15. März 2003, aktualisiert am 27. März 2003

Wahlkampf-Kampagne gegen das unmenschliche Schächten

Die vom Bundesrat letztes Jahr geplante Aufhebung der Betäubungspflicht beim Schlachten und Schächten (sog Schächtverbot) wurde in der Vernehmlassung von sämtlichen Kantonsregierungen ausser Zürich und Basel abgelehnt. Der Zürcher Regierungsrat unter Anführung der grünen Regierungsrätin Verena Diener befürwortete diese Unmenschlichkeit. Daraufhin hat der VgT beschlossen, diese Unmenschen bei den nächsten Wahlen zur Rechenschaft zu ziehen.

Heute Samstag, den 15. März 2003, ist nun eine Plakat-Aktion mit stationären und mobilen Plakaten im ganzen Kanton Zürich gestartet worden:

Diese Plakataktion wird begleitet von der Sonderausgabe der VgT-Nachrichten für den Kanton Zürich:

Auf Zuschriften aus der Öffentlichkeit antwortet Regierungsrätin Diener (die Kunst des Heuchelns ist offenbar die wichtigste Fähigkeit von Karriere-Politikern), es sei besser, wenn in der Schweiz geschächtet werde, weil hier das Schächten besser "kontrolliert" werden könne, als wenn Schächtfleisch aus dem Ausland importiert werde. Diese Begründung ist scheinheilig: Das betäubungslose Schächten bereitet den Tieren in der Schweiz genauso Qualen, wie wenn das Schächten in Frankreich, Deutschland oder England vollzogen wird, und der Vollzug des Tierschutzes ist hierzulande auch nicht besser. Wie der VgT in den VgT-Nachrichten immer wieder aufdeckt, merken Millionen von Nutztieren in der Schweiz nichts davon, dass es ein Tierschutzgesetz gibt. Die einzige humane Lösung ist, das betäubungslose Schächten nicht zu erleichtern - wie Frau Diener dies möchte - sondern konsequent zu bannen, soweit die schweizerische Gesetzgebung reichen kann. Darum fordert die VgT-Initiative gegen das betäubungslose Schächten ein Importverbot von Schächtfleisch. Dass Frau Diener und die Grüne Partei diese Initiative nicht unterstützen, sagt alles.

Nicht nur Frau Diener, sondern auch ihre Partei, die Grüne Partei der Schweiz, hat die Aufhebung des Verbots des betäubungslosen Schächtens verlangt.

Die Grüne Partei des Kantons Zürich hat ihre scheinheilige Rechtfertigung in einer Parteistellungnahme vom 20. März übernommen und wie folgt ergänzt: "Die übrigen Vorwürfe an die Grüne Regierungsrätin, zB die Tierschutzgesetzgebung werde im Kanton Zürich weder kontrolliert noch eingehalten ist falsch." Momoll, das ist aber ein sehr überzeugendes Argument; ich bin gerührt und bewegt. "Grün beweg" heisst es ja auf den läppischen Wahlplakaten, vielleicht anders gemeint.

Dass die Grünen es kaum erwarten können, dass sich die Schweiz dem tier- und menschenverachtenden EU-Monster anschliesst, passt dazu.

Auch die Grünen Deutschlands befürworten das Schächten - weil ihre Vorzeigefigur Joschka Fischer Jude und Sohn eines jüdischen Schächters ist.

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Pressespiegel:

Verbot mobiler Plakate, NZZ 18.3.2003

Plakatwagen gestoppt, Zürich Express 18.3.2003

Zürcher Stadtpolizei stoppt mobile Plakatwerbung, Tages-Anzeiger 18.3.2003

Kampagne gegen Diener, Zürich Express 17.3.2003

Plakatmobil darf wieder fahren, Tages-Anzeiger 21.3.03, Hintergrund: Wahlkampf-Kampagne gegen das Schächten

Doch wieder rollende Plakate in der Stadt Zürich, NZZ 21.3.2003

 

Die mobile Wahlplakat-Kampagne verlief nicht ungestört:

Dienstag, 18. März:

Plakatwagen gestohlen: Der Plakatfirma wurde gestern an der Seebahnstr ein Plakatwagen gestohlen.

Politische Zensur:

Die Plakatfirma hat von der Zürcher Stadtpolizei eine schriftliche Bewilligung für die Plakatwagen. Nachdem gestern von links-grüner Seite - in der Stadt Zürich eine starke Lobby - politischer Druck ausgeübt wurde, erklärte die Stadtpolizei die Plakatwagen nun plötzlich für rechtswidrig, da die Verkehrssicherheit gefährdet werde. Die Plakatfirma führt jedoch die Kampagne weiter und wird Bussen auf dem Rechtsweg anfechten.

Recht ist nicht, was im Gesetz steht, sondern was dem Parteifilz passt. Dies zeigt sich hier wieder einmal in aller Deutlichkeit. Die fraglichen Plakatwagen wurden vom Strassenverkehrsamt ausdrücklich als "Plakatwagen" (so steht es im Fahrzeugausweis!) zugelassen und die Stadtpolizei Zürich hat diese Plakat-Fahrt im November schriftlich bewilligt. Nun, nachdem die Plakatfirma die Investitionen getätigt hat, hat sich die Stadtpolizei auf politischen Druck hin plötzlich um 180 Grad umgekehrt verlauten lassen und diese Plakatwagen als verboten erklärt und Bussen von 500 Franken angekündigt. Für diesen umgekehrten Entscheid sind offensichtlich nicht die Plakatwagen und die Verkehrssicherheit das Kriterium, sondern was auf den Plakaten steht!

Bemerkenswert ist, mit welchen willkürlichen Argumenten Druck gegen diese Plakatwerbung gemacht wird. Die Stadtverwaltung pocht sage und schreibe darauf, die Allgmeine Plakatgesellschaft (APG) habe laut Vertrag mit der Stadt das Plakat-Monopol in der Stadt Zürich. Während dies schon sehr befremdend scheint, ist dieses Argument gegen Werbeaufschriften auf Fahrzeugen schlicht willkürlich. Interessant auch, welche geistreichen Argumente die neidischen politischen Parteien laut Tages-Anzeiger (Zürcher Stadtpolizei stoppt mobile Plakatwerbung, Tages-Anzeiger 18.3.2003) geoutet haben: Laut SP und FDP komme ein "Herumkurven von Autos mit Wahlplakaten nicht in Frage". Interessant, wie sich da Parteisekretäre als absolutistische Könige aufspielen. Noch interessanter die Begründung: Laut SP eine "unnötige Lärm- und Luftbelastung." Aha, darf also künftig nur noch wenn nötig "herumgekurvt" werden. Endlich einmal ein sinnvolles umweltschutzpolitisches Postulat, das wir voll und ganz unterstützen - wenn es für alle gilt, zB auch für unnötige Fahren der Genossen von der SP. Was nötige und was unnötige Fahrten sind, ist nicht schwierig zu entscheiden. Der VgT bietet an, diese Entscheidarbeit kostengünstig zu übernehmen. Ein bisschen Arbeit wird es allerdings schon geben, täglich die vielen Notwendigkeitsnachweise für private Autofahrten zu prüfen. Aber wie gesagt, wir unterstützen dieses fortschrittliche Umweltschutzpostulat der SP voll und ganz, verstehen nur nicht ganz, warum dies nicht schon früher erhoben wurde, sondern erst im Zusammenhang mit Wahlpropaganda der SVP und des VgT....
Auch die FDP hat stichhaltige Gründe gegen diese mobile Plakatwerbung: "Eine seltsame Idee", findet FDP-Präsident Markus Hess, der deutschen Sprache offenbar wenig mächtig; er wollte doch sicher sagen "originell", fand aber in seinem aktiven Wortschatz nur gerade "seltsam". Plötzlich - welches Wunder - macht sich nun auch die FDP Sorge um die Luftverschmutzung durch den Individualverkehr, und es gebe "Mehrverkehr", womöglich würden gar Kreuzungen blockiert und Autofahrer blieben im Stau stecken, meint dieser sagenhaft umweltfreundliche FDP-Präsident, der künftig - vor dem Gesetze sind ja bekanntlich alle gleich - alles verbieten will, was Mehrverkehr bringt, auch Parteiversammlungen der FDP, denn diese bringen "Mehrverkehr" und Luftverschmutzung für unnötiges parteipolitisches Blabla. Dieser Mehrverkehr muss unbedingt unterbunden werden, es könnten sonst womöglich andere Autofahrer im Stau steckenbleiben...

Mittwoch, 19. März:

Die Plakatfahrten konnten gestern in Zürich-Land (Kanton ausserhalb der Stadt Zürich) unbehelligt von der Kantonspolizei abgewickelt werden. Es scheint, dass nur die Stadtpolizei - auf links-grünen politischen Befehl - die Fahrten unterbinden will. Wie die Chauffeure der Plakat-Züge berichten, stiessen die Werbefahrten auf dem Land auf viel Sympathie. Aggressionen wie in der links-grünen Stadt Zürich zeigten sich nicht.

Freitag, 20. März:

Der am Montag als gestohlen gemeldete Plakatwagen ist von der Stadtpolizei Zürich abgeschleppt worden.

Die Stadtpolizei Zürich hat das unter politischem Druck von links-grüner Seite erlassene Verbot der Plakatparaden (siehe Meldung vom Dienstag) zurückgenommen. Die mobile Plakatkampagne geht nun im ganzen Kanton ungehindert weiter.


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