11. Juli 2007 Der Thurgauer Justiz-Filz stinkt zum Himmel: Der seit Jahren das Tierschutzgesetz verletzende, gewalttätige Pferdehändler Kesselring wird, von Vizestatthalter Kurt Brunner, Staatsanwalt Riquet Heller und dem Präsidenten der Anklagekammer, August Biedermann, gedeckt. Nun hat Kesselring wieder ein Pferd zu Tode gefoltert. Seit Jahren verletzt Pferdehändler Kesselring in Hefenhofen immer wieder das Tierschutzgesetz. Gegen den Kantonstierarzt, der den Missständen nachging, wurde Kesselring gewalttätig, und VgT-Präsident Erwin Kessler versuchte er gar zu ermorden (www.vgt.ch/id/200-012). Seit Jahren wird Kesselring vom Arboner Vizestatthalter Kurt Brunner, welcher Anzeigen des Veterinäramtes und von Tierschutzorganisationen zu behandeln hatte, gedeckt. Er wird bei seinen Machenschaften von Staatsanwalt Riquet Heller und der Thurgauer Anklagekammer geschüzt. Die Willkür stinkt zum Himmel (www.vgt.ch/id/200-012). Seit Jahren wird der VgT vom tierschutzfeindlichen Staatsanwalt Riquet Heller und von der Thurgauer Anklagekammer schikaniert. Die Willkür dabei stinkt zum Himmel. Sogar das Zürcher Obergericht musste feststellen, das Heller in einem Blick-Interview, in welchem er VgT-Präsident Erwin Kessler vorverurteilte, bevor überhaupt eine Untersuchung eingeleitet war, den Grundsatz der Unschuldsvermutung verletzt hatte (www.vgt.ch/news2006/060516-tier-kz-prozess.htm#TG). Eine gegen Staatsanwalt Heller gerichtetes Ausstandsbegehren wies dieser, in eigener Sache, gleich selber ab (Befangenheitsbeschwerde gegen Staatsanwalt Heller) - ein Unikum in einem Rechtsstaat, das in juristischen Kreisen für Kopfschütteln sorgte. Der Anklagekammer blieb nichts anderes übrig, als die Beschwerde in diesem Punkt gutzuheissen (Entscheid der Anklagekammer). Eine Beschwerde an die Thurgauer Anklagekammer verschleppte der Präsident der Anklagekammer, August Biedermann, 8 Monate lang und musste mit einer Beschwerde an das Bundesgericht gezwungen werden, endlich zu entscheiden. Der Willkürentscheid wurde vom Bundesgericht aufgehoben (www.vgt.ch/news2005/050516.htm#biedermann). Die Tierquälereien auf dem Hof Kesselring gehen unterdessen weiter: Kürzlich wurde ein Pferd von Kesselring und seinem Hufschmid zu Tode gefoltert. Der VgT hat der Staatsanwalt eine Strafanzeige eingereicht und beantragt, dieser Fall sei nicht auch wieder Vizestatthalter Brunner zu überlassen. Diese Eingabe wurde von Heller behandelt (trotz festgestellter Befangenheit gegenüber dem VgT), und prompt teilte Heller dem VgT mit, er habe die Strafanzeige Vizestatthalter Brunner zur Behandlung überwiesen (Schreiben Hellers vom 2.7.07). So funktioniert der Justizfilz im Thurgau. Rechtliche Mittel dagegen gibt es in unserem Super-Rechtsstaat nicht, weil Tierschutzorganisationen kein Klage- und Beschwerderecht haben und deshalb keinen Einfluss nehmen können, wie Tierschutz-Anzeigen behandelt werden.
Ergänzungen vom 3. August 2009: Es sind drei Strafverfahren hängig: |