19. April 2004 Vom Tierversuchskonzern Covance gedungene Hacker greifen die VgT-Website an (Hauptbericht: www.vgt.ch/news2004/040126.htm) Covance hat beim Bezirksamt Münchwilen eine Strafanzeige gegen VgT-Präsident Erwin Kessler eingereicht wegen Nichtbefolgung einer amtlichen Verfügung. Begründet wird die Anzeige damit, die zensierten Aufnahmen aus dem Tierversuchslabor der Covance Laboratories GmbH seien am 14. April immer noch auf der VgT-Website gewesen. Der multinationale Tierversuchskonzern Covance hat rund eine Milliarde Dollar Jahresumsatz und entsprechend viel Gewicht bei der Justiz. Covance begnügt sich aber nicht damit. Am Freitagabend haben nun auch (von Covance gedungene?) Internet-Hacker und Trittbrettfahrer die VgT-Website www.vgt.ch lahmgelegt - allerdings nur für kurze Zeit. Gegenmassnahmen haben diesen Angriff sofort wirksam gekontert und seither ist www.vgt.ch wieder ungestört. Verschiedene internationale Nachrichten-Agenturen berichten und haben den Fall um den VgT aufgegriffen. Da direkte Angriffe gegen die VgT-Website chancenlos geworden sind, versuchen es Hacker und Dilettanten nun auch mit indirekten Angriffen. Auf juristischer Ebene gibt es gegen die Zensurverfügung kein ordentliches Rechtsmittel. Das ist eine stossende Eigenheit der Thurgauer Zivilprozessordnung. In anderen Kantonen, zB im Kanton Zürich, könnte eine solche, ohne Anhörung des Betroffenen sofort rechtskräftige Verfügung, angefochten werden. Im TG ist der VgT diesem psychisch kranken, nebenamtlichen Vizepräsidenten des Bezirksgerichtes Münchwilen, Rechtsanwalt Roman Bögli, der diese menschenrechtswidrige Verfügung als Einzelrichter erlassen hat, juristisch schutzlos ausgeliefert. Der VgT hat beantragt, Friedrich Muelln, der die Aufnahmen gemacht hat und sich demnächst in der Schweiz aufhält, als Zeuge anzuhören, da Covance behauptet, der Videofilm sei so zusammengeschnitten, dass ein falscher Eindruck entstehe. Bögli, in seiner unendlichen Parteilichkeit und Voreingenommen gegen den VgT und zugunsten dieses mächtigen Konzerns, hat diesen Antrag postwendend als unnötig abgewiesen. Mangels eines Rechtsmittels kann dieser Justizmafioso tun und lassen was er will. Verfassung und Menschenrechtskonvention, welche das Recht auf den Beweis ebenso als Grundrecht garantieren wie die Medienfreiheit, interessieren ihn nicht. Von offenbar verschiedenen dritten Seiten wurde die mit politischer Staatswillkür menschenrechtswidrig zensierte Internetseite des VgT auf zahlreichen anderen Websites gespiegelt. Vorallem aber, völlig unverhinderbar, sind die Aufnahmen nun im weltweiten Google-Cache! erfasst und auch in Peer-to-Peer-Netzwerken vom VgT völlig unabhängig downloadbar, so dass die von Bögli unter Missachtung der Medienfreiheit präventiv verbotenen Aufnahmen aus dem Tierversuchslabor der Covance Laboratories GmbH weiterhin zugänglich sind (mehr dazu hier). Und das ist wichtig und nötig: Zweitausend Primaten hält dieser skrupellose Konzern aus reiner Profitgier unter grausamen Bedingungen in kleinen Drahtgitterkäfigen. Während diesen Konzern die Kosten für eine anständige Unterbringung seiner Versuchstiere reut, werden in ganz Europa teure Anwaltsfirmen gegen Tierschutzorganisationen eingesetzt und welche sich um gigantische Honorare einzusacken dazu hergeben, ja sich um des Geldes willen selbst mit dem Teufel verbrüdern würden. Die Öffentlichkeit hat aber ein Anrecht darauf (Informationsfreiheit), zu erfahren, was für Grausamkeiten mitfinanziert werden beim Konsum unnötiger Produkte von bekannten Firmen, die auch auf dem Schweizer Markt anbieten (siehe www.vgt.ch/news2004/040126.htm).
Wenn der Rechtsstaat zum Unrechtsstaat wird, wird Widerstand zur Pflicht. Wenn skrupellose, grausame Machenschaften eines milliardenschweren Konzerns von einer korrupten politischen Justiz und seelisch kranken Richtern geschützt werden, ist ziviler Ungehorsam geboten. |