19. September 2007

Die "Landi" droht dem VgT mit "rechtlichen Schritten"


info@landischweiz.ch

Der VgT hat die Geschäftsleitung der "Landi" (Landwirtschaftliche Konsumgenossenschaft, gehört zum VOLG) gebeten, keine mehrstöckigen Kastenställe für Kaninchen mehr zu verkaufen, da diese im voraus nur für eine tierquälerische Kastenhaltung  geeignet sind. Die Landi-Geschäftsleitung hat darauf arrogant-rechthaberisch geantwortet, diese Kästen würden die gesetzlichen Mindesanforderungen erfüllen - als ob alles, was nicht verboten ist, automatisch auch ethisch verantwortbar wäre. Die Informationen, dass Kastenhaltung von Kaninchen tierquälerisch ist, wurde nicht zur Kenntnis genommen. Was Geld bringt, wird angeboten.

Aber nicht alles, was angeboten wird, bringt Geld, wenn die Kunden ausbleiben. Auf den Aufruf des VgT in der letzten Ausgabe der VgT-Nachrichten, die LANDI zu boykottieren, hat die Geschäftsleitung der LANDI nun via ein Advokaturbüro mit der Androhung "rechtlicher Schritte" reagiert:

Das Schreiben des Advokaturbüros der LANDI

Dass sich der VgT von solchen Schreiben nicht einschüchtern und davon abhalten lässt, Tierquäler und ihre Helfershelfer öffentlich anzuprangern, müssen die Herrschaften in der Teppich-Etage der LANDI offenbar erst noch lernen.

Die LANDI verkauft auch gegen besseres Wissen grossmaschige, für Schafe nicht geeignete Elektrozaunnetze als Schafzäune, obwohl sich darin immer wieder Schafe qualvoll verfangen: Ungeeignete Weidezäune für Schafe: Elektroschläge, Durst, qualvoller Tod

Kaufen Sie nicht bei der LANDI - es gibt bessere und preisgünstigere Hobby-Märkte!


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