Das "Nutztier"-Elend im Kanton Schaffhausen

und die Machenschaften der Schaffhauser Agro- und Politmafia


Schweine an der Ostschweizer Landwirtschaftsmesse OLMA...

 

... und im Alltag der
Schaffhauser Landwirtschaft:

Schweinefabrik von Landwirt Eidi Odermatt, Haslacherstr 214, Wilchingen:

Jungschweine in trostloser Intensivhaltung in extremer Eint�nigkeit auf engstem Raum auf tierqu�lerischem Vollspaltenboden (Betonrost �ber den G�llenkan�len). Das wenige, das die schwachen Tierschutzvorschriften den Tieren noch bieten - eine Besch�ftigungsm�glichkeit mit Stroh oder �hnlichem - fehlt. Die Tiere werden genau so gehalten wie in L�ndern, die kein Tierschutzgesetz haben. Das herrschende Regime tritt das vom Schweizervolk mit �berw�ltigendem Mehr gutgeheissene Tierschutzgesetz t�glich mit den F�ssen - tierverachtend, demokratieverachtend, menschenverachtend.

 

Landwirt Willy Hauser, Brudergass 19, Trasadingen:

Die Tiere vegetieren in diesem dunklen Loch, sehen nie die Sonne und den Himmel, und die Nachbarschaft leidet unter dem Gestank.

 

Schweinefabrik von Landwirt R�edi-Schnetzler, Zum Brunnenhof 214, G�chlingen (an der Grenze zu Siblingen):

In dieser riesigen Schweinefabriken vegetieren die sensiblen Tiere auf engstem Raum zusammengepfercht auf Vollspaltenb�den, in extremer, unvorstellbarer Monotonie.

 

Landwirte Eugen und Susi Eggstein, Zum Salzbrunnen 216, Schleitheim:

Mutterschweine in den ber�chtigten Kastenstandhaltung. In diesen nur gerade k�rpergrossen K�figen werden die Tiere zu anhaltender Bewegungslosigkeit gezwungen. Die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu f�r geb�rene und s�ugende Mutterschweine fehlt - wie �blich im Kanton Schaffhausen. Die Muttertiere m�ssen auf dem nackten Zementboden geb�ren und ihre Jungen s�ugen.

 

Landwirt Hans Schelling, Gruberhof, Siblingen:

Vom Bundesrat erlaubte tierqu�lerische Kastenstandhaltung von Mutterschweinen.

 

Schweinefabrik von Richard Meier in Siblingen, hinter dem Strassenverkehrsamt
[nicht in der gedruckten Ausgabe]

Auch hier fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Einstreu (TSchV Art 23 Abs 2). Wie die Aufnahme beweist, muss das s�ugende Muttertier mit den frisch geborenen Jungen auf dem nackten, harten Zementboden liegen. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Besch�ftigungsm�glichkeit fehlt (TSchV Art 20).

Wie auf dieser Aufnahme deutlich sichtbar ist, fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Stroheinstreu. Wir haben deshalb gegen Landwirt Richard Meier eine Strafanzeige eingereicht, worauf Meier vom Schaffhauser Politfilz reingewaschen wurde [nach Redaktionsschluss eingetroffen, darum nicht in der gedruckten Ausgabe]: Untersuchungsrichter W Z�rcher erliess eine Einstellungsverf�gung, "nachdem sich anl�sslich der Kontrolle vom 2.10.2002 keine Hinweise auf Verst�sse gegen die Tierschutzgesetzgebung ergeben haben". Der obige fotografische Beweis, dass Meier die Einstreuvorschrift missachtete, ist im Sprachgebrauch des Schaffhauser Politfilzes "kein Hinweis auf einen Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung". So geht das immer im Kanton Schaffhausen.

 

Coop-Naturaplan-Schweinem�sterei K�lling in Wilchingen:
Verletztes Schwein seinem Leiden �berlassen

Ein verletztes, geh-unf�higes Schwein in der Coop-Naturaplan-M�sterei K�lling in Wilchingen, vor Schmerzen zitternd (siehe den blutenden Fuss).
Der VgT erstattete Strafanzeige, weil das kranke Tier nicht ausreichend gepflegt und veterin�rmedizinisch behandelt und oder euthanasiert wurde, wie es das Tierschutzgesetz vorschreibt. Es lag mitten im Gedr�nge der Artgenossen, welche hin- und her �ber das kranke, schmerzende Bein trampelten. Das kranke Tier war offensichtlich nicht mehr f�hig, einen ruhigen Platz oder die Wassertr�nke aufzusuchen. Der VgT verlangte Sofortmassnahmen, worauf das Tier vorzeitig geschlachtet und damit von seinen Leiden erl�st wurde. Der Tierarzt dieses Betriebes hatte Kenntnis von dem kranken Tier. Gegen ihn wurde ebenfalls Strafanzeige erstattet wegen Mitt�terschaft, doch die Schaffhauser Agro- und Politmafia versteht es, ihre Leute zu sch�tzen; die Strafuntersuchung wurde mit unwahrer Begr�ndung eingestellt.

Die Nicht- oder nicht angemessene Behandlung kranker Tiere verst�sst klar gegen die Tierschutzverordnung. Artikel 3 Absatz 3 lautet: "Kranke und verletzte Tiere muss der Tierhalter unverz�glich ihrem Zustand entsprechend unterbringen, pflegen und behandeln oder aber t�ten." Im vorliegenden Fall wurde das Tier weder mit Schmerzmitteln noch durch T�ten von seinem Leiden befreit. Der M�ster und sein Tierarzt t�teten das leidende Tier aus Profitsucht nicht. Sie wollten das Fleisch retten. Von seiten des M�sters und des Tierarztes wird behauptet, das Tier sei mit Antibiotika behandelt worden. Die Strafuntersuchung wurde darum mit der pauschalen Begr�ndung eingestellt, das Tier sei tier�rztlich behandelt worden. Tatsache ist jedoch:

1. Antibiotika sind keine Schmerzmittel, nehmen dem Tier die Schmerzen nicht.

2. Zur Zeit, als VgT-Pr�sident Erwin Kessler das leidende Tier antraf und fotografierte, erhielt es keine Behandlung, auch keine Antibiotika. Diese waren n�mlich abgesetzt worden, um das Tier schlachten und verwerten zu k�nnen. Mehrere Tage vor dem Schlachten d�rfen keine Antibiotika gegeben, damit die R�ckst�nde im Fleisch unterhalb der Toleranzgrenze bleiben. Das Tier wurde deshalb einfach mehrere Tage bis zur Schlachtung seinem Leiden �berlassen. Das ist ganz klar eine verbotene Tierqu�lerei (TSchV Art 3 Abs 3).

3. Das Tier lag bei im Auslauf, direkt bei der Eingangsluke zum Stall, wo die anderen Tiere hin und her rannten. Das kranke, gehunf�ige Tiere h�tte an einen ruhigen Ort abgesondert und gepflegt werden m�ssen. Es einfach dem Getrampel der anderen Tiere zu �berlassen, welche �ber das verletzte, schmerzende Bein liefen, stellt keine sachgem�sse Pflege im Sinne von TSchV Art 3 Abs 3 dar.

Obwohl dieser Sachverhalt vom Amtstierarzt festgestellt worden ist, hat Untersuchungsrichter W Z�rcher die Strafuntersuchung eingestellt und die Verantwortlichen amtsmissbr�uchlich vor Strafe gesch�tzt.

[Anmerkung: der Ausgang dieses Strafverfahrens wurde erst nach Redaktionsschluss bekannt und ist in der gedruckten Ausgabe noch nicht enthalten]

Dass sich dieser Vorfall auf einem Coop-Naturaplan-Betrieb ereignete, �berrascht nicht. Den meisten diesem Label-Programm mit "besonders tierfreundlicher Haltung" angeschlossenen M�stern geht es nur um den besseren Ertrag; das Wohlbefinden der Tiere ist Nebensache. Die Kontrolle der Coop-Naturaplan-Betriebe funktioniert nicht; die Kontrolleure dr�cken angesichts von Missst�nden gerne beide Augen zu. Einsetzen des Suchwortes "naturaplan" in die Suchfunktion liefert die lange Liste �ber den Coop-Naturaplan-Schwindel.

 

Auch
K�lber und K�he
sind arme Schweine im Kanton Schaffhausen

 

K�lber- und Rinder in tierqu�lerischer Intensivhaltung auf Vollspaltenb�den bei Landwirt Beugger in Neunkirch:
 

F�r K�lber ist diese Haltungsart verboten. Artikel 17 der Tierschutzverordnung verlangt f�r die K�lberhaltung einen mit Stroh eingestreuten Liegebereich.

Rindermast auf Vollspaltenb�den bei Landwirt Kurt Beugger in Neunkirch, Die Tiere kommen nie ins Freie, verbringen das ganze Leben im Gedr�nge und m�ssen am gleichen Ort auf dem Betonrostboden fressen, koten und liegen. Das ist die �bliche Art der Intensivmast. Die Tiere merken nichts davon, dass das Schweizervolk vor �ber 20 Jahren mit grosser Mehrheit ein Tierschutzgesetz gutgeheissen haben, welches eine artgerechte Tierhaltung verlangt.

Auf Anzeige des VgT hin wurde Landwirt Beugger mit 150 Franken geb�sst wegen �berbelegung einer Mastbucht. Das durch diese Aufnahmen belegte verbotene Halten von K�lbern unter vier Monaten auf Vollspaltenb�den wurde NICHT beanstandet. Die Beamten des Landwirtschaftsamtes behaupteten einfach, die K�lber seien �lter. Ein vom VgT beantragtes neutrales Fachgutachten zum Alter der K�lber wurde vom zust�ndigen Untersuchungsrichter Z�rcher nicht eingeholt; wie auch andere F�lle zeigen, �bernimmt er offenbar blindlings alles, was die Bauern behaupten, die beauftragt sind, ihre Kollegen zu "kontrollieren".

 

Verbotene Anbindehaltung von K�lbern bei Landwirt Christian Baumann in Oberhallau
[nicht in der gedruckten Ausgabe]

Auf Anzeige des VgT hin wurde Landwirt Baumann mit 240 Franken geb�sst.

 

Lebensl�nglich an der Kette gehaltene K�he von Werner M�ller in L�hningen:
[nicht in der gedruckten Ausgabe]

In diesem dunklen Stall an der Herrengasse 22 lasse Landwirt Werner M�ller seine K�he gesetzwidrig und tierqu�lerisch dauernd an der Kette angebunden, hat uns ein Nachbarn gemeldet:

 

Ein Augenschein des VgT best�tigt: Der Alibi-Auslauf auf dem schmalen Weg hinter dem Stall ist offensichtlich unben�tzt (Aufnahme vom 20.10.02, mehrere Zeugen):

Nach geltenden Tierschutzvorschriften m�ssten die K�he 2 mal pro Woche Auslauf erhalten. Der VgT reichte deshalb beim Untersuchungsrichteramt Schaffhausen eine Strafanzeige eingereicht. Die Strafuntersuchung wurde jedoch eingestellt mit der Begr�ndung, eine Kontrolle vom 20.12.2002 habe ergeben, dass die Auslaufvorschrift eingehalten werde.... 
So geht das immer im Kanton Schaffhausen, wenn der VgT Missst�nde aufdeckt. Gegen klare Beweise werden die Tierhalter gedeckt.

 

Pferde

 Verbotene Anbindehaltung bei Landwirt Hans Ochsner, Trottengasse 112, Oberhallau

Das winzige Fenster ist mit einem Sack verh�ngt, angeblich als Fliegenschutz. Dunkelhaltung ist gem�ss Art 14 Abs 1 der Tierschutzverordnung ausdr�cklich verboten.

Freien Auslauf erhalten die Pferde nicht. Sie verbringen fast das ganze Leben angebunden in diesem dunklen Loch und kommen nur ab und zu zum Ausfahren mit der Kutsche aus dem Stall (Publikumsfahrten). Pferde sind Bewegungstiere. Die tage- und wochenlange Unterdr�ckung des Bewegungsbed�rfnisses verst�sst gegen Art 3 Abs 2 TSchG.

Nach Ansicht massgebender Fachleute erf�llt die Anbindehaltung von Pferden den Tatbestand der Tierqu�lerei (www.vgt.ch/news2002/021025.htm). Gem�ss Artikel 3 des Tierschutzgesetzes darf die f�r ein Tier notwendige Bewegungsfreiheit nicht unn�tig eingeschr�nkt werden, wenn damit f�r das Tier Schmerzen oder Leiden verbunden sind. Diese gesetzliche Vorschrift wird vom Bundesamt f�r Veterin�rwesen in seinen Richtlinien �ber die Haltung von Pferden (Ziffer 22) so ausgelegt, dass die Anbindehaltung verboten ist, ausser kurzfristig, zB bei tier�rztlicher Behandlung.

Trotz alldem hat eine vom VgT beim Untersuchungsrichteramt eingereichte Strafanzeige wenig bewirkt. Die Pferde bleiben weiterhin in diesem d�steren Stall angebunden. Tierelend z�hlt nicht viel bei den Schaffhauser Beh�rden.

Nach Redaktionsschluss hat sich ergeben (nicht in der gedruckten Ausgabe):
Ochsner hat eine Glasfenstert�re eingebaut, so dass etwas mehr Licht in den Stall kommt. Zudem werden die Pferde nun ab und zu im Auslauf gesichtet. Sie werden aber weiterhin in tierqu�lerischer, verbotener Anbindehaltung gehalten, mit Duldung durch die Schaffhauser Beh�rden. Das Strafverfahren ist noch h�ngig.

 

Verbotene Anbindehaltung von Pferden bei den Geschwistern V�geli, Zum Steinhof, G�chlingen:

Zwei Pferde stehen hier angebunden neben ein paar ebenfalls angeketteten K�hen in diesem dunklen Stall. Auslauf erhalten die Tiere selten. Die Pferde liegen auf dem nackten, einstreulosen Boden. Auch bei den K�hen fehlt die gesetzlich vorgeschriebene Einstreu.

Nachtrag:
Nach Redaktionsschluss der gedruckten Ausgabe erliess das Untersuchungsrichteramt des Kantons Schaffhausen eine Strafverf�gung gegen Berta V�geli, wegen verbotener Anbindehaltung eines unter 4 Monate alten Kalbes, wegen Nichtbeachtung der Vorschrift betreffend Beleuchtung des Stalles, sowie wegen Nichtreparieren einer defekten Futterkrippe, von welcher Verletzungsgefahr f�r die Pferde drohte. Die Hauptpunkte, die verbotene Anbindehaltung der Pferde und die Missachtung der Auslaufvorschrift, blieben in der Strafverf�gung unbeachtet. V�geli erhielt eine Trinkgeldbusse von 200 Franken.

 

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Konsumenten kaufen zunehmend Bio-Fleisch. Aber was passiert mit dem konventionellen "Schweizer Fleisch"? Dieses wird in Restaurants serviert! Verlangen Sie deshalb ein gutes vegetarisches Men� - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!

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H�hner


Gem�lde von Heidi Baumann

Die Realit�t sieht anders aus:

Nackte H�hner bei der Eier Haas GmbH in L�hningen

So wie hier in der H�hnerfabrik der Eier Haas GmbH sehen "gl�ckliche Schweizer H�hner aus, welche "Eier aus Bodenhaltung" legen. Statt Einstreu zum Scharren und zum Sandbaden hat es nur Kot auf dem Boden:

Die Eier Haas GmbH preist ihre Eier als �Bodenhaltungseier mit Auslauf� an. Diese sprachliche Fehlleistung trifft unfreiwillig die Wahrheit: Nur die Eier - nicht die H�hner - haben Auslauf. Ein Eierbub bringt sie an die T�r privater Haushaltungen.

Der Betrieb liegt in der offenen Landschaft, mitten in gr�nen Wiesen. Doch davon sehen die 10'000 H�hner der Eier Haas GmbH nie etwas. Der Alibi-"Auslauf" ist in Wirklichkeit nur ein Stallanbau mit Gitterfront:

Nicht einmal ein Sandbad ist m�glich. Der Boden ist total mit H�hnerdreck bedeckt:

So sehen "gl�ckliche" Schweize H�hner aus, welche "Eier aus Auslaufhaltung" legen. Leider ist die Eier Haas GmbH in L�hningen kein Einzelfall, sondern der Normalfall, wie der VgT seit �ber zehn Jahren immer wieder aufdeckt (siehe den Dokumentarbericht "Gl�ckliche" Schweizer H�hner ohne Federn). Das die Beh�rden solche Zust�nde als "normal" betrachten, zeigt sich auch daran, dass diese auf Anzeige des VgT hin als "gesetzeskonform" beurteilt wurden.

Der gesetzlich vorgeschriebene "Scharrraum" ist v�llig mit H�hnermist bedeckt. Die H�hner leiden extrem unter Milbenbefall. Sie sind dem st�ndigen Juckreiz wehrlos ausgeliefert, da keine Gefiederpflege m�glich ist. Nirgends eine Gelegenheit zum Sandbad, das f�r die Gefiederpflege wichtig ist.

Haas behauptete am 29.8.02 gegen�ber Radio Munot, dieser Zustand der H�hner sei normal, die Kritik des VgT sei unberechtigt. Frage an den Leser: Haben Sie schon einmal einen Vogel in einem solchen Zustand gesehen? Sicher nicht, denn V�gel in einem derart schlimmen Zustanden w�rden in der Natur nicht lange �berleben. Sie �berleben auch in solchen Tier-KZs nicht lange: viele sterben vorzeitig und landen auf dem Mist:

Eier Haas GmbH in L�hningen

Diejenigen, die nicht vorzeitig verenden, werden nach rund 15 Monaten geschlachtet; sie sind dann ausgelaugt und ersch�pft und nicht mehr zu gebrauchen, obwohl sie noch ganz jung sind. Unter gesunden Lebensbedingungen werden H�hner zehn und mehr Jahre alt. Aber Haas hat recht, wenn er behauptet, dieser Zustand der H�hner sei normal - leider ist das in der Massentierhaltung tats�chlich "normal". Die angeblich gl�cklichen Schweizer H�hner werden durch �berz�chtung und mit Spezialfutter zu einer maximalen Legeleistung im ersten Lebensjahr angetrieben. Dann sind sie in diesem erb�rmlichen Zustand und werden geschlachtet. In einem H�hner-Fachbuch heisst es: "Das Gefieder ist eines der optischen Merkmale, wonach wir das Befinden des Hhner prim�r einsch�tzen." (aus: Burckhardt/F�lsch/Scheifele: Das Gefieder des Huhnes, Birkh�user Verlag). Die gewerbsm�ssigen Tierqu�ler versuchen der �ffentlichkeit einzurden, das furchtbare Aussehen der H�hner sei nur die sog Mauser, dh der j�hrliche Gefiederwechsel. Dies ist unwahr: Erstens sehen die H�hner w�hrend der Mauser nicht so erb�rmlich aus und sind nicht halbnackt. Und zweitens legen die H�hner in der Mauser keine Eier; sie werden deshalb vor der ersten Mauser geschlachtet. Die Eier Haas GmbH in L�hningen ist leider kein Einzelfall, sondern in der Schweizer Eierproduktion die Regel. Mehr �ber die in der �ffentlichkeit noch nicht bekannte und von den Medien seit Jahren unterdr�ckte Tatsache, dass die angeblich "gl�cklichen" Schweizer Legehennen generell unter KZ-�hnlichen Zust�nden gez�chtet und gehalten werden und derart erb�rmlich aussehen im Bericht "Die angeblich "gl�cklichen" Schweizer H�hner verlieren die Feden - ein Subventionsbetrug mit "besonders tierfreundlich".

Nachdem Haas den Stall mit diesen �bel zugerichteten Hennen geleert und mit sch�nen neuen Junghennen gef�llt hatte, besuchte ein Schreiberling namens Wolfang Schreiber, Redaktor bei den Schaffhauser Nachrichten am 4. September 2002 einen verlogenen Bericht unter dem Titel "Die Tierhalter haben nichts zu verbergen", der den Bericht des VgT als unwahr hinstellte. Schreiberling Schreiber wagte zwar nicht direkt zu behaupten, diese Aufnahmen seien gef�lscht, aber suggerierte dies indirekt. Der "Schweizer Bauer" fasste denn auch Schreibers Bericht dahingehend zusammen, ein Reporter der Schaffhauser Nachrichten habe die "Probe aufs Exempel" gemacht, "aber von den Behauptungen des VgT im Internet sei nicht die geringste Spur zu entdecken gewesen".
Einseitig und tendenzi�s werden in Schreibers Bericht die fadenscheinigen, verlogenen Rechtfertigungen des Betriebsleiters Jakob Haas dargestellt. Die Berichterstattung des VgT wird als unwahr und �bertrieben dargestellt, ohne dass der VgT Gelegenheit zu einer Entgegnung erhalten h�tte. Es geht offensichtlich darum, die Konsumenten nach dem Schock, den diese Bilder ausgel�st haben, wieder zu beruhigen. Zuerst beschreibt SN-Redaktor Schreiber, wie sch�n die bei seinem Betriebsbesuch neu eingestallten braunen Junghennen auss�hen und dass die Behauptung des VgT, der Scharrraum sei mit Kot bedeckt, gar nicht stimme, es seien frische Hobelsp�ne eingestreut. Dann geht er kurz auf den zweiten Stall ein, wo inzwischen die �lteren, weissen Hennen ihre Federn verlieren. �ber den Zustand des "Scharrraumes" hier bei den �lteren Hennen, wo es keine Hobelsp�ne mehr gibt, sondern nur noch - wie oben abgeildet - �berall Kot, kein Wort! In Tat und Wahrheit wird - bzw wurde mindestens bis zu dieser Ver�ffentlichung - in der H�hnerfabrik Haas beim Einstallen neuer Tiere der Stall frisch eingestreut und dann das ganze Jahr nicht mehr, bis die H�hner geschlachtet werden. Nach kurzer Zeit haben die H�hner nichts mehr zu scharren, da es nur noch eine matschige Schicht Kot am Boden hat, wie die Aufnahmen zeigen. Der gesetzlich vorgeschriebene Scharrraum existiert damit faktisch nicht. Dies alles wurde im Bericht von Redaktor Wolfgang Schreiber unterdr�ckt und stattdessen der Eindruck erweckt, die Feststellungen des VgT seien unwahr. Auffallenderweise schreibt er kein Wort zu den hier ver�ffentlichten Aufnahmen, die das Gegenteil von dem beweisen, was er seinen Lesern auftischt. Statt dessen geht es in seinem Bericht weiter mit Desinformation: Die H�hner seien gesund, sonst w�rden sie keine Eier legen. Dass ihnen die Federn ausfallen, sei nur die Mauser, dh die nat�rliche Erneuerung des Federkleides. Dass dies unwahr ist, dass im Gegenteil H�hner in der Mauser gar keine Eier legen und gar nicht so aussehen, keine nackten Hinterteile haben, weil laufend neue Federn wachsen, haben wir schon richtig gestellt, als Radio Munot diese Unwahrheit verbreitete (ebenfalls ohne dem VgT Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben; siehe oben). Auf obigen Abbildungen deutlich zu sehen ist, dass gar keine neuen Federn wachsen; auf den kahlen Stellen ist kein junger Flaum, keinerlei neues Federnwachstum zu sehen. Den armen Tieren fallen die Federn krankhaft aus, ohne dass neue Federn nachwachsen. Redaktor Wolfgang Schreiber schrieb seinen einseitigen Bericht arglistig, wider besseres Wissen, denn er kennt den vorliegenden Internetbericht und weiss deshalb auch, was wir schon fr�her zu dieser angeblichen "Mauser" richtiggestellt haben. Wenn er schon nichts von H�hnern versteht und offensichtlich ein abgestorbenes Empfinden hat, das hinter demjenigen eines Erstkl�sslers zur�ckbleibt, w�re es wenigstens anst�ndiger Journalismus gewesen, auch die Meinung des VgT dazu zu ver�ffentlichen. Dann h�tte auch richtig gestellt werden k�nnen, dass das Eierlegen absolut kein Zeichen f�r Gesundheit ist. Die Legehennen sind derart extrem auf hohe Legeleistung gez�chtet, dass das Eierlegen ihre st�rkste Seite ist. Sind sie gesundheitlich angeschlagen, dann h�rt das Eierlegen zuletzt auf, auf Kosten anderer K�rperfuntionen, wie der erb�rmliche Zustand der Tiere zeigt. Auch H�hner in extrem grausamen K�figbatteriehaltung erbringen bekanntlich h�chste Legeleistungen Aber das d�rfen die Konsumenten nicht wissen, denn die sollen weiter fleissig Eier essen und die Wirtschaft und Landwirtschaft in Schwung halten.

Ein Forumbeitrag dazu: Tendenzi�ser Bericht in den Schaffhauser Nachrichten

Die Schaffhauser Nachrichten verweigerten dem mit falschen Tatsachendarstellungen verunglimpften VgT das ihm gesetzlich zustehende Gegendarstellungsrecht. Statt dessen wurde eine weitere unsachliche Attacke gegen den VgT ver�ffentlicht. Wirtschaft und Konsum �ber alles, so das armselige Kredo der konservativen Schaffhauser Nachrichten. Zum Gl�ck gibt es aber noch die VgT-Nachrichten. In der gedruckten Ausgabe - die in alle Haushaltungen im Kanton Schaffhausen verteilt werden wird - wird �ber diese Machenschaften der Schaffhauser Nachrichten und der Beh�rden- und Agromafia berichtet werden.

Diese �ble Tierfabrik liefert seine Eier von angeblich gl�cklichen Auslaufh�hnern mittels eines "Eier-Buben" an die T�ren der privaten Haushalte (> Erfahrungsbericht einer get�uschten Konsumentin) und auch an das Kantonsspital Schaffhausen. Wir haben deshalb dem Spitalpersonal per Email folgendes geschrieben:

An das Personal des Kantonsspitals Schaffhausen

Das Kantonsspital bezieht Eier von angeblich gl�cklichen H�hnern von der
Eier-Haas GmbH, L�hningen. In Wirklichkeit handelt es sich um eine �ble
Tierfabrik: www.vgt.ch/vn/0301/schaffhausen.htm

Unsere Empfehlung: Verlangen Sie in der Kantine ein gutes vegetarisches Men� OHNE EIER - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!

Reaktionen:

Als erster reagierte Dr med J�rg Peter, leitender Arzt:  "Sehr geehrter Herr Kessler. Bitte teilen Sie mir umgehend mit, wie Sie an meine emailadresse gelangt sind. Bitte streichen Sie mich umgehend aus Ihrer Adresskartei, ich w�nsche keine weiteren Mitteilungen. Mit freundlichen Gr�ssen, J. Peter"

Antwort von Dr Erwin Kessler: "Warum so aggressiv wegen einem einmaligen Email? St�rt Sie die Nachricht beim Augen verschliessen vor dem, was Sie essen? Sie sollten vielleicht einmal in sich gehen und sich mit seelischer Nahrung versehen, statt einfach blind und r�cksichtslos Tierqu�lerprodukte in sich hineinestopfen. Ein sensibler, seelenvoller Mensch reagiert jedenfalls nicht so, wenn er auf Tierleid aufmerksam gemacht wird, gegen das er ganz pers�nlich und direkt etwas tun kann. Mit freundlichen Gr�ssen, Erwin Kessler"

*

Guten Tag Herr Erwin Kessler. Sie l�sen mit Ihrem Aufruf eine Lawine von eMails und damit �rger und Unmut aus. Sie erreichen wohl das Gegenteil von dem, was Ihr Anliegen ist, wenn Sie auf diese Weise weiterfahren. Als Informatikverantwortlicher dieses Hauses, der mit dem Einkauf von Eiern nicht das geringste zu tun hat, bitte ich Sie, sofort auf den Versand von solchen Massen-Mails an unseren Spital zu verzichten. Wenn Sie Ihr Anliegen vorbringen wollen, dann wenden Sie sich bitte an den Einkaufsverantwortlichen, unseren K�chenchef. Lassen Sie die anderen �rzte und Kadermitarbeiter aus dem Spiel. �brigens: wer schreibt hier aggressiv? Gr�sse, Peter Rohner, Leiter Informatik, Kantonsspital Schaffhausen

Antwort:
Guten Tag Herr Rohner. Schade, dass Sie sich �ber unsere kurze Mitteilung aufregen, ohne diese zur Kenntnis genommen zu haben. Die Verantwortung f�r den Konsum und damit auch f�r die Produktion von Tierqu�ler-Eiern liegt nicht allein bei Ihrem K�chenchef, sondern bei jedem einzelnen Spitalangestellten (und auch bei jedem Patienten), der Men�s mit Ei-Zutaten konsumiert. Darum ist die gesamte Belegschaft des Spitals direkt betroffen. Und es d�rfte die Belegschaft auch interessieren, wie arrogant und egoistisch oder gleichg�ltig einige ihrer Kollegen reagieren, besonders wenn es sich um einen leitenden Arzt handelt. Es ist anzunehmen, dass er auch mit seinen Untergebenen so umspringt. Wahre Ethik ist unteilbar. Im "Lexikon der Tierschutzethik" schreibt der bekannte deutsche Ethiker Gotthard Teutsch: "Die sehr nahe biologische Verwandtschaft zwischen Mensch und anderen hochentwickelten S�ugetieren, der weitgehend analoge Bau des Nervensystems und das zu einem nicht unwesentlichen Teil analoge Verhaltensmuster m�sste gen�gen, die nicht geringere Leidensf�higkeit dieser Wesen anzuerkennen. Ihnen m�sste vern�nftigerweise die gleiche R�cksichtnahme und der gleiche Schutz zukommen, wie sie eine echte Humanit�t gegen�ber Schutz- und Wehrlosen, weil technisch und intellektuell unterlegenen menschlichen Rassen oder Einzelmenschen verlangt. Die Reduktion der Menschlichkeit auf blosse Mitmenschlichkeit ist ethisch unvertretbar."
Mit freundlichen Gr�ssen, Erwin Kessler

*

Sehr geehrter Herr Kessler. Nun habe ich Ihre Mitteilung bereits 4x erhalten. Ich bitte Sie h�flich, von solchem Schwachsinn abzusehen, denn Sie bewirken mit Ihren Aktionen das Gegenteil. Es ist sinnvoller, wenn Sie Ihre scheinbar grosse Energie wirkungsvoller f�r das Anliegen einsetzen w�rden. Ihre Email werden 1. gar nicht gelesen, 2. wenn �berhaupt nur quer, 3. nerven sie.
Sch�ne Gr�sse, J�rg Rahm, Leiter Rechnungswesen Kantonsspital Schaffhausen

ANTWORT:

Sehr geehrter Herr Rahm, das Email ist tats�chlich wegen einem technischen Problem 4 x gesendet worden. Kein allzugrosses Ungl�ck. Mit ihrer egoistischen Ignoranz bestrafen Sie wehrlose, leidende Tiere. Das ist Ihnen offenbar v�llig gleichg�ltig. Ein grosses Aergernis ist aber f�r Sie, 4 x die Deletetaste dr�cken zu m�ssen. Oder liegt Ihr wirkliches Problem, dass Sie daran erinnert worden sind, was f�r Leid Sie in sich hineinfressen und das gar nicht wissen wollen? Sie k�nnen sich zwar oberfl�chliche selber bel�gen, aber Ihr schlechtes Gewissen auf die Dauer nicht mit der Ausrede einer Emailpanne wirklich beruhigen. Ich bin schon befremdet, welche Kaltherzigkeit mir da aus einem Spital entgegen kommt. Keine einzige positive Reaktion bisher - nur arrogante Meckerer.
Sch�ne Gr�sse, Erwin Kessler

Sehr geehrter Herr Kessler. Wir bitten Sie wirklich, Ihre Aktionen f�r die Tiere einzusetzen und vor Ort f�r Ordnung sorgen. Die Situation des Tierschutzes l�sst uns in keiner Weise kalt. Nur, �ber das Vorgehen l�sst sich nat�rlich streiten. Herr Zgraggen, Leiter Verpflegung, wird die Sache pr�fen. Wir haben die Informatikdienste angewiesen, den Mailserver insk�nftig sensitiver einzustellen.
Mit freundlichem Gruss, J�rg Rahm

ANTWORT 2:

Sehr geehrter Herr Rahm. Sie machen sich die Sache wirklich sehr einfach - zu einfach! Wir sollen "vor Ort f�r Ordnung sorgen". Wie stellen Sie sich das vor? Sind Sie wirklich so naiv oder schieben Sie das einfach kaltbl�tig vor, um die Konsumenten und sich selber vor jeder Verantwortung zu dr�cken? Sollen wir die Tierfabrik der Eier Haas GmbH in L�hningen anz�nden und ausr�uchern oder Herrn Haas vor Ort ersschiessen, um ihm das Handwerk zu legen, wenn das Tierschutzgesetz und Anzeigen an die Beh�rden, solche KZ-artigen Zust�nde nicht zu beseitigen verm�gen. Das geht die Konsumenten - in diesem Fall unter anderen die Spitalangestellten - wohl nichts, welche Verbrechen an den Tieren sie mit ihrem Konsumverhalten in Auftrag geben? Nein, Herr Rahm, so nicht. Mit Ihrer Engstirnigkeit f�rdern Sie live das Negativ-Image eines kleinkarierten Buchhalters mit peinlicher Genauigkeit hinter dem Komma, aber brutaler Blindheit f�r Gr�ssenordnungen.
Mit freundlichem Gruss, Erwin Kessler VgT

Fazit - leider einmal mehr: Gegen die Dummheit, Tr�gheit und den globalisierten Egoismus k�mpfen G�tter selbst vergebens. Und trotzdem: Wir fahren weiter mit unserer Aufkl�rungsarbeit - f�r diejenigen beseelten Menschen, die bereit sind, ihren Lebensweg mit Verantwortung und R�cksicht gegen�ber den Schwachen und Wehrlosen zu gehen.  Erwin Kessler

 

Die Pouletmast Reinhard Schwaninger-Stoll, Guntmadingen,
produziert "Natura G�ggeli" f�r die FRIFAG

Der Betrieb steht an der Gemeindegrenzen Guntmadingen-Beringen

Bild oben: Die mit "�kologischen Direktzahlungen" subventionierte Poulet-Fabrik, welche Poulet aus angeblicher "Auslaufhaltung" m�stet.

Bild unten: Der "Auslauf" entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als blosse Stallerweiterung, in dem sich jene Tiere dr�ngen, welche bei ge�ffneten Luken aus dem �berf�llten Stallinnern quellen. Von einem wirklichen Auslauf ins Freie keine Spur. Subventionsbetrug wie er in der Schweizer Pouletmast gang und g�be ist. Zudem sind die Masth�hner derart �berz�chtet, dass sie kaum noch gehen k�nnen. Sie hocken nur dichtgedr�ngt in diesem Stallanbau, der - weil es Tageslicht und frische Luft hat - von der Beh�rden- und Agromafia als " Auslauf" eingestuft wird, wodurch diese Tierfabrik auf dem Papier zu einem subventionsberechtigten "�kologischen" Betrieb wird. Die extremgez�chteten Masth�hner sind derart manipuliert, dass sie in wenigen Wochen von kleinen K�ken zu schlachtreifen Riesenbabies (Poulets) explodieren. Die amtliche Einstufung solcher industrieller Massentierhaltungen als "�kologisch" und "tierfreundlich" ist makaber - ein systematischer Betrug an den Steuerzahlern und Konsumenten.

Schwaninger m�stet die Poulets f�r die Vermarktungsfirma "Frifag", deren Konsumenten- und Subventionsbetr�gereien vom "Kassensturz" des Schweizer Fernsehens aufgedeckt worden sind (> Frifag "Natura"-Poulets aus Qualzucht).

Masth�hner sind derart extrem auf schnelles Wachstum gez�chtet, dass sie mit dem Industriekraftfutter in nur 50 Tagen von K�ken zu schlachtreifen Poulets werden. Die Tiere setzen derart rasch Fleisch an, dass das Skelettwachstum nicht mitkommt. Die Tiere k�nnen kaum noch gehen. Die F�sse verkr�ppeln, die Gelenke schmerzen. Darum liegen sie den ganzen Tag herum, gehen nur ab und zu wenige Schritte und legen sich sofort wieder hin. Diese Lahmheit infolge �berz�chtung wurde schon mehrfach wissenschaftlich nachgewiesen, auch die Tatsache, dass diese qualgez�chteten Tiere nicht einmal mehr f�hig sind, Sitzstangen anzufliegen, die sich 40 cm �ber dem Boden befinden. Sie sind gezwungen, auf dem Boden zu schlafen, was nicht artgerecht ist.
Eine neue wissenschaftliche Untersuchung hat einmal mehr best�tigt, dass Poulets beim Schlachten ungen�gend bet�ubt werden: Zur Bet�ubung werden sie - Kopf nach unten am F�rderband h�ngend - durch ein elektrisch geladenes Wasserbad gezogen. Da eine hohe Spannung zu blutunterlaufenen, blauen Flecken am Poulet f�hrt, wird mit so niedriger Spannung gearbeitet, dass viele Tiere nicht richtig bet�ubt sind, wenn ihnen mit einem rotierenden Messer der Hals aufgeschlitzt wird. Poulet ist ein Tierqu�ler-Produkt!
Letztes Jahr hat der �Kassensturz� des Schweizer Fernsehens aufgedeckt, wie die FRIFAG-Poulethallen systematisch �berf�llt werden - nicht nur tierqu�lerisch, sondern auch gesetzwidrig. Aber die Bundessubventionen fliessen weiter, w�hrend den Steuerzahlern und Konsumenten unabl�ssig eingetrichtert wird, mit den �kologischen Direktzahlungen w�rde die tier- und umweltfreundliche Tierhaltung gef�rdert. Alles erstunken und erlogen. Die Agro- und Beh�rdenmafia macht unter sich aus, wohin die Steuergelder fliessen. F�r verantwortungsbewusste Menschen bleibt einmal mehr nur die Empfehlung: Essen Sie vegetarisch - auch keine Eier und eihaltigen Produkte - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!

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Im Kanton Schaffhausen bleibt das Tierschutzgesetz wie in vielen anderen Kantonen toter Buchstabe. Die f�r den Tierschutz verantwortlichen Beamten des Landwirtschaftsamtes schlafen oder sind von der Agromafia bestochen und werden vom lokalen Politfilz und ihrem Sprachrohr - den konservativ-verlogenen Schaffhauser Nachrichten - gedeckt.

Das Schaffhauser Landwirtschaftsamt, welches die Einhaltung des Tierschutzgesetzes und der Subventionsvoraussetzungen kontrollieren sollte, stellt nur Bauern als Kontrolleure an. Voraussetzungen f�r eine Anstellung als kantonaler Kontrolleur sind nicht etwa Kenntnisse �ber Tiere und Tierschutz, sondern einzig und allein eine "landwirtschaftliche Ausbildung" - das haben wir vom Chef des Landwirtschaftsamtes schwarz auf weiss! Ein Tierpfleger, ein Tierarzt oder ein Zoologe w�ren demnach nicht qualifiziert, im Kanton Schaffhausen die Einhaltung von Tierschutzvorschriften zu kontrollieren. Tats�chlich sind die beiden vom Schaffhauser Landwirtschaftsamt angestellten Kontrolleure beides Bauern. Im Klartext heisst das: Kontrolleure werden nur aus dem Agrofilz rekrutiert. Die Bauern werden von Bauernkollegen kontrolliert. Es k�nnte sonst sein, dass pl�tzlich einer beginnt, die Tierschutzvorschriften ernst zu nehmen. Solche St�refriede will der Schaffhauser Agro- und Beh�rdenfilz nicht.

Die Folgen sind tierqu�lerische, gesetzwidrige Missst�nde landauf landab. Der vorliegende Bericht zeigt einige Beispiele.

Das gesetzwidrige Treiben der Tierfabriken und gewerbsm�ssigen Tierqu�ler wird nicht nur geduldet, diese erhalten sogar noch staatliche Subventionen (�kologische Direktzahlungen) f�r "besonders tierfreundliche Tierhaltung" - Betrug an den Konsumenten und Steuerzahlern.

F�r verantwortungsbewusste Menschen gibt es in dieser Situation nur: vegetarische Ern�hrung - der Gesundheit und den Tieren zuliebe!

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Leserbrief von VgT-Mitglied Dr Jakob M�ller in den Schaffhauser Nachrichten und im Schleitheimer Boten.

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Die gewerbsm�ssigen Tierqu�ler werden im Kanton Schaffhausen - wie in vielen anderen Kantonen - vom Politfilz gedeckt und sogar noch subventioniert. Mit Anzeigen kann deshalb das Massen-Tierelend nicht bek�mpft werden. Was sicher n�tzt ist der Konsumboykott von Tierqu�lerprodukten, insbesondere Fleisch und Eier und Ersatz durch gesunde, vegetarische Nahrungsmittel. Essen Sie heute vegetarisch - Ihrer Gesundheit und den Tieren zuliebe!


Inhaltsverzeichnis VN2003-1

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