3. Juni 2002 Urteil des Thurgauer Obergerichtes im "Neonazi-Prozess" gegen die Zeitung "Der Bund" Das Obergericht hat das Urteil des Bezirksgerichtes M�nchwilen aufgehoben, die Berufung von Erwin Kessler gutgeheissen und festgestellt, dass die Behauptung, Erwin Kessler habe nachweislich Kontakte zur Neonazi-Szene unterhalten, unwahr ist. Das heute eingetroffene Urteil des Obergerichtes des Kantons Thurgau im Wortlaut:
Zusammenfassung der Urteilsbegr�ndung: Die Vorinstanz, das Bezirksgericht M�nchwilen, ging unter anderem davon aus, dass der Durchschnittsleser nicht zwischen Revisionisten, Neonazis, Rassisten und Rechtsextremen unterscheide. Da Erwin Kessler wegen Rassismus verurteilt sei (Sch�cht-Prozess), werde er durch die Behauptung, er habe Kontakte zu Neonazis unterhalten, nicht in ein falsches Licht gestellt. Das Obergericht ist hier klar anderer Meinung. Erwin Kessler bestreitet im �brigen auch (ideologische) Kontakte zur Revisionistenszene. Diese Frage war aber nicht gegenstand des vorliegend Verfahrens, hingegen ist sie einer der Streitpunkte im h�ngigen Verfahren gegen den Buchautor Pascal Krauthammer. F�r das nun aufgehobene
Willk�rurteil des Bezirksgerichts M�nchwilen - ein Racheakt der Agromafia,
welche im Gericht die Mehrheit hatte - sind verantwortlich:
* �ffentliche Klarstellung von Erwin Kessler: Keine Sympathie f�r Neonazis" Inhaltsverzeichnis Justizwillk�r
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