7. April 2008, aktualisiert am 14. Dezember 2009

Motion von Nationalrat Lukas Reimann (SVP) für eine Deklarationspflicht von Schächtfleisch

Der VgT begrüsst diesen Vorstoss. Infos zum Schächten: www.vgt.ch/doc/schaechten

Der Wortlaut der Motion:

08.3154 - Motion Deklarationspflicht für Schächtfleisch
Eingereicht von  Reimann Lukas
Einreichungsdatum 19.03.2008
Eingereicht im Nationalrat

 

Eingereichter Text

 

Der Bundesrat wird beauftragt, über das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (LMG) eine allgemeine Deklarationspflicht für Schächtfleisch (Fleisch von Säugetieren und Geflügel, die ohne Betäubung geschlachtet wurden) vorzuschlagen. Jede Unternehmung, welche Schächtfleisch anbieten will, muss dies gut sichtbar beim Eingang des Ladenlokals (oder analog in Katalogen bzw. im Internet) deklarieren und wird bei Missachtung scharf gebüsst.
 

 

Begründung

 

Der Bundesrat hat das Kontingent für Halal-Schaffleisch per 2008 auf 175 Tonnen pro Jahr erhöht. Der Konsum von geschächtetem Fleisch, insbesondere dem nach islamischem Ritus geschlachteten, steigt stark an. Nicht alle Verkaufsstellen deklarierten offen, dass sie geschächtetes Fleisch anbieten.
Beim Halal-Fleisch handelt es sich um nach islamischen Regeln geschächtetes Fleisch. Die islamischen Speisevorschriften unterscheiden Speisen, die erlaubt (halâl) und verboten (harâm) sind. Für die Halal-Produktion werden die Tiere oft ohne Betäubung niedergemetzelt. Beim jüdischen Koscher-Fleisch ist die Betäubung ganz verboten. Lebenden Tieren wird die Kehle durchgeschnitten, bis sie verbluten. Beim Schächten werden den Tieren mit einem tiefen Schnitt die beiden zum Kopf führenden Hauptarterien sowie die Luft- und die Speiseröhre durchtrennt. Anschliessend lässt man das Tier ausbluten. Die Tierschutzorganisationen sind sich einig: Schächten ist und bleibt Tierquälerei, weil das Tier nach dem Schnitt noch grosse Schmerzen empfindet.
Viele Menschen essen inzwischen wegen ungenügender Information und mangelnder Deklarationspflicht geschächtetes Fleisch, ohne es zu wissen und ohne es zu wollen. Mit einer strikten, streng kontrollierten und offensiv gehandhabten Deklarationspflicht könnte dies verhindert werden.
Insbesondere werden Teile der geschächteten Tiere, die nicht koscher bzw. halâl sind, undeklariert in den normalen Fleischhandel gebracht. Die Schweizer Bevölkerung lehnt das sehr tierquälerische Schächten grossmehrheitlich ab. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die allermeisten Konsumenten kein solches Fleisch kaufen und essen möchten, da sie solches Fleisch ekelt und da sie das Schächten nicht finanziell unterstützen möchten. Es ist stossend, dass diesen Konsumenten unbemerkt und undeklariert Schächtfleisch untergejubelt wird und sie dagegen völlig wehrlos sind. Dieser Missstand kann nur durch eine gesetzlich vorgeschriebene Deklaration behoben werden. Technisch-administrative Erschwernisse sind kein akzeptabler Grund, darauf zu verzichten. Der Fleischhandel, insbesondere Importeure haben Mittel und Wege zu suchen, um sicher zu stellen, dass kein Schächtfleisch undeklariert auf den Schweizer Markt kommt.

 

Am 3. Dezember 2009 hat der Nationalrat auf Antrag von Bundesrätin Doris Leuthard die Motion abgelehnt.

Unterstützt wurde diese sehr nötige Motion nur von der SVP. Die linken und grünen Gutmenschen waren geschlossen dagegen (Abstimmungs-Tabelle).

Die Grünen traten vor ein paar Jahren generell für das Schächten, dh für das grausame Schlachten ohne Betäubung ein und befürworteten in einer Vernehmlassung an den Bundesrat die Aufhebung des Schächtverbotes. Mehr dazu: www.vgt.ch/doc/schaechten


News-Verzeichnis

Startseite VgT