24. November 2003, ergänzt am 15. Januar 2010 betr EGMR-Entscheid                     Web-code 200-014

Wie die St Galler Justiz einmal mehr Tierschutzvergehen als Bagatelle behandelt:

Pferdehändler Brunschwiler
in Oberrindal

Im Jahr 2003 wurde der VgT von einer Reiterin um Hilfe angegangen. Sie hatte über Jahre hinweg vergeblich versucht, Tierschutzvereine und Behörden gegen die anhaltenden Missstände bei Pferdehändler Eugen Brunschwiler in Oberrindal zu mobilisieren. In den Jahren vorher hatte die Pferdeschutzorganisation Pericles Pferdschutz immer wieder beim Veterinäramt interveniert. Das Verinäramt verfügte Massnahmen und verzeigte Brunschwiler. Brunschwiler erhielt eine Trinkgeldbusse. Auch das Fernsehen berichtete über den Fall und dokumentierte, wie Brunschwiler beim Öffnen der Stalltüre jedesmal zuerst das Licht anzündete, weil man sonst die Pferde nicht gesehen hätte.

Die Pferde merkten von all dem nichts. Die Missstände wurden nicht behoben.

Nun nam der VgT die Sache an die Hand und machte im Herbst 2003 die folgenden Aufnahmen in Brunschwilers Pferdestall:

Rund 60 Pferde hielt Eugen Brunschwiler, Ramsau 355, 9604 Oberrindal/SG, der sich selber als "Pferdelieferant" bezeichnet, in verbotener Anbindehaltung und unter üblen Verhältnissen: überbelegte Stallungen, fehlende Einstreu, ungenügende Lichtverhältnisse (sehr düsterer Stall, teilweise Dunkelhaltung),  teilweise zu niedrige Deckenhöhe und nicht funktionierende Tränken, mit rauhen Kälberstricken angebundene Pferde.

Zum Verbot der Anbindehaltung siehe das Gutachten Niggli www.vgt.ch/vn/0303/Gutachten-Niggli.pdf und den Artikel in der Zeitschrift Pferde-Woche www.vgt.ch/pressespiegel/031112.pdf

Zu den von Pferdelieferant Brunschwiler Belieferten gehörte hauptsächlich die Schweizer Armee, und das, obwohl die Missstände in dieser Pferdezucht seit vielen Jahren bekannt sind, schon wiederholt angezeigt wurden und in der Sendung "Tierreport" im Schweizer Fernsehen gezeigt wurden.

Die Pferde mussten auf Hartgummiplatten liegen - ohne Einstreu. Das bisschen Sägemehl macht den Boden zwar trittsicherer, bietet aber keinerlei Liegekomfort für die schweren Tiere.

Im November 2003 verlangte der VgT beim Veterinäramt des Kantons St Gallen Massnahmen gegen die Missstände im Betrieb Brunschwiler. Gleichzeitig wurde der St Galler Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige eingereicht.

Das Veterinäramt inspizierte hierauf den Betrieb unter beizug eines externen Experten, erstellte eine lange Mängelliste und verzeigte Brunnschwiler bei der Staatsanwaltschaft.

Hierauf erhielt der VgT am 30.12.03 ein Schreiben des Untersuchungsrichteramtes. Darin heisst es:

"Aufgrund Ihrer Strafanzeige haben wir gegen Eugen Brunschwiler ein Strafverfahren eröffnet. In diesem Zusammenhang ersuchen wir Sie uns mitzuteilen, welche Person die fraglichen Fotos der Pferdehaltung von Eugen Brunschwiler gemacht hatte. Wir beabsichtigen, diese Person als Auskunftsperson zu befragen. Für das Strafverfahren sind genauere Details (Anzahl Pferde, Länge der Anbindeketten, Beleuchtung im Stall, Zustand der Weide etc) erforderlich...
Der Sachbearbeiter mit untersuchungsrichterlichen Befugnissen
J Gross, Kantonales Untersuchungsamt St Gallen"

Auf dieses Schreiben reagierte der VgT mit folgender Beschwerde an die Staatsanwaltschaft:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Untersuchungsverfahren gegen Eugen Brunschwiler wegen tierschutzwidriger Haltung von Pferden  (Proz Nr ST.2003.13638) habe ich als Anzeigeerstatter heute von Untersuchungsrichter J Gross ein Schreiben erhalten, das auf eine unkorrekte Untersuchungsführung hindeutet. Ich bitte Sie zu prüfen, ob unter diesen Umständen die Sache nicht einem anderen Untersuchungsrichter übergeben werden sollte.

Untersuchungsrichter Gross fordert mich in diesem Schreiben auf, den Namen der Person zu nennen, welche die von mir Internet veröffentlichten Fotos aus dem Betrieb Brunschwiler gemacht hat, da diese Person angeblch über Detail im Pferdestall Brunschwiler befragt werden müsse. In Tat und Wahrheit sind diese Details bereits durch das Veterinäramt, also amtlich, festgestellt und dem Untersuchungsamt mitgeteilt worden. Es besteht somit kein Anlass, dazu noch irgendwelche Privatpersonen zu befragen. Diese angebliche Befragung ist offensichtlich nur ein Vorwand, um gegen den Tierschützer, der diese Missstände fotografiert und  aufgedeckt hat, wegen Hausfriedensbruch zu ermitteln. Untersuchungsrichter Gross missbraucht damit sein Amt und das Verfahren gegen Brunschwiler für verfahrensfremde Zwecke. Gross ist nicht befugt, ohne einen Strafantrag Brunschwilers wegen Hausfriedensbruch (ein Antragsdelikt) zu ermitteln. Und falls ein solcher Strafantrag vorliegen sollte, wäre eine entsprechende Strafuntersuchung gegen Unbekannt zu eröffnen. Über all das setzt sich Untersuchungsrichter Gross rechtswidrig hinweg und ermittelt mit faulen Tricks und unbefugt im Rahmen der Strafuntersuchung gegen Brunschwiler sachfremd gegen die Tierschützer, welche die Missstände aufgedeckt haben.

Im übrigen wäre ein  Hausfriedensbruch im Stall von Brunschwiler im vornherein durch das überwiegende öffentliche Interesse gerechtfertigt und deshalb gar nicht zu verfolgen. Tierschutz ist ein in der Verfassung verankertes öffentliches Interesse und wenn, wie in diesem Fall, die verantwortlichen Behörden jahrelang gegen bekannte Missstände nichts Wirksames unternehmen, ist das Betreten eines Stalles ohne Sachbeschädigung ein verhältnismässiges Mittel, um die Missstände aufzudecken.

Weil ich ein Fehlverhalten von Untersuchungsrichterin Brasey, die ebenfalls im kantonalen Untersuchungsamt in St Gallen tätig ist, in einem analogen Fall öffentlich gemacht habe (www.vgt.ch/news_bis2001/010930.htm), scheint man/frau in diesem Untersuchungsamt nun Jagd auf Tierschützer bzw den VgT machen zu wollen. Auch das ist Amtsmissbrauch. Untersuchungsrichter dürfen ihr Amt nicht dazu missbrauchen, um persönliche Animositäten und Rachegefühle gegen Personen und Vereinigungen auszuleben.

Mit freundlichen Grüssen
Erwin Kessler, Präsident VgT

Mit Schreiben vom 13.1.2004 antwortete der Staatsanwalt-Stellvertreter, Ch Abegg, die Untersuchung sei vollständig und korrekt durchgeführt worden, die Einvernahme der Person, welche die Fotoaufnahmen gemacht hab, sei nicht notwendig und es liege kein Strafantrag wegen Hausfriedensbruch vor. Es bestehe kein Grund, den Fall einem anderen Untersuchungsrichter zu übertragen. Warum nicht, Herr Staatsanwaltschaft-Stellvertreter? Die Vermutung, dass Untersuchungsrichter Gross grundlos und amtsmissbräuchlich nach dem Fotografen zu schnüffeln versuchte, hat sich doch bestätigt, finden Sie das korrekt?

Gegen die bürokratisch-tierverachtende Haltung des Veterinärdienstes der Armee und des Bundesamtes für Logistik hat der VgT am 17. Dezember 2003 beim Generalstabschef mit folgendem Schreiben protestiert:

Generalstabschef der Armee
KKdt Christophe Keckeis
Bundeshaus Ost
3003 Bern

Tierquälerische Haltung von Armee-Pferden

Sehr geehrter Herr Korpskommandant,
von Ihren unteren Instanzen sind wir bürokratisch-nichtssagend abgewimmelt worden, weshalb wir uns jetzt an Sie wenden.

Die Anbindehaltung von Pferden wird nicht nur von der Fachwelt übereinstimmend als Tierquälerei beurteilt, sondern ist nach geltendem Tierschutzrecht auch verboten. Dies hat Prof Marcel Niggli von der Universität Freiburg in einem ausführlichen Gutachten klar bestätigt (www.vgt.ch/vn/0303/Gutachten-Niggli.pdf).

Wir sind kürzlich per Zufall auf einen üblen Pferdehändler gestossen, der seine Pferde in verbotener, tierquälerischer Anbindehaltung züchtet (Brunschwiler, Rindal). Dieser Händler beliefert seit Jahren auch die Armee.

Am 24.11.03 haben wir den Chef des Veterinärdienstes der Armee, Dr Stéphan Montavon, ersucht, von diesem Händler keine Armeepferde mehr abzunehmen, solange die Haltung nicht artgerecht und gesetzeskonform ist. Dr Montavon hat uns bürokratisch-nichtssagend geantwortet. Darüber haben wir uns am 27.11.03 bei der Direktion des Bundesamtes für Logistik beschwert. Dort hat man die Beschwerde einfach wieder an Montavon zur Beantwortung übergeben, der uns mit Schreiben vom 12.12.03 erneut grosses Interesse vorgeheuchelt, aber ausser Abwarten und Nichtstun nichts in Aussicht stellte.

Diese Reaktion müssen wir so verstehen, dass die Anbindehaltung als normal angesehen wird, wohl weil sie in der Armee und ihren Pferdelieferanten noch verbreitet ist. Dies erachten wir als absolut inakzeptabel, unabhängig davon, wie unsere Anzeige gegen den obenerwähnten Pferdehändler vom zuständigen St Galler Untersuchungsamt schlussendlich behandelt wird. Weder wir noch die Armee sind in diesem Verfahren Partei. Es gibt keine Möglichkeit, auf das Verfahren Einfluss zu nehmen oder auch nur Einsicht in die Akten zu erhalten. Was auch immer das Untersuchungsamt tut oder nicht tut, werden die näheren Umstände des Verfahrens Amtsgeheimnis bleiben. Tierschutzanzeigen werden häufig sehr schludrig behandelt und versickern im Sand. Selbstredend wird dadurch aber die dahinterstehende Tierquälerei nicht beseitigt.

Tierschutz ist in der Schweiz ein in der Verfassung verankertes öffentliches Interesse. Die Armee als staatliche Institution ist deshalb verpflichtet, den Tierschutz ernst zu nehmen und darf keinesfalls den tierquälerischen Umgang mit Tieren direkt oder indirekt untertützen. Das würde auch nicht durch den Schlendrian im kantonalen Tierschutzvollzug gedeckt. Das unverbindliche Abwarten und Auf-später-Vertrösten des Bundesamtes für Logistik ist deshalb ein Skandal. Wir bitten Sie, die Verantwortlichen dort aus dem Schlaf des Ungerechten aufzuschrecken.

Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen
Dr Erwin Kessler, Präsident VgT

Am 9.2.2004 erhielten wir von Korpskommandant Luc Fellay, Kommandant Heer, die Antwort, die Geschäftsbeziehungen mit Brunschwiler seien sistiert worden und es würden bei diesem keine Pferde mehr eingemietet oder gekauft und das werde bis zum Abschluss der Verfahren gegen Brunschwiler so bleiben.

Das kantonale Veterinäramt erliess im Jahr 2004 ein Pferdehaltungsverbot gegen Brunschwiler. Dieser rekurrierte dagegen beim Volkswirtschaftsdepartement, welches den Rekurs guthiess und das Pferdehaltungsverbot aufhob (verantwortlicher Regierungsrat: Dr iur Josef Keller, CVP).

Hierauf verfügte das Veterinäramt konkrete Verbesserungsmssnahmen. Brunschwiler wurde angewiesen, die Tierzahl zu reduzieren und die Pferde nicht mehr angebunden, sondern in Boxen oder Gruppenställen zu halten und mit baulichen Massnahmen für Tageslicht zu sorgen. Brunschwiler befolgte diese rechtskräftige Verfügung nicht.

Im November 2004, ein Jahr nach der Anzeige, erkundigte sich der VgT bei der Staatsanwaltschaft  nach dem Stand des Verfahrens und erhielt die Auskunft, man werde gegen Brunschwiler Anklage erheben.

Am 21. April 2005 protestierte der VgT bei der Staatsanwaltschaft gegen die weitere Verschleppung des Falles und erhielt die Antwort, es sei noch keine Anklage erhoben worden, weil in der Zwischenzeit eine weitere Verzeigung durch das Veterinäramt hinzugekommen sei. Das Veterinäramt verzeigte Brunschwiler erneut, weil er die Missstände nicht behoben hatte.

Am 4. November 2005 protestierte der VgT erneut bei der Staatsanwaltschaft gegen die anhaltende Verschleppung und das gezielte Verjährenlassen. Der verantwortliche Untersuchungsrichter, Jörg Gross, antwortet lapidar, man habe den Protest zur Kenntnis genommen. Erst im August 2006 - fast drei Jahre nach der Anzeige - wurde beim Gericht Anklage erhoben. In dieser langen Zeit wurden keine grösseren Untersuchungshandlungen durchgeführt. Die Grundlage für die Anklage hatte ja das Veterinäramt geliefert. Der Fall wurde aus Schludrigkeit oder mit politischer Absicht einfach liegengelassen.

Am 26. November 2004 stellte der VgT fest, dass im Pferdestall Brunschwilers immer noch die gleichen Missstände herrschten. Stall überfüllt, Pferde angebunden, keine Einstreu ... Der Auslauf war sauber und wurde offensichtlich nicht benützt.

Am 13. Mai 2005 stellte der VgT erneut fest, dass bei Brunschwiler immer noch alles beim Alten war. Neue Anzeige beim Vetrinäramt. Brunschwiler widersetzte sich kaltblütig den amtlichen Verfügungen.

Seither hat das Veterinäramt gegen Brunschwiler erneut ein Pferdehalteverbot verfügt, das rechtskräftig ist. Brunschwiler hat die Pferdehaltung nun auf dem Papier an einen Tierhalter aus dem Kanton Thurgau verpachtet, der nun offiziell als Halter der Pferde in Oberrindal gilt. Es ist zu befürchten, dass die Pferde de facto weiterhin von Brunschwiler "betreut" werden, was gegen das Tierhalteverbot verstossen würde aber schwer nachzuweisen ist. 

Am 23. November 2006 fand vor dem Kreisgericht Alttoggenburg-Wil die Hauptverhandlung statt. Einzelrichter Edi Schnellmann weigerte sich rechtswidrig, die Anklageschrift zu verlesen. Dann stellte er süsslich lächelnd fest, die Tierschutzvergehen Brunschwilers (gemäss Anzeige des VgT) seien teilweise bereits verjährt. VgT-Präsident Dr Erwin Kessler machte den Gerichtvorsitzenden in der Pause darauf aufmerksam, dass die Verjährung nicht eingetreten sei, da es sich um ein Fortsetzungsdelikt handle, indem Brunschwiler die Missstände nicht beseitigt habe und deshalb vom Veterinäramt erneut verzeigt worden sei.

VgT-Präsident Dr Erwin Kessler verlangte, dass die nicht vorgelesene Anklageschrift ihm und den anwesenden Journalisten in Kopie ausgehändigt werde. Richter Schnellmann reagierte unwirsch, er müsse nicht belehrt werden, worauf Erwin Kessler meinte: "Offenbar doch, wenn Sie nicht einmal das Öffentlichkeitsgebot kennen."

Die Gerichtsverhandlung wurde zur Farce und erschöpfte sich im Plädoyer des Verteidigers und ein paar Fragen des Gerichtsvorsitzenden an Brunschwiler. Wie die Anklage lautete, erfuhren die Anwesenden dieser öffentliche Gerichtsverhandlung nicht.

Entsprechend skandalös milde fiel das Urteil aus: Wegen der Nichtbefolgung der amtlichen Verfügung des Veterinäramtes wurde der wohlhabende Pferdhändler mit 500 Franken gebüsst und wegen den Tierschutzvergehen wurde er zu 5 Tagen Haft bedingt, dh nicht zu vollziehend, verurteilt. Von Tierquälerei könne keine Rede sein, meinte Richter Schnellmann zur Begründung. Brunschwiler sei einfach kurzfristig überfordert gewesen - eine Behauptung, die offen den Fakten widerspricht. Es braucht viel, bis das Veterinäramt ein Tierhalteverobt ausspricht. In diesem Fall führte die jahrelange Renitenz und die Uneinsichtigkeit Brunschwilers dazu. Von einer momentanen Überforderung kann nicht die Rede sein.

Brunschwiler widersetzte sich arrogant und vorsätzlich den Anordnungen des Veterinäramtes und hielt die Pferde unter insgesamt tierquälerischen Umständen. Die Anklage lautet denn auch, wie der VgT indirekt erfahren hat, auf Tierquälerei, ein Vergehen, das mit Gefängnis oder Busse bestraft wird und erst nach 7 Jahren verjährt. Verurteilt wurde Brunschwiler jedoch nur wegen Übertretung von Tierschutzvorschriften, ein Bagatelldelikt, das in 3 Jahren verjährt.

Gemäss Bundesgerichtspraxis besteht eine verjährungsrechtliche Tateinheit, wenn die verschiedenen strafbaren Handlungen gleichartig und gegen dasselbe Rechtsgut  - hier das Tierschutzgesetz - gerichtet sind und ein andauerndes pflichtwidriges Verhalten bilden (siehe Stratenwerth, Schweizerisches Strafrecht, AT II § 7 N 29). Der VgT hat die Staatsanwaltschaft in einer Eingabe an die Staatsanwaltschaft aufgefordert, gegen das Urteil von Richter Schnellmann Berufung an das Kantonsgericht einzulegen wegen Verletzung der bundesrechtlichen Vorschriften über die Verjährung. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Antrag ohne Begründung abgelehnt.

Selber kann der VgT nichts tun, weil Tierschutzorganisationen bekanntlich kein Klage- und Beschwerderecht in Tierschutzfragen haben - auf dass das Tierschutzgesetz möglichst toter Buchstabe bleibe, denn es dient nicht wirklich dem Schutz der Tiere, sondern vielmehr der Beruhigung der Öffentlichen und der politischen Propaganda der Agrolobby, die Schweiz habe ein gutes Tierschutzgesetz.

Das in der Bundesverfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Öffentlichkeitsgebot verlangt öffentliche Gerichtsverhandlungen. Dazu gehört in Strafverfahren das Verlesen der Anklageschrift. Der VgT hat gegen die Verletzung des Öffentlichkeitsgebotes durch Richter Schnellmann beim St Galler Kantonsgericht Beschwerde erhoben und die Zustellung einer Kopie der Anklageschrift verlangt. Das Kantonsgericht St Gallen wies die Beschwerde ab (Entscheid des Kantonsgerichtes vom 13. Dezember 2006). Verantwortlich für diesen Entscheid sind die Kantonsrichter Martha Niquille-Eberle, Niklaus Oberholzer, Rolf Vetterli. Gegen diesen inakzeptablen Entscheid hat der VgT hat am 21. Januar 2006  Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben und ein Grundsatzurteil beantragt.

Am 13. November 2009 erklärte der EGMR die Beschwerde als unzulässig, da nur am Verfahren Beteiligte die Verletzung des Öffentlichkeitsgebotes rügen können. Der EGMR ist offensichtlich nicht bereit, diese stossende Situation durch Rechtsfortentwicklung zu korrigieren, wie er das in vielen anderen Bereicht macht.


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