Thurgauer Einzelrichter verfügte:
VgT muss Aufnahmen über grauenhafte Zustände in einem Tierversuchslabor im Internet löschen

Auf Gesuch des multinationalen Tierversuchs-Konzerns Covance hat der Vizepräsident des Bezirksgerichtes Münchwilen, Dr Roman Bögli, dem VgT mit einer superprovisorischen Verfügung ohne Anhörung per sofort verboten, Aufnahmen aus dem Covance-Tierversuchslabor weiterhin im Internet zu zeigen.

Ein solches, die Medien- und Meinungsäusserungsfreiheit mit den Füssen tretendes Verbot eines psychisch kranken Provinz-Richters - gegen das nach thurgauischem Recht kein Rekurs möglich ist! - fordert zum zivilen Ungehorsam heraus! Der VgT wird es nicht zulassen, dass diese Aufnahmen, die der Öffentlichkeit einen einmaligen Einblick in die schrecklichen Zustände in Tierversuchslabors ermöglichen, vollständig unterdrückt werden und wird das Verbot wenn nötig missachten. Dies ist durch das überwiegende öffentliche Interesse an diesen Aufnahmen gerechtfertigt.

Der Fall hat nicht nur einen juristischen Bezug zur Schweiz, sondern auch einen konsumentenschützerischen: die in diesem grauenhaften Labors Tierversuchen unterworfenen Produkte werden auch auf dem Schweizer Markt angeboten.

Lesen Sie den Hauptbericht dazu: www.vgt.ch/news2004/040126.htm

Übersicht über alle Beiträge zum Covance-Tierversuchsskandal


News-Verzeichnis

Startseite VgT