7. April 2008,
aktualisiert am 14. Dezember 2009
Motion von
Nationalrat Lukas Reimann (SVP) für eine Deklarationspflicht von Schächtfleisch
Der VgT begrüsst diesen
Vorstoss. Infos zum Schächten:
www.vgt.ch/doc/schaechten
Der Wortlaut der Motion:
08.3154
- Motion Deklarationspflicht
für Schächtfleisch |
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Eingereicht von |
Reimann
Lukas |
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Einreichungsdatum |
19.03.2008 |
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Eingereicht im |
Nationalrat |
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Eingereichter Text |
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Der Bundesrat wird
beauftragt, über das Bundesgesetz über Lebensmittel und
Gebrauchsgegenstände (LMG) eine allgemeine Deklarationspflicht
für Schächtfleisch (Fleisch von Säugetieren und Geflügel, die
ohne Betäubung geschlachtet wurden) vorzuschlagen. Jede
Unternehmung, welche Schächtfleisch anbieten will, muss dies gut
sichtbar beim Eingang des Ladenlokals (oder analog in Katalogen
bzw. im Internet) deklarieren und wird bei Missachtung scharf
gebüsst.
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Begründung |
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Der Bundesrat hat
das Kontingent für Halal-Schaffleisch per 2008 auf 175 Tonnen
pro Jahr erhöht. Der Konsum von geschächtetem Fleisch,
insbesondere dem nach islamischem Ritus geschlachteten, steigt
stark an. Nicht alle Verkaufsstellen deklarierten offen, dass
sie geschächtetes Fleisch anbieten.
Beim Halal-Fleisch handelt es sich um nach islamischen Regeln
geschächtetes Fleisch. Die islamischen Speisevorschriften
unterscheiden Speisen, die erlaubt (halâl) und verboten (harâm)
sind. Für die Halal-Produktion werden die Tiere oft ohne
Betäubung niedergemetzelt. Beim jüdischen Koscher-Fleisch ist
die Betäubung ganz verboten. Lebenden Tieren wird die Kehle
durchgeschnitten, bis sie verbluten. Beim Schächten werden den
Tieren mit einem tiefen Schnitt die beiden zum Kopf führenden
Hauptarterien sowie die Luft- und die Speiseröhre durchtrennt.
Anschliessend lässt man das Tier ausbluten. Die
Tierschutzorganisationen sind sich einig: Schächten ist und
bleibt Tierquälerei, weil das Tier nach dem Schnitt noch grosse
Schmerzen empfindet.
Viele Menschen essen inzwischen wegen ungenügender Information
und mangelnder Deklarationspflicht geschächtetes Fleisch, ohne
es zu wissen und ohne es zu wollen. Mit einer strikten, streng
kontrollierten und offensiv gehandhabten Deklarationspflicht
könnte dies verhindert werden.
Insbesondere werden Teile der geschächteten Tiere, die nicht
koscher bzw. halâl sind, undeklariert in den normalen
Fleischhandel gebracht. Die Schweizer Bevölkerung lehnt das sehr
tierquälerische Schächten grossmehrheitlich ab. Dementsprechend
ist davon auszugehen, dass die allermeisten Konsumenten kein
solches Fleisch kaufen und essen möchten, da sie solches Fleisch
ekelt und da sie das Schächten nicht finanziell unterstützen
möchten. Es ist stossend, dass diesen Konsumenten unbemerkt und
undeklariert Schächtfleisch untergejubelt wird und sie dagegen
völlig wehrlos sind. Dieser Missstand kann nur durch eine
gesetzlich vorgeschriebene Deklaration behoben werden.
Technisch-administrative Erschwernisse sind kein akzeptabler
Grund, darauf zu verzichten. Der Fleischhandel, insbesondere
Importeure haben Mittel und Wege zu suchen, um sicher zu
stellen, dass kein Schächtfleisch undeklariert auf den Schweizer
Markt kommt. |
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Am 3.
Dezember 2009 hat der Nationalrat auf Antrag von Bundesrätin
Doris Leuthard die Motion abgelehnt.
Unterstützt wurde diese sehr nötige Motion nur von
der SVP. Die linken und grünen Gutmenschen waren geschlossen dagegen (Abstimmungs-Tabelle).
Die Grünen traten vor ein paar Jahren generell für
das Schächten, dh für das grausame Schlachten ohne Betäubung ein und
befürworteten in einer Vernehmlassung an den Bundesrat die Aufhebung des
Schächtverbotes. Mehr dazu:
www.vgt.ch/doc/schaechten
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