5. Oktober 2002 Beschwerde gegen den Rechtsdienst der SRG Der VgT hat heute dem Generaldirektor der SRG, Armin Walpen, folgende Beschwerde eingereicht: Sehr geehrter Herr Walpen, die Unabh�ngige Beschwerde-Instanz f�r Radio und Fernsehen (UBI) hat unsere Beschwerde gegen eine T�l�journalsendung gutgeheissen und festgestellt, dass ein Beitrag �ber die Kritik des VgT an Tierschutzmissst�nden im Kanton Wallis einseitig und tendenzi�s manipuliert und im Ton vergriffen war, grundlegende journalistische Pflichten verletzte und insgesamt den falschen Eindruck vermittelte, die Kritik an Walliser Tierm�stereien sei haltlos. Das Verhalten des Rechtsdienstes der SRG in dem diesem UBI-Entscheid vorangehenden Verfahren war erschreckend: Das grobe Fehlverhalten des f�r die beanstandete T�l�journalsendung verantwortlichen Journalisten wurde von Ihrem Rechtsdienst, vertreten durch Christina Wenninger, in einer Art und Weise gedeckt und gerechtfertigt, die nicht mehr als normal bezeichnet werden kann. Sie scheute nicht einmal davor zur�ck, mit groben Verleumdungen gegen mich zu aufzufahren und zu behaupten, ich sei wegen Hausfriedensbruch zu 9 Monaten Gef�ngnis verurteilt worden. In einem seit Juni h�ngigen Ehrverletzungsvefahren wird sie hief�r zur Verantwortung gezogen. Es ist erschreckend, dass die Eigenkontrolle der SRG �ber Qualit�t, Objektivit�t, Anstand von Sendungen und die Einhaltung des Radio- und Fernsehgesetzes in Ihrem Haus derart schlecht funktioniert und grobe Fehler mit verwerflichen, rechtswidrigen Methoden sogar noch in Schutz genommen werden. Ich ersuche Sie, geeignete Disziplinarmassnahmen zu ergreifen, damit sich solches in Zukunft nicht wiederholt. Mit freundlichen Gr�ssen
Diese Beschwerde wurde nicht einmal beantwortet!
|