7. Dezember 2003
Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Anbindehaltung von Pferden und Neonazis?
Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem Schächten und der
Anbindehaltung von Pferden? Beides sind Tierquälereien, die ich als Präsident
des Vereins gegen Tierfabriken öffentlich kritisiert habe.
Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Anbindehaltung von Pferden und
angeblichen Kontakten zu Neonazis? Keiner. Trotzdem versuchte die linke
Juristen-Zeitschrift 'plädoyer' einen Zusammenhang zu konstruieren (www.vgt.ch/pressespiegel/031204.gif),
erhielt aber von Prof Niggli, der im Auftrag des VgT ein Rechtsgutachten zur
Anbindehaltung von Pferden verfasst hat (www.vgt.ch/vn/0303/Gutachten-Niggli.pdf),
die richtige Antwort (www.vgt.ch/pressespiegel/031204.gif).
Warum ich in dier 'plädoyer'-Kolumne als "Jurist Erwin Kessler" bezeichnet
werden, ist schleierhaft, zeigt aber, wie da einfach irgendetwas hingeschrieben
wird. Redaktoren einer juristischen Zeitschrift sollte eigentlich bekannt sein,
dass das Bundesgericht im Berufungsverfahren nicht die Kompetenz hat zu
Sachverhaltsfeststellungen. Das Thurgauer Obergericht hat verbindlich
festgestellt, dass ich keine Kontakte zu Neonazis gehabt habe. Das Bundesgericht
hat die Sachverhaltsfeststellungen des Obergerichtes nicht als unhaltbar
kritisiert und trotzdem entschieden, dass man mir Kontakte zur Neonaziszene
nachsagen dürfe. Dabei stützte sich das Bundesgericht auf Argumente, die ich
leicht hätte widerlegen können, zu denen ich mich aber nicht äussern konnte.
Deshalb ist nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Beschwerde
wegen krasser Missachtung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf den Beweis
hängig. Anstatt einen kritischen Kommentar (www.vgt.ch/news2002/021121.htm,
www.vgt.ch/vn/0303/neonazi-verleumdung.htm) zu diesem unsäglichen
Bundesgerichtsurteil zu veröffentlichen, missbrauchen Sie dieses nun, um
Personen in unsachlicher Weise unter Druck zu setzen. Ihre damit an den Tag
gelegte typisch linke Manie zu unsachlichen persönlichen Angriffen, wo sachliche
Argumente fehlen, erklären mir einige andere Merkwürdigkeiten Ihrer Zeitschrift,
auf die ich inskünftig gerne verzichte. Hiermit kündige ich das Abonnement.
Dr Erwin Kessler, VgT
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Schweiz
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