4. April 2005, aktualisiert am 29. März 2006

Pferdehaltung von Kurt Riner in Zeihen

Im Oktober 2003 reichte der VgT gegen Landwirt Kurt Riner, der Reitferien für Kinder anbietet, eine Strafanzeige wegen verbotener Anbindehaltung von Pferden ein.

Am 18. März 2005 wurde Riner vom Bezirksgericht Laufenburg wegen Verstössen gegen Bau- und Tierschutzvorschriften verurteilt. Der als Zeuge aussagende Gemeindevertreter schilderte das renitente Verhalten Riners und seiner Frau über Jahre, so dass sich der Gemeindrat schliesslich zu einer Verzeigung veranlasst sah. Sofort griff konservative, notorisch tierschutzfeindliche Fricktaler Bote, welcher an der Gerichtsverhandlung nicht durch einen Journalisten vertreten war, dieses Urteil an und titelte: "Busse wegen geringen baulichen Mängeln". Was der Fricktaler Bote zielstrebig verschwieg: Die gesetzlichen Tierschutzvorschriften sind absolute Mindestvorschriften, die längst keine artgerechte Tierhaltung garantieren. Wo nicht einmal diesen Mindestvorschriften Genüge getan wird, beginnt Tierquälerei.

Eine Tierhaltung am Rande der Mindestvorschriften ist doppelt gravierend, wenn ein solcher Betrieb Reitferien für Kinder anbietet und in Sachen Tierhaltung vorbildlich sein soll. Die Tatsache, dass Riner laut Fricktaler Bote Funktionär und Ausbilder im Pferdesportverband ist, macht die Sache nur umso betrüblicher.

Riner erhob gegen das Urteil Berufung an das Aargauer Obergericht. Gemäss geltendem Recht hat der VgT als Anzeigerstatter das Recht auf Einsicht in den Schlussentscheid. Auf Nachfrage hin erweckte das Obergericht in einem Schreiben vom 13. März 2006 den Eindruck, es sei vor Obergericht nicht zu einer Verhandlung gekommen und die erstinstanzliche Verurteilung sei in Rechtskraft erwachsen. Am 20. März orientierte der VgT die Medien darüber.

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass das Obergericht die Rechtsverweigerung gegenüber dem VgT offensichtlich deshalb beging, um das tierschutzfeindliche Urteil geheim zu halten. Das Obergericht hatte nämlich still und leise, ohne öffentliche Verhandlung, entgegen dem Antrag der Staatsanwaltschaft die Verurteilung Riners wegen Tierschutzvergehen aufgehoben! Das Obergericht folgte damit der verharmlosenden Darstellung der Amtstierärztin Nicole Peyer vor Bezirksgericht.

So funktioniert der ständige Tierschutz-Nichtvollzug im Kanton Aargau.

Von diesem Geheim-Urteil des Obergerichtes erfuhr der VgT erst vom Anwalt Riners, der folgende Gegendarstellung verlangt:

Gegendarstellung

Freispruch von Riner Kurt, Zeihen betr fahrlässiger Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz

Mit Urteil vom 5. Juli 2005 wurde Kurt Riner von der fahrlässigen Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz freigesprochen. Insbesondere wird im Urteil festgehalten, dass sich die Pferde von Kurt Riner gemäss Auskunft der Strafverfahren befragten Veterinärin in gutem Zustand befunden haben und gesund waren. Weiter wird im Urteil ausgeführt, dass die Boxengrösse auf dem Betrieb Riner zu keiner Beanstandung Anlass gibt.

 


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