11. Februar 2004 Die Solothurner Tierschutzverhinderungs-Mafia an der Arbeit Die Kantonstierärztin erklärte die katastrophale Kaninchenhaltung von Peter Zäch als "gesetzeskonform" - und diese Amtspflichtverletzung wurde von Regierungsrat Zanetti gedeckt. Der VgT hat eine eidgenössische Aufsichtsbeschwerde gegen den Kanton Solothurn erhoben. In einer Aufsichtsbeschwerde vom 14. November 2003 verlangte der VgT die Absetzung der Solothurner Kantonstierärztin Doris König wegen vorsätzlichem Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes und amtsmissbräuchlichem Verschleiern von katastrophalen Missständen beim Solothurner Kaninchenzüchter Peter Zäch. Am 23. August 2003 reichte der VgT der Kantonstierärztin eine Anzeige gegen Zäch, der seit Jahren Anlass zu tierschützerischen Beanstandungen gibt und seine Kaninchen krass tierquälerisch hält, ein. Daraufhin kontrollierte König den Stall persönlich und bestritt gegenüber dem VgT und der Solothurner Zeitung die Missstände und behauptete, alles sei gesetzeskonform, obwohl unübersehbar krass tierquälerische und gesetzwidrige Zustände herrschten, indem die Kaninchen in viel zu kleinen Kastenabteilen gehalten wurden. Was König offenbar nicht wusste: Der VgT hat Fotoaufnahmen, die vor und nach ihrer "Kontrolle" aufgenommen worden waren, womit belegt ist, dass sie die Missstände gesehen hat. Diese Missstände hat der VgT in einem separaten Foto-Bericht ausführlich dokumentiert. Dieser war der Aufsichtsbeschwerde beigelegt. Der Bericht belegt, dass die Kantonstierärztin entweder fachlich völlig unfähig ist oder vorsätzlich amtsmissbräuchlich gehandelt hat. Ob Vorsatz oder krasse fachliche Unfähigkeit kann letztlich offen bleiben - so oder so ist KT König die falsche Person am falschen Platz. Es ist allgemein bekannt und wird auch vom Bundesamt für Veterinäramt in den Richtlinien zur Kaninchenhaltung festgehalten (www.bvet.admin.ch/tierschutz/d/berichte_publikationen/heimtiere/kaninchenbroschure/1_index.html), dass die gesetzlichen Vorschriften absolute Mindesvorschriften sind. Umso unerträglicher und unakzeptabler ist es, wenn eine Kantonsveterinärin sogar noch extreme Zustände, welche die ohnehin schon ungenügenden Mindestanforderungen krass verletzen. deckt. Eine ganz andere Einstellung zur Kaninchenhaltung als die unfähige Solothurner Kantonstierärztin legt das Thurgauer Veterinäramt an den Tag. Mit Schreiben vom 15. Januar 2004 hat Regierungsrat und Volkswirtschaftsdirektor Roberto Zanetti die Beschwerde des VgT beantwortet und als unberechtigt zurückgewiesen. Neben viel Blabla an der Sache vorbei enthält die Beschwerdeantwort nur einen einzigen Satz zur Sache: Ohne Begründung machte sich Regierungsrat Zanetti die Behauptung der Kantonstierärztin, die Kaninchenhaltung habe den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprochen, zueigen. Auf den ausführlichen Bericht des VgT, welcher das Gegenetil beweist, ging Zanetti mit keinem Wort ein. Es ist das Kennzeichen eines Unrechtsstaates, dass die Obrigkeit übe Beschwerden entscheidet ohne auf die Beschwerdebegründung einzugehen. Der VgT hat am 11. Februar 2004 beim Bundesamt für Veterinärwesen als eidgenössische Aufsichtsinstanz über den Tierschutzvollzug durch die Kantone eine Beschwerde gegen den Kanton Solothurn eingereicht.
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