29. August 2006

Verlogene Aargauer Amts-Heuchler

Für das folgende zutreffende Bauernregel:
Kräht die Lobby auf dem Mist, bleibt doch alles wie es ist.

In der letzten Ausgabe der VgT-Nachrichten haben wir KZ-artige Zuständ in Aargauer Schweinefabriken dokumentiert. Darunter die Schweinefabrik Häfeli in Seon mit total verkoteten Schweinen. Der VgT hat diesen Betrieb im Oktober 1996 ein erstes mal angezeigt und dann erneut im Jahr 2002 (TeleM1 berichtete darüber). Dieses Jahr war immer noch alles gleich, wie in den VgT-Nachrichten mit neuen Aufnahmen dokumentiert wurde. Kein Wunder, denn 2002 beurteilte die aargauische Tierschutzfachstelle solche Zustände als normal und gesetzeskonform, die starke Verkotung der Tiere verletze das Tierschutzgesetz nicht, das sei eine "übliche, akzeptable Tierhaltung" (www.vgt.ch/id/200-001). Gegen diese amtsmissbräuchliche Duldung krasser Missstände erhob der VgT am 23. September 2002 Beschwerde beim Regierungsrat. Die Beschwerde wurde wie üblich mit nichtssagendem Bla-Bla und unwahren Behauptungen abgewiesen. Nicht verwunderlich, dass die katastrophalen Zustände weitergingen (im Sommer dieses Jahres neu dokumentiert, sieheVgT-Nachrichten).

Nun höre man die scheinheiligen Harfentöne, welche die verantwortlichen Aargauer Beamten heute zu den Aufnahmen in den VgT-Nachrichten, die sich in nichts von denjenigen aus dem Jahr 2002 unterscheiden von sich geben. In einem Schreiben an einen empörten Leser wird verlogen geheuchelt:

"Die Bilder im Heft des Vereins gegen Tierfabriken haben uns auch betroffen gemacht. Solche Zustände, wie sie auf den Fotos gezeigt werden, sind nach dem heute geltenden Tierschutzgesetz [Anmerkung der Redaktion: das Tierschutzgesetz ist immer noch genau gleich wie im Jahr 2002] selbstverständlich nicht zulässig. Sie stellen einen krassen Verstoss gegen die Tierschutzgesetzgebung dar und werden vom Veterinäramt entsprechend beanstandet und zusätzlich bei der Strafbehörde zur Anzeige gebracht."  (Departement für Gsundheit und Soziales, Kantonaler Veterinärdienst).

Der VgT wird den Kanton Aargau im Auge behalten. Solche Tier-KZs, wie in den VgT-Nachrichten gezeigt, gibt es in diesem Kanton wie Sand am Meer - eben normal, wie das Veterinäramt meinte.


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