VN05-1 Die unglaubliche Geschichte einer grauenhaften Kaninchenhaltung Es geht nicht um irgend einen Kaninchenhalter, sondern um das Kaninchen-KZ von Peter Zäch, Präsident der Ornithologischen Gesellschaft Solothurn und Ehrenpräsidente kantonalen Kleintierzüchterverbandes. Seit Jahren hält Zäch an der Brunnmattstrasse 16 in Solothurn seine Kaninchen gesetzwidrig unter katastrophalen Bedingungen - mit Wissen des Veterinäramtes, der Regierung und der Justiz. Die notorisch tierschutzfeindlichen Solothurner Behörden decken diese Tierquälerei und bezeichnen die Situation wahrheits und pflichtwidrig als "gesetzeskonform". Mit unglaublichen Tatsachen- und Rechtsverdrehungen deckt der Politfilz in Verwaltung, Regierung und Justiz die systematische Missachtung des eidgenössischen Tierschutzgesetzes. Das Massenelend der Nutztiere hält an - gesetzwidrig, undemokratisch und unter fortgesetztem Amtsmissbrauch durch Veterinär- und Justizbeamte. Kaninchen-KZ Zäch: Aufnahmen vom Januar 2002, als der VgT eine erste Anzeige gegen Zäch einreichte.. Kaninchen in grausamer Isolationshaft in winzigen, viel zu kleinen Kastenabteilen auf dicken Mistschichten, welche den Platz noch enger machen und einen üblen Gestank verbreiten. Die kleinen Kastenabteile sind durch zusätzlich eingebaute Zwischenwände in winzige Abteile unterteilt, um noch mehr Tiere hineinpferchen zu können. Die Tiere werden wie Plüschtierchen in einem Setzkasten gehalten - lebenslänglich. Die Tiere vegetieren im völlig verwahrlosten Stall im eigenen Kot.
Wegen dem Gestank, den der verwahrloste Kaninchenstall verbreitet, beschwerten sich Nachbarn bei der Gemeinde und wandten sich - da alles nichts half - schliesslich an den VgT. Im Januar 2002 veröffentlichte der VgT den Fall und reichte gleichzeitig Strafanzeige ein. Eine Kontrolle des Veterinäramtes bestätigte die Tierschutzgesetzwidrigkeit von Zächs Tierhaltung, doch die durch die Anzeige des VgT ausgelöste Strafuntersuchung verlief - wie üblich im Kanton Solothurn, wenn es "nur" um Tiere geht - im Sand: Der Amtsgerichtspräsident des Richteramtes Solothurn-Lebern, Frank-Urs Müller, erliess einen unglaublichen, aber für den Kanton Solothurn typischen Willkürentscheid: Zäch wurde mit 300 Franken gebüsst und erhielt gleichzeitig eine Entschädigung von 500 Franken. Die Trinkgeldbusse von 300 Franken erhielt Zäch wegen den unbestreitbar zu kleinen, tierquälerischen Kastenabteilen. Hingegen wurde er bezüglich der Vernachlässigung der Tiere - mit Mist überfüllter Stall - aus unerfindlichen Gründen freigesprochen und erhielt hierfür 500 Franken Entschädigung. In diesen Kastenställen hält Kaninchenquäler Peter Zäch seine 60 bis 100 Kaninchen unter katastrophalen Bedingungen. Die Missstände sind dem Veterinäramt seit Jahren bekannt. Zäch wurde nur verwarnt - die Missstände halten bis heute an. Ein Jahr später, im August 2003, herrschten immer noch die gleichen Missstände - siehe folgenden Aufnahmen - und der VgT reichte erneut eine Anzeige ein. Hierauf kontrollierte Kantonstierärztin Doris König den Stall persönlich und behauptete dann, alles sei in Ordnung; sie sehe keinen Handlungsbedarf. Zäch habe "erhöhte Flächen" eingebaut, womit nun auch die durch Zwischenwände halbierten Kastenabteile der Mindestflächen gemäss Tierschutzverordnung genügten. Mit dieser Behauptung lügt die Kantonstierärztin wissentlich und schützt Zäch widerrechtlich und unter Missbrauch ihres Amtes vor den strafrechtlichen Folgen seiner Tierquälerei. Deshalb hat der VgT am 8.9.2003 Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch gegen Kantonstierärztin Dr Doris König eingereicht, mit folgender Begründung: Die Kantonstierärztin behauptete gegenüber dem VgT und gegenüber der Solothurner Zeitung (siehe Tierschutz wird wieder vorstellig, Solothurner Zeitung 3.9.2003), die durch zusätzliche Zwischenwände halbierten Kastenabteile würden den Mindestanforderungen der Tierschutzverordnung genügen, weil Zäch eine "erhöhte Fläche" eingebaut habe. Die Tierschutzverordnung (Artikel 24 b) lässt jedoch eine kleinere Stallgrundfläche zu, wenn das Stallabteil mit einer erhöhten Fläche ausgestattet ist, die um mindestens 20 cm erhöht ist und die Tiere darauf ausgestreckt liegen können. Beide Voraussetzungen sind hier offensichtlich nicht erfüllt, wie die folgenden Aufnahmen beweisen, die wenige Tage vor und wenige Tage nach der Kontrolle durch die Kantonstierärztin aufgenommen worden sind:
Obige Aufnahme entstand im August 2003, wenige Tage bevor die Kantonstierärztin ihre Kontrolle durchführte. Diese Nah-Aufnahme zeigt eins der kleinen Kastenabteile, die durch nachträglich eingebaute Zwischenände halbierte und durch eine dicke, alte Mistschicht und durch ein Brettchen im hinteren Teil (roter Pfeil) zusätzlich verkleinert statt vergrössesrt sind. Dieses Brettchen befindet sich nur wenige Zentimeter über der dicken Mistschicht, auf welcher die Kaninchen hocken (weil Zäch monatelang nicht ausmistet) und erfüllt deshalb die gesetzlichen Anforderungen an eine Stallvergrösserung durch eine "erhöhte Fläche" nicht. Die folgenden Aufnahmen, die anfangs September 2003, wenige Tage nach der Kontrolle durch die Kantonstierärztin aufgenommen wurde, zeigen die gleichen Missstände:
Alle Aufnahmen zeigen - seit Jahren, bis heute - stets die gleichen katastrophalen Missstände.
Teilweise sind die Alibi-Brettchen, welche eine "erhöhte Fläche" im Sinne er Tierschutzverordnung vortäuschen sollen, heruntergefallen...
... oder fehlen ganz:
Obige Aufnahme zeigt: Das Kaninchen kann offensichtlich quer im Abteil nicht ausgestreckt liegen. Demzufolge sind auch die schmalen Alibi-Brettchen (hier fehlend) zu kurz, so dass das Tierchen darauf nicht - wie in der Tierschutzverordnung vorgeschrieben - ausgestreckt liegen kann. Die folgende Aufnahme zeigt deutlich, dass sich die Kaninchen unter den Brettchen nicht aufhalten können, weil diese nur wenige Zentimeter erhöht sind, nicht wie vorgeschrieben mindestens 20 Zentimeter. Die Stallfläche wird durch eine erhöhte Fläche nur tierschutzkonform vergrössert, wenn die Tiere sowohl darunter wie auch darauf ausgestreckt liegen können. Dies ist im Kaninchen-KZ Zäch nicht der Fall. Im Gegenteil: Diese untauglichen Brettchen verkleinern den winzigen Lebensraum der Kaninchen zusätzlich, weil dadurch das ohnehin schon viel zu kleine Kastenabteil auch in derLängsrichtung noch zusätzlich verkleinert wird. Wenn eine Kantonstierärztin so etwas als gesetzeskonform bezeichnet, muss sie bestochen sein oder andere rechtswidrige Motive haben. Mit "Nichtwissen" oder "Übersehen" ist das jedenfalls nicht erklärbar, nachdem dieser Skandal nun schon mehrer Jahre andauert.
Aufgescheucht durch die erneute Anzeige mitstet Zäch am 13. September 2003 den Stall heraus, was 15 Säcke Mist ergab! Zum Vorschein kamen halb gefressene "Sitzbrettchen":
Die armen Tierchen fressen in der unvorstellbaren Langeweile ihres engen, lebenslänglichen Gefängnisses und mangels artgerechter Beschäftigungsmöglichkeiten die untauglichen Alibi-Sitzbrettchen auf! Die Strafanzeige vom 8.9.2003 gegen die Kantonstierärztin wird vom notorisch tierschutzfeindlichen Solothurner Untersuchungsrichter C Ravicini bis heute verschleppt. In einer Aufsichtsbeschwerde an das Volkswirtschaftsdepartemen vom 14. November 2003 verlangte der VgT die Absetzung der Solothurner Kantonstierärztin Doris König wegen vorsätzlichem Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes und amtsmissbräuchlichem Verschleiern von katastrophalen Missständen bei Kaninchenzüchter Peter Zäch. Der Sachverhalt belegt, dass die Kantonstierärztin entweder fachlich völlig unfähig ist oder vorsätzlich amtsmissbräuchlich gehandelt hat. Ob Vorsatz oder krasse fachliche Unfähigkeit kann letztlich offen bleiben - so oder so ist Kantonstierärztin König die falsche Person am falschen Platz, um den gesetzlichen Schutz der Tiere durchzusetzen. Mit Schreiben vom 15. Januar 2004 wies Regierungsrat Roberto Zanetti die Beschwerde als angeblich unberechtigt zurück. Neben viel Bürokraten-Blabla, um vom eigentlichen Anliegen abzulenken, enthält seine Antwort nur einen einzigen Satz zur Sache: Offensichtlich ohne pflichtgemässe Prüfung der Beschwerde übernahm Regierungsrat Zanetti einfach die haltlose Behauptung der Kantonstierärztin, die Kaninchenhaltung Zäch entspreche den gesetzlichen Mindestanforderungen. Auf die sorgfältigen, durch Dokumentaraufnahmen belegten Ausführungen des VgT ging Zanetti mit keinem Wort ein. Es ist das Kennzeichen eines Unrechtsstaates, dass die Obrigkeit über Beschwerden entscheidet, ohne darauf wirklich einzugehen. Im Kanton Solothurn herrschen mafiose Zustände.
Der VgT hat am 11. Februar 2004 beim Bundesamt für Veterinärwesen (eidgenössische Aufsichtsinstanz über den Tierschutzvollzug durch die Kantone) eine Beschwerde gegen den Kanton Solothurn eingereicht. Die Beschwerde wurde bis Redaktionsschluss (Ende Januar 2005) nicht behandelt. Das Bundesamt für Veterinärwesen leistet seinen pflichtwidrigen Beitrag zum Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes in ständiger Praxis so, dass Aufsichtsbeschwerden zuerst jahrelang verschleppt und dann mit einem nichtssagenden Blabla erledigt werden. Unterdessen gehen die katastrophalen, tierquälerischen Zustände weiter, als ob es keine Tierschutzgesetz gäbe! Neue Aufnahmen vom Januar 2005: Neue Aufnahmen vom Januar 2005. Oben: Die «erhöhte Fläche» ist halb aufgefressen. Die Tierschutzverordnung des Bundesrates wurde in Wirklichkeit nicht zum Schutz der Tiere, sondern zum Schutz der Tierhalter vor dem Tierschutzgesetz erlassen und erlaubt fast alle tierquälerischen Haltungssysteme, die nach dem Tierschutzgesetz eigentlich verboten sind, so auch die Kastenhaltung von Kaninchen. Rund 25 Kaninchen dürfte Zäch gemäss den Mindestmassen der Tierschutzverordnung in seinen Kästen halten. Die Solothurner Behörden haben rechtswidrig 50 erlaubt. Aber meistens hält Zäch noch mehr. Als diese Aufnahmen gemacht wurden, waren es 69, wie die Kantonstierärztin persönlich nachzählte - erneut ohne gegen die Missstände einzuschreiten. Die Tiere vegetieren weiterhin stark vernachlässigt im Kot:
Da die Solothurner Medien die Bilder dieser katastrophalen Tierhaltung nie veröffentlichten, kann die Bevölkerung mit manipulierten amtlichen Verlautbarungen leicht irregeführt werden, denn die Schweizer sind immer noch sehr autoritätsgläubig und meinen, in diesem Staat gehe es mit rechten Dingen zu und her. Alles würde deshalb unter dem Deckel bleiben, wenn nicht der VgT wäre, der die vorliegende Ausgabe seiner Zeitschrift «VgT-Nachrichten» in alle Haushaltungen im ganzen Kanton Solothurn verteilt. Mit Ihrer Spende ermöglichen Sie, dass dies weiterhin möglich sein wird. Wie eine artgerechte Kaninchenhaltung aussehen kann: Infos über artgerechte Kaninchenhaltung. Kantonstierärztin Doris König ist erst ein paar Jahre im Amt, ist mit einigem Engagement angetreten, aber in kurzer Zeit zur angepassten Bürokratin geworden. Missstände werden nicht beseitigt, sondern mit nichtssagenden Antworten abgewimmelt und mit der unwahren Behauptung, alles sei gesetzeskonform, gedeckt. Damit führt König die Solothurner Tradition des Tierschutz-Nichtvollzuges brav weiter, wie es von der tierschutzfeindlichen Regierung erwartet wird. Letzlich ist der Job wichtiger als Ideale. "Fressen kommt vor der Moral...". Am 5. Dezember 1995 zeigte die Solothurner Regierung ihre tierverachtende Haltung in aller Deutlichkeit:In ihrer Vernehmlassung zur Revision der eidgenössischen Tierschutzverordnung lehnte sie jede Verbesserung der völlig ungenügenden, grobe Massentierquälerei immer noch erlaubenden Tierschutzverordnung strikte ab - "mindestens für den Teil Landwirtschaft".Für die Machenschaften des Veterinäramtes direkt verantwortlich ist Regierungsrat Roberto Zanetti (SP). Für die Machenschaften des Veterinäramtes direkt verantwortlich ist Regierungsrat Roberto Zanetti (SP). Wie diese katastrophale Tierhaltung des Präsidenten der Ornithologischen Gesellschaft Solothurn und Ehrenpräsident des kantonalen Kleintierzüchterverbandes bis heute gedeckt wird und weitergeht, lässt erahnen, wie es sonst zu und hergeht in diesem Kanton. Die Medien unterdrückten diesen Tierschutzskandal wie üblich, auch Kassensturz, Rundschau, Schweiz Aktuell, Tagesschau, 10vor10, K-Tipp, Saldo, Beobachter, Facts, Weltwoche, Schweizer Illustrierte etc. Die Solothurner Zeitung brachte nur eine Kurzmeldung: VgT-Präsident Erwin Kessler kritisiere die Kaninchenhaltung Zächs, jedoch sei laut Zäch und der Kantonstierärztin alles gesetzeskonform. Die Fakten, insbesondere die Fotoaufnahmen, wurden völlig unterschlagen; sie wurden nicht gezeigt, noch wurde ein Hinweis gemacht, dass diese im Internet veröffentlicht sind. Statt dessen erhielt die Kantonstierärztin tags darauf nochmals Gelegenheit, jegliche Missstände zu dementieren; sie habe die Kaninchenhaltung Zächs gerade kürzlich wieder kontrolliert und alles sei in Ordnung. Mehr über den Nichtvollzug des Tierschutzes im Kanton Solothurn: Die Hölle von Gretzenbach und die Machenschaften des kantonalen Veterinäramtes. Die Erfahrungen des VgT mit dem Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes im Kanton Solothurn: www.swiss1.net/facts/amtsstuben/tierschutz/solothurn.c
Presseschau: Am 5.2.2002 berichtete die Solothurner Zeitung über den Fall und wie der Solothurner Tierschutzinspektor Mario Kummli den Fall herunterspielte (Auflagen für Kaninchenhalter, Solothurner Zeitung 5.2.2002). Kein Wunder, dass Zäch die Sache nicht ernst nahm. Gemäss einem Bericht in der Aargauer Zeitung ärgerte sich der Verband Solothurnischer Kleintierzüchter (VSK), dessen Ehrenpräsident Zäch ist, über den Image-Verlust durch den Skandal um Zächs Tierhaltung (Kontroverse um Kaninchenhaltung, Aargauer Zeitung Aarau-Niederamt 7.2.2002). Bald darauf verkündete der Solothurner Tierschutzinspektor Mario Kummli, bei Zäch sei nun alles "piccobello"und die Kaninchen hätten nun ein artgerechtes Leben (Bei Nachkontrolle "piccobello", Solothurner Zeitung, Langenthaler Tagblatt 7.3.2002). Diese verlogene Behauptung Kummlis ist typisch für diesen Tierschutzinspektor, der gemäss langjähriger Erfahrung des VgT eine absolute Niete in seinem Job ist. Eine Kastenkaninchenhaltung ermöglicht niemals ein artgerechtes Leben, auch nicht, wenn die gesetzlichen Mindesanforderungen erfüllt wären. Wie Kaninchen artgerecht gehalten werden können, kann im sehr empfehlenswerten Kaninchenbuch von Ruth Morgenegg oder unter www.vgt.ch/kaninchen.htm nachgelesen werden. Im April distanzierten sich die Solothurner Kaninchenzüchter öffentlich von Zäch und seiner "Sauerei": Die Leiden der Chüngelizüchter, Solothurner Tagblatt 15.4.2002, Sogar Zächs Ausschluss stand zur Debatte, Solothurner Tagblatt 15.4.2002) Anfangs September 2002 deckte der VgT auf, dass
bei Zäch wieder die alten Missstände herrschen und die Kantonstierärztin nichts
dagegen unternimmt: Am 5. Januar 2005 veröffentlichte der VgT den vorliegenden Bericht mit den neuen Aufnahmen - wieder unterdrückt von Kassensturz, Rundschau, Tagesschau, Schweiz Aktuell, 10vor10, Beobachter, KTipp, Saldo, Fachts, Weltwoche etc. Die Solothurner Zeitung.brachte nur eine nichtssagende Kurzmeldung: VgT-Präsident Erwin Kessler kritisiere die Kaninchenhaltung Zächs, jedoch sei laut Zäch und der Kantonstierärztin alles gesetzeskonform; die Fakten, insbesondere die Fotoaufnahmen, wurden völlig unterschlagen, auch kein Hinweis, dass diese Aufnahmen auf der Website des VgT angeschaut werden können. Statt dessen erhielt diese Kantonstierärztin tags darauf erneut Gelegenheit, nochmals alles zu dementieren; sie habe die Kaninchenhaltung erst kürzlich wieder kontrolliert und alles sei in Ordnung. Kaninchenquäler Peter Zäch - Präsident der Ornithologischen Gesellschaft Solothurn und Ehrenpräsident der Solothurner Kainchenzüchter
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