichtes im "Neonazi-Prozess" gegen die Zeitung "Der Bund"

Das Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichtes M�nchwilen aufgehoben, die Berufung von Erwin Kessler gutgeheissen und festgestellt, dass die Behauptung, Erwin Kessler habe nachweislich Kontakte zur Neonazi-Szene unterhalten, unwahr ist.

Das heute eingetroffene Urteil des Obergerichtes des Kantons Thurgau im Wortlaut:

1. Es wird festgestellt, dass die Behauptung, Erwin Kessler habe nachweislich Kontakte zur Neonazi-Szene unterhalten, unwahr ist.

2. Die Berufungsbeklagte [Verlag Bund] wird verpflichtet, das Urteilsdispositiv in der n�chstfolgenden Ausgabe des "Bundes" in der gleichen Gr�sse zu ver�ffentlichen.

Zusammenfassung der Urteilsbegr�ndung:

Die Vorinstanz, das Bezirksgericht M�nchwilen, ging unter anderem davon aus, dass der Durchschnittsleser nicht zwischen Revisionisten, Neonazis, Rassisten und Rechtsextremen unterscheide. Da Erwin Kessler wegen Rassismus verurteilt sei (Sch�cht-Prozess), werde er durch die Behauptung, er habe Kontakte zu Neonazis unterhalten, nicht in ein falsches Licht gestellt. Das Obergericht ist hier klar anderer Meinung.

Erwin Kessler bestreitet im �brigen auch (ideologische) Kontakte zur Revisionistenszene. Diese Frage war aber nicht gegenstand des vorliegend Verfahrens, hingegen ist sie einer der Streitpunkte im h�ngigen Verfahren gegen den Buchautor Pascal Krauthammer.

F�r das nun aufgehobene Willk�rurteil des Bezirksgerichts M�nchwilen - ein Racheakt der Agromafia, welche im Gericht die Mehrheit hatte - sind verantwortlich:
- Dr Roman B�gli (Vorsitzender, Rechtsanwalt),
- Walter Fr�hlich (SVP, Rapid-Landwirtschaftsmaschinenverk�uferin Braunau),
- Elsi Nater (SVP, B�uerin in Sch�nholzerswilen). SVP=Schweizerische Viehhalter-Partei, pardon: Schweizerische Volks-Partei.

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�ffentliche Klarstellung von Erwin Kessler: Keine Sympathie f�r Neonazis"


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