24. Juli 2006

Ungeeignete Weidezäune für Schafe:
Elektroschläge, Durst, qualvoller Tod

Immer wieder bleiben Schafe mit dem Kopf in den zu weiten Maschen von Elektroweidezaunnetzen hängen. Zu den ständigen Stromschlägen kommt im Hochsommer der Durst. Nicht selten endet diese Qual erst mit dem Tod.

Neulich berichtete die Thurgauer Zeitung wieder über einen solchen Fall. Nur dank einer aufmerksamen Bahnreisenden, welche das bedauernswerte, im Elektrozaun verhedderte Schaf vom Zug aus bemerkte und den Tierschutz alarmierte, konnte das Schaf erlöst werden:


Quelle: Thurgauer Zeitung

Das Problem ist altbekannt, doch diese ungeeigneten Zäune werden im Handel weiterhin ausdrücklich für Schafweiden angepriesen, insbesondere von der Landi (Landwirtschaftliche Konsumgenossenschaft, gehört zum VOLG) und auch vom Fachgeschäft Hauptner. Auch in der Landi, die auf Tierhaltungs-Utensilien spezialisiert ist, hat der Kunde den Eindruck, in einem Fachgeschäft einzukaufen, auf das er sich verlassen könne -  ein für die Tiere tragischer Irrtum. Das gleiche gilt auch für Kaninchenkästen, welche die Landi anbietet, die zu quälerischer Hobby-Tierhaltung verhalten.

Es werden im Handel auch engmaschigere Zäune angeboten, teils ausdrücklich für Schafe, teils für Geflügel. Diese sind aber naturgemäss etwas teurer als weitmaschige und der falsch informierte Kunde sieht den Vorteil für den Mehrpreis nicht. Besser als Netzzäune sind drei- oder vierfach gespannte Drähte.

Der VgT hat die Direktion der Landi und die Firma Hauptner aufgefordert, die weitmaschigen, gefährlichen Zäune aus dem Angebot zu nehmen und wird wenn nötig auf dem Gerichtsweg gegen die fehlbaren Firmen vorgehen. Das Anbieten ungeeigneter Schafzäune verletzt das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb. Als Tier- und Konsumentenschutzorganisation ist der VgT gestützt auf das  gesetzliche Verbandsklagerecht in Konsumentenschutzfragen  (Artikel 10 UWG) klageberechtigt.

Eine befremdende Haltung nimmt der Schweizerische Schafzuchtverband ein: Bei solchen Unfällen mit Elektrzäunen sei der Schafhalter schuld, nicht der Zaun; mit optimaler Wartung des Zaunes seien solche Unfälle vermeidbar. Diese Auffassung des Schafzuchtverbandes basiert auf theoretischen Überlegung, ausgehend von idealen Bedingungen, wo der Zaun nicht mit dem Boden oder mit Gras in Berührung kommt - in hügelig-unebenem Gelände, wo Schafe vorzugsweise gehalten werden, ein praxisfremde Sicht. Nach Auffassung des VgT muss ein Weidezaun so anwendungssicher sein, dass es auch nicht-idealen Bedingungen nicht zu derart schweren Unfällen kommen kann. Engermaschige Zäune lösen das Problem zuverlässig und vermeiden Strafverfahren gegen Schafhalter.

Sollten die Zaunanbieter und der Schafzuchtverband weiterhin die gefährlich-weitmaschigen Zäune befürworten, wird der VgT bei künftigen Unfällen sowohl die Verkäufer (Landi, Hauptner) wie auch gegen den betroffenen Schafhalter Strafanzeige einreiche. Dann wird das Gericht entscheiden müssen, ob der Verkäufer bzw Hersteller oder der Schafhalter oder beide die Verantwortung tragen.

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