24. Mai 2005, VN 07-2 Juli 2007, ergänzt am 5. Oktober 2011

In Widnau hält der Tierschutzbeauftragte der Gemeinde seine eigenen Kaninchen in grausamer Isolationshaft!

So tierquälerisch hält der Tierschutzbeauftragte* der Gemeinde Widnau, Alois Heule, seine Kaninchen (* gemäss einer Stellungnahme der Gemeinde Widnau vom 5. Oktober 2011 ist Heule seit Mai 2008 nicht mehr Tierschutzbeauftragter, als Folge der vorliegenden Veröffentlichung über seine eigene Tierhaltung):

Aufnahmen vom Mai 2007

Heule ist Präsident des Verbandes der Kleintierzüchter Rheintal!

Adresse: Alois Heule, Baugeschäft Alois Heule AG, Maurerarbeiten, Thomasaustrasse 8, 9443 Widnau, Tel 071 722 33 29. 
Wir hoffen, dass Tierfreunde Maurerarbeiten künftig an andere Firmen vergeben.

Der Gemeinderat von Widnau deckt Heule mit der Begründung, er halte die Mindestvorschriften der Tierschutzverordnung bei seiner Kaninchenhaltung ein (siehe Rheintalische Volkszeitung vom 16.11.05).

Die leider in der Tierschutzverordnung immer noch erlaubte Kasten- und Käfighaltung von Kaninchen ist eine Tierquälerei, auch wenn der Kasten die Mindestabmessungen der Tierschutzverordnung erfüllt. Diese Mindestabmessungen hat der Bundesrat mit Rücksicht auf die Versuchstierindustrie festgelegt, ohne Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Tiere. Noch immer wird dies von einigen uneinsichtigen Kaninchenzüchtern schamlos ausgenützt, zum Beispiel vom Tierschutzbeauftragten der Gemeinde Widnau, aktiv gedeckt vom Gemeinderat.

Die Verantwortlichen der Gemeinde Widnau (Seit der Veröffentlichung des vorliegenden Berichtes hat es im Gemeinderat personelle Veränderungen gegeben.  Die im folgenden genannten Verantwortlichen sind teilweise heute nicht mehr im Amt):

Der Gemeinderat:
Christa Köppel, Gemeindepräsidentin, Tel 071 727 03 25, Email Christa.Koeppel@widnau.ch
Urban Hämmerle, Vizepräsident, Tel 071 727 03 49
Hugo Fehr, Tel 071 763 73 73 / 80
Peter Weder, Tel 071 722 67 04
Markus Kolb, Tel 071 767 75 18
Marco Koeppel, Tel 071 720 15 14
Andreas Hanimann
Marlen Hasler-Spirig, Tel 071 722 60 01

Geschäftsprüfungskommission
René Bognar, Präsident, 071 727 91 51
Hugo Eisenbart, 071 722 49 85
René Hutter, 071 722 62 40
Mike Leuenberger, 071 747 96 13
Christine Schawalder, 071 722 29 60
 

Das Bundesamt für Veterinärwesen empfiehlt ausdrücklich die leider nicht gesetzlich vorgeschriebene Gruppenhaltung, um den Kaninchen ein einigermassen artgerechtes Leben zu ermöglichen:

- Kaninchen richtig halten (Informationsschrift des Bundesamtes für Veterinärwesen)

- Kaninchen wollen zusammen leben (Informationsschrift des Bundesamtes für Veterinärwesen)

Heule missachtet diese Empfehlungen ebenso wie den  Stand der Wissenschaft bezüglich der Bedürfnisse von Hauskaninchen. Ein Typ, der Gesetzeslücken ausnützt, um Tiere tierquälerisch zu halten, ist für den Posten des Tierschutzbeauftragten eine offensichtliche Fehlbesetzung. Dass er dennoch vom Gemeinderat gedeckt wird, gibt wieder einmal Einblick, wie der Tierschutzverhinderungsfilz im Kanton St Gallen organisiert ist. Und so wundert man sich kaum mehr, dass in Widnau seit mehr als 15 Jahren ein Rattenzüchter in einem Schopf unter üblen Bedingungen unbehelligt Ratten als Schlangenfutter züchten kann: Der Rattenquäler von Widnau. Wie neue Recherchen ergaben, ist in diesen 15 Jahren nichts Entscheidendes verbessert worden.

Mehr über artgerechte Kaninchenhaltung.

 

In diesem Kastengefängnis hält Alois Bischofberger, wohnhaft an der Johannes-Dierauer-Strasse 14 in 9442 Berneck (Tel 071 744 26 55) seine "Lieblinge":

Das Haus von Bischofberger, wo er auch die Kaninchenkästen hat:

Bischofberger ist Mitglied im Verband der Kleintierzüchter Rheintal (KTZVR) und wird von seinen Züchterkollegen ermuntert, mit der Kastenhaltung weiterzumachen, anstatt eine artgerechte Gruppenhaltung einzurichten, insbesondere auch von Alois Heule, Präsident des KTZVR. (Siehe den Zeitungsbericht über die Versammlung dieser Kaninchenzüchter: Der Rheintaler vom 1.4.05).


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