30. April 2004
Die Schweizerische Depeschenagentur
SDA unterdrückt das Rechtsgutachten zur aktuellen Medienzensur
Im Zusammenhang mit der immer noch weiterbestehenden
Medienzensur gegen den VgT betreffend das
Tierversuchslabor Covance hat die Schweizerische Depeschenagentur
SDA das vom bekannten Prof Dr Franz Riklin, Universität Freiburg,
erstellte Gutachten
unterdrückt. Gemäss diesem Gutachten ist die Zensurverfügung des
Thurgauer Einzelrichters Bögli klar verfassungs- und
menschenrechtswidrig. Nach Thurgauer Recht gibt es aber gegen diese,
ohne Anhörung des VgT erlassene Zensurverfügung kein Rechtsmittel.
Die Zensurverfügung Böglis ist nicht ein Urteil, das
nach einem rechtsstaatlichen Verfahren die Veröffentlichung von
Aufnahmen aus dem Covance-Tierversuchslabor aus
irgendwelchen Gründen als rechtswidrig feststellen würde. Ein solches
Gerichtsverfahren hat es nicht gegeben. Vielmehr handelt es sich hier um
eine präventive Zensur, ohne vorherige Anhörung des davon in
schwerwiegender Weise betroffenen Medienunternehmens und ohne
Rechtsmittelmöglichkeit. Es liegt ein Fall vor, der in der
Bundesverfassung klar verboten ist. Artikel 17 Absatz 2 der
Bundesverfassung lautet: "Zensur ist verboten.
Ein namhaftes Rechtsgutachten, das eine fortbestehende
Medienzensur als klar verfassungswidrig erklärt, betrachtet die von den
grossen, regimehörigen Medien kontrollierte SDA in diesem angeblich
freiheitlich-demokratischen Land als nicht erwähnenswert.
Wegen der Unterdrückung durch die SDA geht diese
Meldung nun direkt an die Medien. Eine präventive Medienzensur
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