11. Juli 2007

Der Thurgauer Justiz-Filz stinkt zum Himmel:

Der seit Jahren das Tierschutzgesetz verletzende, gewalttätige Pferdehändler Kesselring wird, von Vizestatthalter Kurt Brunner, Staatsanwalt Riquet Heller und dem Präsidenten der Anklagekammer, August Biedermann, gedeckt. Nun hat Kesselring wieder ein Pferd zu Tode gefoltert.

Seit Jahren verletzt Pferdehändler Kesselring in Hefenhofen immer wieder das Tierschutzgesetz. Gegen den Kantonstierarzt, der den Missständen nachging, wurde Kesselring gewalttätig, und VgT-Präsident Erwin Kessler versuchte er gar zu ermorden (www.vgt.ch/id/200-012).

Seit Jahren wird Kesselring vom Arboner Vizestatthalter Kurt Brunner, welcher Anzeigen des Veterinäramtes und von Tierschutzorganisationen zu behandeln hatte, gedeckt. Er wird bei seinen Machenschaften von Staatsanwalt Riquet Heller und der Thurgauer Anklagekammer geschüzt. Die Willkür stinkt zum Himmel (www.vgt.ch/id/200-012).

Seit Jahren wird der VgT vom tierschutzfeindlichen Staatsanwalt Riquet Heller und von der Thurgauer Anklagekammer schikaniert. Die Willkür dabei stinkt zum Himmel. Sogar das Zürcher Obergericht musste feststellen, das Heller in einem Blick-Interview, in welchem er VgT-Präsident Erwin Kessler vorverurteilte, bevor überhaupt eine Untersuchung eingeleitet war, den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzt hatte (www.vgt.ch/news2006/060516-tier-kz-prozess.htm#TG).

Eine gegen Staatsanwalt Heller gerichtetes Ausstandsbegehren wies dieser, in eigener Sache, gleich selber ab (Befangenheitsbeschwerde gegen Staatsanwalt Heller) - ein Unikum in einem Rechtsstaat, das in juristischen Kreisen für Kopfschütteln sorgte. Der Anklagekammer blieb nichts anderes übrig, als die Beschwerde in diesem Punkt gutzuheissen (Entscheid der Anklagekammer).

Eine Beschwerde an die Thurgauer Anklagekammer verschleppte der Präsident der Anklagekammer, August Biedermann, 8 Monate lang und musste mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gezwungen werden, endlich zu entscheiden. Der Willkürentscheid wurde vom Bundesgericht aufgehoben (www.vgt.ch/news2005/050516.htm#biedermann).

Die Tierquälereien auf dem Hof Kesselring gehen unterdessen weiter:

Kürzlich wurde ein Pferd von Kesselring und seinem Hufschmid zu Tode gefoltert. Der VgT hat der Staatsanwalt eine Strafanzeige eingereicht und beantragt, dieser Fall sei nicht auch wieder Vizestatthalter Brunner zu überlassen. Diese Eingabe wurde von Heller behandelt (trotz festgestellter Befangenheit gegenüber dem VgT), und prompt teilte Heller dem VgT mit, er habe die Strafanzeige Vizestatthalter Brunner zur Behandlung überwiesen (Schreiben Hellers vom 2.7.07). So funktioniert der Justizfilz im Thurgau. Rechtliche Mittel dagegen gibt es in unserem Super-Rechtsstaat nicht, weil Tierschutzorganisationen kein Klage- und Beschwerderecht haben und deshalb keinen Einfluss nehmen können, wie Tierschutz-Anzeigen behandelt werden.

 

Ergänzungen vom 3. August 2009:
 

Es sind drei Strafverfahren hängig:


1. Strafverfahren gegen Ulrich Kesselring: kürzliche Verurteilung durch das Obergericht. Weiterzug an das Bundesgericht noch offen wegen Gerichtsferien.


2. Neues Strafverfahren gegen Ulrich Kesselring wegen verschiedener neuer Delikte (ua Tierqälerei, Telefonbelästigung). Im Untersuchungsverfahren. Noch keine Anklage beim Gericht erhoben.

Bezüglich Ulrich Kesselring, gegen den das Veterinäramt noch immer kein Tierhalteverbot erlassen hat und der deshalb bis heute weitermachen kann wie üblich, ist inzwischen der Kontrollbericht des Veterinärdienstes der Armee bekannt geworden, der massive Missstände feststellte, obwohl die vom VgT anbegehrte Kontrolle angemeldet war. Die Armee kauft seither Kesselring keine Pferde mehr ab:
www.vgt.ch/news2005/050516.htm#armee


3. Strafverfahren gegen Hans Kesselring (Vater von Ulrich) wegen Tierquälerei und Mordversuch.

Anklageschrift der Staatsanwaltschaft und Rückweisungs- und Beweisergänzungsantrag von Erwin Kessler, wegen liederlicher Untersuchungsführung durch Vizestatthalter Brunner: Protokoll-Fälschung, Begünstigung von Kesselring, fehlende Akten, keine Einvernahme der Hauptzeugin:

www.vgt.ch/news2005/050516.htm#anklage-hans-kesselring


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