zuletzt aktualisiert am 23. September 2002                                                      webcode 200-001

Schweine-KZ H�feli in Seon

Videofilm
 

Seit Jahren wehrt sich die Bev�lkerung der Aargauer Gemeinde Seon vergeblich gegen den widerlichen Gestank. Unterschriftensammlungen haben nichts gebracht. Es stinkt weiter.

Das G�llenloch hat einen direkten Abfluss in den angrenzenden Bach. Nicht einmal gegen diesen klar gesetzwidrigen Zustand sind die Aargauer Beh�rden bisher eingeschritten. Marcel H�feli behauptet, er wisse nichts von einem solchen Abfluss. Ob das der Wahrheit entspricht, weil er den Betrieb noch nicht lange von seinem Vater �bernommen hat, ist unklar.

Ein �hnlicher Fall von illegal geduldeten Umweltvergehen im Kanton Aargau war das offen Verbrennen toter H�hner in Reitnau. Erst eine Beschwerde des VgT an das Bundesamt f�r Umweltschutz brachte Abhilfe. (www.vgt.ch/vn/0102/reitnau.htm)

Das Aargauer Regionalfernsehen "Tele M1" brachte anfangs Juli 2002 einen Bericht �ber H�felis Tierfabrik und die Proteste der Bev�lkerung. H�feli verweigerte den Journalisten den Zutritt; so konnten nur Aufnahmen von aussen gezeigt werden. Was bisher in Seon niemand wusste, wie es im Innern der Schweinefabrik H�feli aussieht, machte hierauf der VgT mit Foto- und Video-Aufnahmen aus dem Innern dieser gr�sslichen Tierfabrik publik. Die Regionalfernsehsender Tele Z�ri und Tele M1 haben Videoaufnahmen des VgT am 22.7.2002, in ihren Nachrichtensendungen ausgestrahlt:

Medienspiegel zum Fall H�feli, mit Videoclips:
- Schweinefabrik H�feli,
Tele M1 22.7.2202
- Kanton k�ndigt Tierschutzkontrolle an,
Tele M1 23.7.2002
- Geheime Aufnahmen in der Schweinefabrik H�feli, Aargauer Zeitung 23.7.2002
- Kantonaler Tierschutzbeauftragter: alles "gesetzeskonform", Radio Argovia 23.7.2002
- VgT hat wieder zugeschlagen, Schweizer Bauer 24.7.2002

H�feli h�lt seine Tiere so, als ob es kein Tierschutzgesetz g�be. Schlimmere Zust�nde gibt es auch in L�ndern nicht, die kein Tierschutzgesetz haben:

�berf�llte Stallabteile, ungen�gende Lichtverh�ltniss (d�ster bis dunkel beim sch�nsten Sonnenschein draussen), fehlende Besch�ftigungsm�glichkeit (Strohlager: 2 Ballen Stroh f�r die rund 200 Schweine; im Stall nur sehr geringe, uralte Spuren von Stroh), nicht artgerechtes Futter (nur Suppenf�tterun), krasse Vernachl�ssigung der Tiere (chronischer Durchfall und starke Verkotung; kein trockener, sauberer Liege- und Schlafplatz). Anmerkung: Inzwischen, seit der VgT diese Missst�nde ver�ffentlichte, hat H�feli die B�sche vor dem Stall gerodet, damit etwas mehr Licht durch die kleinen Fenster in den Stall gelangt.

Mit diesem �blen Dreckstall erf�llt H�feli aufgrund der Kontrolle der Tierschutzfachstelle die Anforderungen an das Qualit�ts-Zertifikat f�r Schweizer Fleisch (QM-CH-Fleisch)! Die Tiere liefert er der Handelsfirma "Anicom". Wahrscheinlich landet das Fleisch dann in Restaurants und Kantinen oder Kleinmetzgereien, weil die Grossverteiler Migros und Coop zunehmend nur noch Label-Fleisch vermarkten (M7 bzw CoopNaturaplan).

Seit Jahrzehnten wehrt sich die Bev�lkerung der Gemeinde Seon vergeblich gegen diese buchst�blich zum Himmel stinkenden Missst�nde. Doch beim Aargauer Politfilz haben die gewerbsm�ssigen Tierqu�ler und Umweltverbrecher immer Vorfahrt. Lesen Sie die unglaublich, b�hnenreife Tragikom�die:

Tier-KZ H�feli: S�ui-H�feli, S�ui-Deckeli

Am 26. Juni 1968 erteilte die Gemeinde Seon eine Baubewilligung f�r einen Anbau an die in Frage stehende Schweinefabrik mit der Auflage, dass der Schweinebestand innert eines Jahres auf 100 St�ck zu reduzieren sei. Ferner enth�lt die Baubewilligung die Auflage,  zur Einschr�nkung der Immissionen sei der Betrieb m�glichst sauber zu f�hren und es seien alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um die Immissionen zu beschr�nken.

1983 �bernahm die Familie H�feli den Betrieb und reichte ein Baugesuch f�r den Einbau von Tr�gen zur Fl�ssigf�tterung von 205 Schweinen ein. Der Gemeinderat unterliess es pflichtwidrig, dieses Baugesuch �ffentlich aufzulegen und bewilligte das Gesuch am 28. M�rz 1983 unter Missachtung der urspr�nglichen Bauauflagen. Die Anwohner wurden kurzerhand ihres Einspracherechts beraubt.

Seither werden wieder 200 Mastschweine gehalten, entgegen der Bauauflage nicht sauber gehalten, wie die Fotoaufnahmen belegen. H�feli l�sst die Tiere v�llig im Dreck aus Kot und Urin dahinvegetieren. Der Stall ist mit 200 Tieren derart �berf�llt, dass es den Schweinen - entgegen ihrem angeborenen Verhalten - nicht mehr m�glich ist, einen Schlafplatz sauber zu halten. Schweine haben einen starken angeborenen Instinkt, Schlafplatz und Kotplatz zu trennen. Im Schweine-KZ H�feli wird ihnen dies wegen der �berbelegung verunm�glicht; sie sind gezwungen, am selben Ort zu Koten, zu Fressen und zu Schlafen. Solche Zust�nde werden von Tiersch�tzern international als KZ-artige Zust�nde bezeichnet (obwohl es selbst in KZs keine derart extremen Zust�nde gegeben hat).

Seit diesem Schildb�rgerstrich des Gemeinderates im Jahr 1983, mit dem H�feli ein Alibi zur Missachtung der urspr�nglichen Bauauflagen verschafft wurde, erh�lt der Gemeinderat immer wieder Beschwerden der immissionsgeplagten Anwohner. Bis heute hat der Gemeinderat in amtspflichtwidriger Weise nicht darauf reagiert und die gesetzwidrigen, unhaltbaren Zust�nde nicht beseitigen lassen. Was H�feli tut, deckt der Gemeinderat: S�ui-H�feli, S�ui-Deckeli.

Schon am 30. September 1993 verlangten die Bewohner des betroffenen Quartiers in einer Eingabe an den Gemeinderat geeignete Massnahmen gegen die Geruchsimmissionen. Hierauf stellte der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17. Oktober 1983 fest, dass offensichtlich die Auflagen der Baubewilligung aus dem Jahr 1968 nicht eingehalten seien. Heinz H�feli, Vater des heutigen Besitzers Marcel H�feli, wurde ein Frist bis Ende April 1969 angesetzt zur Beachtung dieser Auflage, insbesondere zur Reduktion des Tierbestandes auf 100 Schweine angesetzt. F�r den Widerhandlungsfall wurden verwaltungsrechtliche Zwangsmassnahmen angedroht. Mit dieser Androhung liess es der Gemeinderat bewenden; effektiv unternahm er nichts gegen die weiter, bis heute andauernden gesetzwidrigen, unhaltbaren Zust�nde. Und dies nun schon seit 18 Jahren und trotz st�ndigen Beschwerden der betroffenen Anwohner!

Am 9. August 1985 beschwerten sich die betroffenen Anwohner beim Kanton. Als Folge davon wurde eine Delegation der Anwohner zu einer Aussprache mit dem Gemeinderat eingeladen. An dieser Aussprache vom 9. September 1985 erkl�rte sich H�feli bereit, die Abluftf�hrung zu �ndern (senkrecht nach oben), einen Bioluftfilter einzubauen und den Betrieb sauber zu f�hren. Wie obige Aufnahmen vom Juli 2002 belegen, kann von einer sauberen F�hrung des Betriebes bis heute keine Rede sein. Auch wurde der Biofilter nie eingebaut. Die gesetzwidrige �berbelegung - 200 statt 100 Schweine - beanstandete der Gemeinderat an dieser Aussprache laut Protokoll schon gar nicht mehr. allein die vertikale Abluftf�hrung reduzierte die Geruchsimmissionen nicht nennenswert, wie die betroffenen Anwohner feststellen mussten.

Seit 1999 sorgt neben den anhaltenden Immissionen ein Baugesuch H�felis f�r den Ausbau seiner Schweinefabrik f�r Aufruhr in Seon. Schliesslich verlangen am 28. Dezember 2001 die Anwohner und Vertreter des betroffenen Quartiers in einer ausf�hrlich begr�ndeten, 14-seitigen Eingabe an den Gemeinderat die Stilllegung der Schweinem�sterei H�feli wegen Missachtung der Luftreinhalteverordnung und der Baufauflagen. F�r den Fall, dass dies wegen den jahrelangen Pflichtvers�umnissen des Gemeinderates nicht mehr m�glich sein sollte, melden sie ein Schadenersatzbegehren in der H�he von vier Millionen Franken f�r Liegenschaften-Entwertungen an.

Am 19. Juni 2002 sendet das Regionalfernsehen "Tele M1" einen Bericht �ber dieses S�ui-H�feli-S�ui-Deckel-Drama: "In Seon sorgt ein Saustall f�r heisse K�pfe... Seit gut 30 Jahren stinkt der Saustall zum Himmel..." Marcel H�feli verspricht, wenn das Baugesuch bewilligt werde, h�tten die Schweine dann mehr Platz und Stroheinstreu. Der VgT meint dazu: Die miese Einstellung zu den Tieren, welche Marcel H�feli mit Worten und Taten gezeigt hat, sind keine Garantie daf�r, dass die �blen Zust�nde f�r die Tiere und Anwohner mit einem Ausbau wirklich beseitigt werden. Die einzige angemessene Massnahme, um dieses Drama endlich abzuschliessen, ist die von den Anwohnern verlangte Schliessung dieses seit Jahrzehnten gesetzwidrigen, �blen Betriebes.

H�feli liess die Tele-M1-Journalisten nicht in seine Schweinefabrik. Diese konnte deshalb im Beitrag vom 19. Juni 2002 nur von aussen gezeigt werden. Hierauf stellte der VgT Innenaufnahmen zur Verf�gung, welche am 22. Juli 2002 von Tele M1 und Tele Z�ri ausgestrahlt wurden:  Schweinefabrik H�feli (Tele M1 22.7.2002),  In dieser Sendung behauptete Schweinem�ster Marcel H�feli eiskalt, diese starke Verkotung der Tiere sei ganz normal, da k�nne man nichts machen. Der Tierschutzbeamte des Kantons habe den Betrieb vor zwei Jahren kontrolliert und in Ordnung befunden; seither habe er nichts ver�ndert.

Die auf Tele M1 und Tele Z�ri ausgestrahlten schockierenden Aufnahmen des VgT haben den Widerstand gegen diese Schweinefabrik in Seon massiv anwachsen lassen. Im G�stebuch auf der Homepage www.seon.ch der Gemeinde sind zahlreiche Eintr�ge betroffener B�rger zu finden (falls diese von der Gemeinde nicht demn�chst gel�scht werden, man weiss ja nie, zu was der S�ui-H�feli-S�ui-Deckeli-Filz alles imstande ist!). Bemerkung zu diesen G�stebuch-Eintr�gen: Die "Schweinerei" H�feli sollte nicht nur zu Protesten an den Gemeinderat Anlass geben, sondern auch zum �berdenken des eigenen Konsumverhaltens. Wer sich dar�ber beschwert, er k�nne wegen dem Schweinegestank seine W�rste (Hauptanteil Schweinefleisch!) nicht ungest�rt im Freien grillieren, hat die Sache nicht zu Ende gedacht. Zum Grillieren gibt es heute eine grosse Auswahl an feinen, vegetarischen W�rsten, Pl�tzli und Burgers und auch Gem�se kann fein grilliert werden (www.vgt.ch/doc/rezepte/grill-rezepte.htm).

Inzwischen wurde in Seon die "IG gegen Schweinegestank" gegr�ndet, welche sich auf einer eigenen Website an die Bev�lkerung wendet: www.saustallseon.gmxhome.de 

Wie die "IG gegen Schweinegestank" im Online-G�stebuch von www.seon.ch zu berichten weiss, ist nach der Ank�ndigung einer Tierschutzkontrolle durch die kantonale Tierschutzfachstelle am 23. Juli 2002 ein Teil der Schweine fr�hmorgens um 04.30 Uhr abtransportiert worden. "Die sind ja ausserordentlich rasch schlachtreif geworden", meint die IG dazu. Gem�ss Erfahrung des VgT geht das immer so im Kanton Aargau: Mit einer angek�ndigten Kontrolle wird dann amtlich "festgestellt", alles sei in Ordnung. So auch hier wieder: Am 25. Juli, zwei Tage nachdem H�feli einen Teil der Schweine abtransportiert hatte, fand die angek�ndigte Kontrolle statt und best�tigte wie schon bei einer Kontrolle vor zwei Jahren, alles sei in Ordnung, der Stall sei nur noch ganz leicht �berbelegt gewesen. Die starke Verkotung der Tiere verletze das Tierschutzgesetz nicht, das sei eine "�bliche, akzeptable Tierhaltung" (Aussage der Beamten Kuhn und Wolleb der aargauischen Tierschutzfachstelle).

Weil so verkotete Schweine nicht in den Schlachthof geliefert werden k�nnen, wurden sie vor dem Verladen abgespritzt, und zwar im Freien auf der Verladerampe vor dem Stall, von wo das mit Kot und Urin verdreckte Waschwasser dann in den Aabach floss. 
 

Fortsetzung folgt, denn S�ui-H�feli will den Betrieb vorl�ufig noch nicht aufgeben. Man darf gespannt sein, was nun S�u-Deckeli macht. Das Drama S�ui-H�feli-S�ui-Deckeli wird erst ein Ende haben, wenn dieses Tier-KZ stillgelegt ist.

*

Am 23. September 2002 hat der VgT bei zust�ndigen Aargauer Regierungsrat, Roland Brogli, Vorsteher des Finanzdempartementes, folgende Beschwerde gegen das kantonale Landwirtschaftsamt eingereicht, wegen amtspflichtwidriger Nichtanwendung des Tierschutzgesetzes:

Sehr geehrter Herr Regierungsrat,

hiermit erheben wir Aufsichtsbeschwerde gegen die Abteilung Landwirtschaft,
aus folgenden Gr�nden:

Im Juli dieses Jahres kam die Schweinefabrik H�feli in Seon in die Schlagzeilen. Nach jahrelangem erfolglosem Kampf gegen die Geruchsimmissionen ging die Bev�lkerung Seons nun auf die Barrikaden. Am 23. Juli ver�ffentlichten wir Aufnahmen aus dem Inneren dieser Schweinefabrik im Internet. Die �ffentlichkeit erfuhr damit erstmals von den KZ-artigen Zust�nden, welche in dieser Tierfabrik seit Jahren mit Duldung des Landwirtschaftsamtes herrschten. Der Stall war derart �berf�llt, dass die Tiere gegen ihren starken Instinkt, Kot und Liegeplatz zu trennen, am gleichen Ort zu koten und zu liegen. Dementsprechend zeigen die Aufnahmen mit Kot �ber und �ber bedeckte Tiere - eine erzwungene, krasse Verhaltensst�rung und eine Missachtung der geltenden gesetzlichen Tierschutzvorschriften:

- Gem�ss Tierschutzgesetz Artikel 2 sind Tiere so zu halten, dass ihren Bed�rfnissen in bestm�glicher Weise Rechnung getragen wird. Wer mit Tieren umgeht, hat, soweit es der Verwendungszweck zul�sst, f�r deren Wohlbefinden zu sorgen.

- Gem�ss Tierschutzverordnung Artikel 1 sind Tiere so zu halten, dass ihre K�rperfunktionen und ihr Verhalten nicht gest�rt werden und die Anpassungsf�higkeit nicht �berfordert wird. F�tterung, Pflege und Unterkunft sind angemessen, wenn sie nach dem Stand der Erfahrung und den Erkenntnissen der Physiologie, Verhaltenskunde und Hygiene den Bed�rfnissen der Tiere entsprechen.

Diese Vorschriften wurden in der Schweinefabrik H�feli krass missachtet. Mit einer angepassten F�tterung, Stroheinstreu und einer weniger hohen Belegung lassen sich solche "Schweinereien" bekanntlich vermeiden. Wie H�feli selber in einem Interview mit Tele M1 sagte, k�nnte mit Stroheinstreu, welche Feuchtigkeit aufsaugen kann, diese zum Himmel stinkende Schweinerei behoben werden.

Dies alles hat das Landwirtschaftsamt kurzerhand ignoriert und H�feli eine gesetzeskonforme Tierhaltung bescheinigt. Gegen�ber einer Journalistin sagte Herr Kuhn von der Fachstelle Tierschutz am 29.7.2002:
Der Betrieb sei am 25. Juli vom Tierschutzbeamten Junker �berpr�ft und in Ordnung befunden worden. Die starke Verkotung der Tiere verstosse nicht gegen Tierschutzvorschriften. Eine solche Tierhaltung sei �blich und gesetzeskonform.

Indessen verletzen solche Schweinereien auch internationale, insbesondere des Europarates:
Gem�ss Artikel 9 des Europ�ischen �bereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen, das auch von der Schweiz ratifiziert worden ist, legt ein St�ndiger Ausschuss, in dem alle Mitgliedl�nder vertreten sind, die ins Einzelne gehenden Bestimmungen f�r die Anwendung der in der Konvention niedergelegten Grunds�tze fest. Jedes Mitgliedland ist gem�ss Artikel 9 Absatz 2 verpflichtet, diese Empfehlungen anzuwenden, sofern es nicht innert sechs Monaten nach deren Inkrafttreten eine offizielle Erkl�rung abgibt, aus welchen Gr�nden die Anwendung nicht m�glich ist. Seitens der Schweiz ist kein solcher Vorbehalt bekannt. F�r das Halten von Schweinen ist durch die Konvention folgendes festgelegt (angenommen vom St�ndigen Ausschuss am 21. November 1986) :
Der St�ndige Ausschuss des Europ�ischen �bereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen ... hat folgende Empfehlungen f�r das Halten von Schweinen verabschiedet: ...
Artikel 6: ... Buchten, Einrichtungen und Vorrichtungen m�ssen so erstellt und gewartet werden, dass die Gefahr f�r die Schweine, in ihrem Liegebereich mit Urin oder Kot ... in Ber�hrung zu kommen, soweit wie m�glich ausgeschaltet wird...
Artikel 8: ... wo immer dies m�glich ist, sollten die Schweine Zugang zu getrenntem Liege- und Kotbereich haben. Raummangel oder �berbesatz, der zu Schwanzbeissen ... oder anderen St�rungen f�hrt, muss vermieden werden.

Wie der Fall H�feli nun aufgedeckt hat, duldet die Tierschutzfachstelle des Landwirtschaftsamtes im Kanton Aargau systematisch die Missachtung nationaler und internationaler Tierschutznormen.

Entsprechend der im Landwirtschaftsamt herrschenden abwegigen und gesetzwidrigen Auffassung von Tierschutz unterblieben wirksame Massnahmen und strafrechtliche Sanktionen gegen die Missst�nde in der Schweinefabrik H�feli. H�feli wurde lediglich aufgefordert, 8 der 170 Schweine zu entfernen, damit die Mindestanforderungen gem�ss Tabelle 12 der Tierschutzverordnung eingehalten w�rden. Indem die Fachstelle Tierschutz lediglich diese Tabelle 12 beachtete, nicht aber die anderen Tierschutzvorschriften, insbesondere die oben zitierten, die selbstverst�ndlich auch erf�llt sein m�ssen, haben diese Beamten ihre Amtspflicht verletzt.

Besonders alarmierend ist, dass dieses pflichtwidrige Verhalten der Fachstelle Tierschutz nicht ein einmaliges Fehlverhalten darstellt, sondern ein systematisch betriebener Nichtvollzug des Tierschutzgesetzes. Mit der Aussage, der Betrieb H�feli stelle eine �bliche Tierhaltung dar, hat Herr Kuhn best�tigt, was wir seit Jahren feststellen, dass n�mlich das Tierschutzgesetz im Kanton Aargau toter Buchstabe bleibt und die geltenden Tierschutzvorschriften von den zust�ndigen Beamten stets einfach ignoriert oder krass willk�rlich zugunsten der Tierausbeuter verdreht werden.

Wir beantragen ein Gutachten �ber die angebliche Gesetzeskonformit�t der Schweinefabrik H�feli aufgrund der Aufnahmen im Internet sowie der beiliegenden Videoaufnahmen durch das Zentrum f�r tiergerechte Haltung von Wiederk�uern und Schweinen c/o Eidg. Forschungsanstalt f�r Agrarwirtschaft und Landtechnik (FAT), 8356 T�nikon.

Mit freundlichen Gr�ssen
Dr Erwin Kessler, Pr�sident VgT

Wie �blich blieb auch diese Beschwerde gegen schwere Tierschutzmissst�nde im Kanton Aargau wirkungslos.

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Im Kanton Aargau bleibt das Tierschutzgesetz auch sonst toter Buchstabe, wie der VgT sei Jahren immer wieder feststellt. Offensichtlich haben die Tierschutzbeamten den politischen Auftrag, nicht den Tierschutz durchzusetzen, sondern die gewerbsm�ssigen Tierqu�ler vor dem Tierschutzgesetz zu sch�tzen!

Die j�ngste Enth�llung: Tierhalter, welche ihr Vieh gesetzwidrige jahraus jahrein an der Kette halten, werden systematisch und rechtswidrig vor Strafe verschont! Dieses Tierschutzvergehen sei "nicht strafw�rdig", daher erfolge "praxisgem�ss" keine Verzeigung. (www.vgt.ch/news2002/020722.htm).

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