VN03-3, 5. Juni 2003,
aktualisiert am 21. September 2003 Anbindehaltung von Pferden Ursula Brasey, St Galler Untersuchungsrichterin und Thurgauer Kantonsr�tin, erkl�rte Pferde in einer skandal�sen Verf�gung zu Freiwild, mit dem jeder machen k�nne, was er wolle. Ein Rechtsgutachten gibt nun dem VgT Recht: Anbindehaltung von Pferden ist verboten. von Erwin Kessler, Pr�sident VgT Der VgT erstattete am 30. September 2003 Anzeige wegen verbotener Anbindehaltung von Pferden gegen den Sarganser Landwirt Max Anrig. Untersuchungsrichterin Ursula Brasey stellte die Strafuntersuchung ein mit der Begr�ndung, die Vorschriften des Tierschutzgesetzes g�lten nicht f�r Pferde, weil der Bundesrat in der Tierschutzverordnung keine Detailvorschriften f�r Pferde erlasssen habe. Nach diesem mehr als sonderbaren Rechtsverst�ndnis dieser FDP-Politikerin sind Pferde niederen, wirbellosen Tieren gleichgestellt, mit denen die Besitzer machen k�nnen, was sie wollen. Rechtsprofessor Marcel Niggli, Universit�t Freiburg, kommt in einem, im Auftrag des VgT erstellten Gutachten, klar zum gegenteiligen Schluss: Das Tierschutzgesetz gilt auch f�r Pferde und die Anbindehaltung von Pferden ist tierqu�lerisch und darum verboten; Braseys Einstellungsverf�gung, mit der sie einen Tierschinder deckte, ist gegen das Gesetz. Die tierschutzfeindliche Rechtsauffassung Braseys erscheint absurd und ist auch absurd, aber typisch f�r den raffinierten Tierschutz-Nichtvollzug in der Schweiz. Immer wieder findet die Polit- und Beh�rdenmafia Hintert�rchen und fadenscheinige Begr�ndungen, um das Tierschutzgesetz nicht anzuwenden. Brasey begr�ndete ihren Entscheid damit, "der Bundesrat von der ihm in Artikel 3 Abs 3 und Art 4 TSchG einger�umten Kompetenz in Bezug auf Pferdehaltung keinen Gebrauch gemacht hat." Diese Behauptung, die allgemeinen, f�r alle Tiere geltenden Bestimmungen des Tierschutzgesetzes seien mangels Detailvorschriften in der Tierschutzverordnung nicht anwendbar, ist juristisch unhaltbar. Der Entscheid konnte nicht an eine h�here Instanz weitergezogen werden, weil Tierschutzorganisationen kein Klage- und Beschwerderecht haben. Insk�nftig kann sich jeder Pferde-Qu�ler auf diesen rechtskr�ftigen Entscheid berufen. Artikel 3 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes schreibt vor:
Massgebliche Experten bezeichnen die Anbindehaltung von Pferden als Tierqu�lerei und somit unvereinbar mit Art 3 Abs 2 TSchG. In einem Leitartikel in Heft 7 vom Juli 2002 der Fachzeitschrift "Schweizer Archiv f�r Tierheilkunde" der Gesellschaft Schweizer Tier�rzte beurteilt Prof Dr Ewald Isenb�gel vom Zoologischen Garten Z�rich die Anbindehaltung von Pferde wie folgt: "Eine 23-st�ndige Anbindehaltung im Stand ohne Kontakt mit Artgenossen und Aussenwelt, bei einer Stunde Arbeit in der Reithalle, ist nach heutiger Kenntnis der Lebensanspr�che des Pferdes nicht artgerecht und erf�llt den Tatbestand der Tierqu�lerei." Auch das Ministerium f�r Umwelt, Natur und Forsten des Landes Schleswig-Holstein beurteilt die Anbindehaltung von Pferden als verbotene Tierqu�lerei. Das Bundesamt f�r Veterin�rwesen legt deshalb zu Recht Art 3 TSchG als Verbot der Anbindehaltung f�r Pferde aus und schreibt dazu (http://www.bvet.admin.ch/0_navigation-d/0_index-intern.html):
Der VgT hat am 30. September 2001 Strafanzeige gegen Landwirt Max Anrig-Keller, Sargans, eingereicht wegen verbotener, tierqu�lerischer Anbindehaltung von Pferden:
Aufnahme aus dem Pferdestall Anrig (Sept 2001) Das Bundesamt f�r Veterin�rwesen ist st�ndig gezwungen, zwischen den wissenschaftlich-objektiven Fakten zum Tierschutz einerseits und der tierverachtenden Tagespolitik des Bundesrates den Spagat zu �ben und im Einzelfall seine Richtlinien als unverbindlich zu erkl�ren. So folgt im vorliegenden Fall nach der klaren und korrekten Feststellung, dass die tierqu�lerische Anbindehaltung aufgrund von Artikel 3 TSchG abzulehnen ist, eine Tabelle mit den Mindestabmessungen f�r Anbindest�nde!!! Dies wiederum legen die kantonalen Vollzugsorgan als Erlaubnis zur Anbindehaltung aus. Das Chaos ist komplett, die Leidtragenden sind einmal mehr die Tiere, f�r deren "Schutz und Wohlbefinden" (Artikel 1 TSchG) das vor 25 Jahren vom Schweizervolk mit einem �berw�ltigenden Ja-Anteil von 80 % gutgeheissene Tierschutzgesetz geschaffen wurde. Einmal mehr zeigt sich: Gesetze, welche die Interessen des herrschenden Regimes st�ren, bleiben toter Buchstabe. Das Tierschutzgesetz dient nicht wirklich dem Schutz der Tiere, sondern der Beruhigung der �ffentlichkeit und als Propaganda-Basis f�r die Tiernutz-Industrie. Im Einzelfall sp�rt das leidende Tier nichts oder wenig davon, dass es in der Schweiz ein Tierschutzgesetz gibt. Die Strafuntersuchung wurde eingestellt, weil Art 3 TSchG angeblich nicht anwendbar sei, da der Bundesrat keinen Gebrauch von seiner Kompetenz gemacht habe, in der Tierschutzverordnungen Vorschriften zur Pferdehaltung erlassen. Verantwortlich f�r diesen skandal�sen Entscheid, mit welchem die Pferde zu Freiwild erkl�rt und dem v�lligen Belieben ihrer Besitzer �berlassen werden, ist die St Galler Untersuchungsrichterin Ursula Brasey (FDP):
Ihre ethische und Berufspflicht w�re es gewesen, Anklage zu erheben und ein Gericht entscheiden zu lassen. Damit w�re es m�glich geworden, Experten zum Worte kommen zu lassen und gerichtlich klarzustellen, dass das Tierschutzgesetz zwingendes Recht darstellt, das nicht nach Belieben von politisch unter Druck stehenden Beamten aufgehoben werden kann.
Brasey ist Thurgauer Kantonsr�tin und hatte erfolglos f�r den
St�nderat kandidiert. In einer vom VgT durchgef�hrten Umfrage bei den Kandidaten
�ber die Einstellung zum Tierschutz, geh�rte Brasey zu den wenigen, die es nicht
wagten, sich zu �ussern (Thurgauer und St Galler
St�nderatskandidaten zu Tierschutzfragen).
Der VgT hat die Medien im Juni 2003 �ber diesen skandal�sen Pferde-Entscheid informiert. Die Medien der Machthabenden zeigten null Interesse, insbesondere das Schweizer Fernsehen (Kassensturz, 10vor10, Tagesschau, Rundschau, CH aktuell, Zischtigs-Club), Beobachter, K-Tip, Saldo, Sonntags-Zeitung. Zum Gl�ck gibt es die VgT-Nachrichten. Ihre Spende erm�glicht uns, diese in m�glichst grosser Auflage zu verbreiten. Pressespiegel: Nicht tiergerechte Pferdehaltung - Tiersch�tzer Kessler reicht Strafanzeige ein, Sarganserl�nder 4.10.2001
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