24. März /21. Oktober 2003
VgT-Erfolg: Beschwerde gegen die Schaffhauser Nachrichten vom Schweizer Presserat gutgeheissen
Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde von VgT-Präsident Erwin Kessler gegen die "Schaffhauser Nachrichten" wegen Verstosses gegen das journalistische Fairenessprinzip durch Missachtung des Prinzips der Anhörung vor der Veröffentlichung schwerer Vorwürfe gutgeheissen.
In der Ausgabe vom 21. März 2003 veröffentlichten die
Schaffhauser Nachrichten in der Rubrik "Schaffhauser Bauer" einen "Standpunkt"
des Schaffhauser Bauernsekretärs Ernst Landolt mit dem Titel "Ist Kessler ein
Krimineller?" Darin werden Erwin Kessler kriminelle Aktivitäten,
zweifelhafte Methoden, Irreführungen mit "obskuren" und "tendenziösen" Aufnahmen
vorgeworfen. Er wird als "Kleinkrimineller" und "fundamentalistischer
Fantast" bezeichnet, der einen ganzen Berufsstand in Misskredit bringen wolle,
"nur weil er grundsätzlich gegen die Nutztierhaltung und gegen das Essen von
Fleisch ist".
Die Vorwürfe sind unwahr und Erwin Kessler erhielt vor der Veröffentlichung keine
Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
Die Beurteilung durch den Schweizer Presserat:
Anmerkung:
Die in den VgT-Nachrichten
kritisierten Tierhalter erhielten vom VgT Gelegenheit, sich zur geplanten
Veröffentlichung zu äussern, mit Ausnahme der Geflügel Haas GmbH, welche vorher
in Radio Munot und in den Schaffhauser Nachrichten ausführlich zu Wort gekommen
ist und sich auf diesem Weg zu den Vorwürfen äussern konnte.
Die Schaffhauser Nachrichten bekämpfen den VgT schon lange mit einer
hinterhältig-verlogenden Berichterstattung mit offensichtlichen Ziel, die für
die Tierschutzvollzugsmissstände verantwortlichen Parteifreunde zu schützen
(Schaffhauser Politfilz, siehe
www.vgt.ch/vn/0301/schaffhausen.htm#Schaffhauser%20Nachrichten).
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Schweiz
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