30. April 2004

Die Schweizerische Depeschenagentur SDA unterdrückt das Rechtsgutachten zur aktuellen Medienzensur

Im Zusammenhang mit der immer noch weiterbestehenden Medienzensur gegen den VgT betreffend das Tierversuchslabor Covance hat die Schweizerische Depeschenagentur SDA das vom bekannten Prof Dr Franz Riklin, Universität Freiburg, erstellte Gutachten unterdrückt. Gemäss diesem Gutachten ist die Zensurverfügung des Thurgauer Einzelrichters Bögli klar verfassungs- und menschenrechtswidrig. Nach Thurgauer Recht gibt es aber gegen diese, ohne Anhörung des VgT erlassene Zensurverfügung kein Rechtsmittel.

Die Zensurverfügung Böglis ist nicht ein Urteil, das nach einem rechtsstaatlichen Verfahren die Veröffentlichung von Aufnahmen aus dem Covance-Tierversuchslabor aus irgendwelchen Gründen als rechtswidrig feststellen würde. Ein solches Gerichtsverfahren hat es nicht gegeben. Vielmehr handelt es sich hier um eine präventive Zensur, ohne vorherige Anhörung des davon in schwerwiegender Weise betroffenen Medienunternehmens und ohne Rechtsmittelmöglichkeit. Es liegt ein Fall vor, der in der Bundesverfassung klar verboten ist. Artikel 17 Absatz 2 der Bundesverfassung lautet: "Zensur ist verboten.

Ein namhaftes Rechtsgutachten, das eine fortbestehende Medienzensur als klar verfassungswidrig erklärt, betrachtet die von den grossen, regimehörigen Medien kontrollierte SDA in diesem angeblich freiheitlich-demokratischen Land als nicht erwähnenswert.

Wegen der Unterdrückung durch die SDA geht diese Meldung nun direkt an die Medien. Eine präventive Medienzensur


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